Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Ich finde es legitim, dass jemand sich bewusst für einen "Schummel-Diesel" aufgrund eines satten Rabatts entscheidet und bin nach wie vor der Ansicht, dass derjenige trotzdem davon ausgehen darf, dass die Umrüstung keine neuen Mängel hervorruft. Gerne stimme ich Dir zu, dass man sich diese Probleme selbstverständlich völlig ersparen kann, wenn man etwas anderes kauft.
Ob die Neuwagen-Garantieverlängerung (so heisst sie bei mir, meine ich mich zu erinnern) überhaupt weiterhilft, wenn es Probleme nach der Umrüstung gibt?
Mein Caddy ist BJ 2012, aber mein 🙂 hatte 🙂weise auf die Einrede der Verjährung verzichtet, so dass da noch nicht alles verloren ist. Ich prüfe, ob ich rechtlich vorgehe, habe aber moralische Bedenken, gegen den 🙂 zu klagen, der höchstwahrscheinlich in 2012 nicht wusste, dass seitens des VW Konzerns betrogen wurde (wie es VW inzwischen ja gegenüber den US-Behörden zugegeben hat und wie es bereits von einem deutschen Landgericht geäußert wurde).
Ob ich mit einer Klage wegen arglistiger Täuschung gegen die VW AG etwas erreichen würde, steht aber auch in den Sternen, denn das ist - juristisch gesehen - nicht so simpel, obwohl es in den Medien so deutlich rüberkommt. Mal sehen...
Jedenfalls lasse ich meinen Caddy keinesfalls nachrüsten, so lange ich weder vom VW Konzern noch vom 🙂 eine rechtsverbindliche Garantiezusage ab dem Zeitpunkt der Nachrüstung bekomme, dass die Nachrüstung keine negativen Folgen bzgl. Verbrauch, Emissionen, Verschleiß und Fahrverhalten hat und dass ich im Falle von Kfz-Steuernachforderungen diese von VW ersetzt bekomme, ebenso wie einen merkantilen Schaden im Falle des Weiterverkaufs.
Die nächste HU nehme ich noch mit, d.h. ich gehe davon aus, dass ich die Plakette trotzdem noch erhalten werde.
Weiß jemand, wann die jeweiligen Fristen für die Umrüstungen der einzelnen Modelle ablaufen? Wird VW die Kunden entsprechend warnen/erinnern, oder gibt es dann nach Ablauf der (unbekannten) Frist im Falle einer HU plötzlich keine Plakette mehr?
heute-journal vom 12.03.2017 - Kunde setzt sich gegen VW durch - ab Minute 06:29:
https://www.zdf.de/.../heute-journal-vom-12-maerz-2017-100.html
Es geht u.a. um einen VW Caddy und folgendes Urteil:
Landgericht Bückeburg, Urteil vom 11.01.2017
Aktenzeichen: 2 O 39/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Das Landgericht verurteilte einen Autohändler dazu, den Kaufpreis für ein Skandal-Auto abzüglich Nutzungsentschädigung zu erstatten und den Wagen zurückzunehmen.
[neu 12.01.2017]
VW-Softwareupdate hält Umweltvorschriften nicht ein:
http://www.deutschlandfunk.de/...softwareupdate-haelt.1939.de.html?...
http://www.deutschlandfunk.de/...softwareupdate-haelt.1783.de.html?...
Das bestätigt mir, dass meine Zweifel an der Nachrüstung berechtigt sind und ich gut beraten war, nicht nachrüsten zu lassen - trotz Androhungen von Stilllegung etc.
Aua... jetzt wirds spannend ...
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Ist dabei das gleiche Testverfahren genutzt worden wie bei der Typrüfung /-zulassung?
Praxistest im Fahrbetrieb sind wenig zielführend was die Erfüllung der Abgasnorm angeht.
Im Fahrbetrieb halten wohl 90 % der Diesel diese Vorschriften nicht ein, müssen sie aber auch nicht. Dafür gibt es genau definierte Labortests.
Noch einmal TÜV und dieser Blödsinn ist keinen HU Prüfer bekannt, also schaut keine Nachrichten und alles ist gut...
Zitat:
@Micky_71 schrieb am 13. März 2017 um 22:42:37 Uhr:
Noch einmal TÜV und dieser Blödsinn ist keinen HU Prüfer bekannt, also schaut keine Nachrichten und alles ist gut...
Sorry, ich verstehe den Beitrag nicht. 🙁
LG Köln, 02.03.2017 - 2 O 317/16
Schlagworte: Arglist
Normen: BGB § 346 Abs. 1; BGB § 437 Nr.2; BGB § 323 Abs.5 s.2
Leitsätze:
Ein Kraftfahrzeug weist einen Sachmangel auf, wenn die Motorsteuerung so programmiert ist, dass der Stickoxidausstoß nur auf den Prüfstand reduziert wird. Ein solcher Sachmangel ist erheblich, auch wenn er mit einem geringen Kostenaufwand durch ein Software-Update behoben werden kann. Die Erheblichkeit des Sachmangels folgt insbesondere aus der Arglist der Herstellerin. Auch beim Kauf von einem freien nicht vertraglich mit der Herstellerin verbundenen Händler spielt die Arglist der Herstellerin eine Rolle für die Erheblichkeit des Sachmangels, wenn dieser nur durch ein von der Herstellerin bereitgestelltes Software-Update behoben werden kann.
- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.067,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.2.2016 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Typ/Modell: VW Passat 2.0l TDI CR DPF BMT DSG CL/3C/Limousine/Euro-5, Fahrgestellnummer: ####, zu zahlen.
