Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik
So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?
http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
VG Jörg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und ja, ich bin auch betroffen...
Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...
Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!
Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?
Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.
Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!
Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!
Viele Grüße
Uli #308
1898 Antworten
Das will man wohl durchsetzen:
http://www.spiegel.de/.../...os-plakette-verweigern-a-1132998.html?...
Zitat:
@T5rucker schrieb am 3. Februar 2017 um 14:05:58 Uhr:
Das will man wohl durchsetzen:http://www.spiegel.de/.../...os-plakette-verweigern-a-1132998.html?...
Gäääääähn
Alles nur Drohungen.
Es gibt (noch) keine rechtliche Grundlage.
Mittlerweile schwächt der TÜV Nord auf seiner Homepage das Statement aus der NOZ ab: „TÜV NORD weist darauf hin, dass allein eine gesetzliche Regelung die Grundlage für die Erteilung oder Nichterteilung einer HU Plakette ist. Der Gesetzgeber hat bislang keine Regelung zum Umgang mit nicht umgerüsteten Fahrzeugen beschlossen. Insofern erteilt TÜV NORD – wie alle anderen Prüforganisationen auch – die Plakette weiter, bis der Gesetzgeber entschieden hat.“
http://www.motor-talk.de/.../...software-wird-zum-mangel-t5935551.html
Hallo zusammen.
Sagt mal, bekommt man nach dem Update eigentlich eine Bescheinigung darüber?
Nach den Unterlagen der Werkstatt hat meiner das Update bekommen, aber ich habe nix darüber.
Sonst werde ich mal nach einer Zweitschrift fragen.
Versuch macht kluch...
Ludger
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Danke für den Hinweis.
Da werde ich mal darauf hinweisen, dass der Eintrag vergessen wurde...
Da bin ich mal gespannt, was passiert.
Ciao
Ludger
Wenn man sich Schadensersatzsansprüche vorbehalten will, sollte man m.E. das Update nicht machen lassen. Oder fragt doch mal Euren 🙂 ob er vorher und nachher Messungen macht und die dokumentiert. Oh Wunder, er wird es ablehnen. Warum nur?
Zitat:
@Ludger0518 schrieb am 3. Februar 2017 um 21:11:21 Uhr:
Danke für den Hinweis.Da werde ich mal darauf hinweisen, dass der Eintrag vergessen wurde...
Da bin ich mal gespannt, was passiert.
Ciao
Ludger
Nix, außer das es nachgetragen wird. Ist aber auch egal....
Die Softwareversion kann ja immer per OBD ausgelesen werden. Angeblich will der TÜV das ja auch ab Juli machen, wenn sie bis dahin eine rechtliche Grundlage haben Fahrzeugen ohne Update die Plakette zu verweigern.
Habe in der vergangenen Woch das Update 23R7 an meinem Tiguan 2,0 TDI, 103 KW, erhalten. Besserer Durchzug von unten, ganz leicht spürbar ruhigerer Motorlauf. Kraftstoffverbrauch zunächst wie vorher. Keine negativen Auswirkungen spürbar. Kein Ruckel o.ä..
Bin selbst Anwalt und hatte vor dem Amtsgericht Ahlen per Gerichtsurteil durchgesetzt, dass der Händler das Update als ersten Nachbesserungsversuch - zur Mangelbeseitigung - aus Kaufrecht GEGEN SICH gelten lassen muss. Zwei Anwaltskanzleien traten gegen mich an und ließen vortragen, dass mein Auto mit der Mogelsoftware (unzulässige Abschalteinrichtung) "mangelfrei" sei. Das Gericht sah das nicht so. "Mein" Urteil ist rechtskräftig, da die Berufung, wegen des geringen Streitwerts und mangels besonderer Bedeutung des Einzelfalls, vom Gericht nicht zugelassen wurde. Ich verlangte nur die Nachbesserung und nicht etwa die Neulieferung oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da ich bei Klageerhebung in 12/2015 nicht das extrem Hohe Risiko eingehen wollte, den Prozess zu verlieren, weil dem Händer die Rücknahme meines Fahrzeugs nicht zumutbar ist. Auch heute ist dieser Aspekt noch nicht endgültig gerichtlich entschieden. Und das wird bei den Oberlandesgerichten auch noch 1-2 Jahre dauern, falls die Sache - wegen der Notwendigkeit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtsprechung - nicht auch noch zum BGH geht
Zitat:
@Cleandevil schrieb am 17. August 2016 um 20:06:29 Uhr:
Darum ist für meinen Golf ein Update gestorben.
Laut Anwalt ist dieser Werkstattbesuch ja keine Pflichtveranstaltung. Also wird bei mir nix geupdatet.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motor ruckelt nach Update 23Q2/23R7' überführt.]
Ich habe Bescheinigung vom Autohaus bekommen, dass das update gemacht wurde. Wirkt offiziell (Stempel, Unterschift usw) und von der Formulierung her standardisiert.
Im August geht er zurück. Er ist lauter, verbraucht mehr und ist suf der ab langsamer als vorher. Erreicht knapp die eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Das war vorher anders, auch wenn nicht viel.
Hallo,
ich habe auch vor ein paar wochen meinen zweiten Brief erhalten. Ich werde das Update auch nicht machen lassen. Wenn sich nichts ändern würde und es keine Nachteile für den Motor hätte warum hat man dann überhaupt geschummelt?
Ich werde verweigern solange ich kann.
