S204 220 CDI OM651 Motorschaden
Hallo,
ich möchte hier mal meine Geschichte mit meiner C -Klasse mitteilen.
Im Feb. 2014 habe ich mir eine C- Klasse in einer Werksniederlassung in Stuttgart gekauft, was soll ich sagen Bj 2010 mit 55 Tkm bei der Abholung war schon ein Ölfleck unter dem Auto und beim losfahren ist mir dann sofort aufgefallen das die Dämpfer vorn defekt sind. Wie gesagt 55 tkm also ich denke mal das ist Qualität! Diese Sachen wurden dann auch alle beseitigt und ich hatten dann so weit so gut ein Fzg. das io war. Bis vor 2 Wochen beim Starten immer wieder auf 3 Zylindern gelaufen und nach aussage der Werkstatt ein Defekt des Injektors auf den 4 Zylinder.....also neuer rein und gut ist.....Wir sind dann Ostern in Richtung Norden unterwegs gewesen und was soll ich sagen kurz vorm Ziel wieder Aussetzter am Motor also wieder nur 3 Zylinder.....und der Glühwendel hatte sich kurz gemeldet. Nächsten Tag Mercedes Hotline kontaktiert und 1 Stunde später war dann auch der freundliche Herr vor Ort. Er sagte nur Abschleppen und Ersatzfahrzeug....also nach dem Auslesen vom Fzg. war nur der 1 Zylinder betroffen Injektor defekt und Glühkerze defekt ....na ja dachte ich mir das kann ja nicht so schlimm sein.....dann am Samstag kam dann die Diagnose das beim Ausbau der Glühkerze festgestellt wurde das ein die Spitze von der Glühkerze im Motor verblieben ist......Aussage vom Mechaniker ....Motorschaden.......
Der Motor hat 75TKm gelaufen und nun heisst es Warten auf die Kulanz von Mercedes falls es eine geben wird, das Fzg. hat zwar Junge Sterne Garantie aber die haben schon gesagt ....nein keine Garantie !
Jetzt stehe ich mal ganz blöd da würde ich sagen....
Beste Antwort im Thema
Moin @otscho64 ,
ich sage das jetzt ohne in die Garantiebedingungen der JS durchgesehen zu haben. Aber ein Motor mit noch recht deutlich < 100.000 km auf dem Tacho, davon nur 20.000 km in Deiner Benutzung, mutmaßlich einwandfreier Servicedurchführung (?!) und auch noch mit so einer für Mercedes doch eher peinlichen Reparaturhistorie. Also, würde Mercedes da keine Kulanz zeigen, würde ich an Deiner Stelle AUSRASTEN! Das muss doch geradezu unter die Garantie fallen?!
Falls es in erster Instanz zu einer Absage kommen sollte, lass Dich davon nicht gleich in Bockshorn jagen, sondern gehe dagegen in Widerspruch, notfalls mit einem Schreiben an die Daimler Zentrale in Stuttgart (vorher gehen die Sachen an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht).
78 Antworten
Zitat:
@bugatti1712 schrieb am 15. April 2015 um 21:45:04 Uhr:
Haja... die Juristen die in der Rechtsabteilung von großen Konzernen sitzen... :-))))
Auch die schätzen Kosten/Nutzen ernsthaft ab (nicht für sich).
Der komische Anwalt von nebenan, der hat die selbe Quälität wie der Versicherungsberater von nebenan!
Und beide haben ganz sicher nicht DEIN Kosten/Nutzen im Fokus.
Denk mal drüber nach warum 😉.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 15. April 2015 um 19:57:27 Uhr:
Der war Klasse!Zitat:
@cdfcool schrieb am 15. April 2015 um 19:32:58 Uhr:
Bei Falschberatung zahlt dann die haftpflicht des Anwaltes.
Kann ich jetzt jeden verlorenen Prozess mit Anwalt bei dessen Versicherung mir zurück holen?
Wenn der Anwalt etwas verbockt, kann das passieren. Prozessrisiken fallen da sicher nicht darunter. Wäre natürlich klasse, aber soweit geht das nicht. Es gibt aber genug Fälle, in denen ein Anwalt etwas vermasselt hat, das dann dazu führte, daß dem Mandanten dadurch ein Schaden entstand, da kann es dann passieren, daß der Anwalt haftet.
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Zitat:
@Jupp78 schrieb am 15. April 2015 um 21:39:25 Uhr:
Aber nur wenn die Rechtschutzversicherung das übernimmt. Da sitzen Juristen im Hintergrund , die Erfolgswahrscheinlichkeiten nicht nur versprechen, sondern diese tatsächlich auch zahlen müssen.Zitat:
@NoobE-90 schrieb am 15. April 2015 um 21:25:19 Uhr:
Es sei denn du hast ne Rechtsschutzversicherung und die MB Mobilitätsgarantie, dann zahlst nix.Sagt die Rechtschutz tatsächlich Daumen hoch, dann ist das ein echtes Signal, dass das Ding funktionieren kann. Macht die aber Daumen runter, dann sieht es eher Mau aus. Denn das sind die echten Juristen mit Haftung für ihre Entscheidungen 😉.
Der Anwalt von nebenan, der bekommt sein Geld so oder so.
Ja, und wenn der Daumen hoch geht, dann haben die gute Aussichten, daß sie nichts bezahlen müssen, wenn der Fall gewonnen wird, für die Versicherer somit immer eine WinWin-Situation, für den Versicherten nur im günstigsten Fall.
So heute kam die Info was MB und JS übernehmen .....
jeder 50 % somit wird alles übernommen.......
Ich bin jedenfalls heil froh das es ein gutes Ende nimmt, als Fehler wird die Glühkerze gennant aber wie gesagt
die Ursache warum diese ihre Spitze verloren hat bleibt offen.....
