S204 220 CDI OM651 Motorschaden

Mercedes C-Klasse W204

Hallo,

ich möchte hier mal meine Geschichte mit meiner C -Klasse mitteilen.
Im Feb. 2014 habe ich mir eine C- Klasse in einer Werksniederlassung in Stuttgart gekauft, was soll ich sagen Bj 2010 mit 55 Tkm bei der Abholung war schon ein Ölfleck unter dem Auto und beim losfahren ist mir dann sofort aufgefallen das die Dämpfer vorn defekt sind. Wie gesagt 55 tkm also ich denke mal das ist Qualität! Diese Sachen wurden dann auch alle beseitigt und ich hatten dann so weit so gut ein Fzg. das io war. Bis vor 2 Wochen beim Starten immer wieder auf 3 Zylindern gelaufen und nach aussage der Werkstatt ein Defekt des Injektors auf den 4 Zylinder.....also neuer rein und gut ist.....Wir sind dann Ostern in Richtung Norden unterwegs gewesen und was soll ich sagen kurz vorm Ziel wieder Aussetzter am Motor also wieder nur 3 Zylinder.....und der Glühwendel hatte sich kurz gemeldet. Nächsten Tag Mercedes Hotline kontaktiert und 1 Stunde später war dann auch der freundliche Herr vor Ort. Er sagte nur Abschleppen und Ersatzfahrzeug....also nach dem Auslesen vom Fzg. war nur der 1 Zylinder betroffen Injektor defekt und Glühkerze defekt ....na ja dachte ich mir das kann ja nicht so schlimm sein.....dann am Samstag kam dann die Diagnose das beim Ausbau der Glühkerze festgestellt wurde das ein die Spitze von der Glühkerze im Motor verblieben ist......Aussage vom Mechaniker ....Motorschaden.......

Der Motor hat 75TKm gelaufen und nun heisst es Warten auf die Kulanz von Mercedes falls es eine geben wird, das Fzg. hat zwar Junge Sterne Garantie aber die haben schon gesagt ....nein keine Garantie !

Jetzt stehe ich mal ganz blöd da würde ich sagen....

Beste Antwort im Thema

Moin @otscho64 ,
ich sage das jetzt ohne in die Garantiebedingungen der JS durchgesehen zu haben. Aber ein Motor mit noch recht deutlich < 100.000 km auf dem Tacho, davon nur 20.000 km in Deiner Benutzung, mutmaßlich einwandfreier Servicedurchführung (?!) und auch noch mit so einer für Mercedes doch eher peinlichen Reparaturhistorie. Also, würde Mercedes da keine Kulanz zeigen, würde ich an Deiner Stelle AUSRASTEN! Das muss doch geradezu unter die Garantie fallen?!

Falls es in erster Instanz zu einer Absage kommen sollte, lass Dich davon nicht gleich in Bockshorn jagen, sondern gehe dagegen in Widerspruch, notfalls mit einem Schreiben an die Daimler Zentrale in Stuttgart (vorher gehen die Sachen an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht).

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Zitat:

@fenrisulfur schrieb am 16. April 2015 um 18:31:12 Uhr:



Zitat:

@NoobE-90 schrieb am 16. April 2015 um 18:29:46 Uhr:


Ok, jedoch wurde mir die Deckungszusage noch nie verweigert egal bei was.

Sehr löblich! Bei welcher Versicherung bist Du?

Aber wie gesagt: der Streitwert ist der Knackpunkt, bei der die Versicherer zickig werden können. Sie wollen ja nicht offenen Auges ins Messer bzw. die evtl. sehr kostspielige Niederlage vor z.B. Gericht rennen.

Allianz

Deine Streitwerte gepaart mit den Erfolgsaussichten werden einfach in Ordnung gewesen sein.

Und nein, was soll eine Rechtschutz bringen, wenn die Erfolgsaussichten unterirdisch sind?

Also beim 651 ist die Glühkerzenspitze frei diese kann nicht stecken bleiben !
Zum Motor sind es Kosten von ca 12000€

Hier hat sich also das checkheft bezahlt gemacht

Danke an alle die sich auch über den Ausgang Gedanken gemacht haben

Das sind aber nur Teilekosten, Lohn kommt noch dazu und MwSt.

Mein erster 646 hatte 18 Mille gekostet :-o

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. April 2015 um 20:55:29 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. April 2015 um 20:31:02 Uhr:


Fakt ist doch, wie bei jedem Unfall, dass dem Geschädigten eine Ausfallentschädigung zusteht. Ob das hier angewendet werden kann, soll er mit dem Anwalt klären. Genauso kann man auch MB eine Frist setzen und den Wagen instandsetzen lassen. Dann muss man sehen, ob man MB oder die Versicherung dran kriegt. Hier kann Dir nur ein Jurist eine Auskunft geben, weil er dafür haften muss.
Ob die Ausfallentschädigung einem zu steht, klärt aber nicht der Anwalt, sondern im Zweifel ein Richter.
Und wenn der komische Jurist falsch liegt, dann wird er mindestens so schlau gewesen sein, sich selbst abzusichern. Das ist die einzige konstante Größe.
Wenn der also falsch liegt, zahlst du für Anwalt, Gericht und den Leihwagen.

Was willst Du uns Unwissenden mit dieser Weisheit sagen??

peso

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. April 2015 um 21:39:25 Uhr:



Zitat:

@NoobE-90 schrieb am 15. April 2015 um 21:25:19 Uhr:



Es sei denn du hast ne Rechtsschutzversicherung und die MB Mobilitätsgarantie, dann zahlst nix.
Aber nur wenn die Rechtschutzversicherung das übernimmt. Da sitzen Juristen im Hintergrund , die Erfolgswahrscheinlichkeiten nicht nur versprechen, sondern diese tatsächlich auch zahlen müssen.