Gruß
Lumpi
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 3. Februar 2017 um 22:00:42 Uhr:
Wenn man sich Schadensersatzsansprüche vorbehalten will, sollte man m.E. das Update nicht machen lassen. Oder fragt doch mal Euren 🙂 ob er vorher und nachher Messungen macht und die dokumentiert. Oh Wunder, er wird es ablehnen. Warum nur?
Zitat:
@Tabaluga27 schrieb am 5. Februar 2017 um 01:35:09 Uhr:
Was soll er denn messen? Und warum sollte er das auf seine Kosten tun?
Weil Du es als geprellter Kunde von ihm verlangst, wenn Du keine rechtlichen Nachteile haben willst. Wenn Du dann von ihm (wie zu erwarten) erfährst, dass er keine Messungen/Vergleiche (CO, NOx, Ruß, Verbrauch, Geräusch, Fahrverhalten) vor und nach der Umrüstung machen will (ggf. sogar aus guten Gründen, z.B. weil er es schlichtweg technisch nicht kann oder es für ihn mit viel zu hohen Kosten verbunden ist), dann weißt Du aber auch, dass die "Versprechungen" des VW-Konzerns nur Lippenbekenntnisse sind, Dir also rein gar nichts nützen, wenn sich nach der Umrüstung z.B. ein höherer Verbrauch herausstellen sollte, oder dass der Rußpartikelfilter viel schneller hin ist und Du diese Kosten dann (natürlich) selbst zahlen musst.
Es ist eine alte juristische Weisheit, dass derjenige, der ernsthaft glaubt, rechtlich benachteiligt zu sein, aber nichts oder nur verspätet etwas unternimmt, regelmäßig den Kürzeren zieht.
Wenn Dir persönlich das Ganze egal ist und/oder Du Mitleid mit Deinem 🙂 hast und/oder Du es als ungerecht empfindest, dass Dein 🙂 für etwas zahlen soll, das im VW-Konzern verbockt wurde, lässt Du es halt sein und hoffst, dass die Umrüstung schon ohne Nachteile für Dich klappen wird. Würde ich ja gut verstehen, aber für mich (d.h. meine Situation) ist das nicht der richtige Weg. Aber das entscheidet ja jeder für sich.
Zitat:
@transarena schrieb am 5. Februar 2017 um 09:18:46 Uhr:
... Angeblich will der TÜV das ja auch ab Juli machen, wenn sie bis dahin eine rechtliche Grundlage haben Fahrzeugen ohne Update die Plakette zu verweigern.
Nein, die Sache ist - vorerst - vom Tisch, siehe z.B.
"Chronik" von test.de:
Zitat:
03.02.2017 Besitzer von noch nicht nachgerüsteten VW-Dieselmodellen müssen wegen des Abgasskandals nach derzeitigem Stand keine Probleme bei Hauptuntersuchungen des TÜV Nord befürchten. Das erklärte ein Sprecher der Prüforganisation in Reaktion auf einen aktuellen Medienbericht. „Der Gesetzgeber hat bislang keine Regelung zum Umgang mit nicht umgerüsteten Fahrzeugen beschlossen. Insofern erteilt TÜV Nord – wie alle anderen Prüforganisationen auch – die Plakette weiter, bis der Gesetzgeber über das weitere Verfahren entschieden hat“, teilte der Sprecher mit. Basis solcher Entscheidungen sei „allein eine gesetzliche Regelung“.
Ein Sprecher des TÜV Nord war zuvor in der Neuen Osnabrücker Zeitung mit der Aussage zitiert worden, es werde ab Mitte 2017 keine TÜV-Plaketten für noch nicht umgerüstete VW-Diesel geben. Dies werde ab dann als erheblicher Mangel im Rahmen der HU bewertet.
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Zitat:
@Markus_79 schrieb am 5. Februar 2017 um 15:15:29 Uhr:
Ich habe Bescheinigung vom Autohaus bekommen, dass das update gemacht wurde. Wirkt offiziell (Stempel, Unterschift usw) und von der Formulierung her standardisiert.
Im August geht er zurück. Er ist lauter, verbraucht mehr und ist suf der ab langsamer als vorher. Erreicht knapp die eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Das war vorher anders, auch wenn nicht viel.
Was meinst Du mit "Im August geht er zurück"? Ist es ein Leasing-Fahrzeug?
Falls es kein Leasing-Fahrzeug ist, weshalb glaubst Du, es zurückgeben zu können?
Zitat:
@wolfgang-lumpi schrieb am 6. Februar 2017 um 10:44:28 Uhr:
Hallo,
ich habe auch vor ein paar wochen meinen zweiten Brief erhalten. Ich werde das Update auch nicht machen lassen. Wenn sich nichts ändern würde und es keine Nachteile für den Motor hätte warum hat man dann überhaupt geschummelt?Ich werde verweigern solange ich kann.
Gruß
Lumpi
Ja gut, aber auf was konkret wartest Du? Wenn Du gar nichts machst, ist die Sache irgendwann verjährt und es geht gar nichts mehr. Frage den Verkäufer Deines Kfz doch einmal, ob er auf die Einrede der Verjährung (z.B. bis Ende 2017) verzichtet in Bezug auf Probleme, die im Zusammenhang stehen mit der Manipulationssoftware. Mehr als ablehnen kann er nicht, aber falls er zusagt, hast Du Dir noch etwas mehr Luft zum Handeln verschafft.
Noch ein Hinweis: Keiner meiner Beiträge stellt eine Rechtsberatung dar. Es sind ausschließlich meine laienhaften(!) Gedanken zum Thema, von dem ich selbst betroffen bin.