- Es wird festgestellt, dass der Beklagte mit der Rücknahme des im Tenor zu 1 bezeichneten Fahrzeuges im Annahmeverzug ist.
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Volltext des Urteils:
https://www.justiz.nrw.de/.../2_O_317_16_Urteil_20170302.html
Landgericht Bochum, Urteil vom 01.03.2017
Aktenzeichen: I-4 O 244/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte, Bochum
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die Arag verpflichtet ist, die Kosten der Rechtsverfolgung gegenüber dem VW-Konzern und dem Vertragshändler zu tragen. Sowohl die Klage gegen den Vertragshändler als auch die gegen VW direkt hätten Aussicht auf Erfolg, urteilte das Landgericht Bochum. Das hatte im Sommer 2016 noch in dem ersten Urteil zum VW-Skandal eine Klage auf Sachmangelhaftung abgewiesen. Weitere Details in der Pressemitteilung der Klägeranwälte zum Urteil.
[neu 14.03.2017]
Quelle:
https://www.test.de/.../
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 14. März 2017 um 17:41:36 Uhr:
Sorry, ich verstehe den Beitrag nicht. 🙁Zitat:
@Micky_71 schrieb am 13. März 2017 um 22:42:37 Uhr:
Noch einmal TÜV und dieser Blödsinn ist keinen HU Prüfer bekannt, also schaut keine Nachrichten und alles ist gut...
Jemand hat den link gelöscht, bezog sich auf TÜV Nord, news zum VW Diesel
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 13. März 2017 um 20:6:10 Uhr:
Das bestätigt mir, dass meine Zweifel an der Nachrüstung berechtigt sind und ich gut beraten war, nicht nachrüsten zu lassen - trotz Androhungen von Stilllegung etc.
Sorry, aber das ist leider ausnahmsweise mal Blödsinn. Das EKI, welches hier zitiert wird, hat mal wieder die Straßenwerte gemessen, die bei allen Dieseln deutlich über den Laborwerten liegen. Diese Vorgehensweise kennt man schon von der DUH, die - auch deswegen - selbst bei den VW Hassern nicht mehr allzu beliebt ist. Ich kannte das EKI noch gar nicht und versuchte es zu googlen. War gar nicht so leicht, aber dann fand ich eine Pressemitteilung in der steht "Im Frühjahr [2016] hat die Deutsche Umwelthilfe das " Emissions-Kontroll-Institut", kurz EKI, gegründet".
Zitat:
@Micky_71 schrieb am 14. März 2017 um 20:07:53 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 14. März 2017 um 17:41:36 Uhr:
Sorry, ich verstehe den Beitrag nicht. 🙁Jemand hat den link gelöscht, bezog sich auf TÜV Nord, news zum VW Diesel
War wohl dieser....
https://www.tuev-nord-group.com/.../
Zitat:
@transarena schrieb am 14. März 2017 um 23:03:34 Uhr:
Zitat:
@Micky_71 schrieb am 14. März 2017 um 20:07:53 Uhr:
Jemand hat den link gelöscht, bezog sich auf TÜV Nord, news zum VW Diesel
War wohl dieser....
https://www.tuev-nord-group.com/.../
jep, das ist Niemanden bekannt beim den verschiedenen Prüforganisationen, alles nur Panikmache, ohne Grundlage.
Von den 6,2 Millionen KFZ bleiben am Schluss dann 50000 vielleicht nicht umgerüstet übrig, also kleiner 1 %, ist verschmerzbar
Ich verstehe nicht, weshalb das kein Problem sein soll. Es ist m.E. ein Problem für die Verbraucher/Kfz-Halter, die nicht umrüsten lassen wollen, aber deren HU-Termin nach Ablauf der Frist für die Umrüstung liegt. Diese werden dann wohl keine HU-Prüfplakette bekommen und dürfen mit diesen Kfz entsprechend nicht mehr herumfahren (außer evtl. auf dem eigenen Gründstück. 🙄). Ob das nun 50.000 oder mehr oder weniger sind, ist mir egal. Die Betroffenen werden unerfreut sein. Und sie sollen nun unter Mitwirkung des Staates (das BMVI steckt ja letzten Endes dahinter, nehme ich an) zur Umrüstung genötigt werden, wodurch sich ihre rechtlichen Möglichkeiten aus meiner Sicht deutlich einschränken - es sei denn, sie haben vor der Umrüstung messen lassen. Aber dazu braucht es wohl eine Klage mit einem gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachten mit entsprechenden Messungen vorher - und dann auch nach der Umrüstung, sonst nützt es nichts.
Den Hinweis von transarena kennt Ihr ja (nochmals danke dafür!):
Zitat:
@transarena schrieb am 12. Februar 2017 um 09:36:27 Uhr:
Hinweis.
Achtung! Achtung! Achtung!
Auf der TÜV-Seite wurde der Satz:
" Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Prüforganisationen noch keine Umsetzungstermine mitgeteilt."herausgenommen!
- Somit dürfte das Verfahren abgeschlossen und die Termine ab wann es keinen TÜV mehr für die entsprechenden Fahrzeuge gibt, wohl angeordnet worden sein.
Ich denke, dass die ganz andere Probleme bekommen werden. Wenn bis Ende 2017 alles abgeschlossen sein soll, werden die nicht umgerüsteten wohl stillgelegt werden. Völlig egal ob HU oder nicht.
Zumindest verstehe ich das so, wenn ich die "positiven" Meldungen aus Politik und Wirtschaft so lese, wie gut das mit Umrüstung vorangeht.