Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 27. März 2017 um 21:25:30 Uhr:
Wirklich sehr lesenswert:
http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-1140357.htmlUnd ggf. auch dieser Artikel:
http://m.spiegel.de/spiegel/a-1140301.html
Warum sind die Artikel weg ?
Vorhin ließen sie sich aber nicht öffnen, da kam nur 404 Not found.
Ähnliche Themen
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 28. März 2017 um 12:26:48 Uhr:
Die Artikel sind nicht weg.
Stimmt, die sind nicht weg.
Als der Abgasskandal bekannt wurde, schrieb ich VW auf deren Seite eine Nachricht. In der teilte ich Ihnen mit, dass ich mich von Seiten des VW Konzerns betrogen fühle und die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlange.
So. Jetzt kommts: Ich rief vor 2 Tagen die Service Telefonnummer an und bat darum mir eine Abschrift der Nachricht von Ende 2015 zukommen zu lassen. Die Dame sagte mir, nachdem Sie unter den hinterlegten Daten über mich nachrecherchierte, dass diesbezüglich keine Nachricht gespeichert sei.
Es seien lediglich Nachrichten über ein von mir festgestelltes Geräusch gespeichert. Diese Nachrichten sind ebenfalls vom September 2015.
Komisch das Ganze. Es wurde die Nachricht gelöscht, die belegen kann, dass ich mich betrogen fühle und die Rückabwicklung verlange. Warum nur?
Faxe verschwinden seltener. Selbst bei Einschreiben kann es sinnvoll sein, wenn ein Dritter das Schriftstück liest, vertütet und versendet. Nur so kann der Inhalt bezeugt werden.
Was nützt denn bitte eine Erklärung über eine VW-Webseite im Herbst 2015, um dann erst im Frühjahr 2017 sich telefonisch zu erkundigen, was los ist? 😕
Telefonische oder via Online-Formular geäußerte Rücktrittserklärungen machen aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn; der Grund wird im Beitrag von eben sehr deutlich. Es kostet max. 10 Minuten, am PC ein knappes Schreiben mit seiner Willenserklärung an die Gegenpartei zu verfassen und dann an diese zu faxen. Viele Fax-Geräte enthalten auf der Sende-Bestätigung (Achtung, das ist keine Empfangsbestätigung) neben dem "OK"-Vermerk auch noch die Kopie der ersten Seite. Wenn man im Schreiben auch eine (ausreichend lange) Frist für eine Antwort bzw. Handlung der Gegenpartei gesetzt und sich selbst eine Notiz zur Wiedervorlage gemacht hat, weiß man wenigstens unmittelbar, was Sache ist, wenn daraufhin ein "Nein" o.ä. kommt. Und wenn nichts kommt, kann man noch einmal eine Erinnerung schicken, und wenn darauf auch nichts passiert, ist ggf. der Schadensfall (für eine RSV) eingetreten und man kann den nächsten Schritt gehen.
Die Sache mit dem Eintüten und Versenden des (Ein-)Schreibens unter Zeugen ist in manchen Situationen sicherlich auch sinnvoll, aber nicht immer notwendig (das muss man selbst abwägen). Wenn ich mich richtig erinnere, sollte man bei Fristsachen (Ausschlussfrist) kein Einschreiben mit Rückschein, sondern ein sog. Einwurf-Einschreiben versenden, aber das wissen die juristisch besser Versierten sicherlich genauer.
Sieben Klagen nach VW-Abgasskandal vor dem LG Arnsberg - zu folgenden Az. gibt es Einträge bei dejure.org (ggf. mehr in den kommenden Wochen):
LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16
LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 254/16
LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 234/16
LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 224/15
LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 215/16
Bereits jetzt gibt es dazu mehr Infos bei test.de:
https://www.test.de/.../
Hallo zusammen,
muss mich jetzt auch mal einmischen hab selbst einen Caddy 2,0 TDI EZ 2014 mit UPDATE läuft soweit gut Lüfter läuft öfter aber ist halt so bis jetzt keine schlechten Erfahrungen(bin KEIN VW FAN),aber die ewigen Links zu Gerichtsurteilen usw kann doch jeder selbst G....ln ,andere Hersteller kochen mit dem selben Wasser wie VW.
Franzosen usw...............
Thema ist doch Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik nicht Gerichtsurteile !!!
Hat jemand Probleme nach dem Update ?? AGR usw...........
Warum der Lüfter nachläuft, ist nachvollziehbar:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 27. März 2017 um 21:25:30 Uhr:
Wirklich sehr lesenswert:
http://m.spiegel.de/auto/aktuell/a-1140357.htmlUnd ggf. auch dieser Artikel:
http://m.spiegel.de/spiegel/a-1140301.html
Tja lieber AlphaOmega,
Es hatte eine Anwaltskanzlei viele solcher Einschreiben an VW geschickt. Die Folge war dass VW sie schlicht nicht angenommen oder zurückgeschickt hatte.
Man sieht, die wissen wie sie vorgehen müssen.
Zitat:
@Baldcaddy schrieb am 28. März 2017 um 17:48:29 Uhr:
...
Thema ist doch Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik nicht Gerichtsurteile !!!Hat jemand Probleme nach dem Update ?? AGR usw...........
So ist es.
Ist ja hier kein juristisches Fachforum.
'MOTOR'-Talk und nicht Ombudsmann auf Drogen.
Verwaltungsgericht Schleswig lehnt Verkaufsstopp für Dieselautos ab:
"Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen Verkaufsstopp für Diesel-Autos mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Die Richter fanden gleich zwei Argumente gegen das Verbot.
..."
Mehr dazu dort:
http://www.faz.net/.../...aufsverbot-fuer-dieselautos-ab-14946747.html
Und dann gibt es noch eine dritte Klage der Organisation BUND aus dem Januar 2016. Sie zielt darauf ab, Akteneinsicht im Falle der Rückruf-Anordnung für VW-Dieselfahrzeuge zu erhalten (Az. 6 A 48/16). Es wäre schon interessant, Kenntnis von den Schreiben des KBA zu erhalten. Dann hätte man mehr Möglichkeiten, deren vermurkste Argumentation auseinander zu nehmen. Ob sich das KBA jemals mit der CO-NOx-Schere auseinandergesetzt hat?