So kulant hätte ich MB nicht geschätzt.
Werde dann den Service wahrscheinlich doch regelmäßig machen.
Dürfte ich wissen, was so ein Austauschmotor kostet ?
Zitat:
@cdfcool schrieb am 16. April 2015 um 09:07:26 Uhr:
Ja, und wenn der Daumen hoch geht, dann haben die gute Aussichten, daß sie nichts bezahlen müssen, wenn der Fall gewonnen wird, für die Versicherer somit immer eine WinWin-Situation, für den Versicherten nur im günstigsten Fall.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 15. April 2015 um 21:39:25 Uhr:
Aber nur wenn die Rechtschutzversicherung das übernimmt. Da sitzen Juristen im Hintergrund , die Erfolgswahrscheinlichkeiten nicht nur versprechen, sondern diese tatsächlich auch zahlen müssen.
Sagt die Rechtschutz tatsächlich Daumen hoch, dann ist das ein echtes Signal, dass das Ding funktionieren kann. Macht die aber Daumen runter, dann sieht es eher Mau aus. Denn das sind die echten Juristen mit Haftung für ihre Entscheidungen 😉.
Der Anwalt von nebenan, der bekommt sein Geld so oder so.
Also meine Rechtsschutz hat bisher immer bezahlt, unabhängig von den Erfolgsaussichten (geschwindigkeitsmessung, abstandsmessung, usw...) wofür hat man denn sonst eine?
Nichts für ungut, @NoobE-90 , aber eine Deckungszusage was die Kostenübernahme angeht wird von der Rechtsschutzversicherung tatsächlich erstmal eine Prüfung des Sachverhalts durchgeführt. Je höher der Streitwert, desto intensiver die Prüfung. Gehst Du zu einem Anwalt, ohne eine Deckungsübernahme garantiert bekommen zu haben, kannst Du auf den Kosten sitzenbleiben. Und wenn auf Basis einer falschen Schilderung des Sachverhalts eine Deckungsübernahmezusage zustande kommt, kann Dich die Rechtsschutzversicherung bei Nachweis dessen auch im Nachhinein in Regress nehmen.
Zitat:
@fenrisulfur schrieb am 16. April 2015 um 18:27:00 Uhr:
Nichts für ungut, @NoobE-90 , aber eine Deckungszusage was die Kostenübernahme angeht wird von der Rechtsschutzversicherung tatsächlich erstmal eine Prüfung des Sachverhalts durchgeführt. Je höher der Streitwert, desto intensiver die Prüfung.Aber ist auch egal, letztlich ist m.E. jetzt nur noch interessant, was beim TE herauskommt.
Ok, jedoch wurde mir die Deckungszusage noch nie verweigert egal bei was.
Zitat:
@NoobE-90 schrieb am 16. April 2015 um 18:29:46 Uhr:
Ok, jedoch wurde mir die Deckungszusage noch nie verweigert egal bei was.Zitat:
@fenrisulfur schrieb am 16. April 2015 um 18:27:00 Uhr:
Nichts für ungut, @NoobE-90 , aber eine Deckungszusage was die Kostenübernahme angeht wird von der Rechtsschutzversicherung tatsächlich erstmal eine Prüfung des Sachverhalts durchgeführt. Je höher der Streitwert, desto intensiver die Prüfung.Aber ist auch egal, letztlich ist m.E. jetzt nur noch interessant, was beim TE herauskommt.
Sehr löblich! Bei welcher Versicherung bist Du?
Aber wie gesagt: der Streitwert ist der Knackpunkt, bei der die Versicherer zickig werden können. Sie wollen ja nicht offenen Auges ins Messer bzw. die evtl. sehr kostspielige Niederlage vor z.B. Gericht rennen.
Die werden nichts zahlen, sicher haben sie wieder den Lehrling allein murksen lassen. Ohne Rechtsschutz wäre ich vorsichtig. Dann suche lieber beim Verwerter einen gebrauchten Motor, das Warten auf ein Urteil dauert lange, kostet viel Geld und Ärger.
Zitat:
@otscho64 schrieb am 16. April 2015 um 16:54:18 Uhr:
So heute kam die Info was MB und JS übernehmen .....jeder 50 % somit wird alles übernommen.......
Ich bin jedenfalls heil froh das es ein gutes Ende nimmt, als Fehler wird die Glühkerze gennant aber wie gesagt
die Ursache warum diese ihre Spitze verloren hat bleibt offen.....
Hallo,
ich freu mich auch für dich.
Genau richtig, erstmal ruhig geblieben und das Ergebnis abgewartet.
Sind die Kosten bekannt??
Zitat:
@otscho64 schrieb am 16. April 2015 um 16:54:18 Uhr:
So heute kam die Info was MB und JS übernehmen .....jeder 50 % somit wird alles übernommen.......
Ich bin jedenfalls heil froh das es ein gutes Ende nimmt, als Fehler wird die Glühkerze gennant aber wie gesagt
die Ursache warum diese ihre Spitze verloren hat bleibt offen.....
Zunächst gratuliere ich dir. Ist doch alles gut gelaufen. Wie lange wirst du nun auf deinen Wagen verzichten müssen?
Also das mit den Glühkerzen kenne ich so: es war schon zu meinen W203-Zeiten immer ein Problempunkt wenn man die Kerzen wechselt. Hier waren brechende Kerzen aufgrund von Verkokungen nicht selten. Dann musste die Kerze rausgebohrt und ein neues Gewinde eingeschnitten werden. Aber das war jetzt bei dir nicht das Problem, oder habe ich dich falsch verstanden? Hat man den Zylinderkopf nicht mehr retten können?