S5 V6T von MTM
Hat schon jemand seinen S5 V6T bei MTM gechippt? Welche Ausbaustufe? 380PS? 430PS?
... bzw. hat überhaupt einer hier gechippt?
Beste Antwort im Thema
Schick schick aber ich finde die 18 sek. auf 200kmh für 430PS und über 500N Drehmoment ein wenig enttäuschend, da ist zum Beispiel ein Cab von der Konkurenz trotz weniger Leistung schneller auf dem Papier.
Trotzdem ist das MTM Cab sehr geil😉
194 Antworten
Wie schaut´s da eigentlich mit der Garantie aus bei MTM?
Alles abgesichert oder ....... schaun ´mer mal?
Gruß Olli
P.S. Bei MTM gibt´s doch heftig viele Ausschlüsse:
Zitat aus den Garantiebedingungen:
Nicht von der Garantie abgedeckt sind alle Schadenfälle, Pannen oder Mängel des
Fahrzeuges, die zurückzuführen sind auf:
- den normalen Verschleiss (Basis Kilometerstand);
- den übermässigen Verschleiss bezüglich Anhänger-Kupplung;
- die Fehlmontage oder dem Hersteller bekannte Fabrikationsfehler;
- äussere Faktoren, insbesondere:
- Unfall;
- Elementarereignisse aller Art (inkl. übermässige Kälte oder Hitze,
Überschwemmung, Hagel etc.);
- Teile, die nicht in der Rubrik "Abgedeckte Komponenten und Teile" der Garantie
aufgelistet sind;
- eine Überbeanspruchung des Motors;
- einen Pilotenfehler, z.B. die Nichtbeachtung der Anzeigeinstrumente
(Temperaturanzeige, Öldruckmanometer, Kontrolllampe, Ladedruckanzeiger);
- die Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Reifendimension, Reifendurchmesser,
etc. (bei 4x4 Fahrzeuge);
- die Unterlassung des Einbaus eines zusätzlichen Ölkühlers bei
Anhänger-Kupplung (betrifft Schäden am Automaten-Getriebe);
- einen Riss eines Schlauchs oder einer Dichtung des Öl- oder Kühlsystems
(Motorschaden);
- den Bruch der Antriebskette oder des Antriebsriemens;
- eine Nichteinhaltung der Anweisungen des Herstellers;
- eine Änderung der Originalausführung des Fahrzeuges, der elektronischen
Motorsteuergeräte oder auf ein Teil, das kein Originalteil ist;
- mutwilliges oder fahrlässiges Verhalten, sowie mangelhafte Wartung und nicht
Einhalten der allgemein üblichen Sorgfaltspflicht (fehlende Kontrolle des
Ölstandes usw.);
- einen Diebstahl des Fahrzeuges oder Vandalismus am Fahrzeug (inkl.
Folgeschäden);
- Ereignisse, die bereits vor Abschluss, Registrierung oder Inkrafttreten des
Garantievertrags eingetreten sind.
Mich würde noch interssieren, ob Pink schon mit der "fehlersuche" vorwärts kommt?
Wie sieht es eigentlich mit der Capristo und Garantie aus? Es wird ja durch die AGA auch eine Leistungssteigerung erreicht...
Beim Einbauvideo hab ich auch gesehen, dass doch ganz schön herumgebaut wird. Ist das Audi bezüglich Garantie, Kulanz und Gewährleistung egal?
lg
Wenn man es von Audi nicht genehmigen lässt, dann verliert man die Garantie auf alle Bauteile, die durch einen Defekt an der AGA beeinflusst werden können.
Und das lässt sich wie ein Kaugummi ziehen.
Allerdings finde ich ein Chip-Tuning da wesentlich krititischer.
Gruß Olli
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Öhm die könnten mir bei nem Motorschaden den Anspruch ablehnen wegen ner Auspuffanlage ? Gar nicht gut...
Das würde Audi zumindestens versuchen, so hinzubiegen.
Gruß Olli
Liegt aber im Zusammenhang mit der Leistungssteigerung?
Wenn ich mir zb. eine MTM AGA kaufe, die keine Leistungssteigerung bringt, kann man ja nicht wirklich einen Schaden durch die AGA nachweisen. Bzw. kann diese ja keinen verursachen? Es handelt sich ja dann nur um ein Anbauteil, oder liege ich da falsch?
lg
Noch ein Auszug aus den Audi-Garantiebedingungen:
Zitat:
Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass [...]
[...] in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist [...]
....... wie gesagt, ich wäre da wirklich vorsichtig.
Gruß Olli
Wie wird denn die Capristo Anlage eingetragen ? Wenn da auch nur ein Beiblatt geschrieben wird was man irgendwann mal übertragen lassen kann wird keiner das ganze nachvollziehen können.
Wenn das direkt im Brief verankert wird wäre das schlecht.
Zitat:
Original geschrieben von olli190175
Noch ein Auszug aus den Audi-Garantiebedingungen:Zitat:
Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass [...]
[...] in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist [...]....... wie gesagt, ich wäre da wirklich vorsichtig.
Gruß Olli
Vom 🙂 wurde mir Abt, Supersprint oder MTM empfohlen - Pech gehabt 😁
Dieser Passus ist mal wieder ein juristischer Leckerbissen 🙄
Stellt sich nur die Frage, welche Weise von Audi genehmigt ist.
Lichtmaschine kaputt - liegt an der nachträglich eingebauten LED-Kennzeichenbeleuchtung 😁
...... Auszug aus dem Capristo-Teilegutachten:
Zitat:
[...]Eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV ist erforderlich.[...]
Gruß Olli
Zitat:
Original geschrieben von agf08
Vom 🙂 wurde mir Abt, Supersprint oder MTM empfohlen - Pech gehabt 😁Dieser Passus ist mal wieder ein juristischer Leckerbissen 🙄
Stellt sich nur die Frage, welche Weise von Audi genehmigt ist.Lichtmaschine kaputt - liegt an der nachträglich eingebauten LED-Kennzeichenbeleuchtung 😁
Ja, genau so etwas meine ich. Audi wird das Ziehen wie ein Kaugummi. Und die haben bestimmt die besseren Anwälte 😉
Gruß Olli
Ja natürlich das steht in jedem Teilegutachten.
Aber es gibt Sachen z.b. Fahrwerk Felgen und auch meine damalige BN Pipes Anlage wurden eingetragen und man führte diese Eintragung mit.
So Auspuff kam raus, Eintragung in den Müll - Thema erledigt.
Wenn das allerdings DIREKT in den Brief eingetragen wird, sieht das anders aus. Das wollte ich jetzt eher wissen weisst du ?
Die Eintragung muss in den Fahrzeugpapieren erfolgen, sprich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Im Schein und im Brief).
Nix da mit "nur mitführen".
Die Eintragung ist durch die Leistungssteigerung bedingt, ... leider.
Bei Supersprint-AGA´s z.B., die keine Leistungssteigerung aufweisen, brauchst du meist nur das Gutachten mitführen. Aber nicht bei Capristo.
Gruß Olli
Zitat:
Original geschrieben von olli190175
Ja, genau so etwas meine ich. Audi wird das Ziehen wie ein Kaugummi. Und die haben bestimmt die besseren Anwälte 😉Gruß Olli
Da hast du schon recht. Aber alleine wenn man die AGB's und Vertragsbedingungen vor Unterfertigung eines KV's liest, wird einem übel 😰
Man wird eigentlich geschäftsunfähig, sobald man die ganzen rechtlichen Pflichten zu ernst nimmt.
Mir hat mal ein Jurist diesbezüglich erklärt: "Es ist wie beim Autofahren. Eigentlich dürfte man in der 30er Zone nur 30 fahren. Um aber etwas rascher vorwärts zu kommen, fährt fast jeder etwas schneller. Solange es im erträglichen Bereich ist oder man sich nicht erwischen lässt, ist es sch..egal."
Eins ist auf jeden Fall sicher - die Anwälte verdienen immer 😠