Sagt die Rechtschutz tatsächlich Daumen hoch, dann ist das ein echtes Signal, dass das Ding funktionieren kann. Macht die aber Daumen runter, dann sieht es eher Mau aus. Denn das sind die echten Juristen mit Haftung für ihre Entscheidungen 😉.
Der Anwalt von nebenan, der bekommt sein Geld so oder so.

Junge, woher hast Du diese Erkenntnisse??? Ein Blick in Deine Versicherungsbedingungen wäre für DICH sehr vorteilhaft.

peso

Zitat:

@otscho64 schrieb am 16. April 2015 um 16:54:18 Uhr:


So heute kam die Info was MB und JS übernehmen .....

jeder 50 % somit wird alles übernommen.......

Ich bin jedenfalls heil froh das es ein gutes Ende nimmt, als Fehler wird die Glühkerze gennant aber wie gesagt
die Ursache warum diese ihre Spitze verloren hat bleibt offen.....

Na, siehst Du. Aber damit wird die Meinung der meisten User bestätigt.

peso

Zitat:

@NoobE-90 schrieb am 16. April 2015 um 18:21:07 Uhr:



Zitat:

@cdfcool schrieb am 16. April 2015 um 09:07:26 Uhr:


Ja, und wenn der Daumen hoch geht, dann haben die gute Aussichten, daß sie nichts bezahlen müssen, wenn der Fall gewonnen wird, für die Versicherer somit immer eine WinWin-Situation, für den Versicherten nur im günstigsten Fall.

Also meine Rechtsschutz hat bisher immer bezahlt, unabhängig von den Erfolgsaussichten (geschwindigkeitsmessung, abstandsmessung, usw...) wofür hat man denn sonst eine?

Genau. Eine Ablehnung ist nur in engen Grenzen möglich. Was Dir aber passieren kann, ist eine Kündigung. Nach jedem Leistungsfall kann man kündigen.

peso

Zitat:

@fenrisulfur schrieb am 16. April 2015 um 18:27:00 Uhr:


Nichts für ungut, @NoobE-90 , aber eine Deckungszusage was die Kostenübernahme angeht wird von der Rechtsschutzversicherung tatsächlich erstmal eine Prüfung des Sachverhalts durchgeführt. Je höher der Streitwert, desto intensiver die Prüfung. Gehst Du zu einem Anwalt, ohne eine Deckungsübernahme garantiert bekommen zu haben, kannst Du auf den Kosten sitzenbleiben. Und wenn auf Basis einer falschen Schilderung des Sachverhalts eine Deckungsübernahmezusage zustande kommt, kann Dich die Rechtsschutzversicherung bei Nachweis dessen auch im Nachhinein in Regress nehmen.

Wie kommst Du da drauf??? Es muss NUR eine ERFOLGSAUSSICHT bestehen. Da kann die RV gar nichts ablehnen.

peso

Zitat:

@JGibbs schrieb am 16. April 2015 um 21:30:48 Uhr:


Das sind aber nur Teilekosten, Lohn kommt noch dazu und MwSt.

Mein erster 646 hatte 18 Mille gekostet :-o

1. Ist das so, dass die 12t€ vor Steuern und ohne Lohn sind?

Wo liest du das raus?

2. Mein erster 651 hat genau 17,4 Mille gekostet und nun?

Zitat:

@fenrisulfur schrieb am 16. April 2015 um 18:31:12 Uhr:



Zitat:

@NoobE-90 schrieb am 16. April 2015 um 18:29:46 Uhr:


Ok, jedoch wurde mir die Deckungszusage noch nie verweigert egal bei was.

Sehr löblich! Bei welcher Versicherung bist Du?

Aber wie gesagt: der Streitwert ist der Knackpunkt, bei der die Versicherer zickig werden können. Sie wollen ja nicht offenen Auges ins Messer bzw. die evtl. sehr kostspielige Niederlage vor z.B. Gericht rennen.

Belege diese Beispiele bitte.

peso

@tcsmoers : are you talking to me?

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. April 2015 um 22:16:48 Uhr:


Wie kommst Du da drauf??? Es muss NUR eine ERFOLGSAUSSICHT bestehen. Da kann die RV gar nichts ablehnen.

peso

Hier sollten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung beachtet werden. So findet der Versicherungsnehmer dort sehr oft folgendes

"Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach
xxxx die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach xxxxbis xxxx keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat"

Demnach kann die RV den Antrag ablehnen. Der Versicherungsnehmer kann nach der Ablehnung eine begründete Stellungnahme beantragen.

Zitat:

@otscho64 schrieb am 16. April 2015 um 16:54:18 Uhr:


So heute kam die Info was MB und JS übernehmen .....

jeder 50 % somit wird alles übernommen.......

Ich bin jedenfalls heil froh das es ein gutes Ende nimmt, als Fehler wird die Glühkerze gennant aber wie gesagt
die Ursache warum diese ihre Spitze verloren hat bleibt offen.....

Danke für die Rückmeldung. Freut mich für dich, dass das Thema ein für dich so positives Ende nimmt. Da scheint sich im Hintergrund einiges für dich bewegt zu haben, ansonsten wäre diese Aufteilung wohl nicht zustande gekommen.

Zitat:

@mb180 schrieb am 16. April 2015 um 22:39:07 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 16. April 2015 um 22:16:48 Uhr:


Wie kommst Du da drauf??? Es muss NUR eine ERFOLGSAUSSICHT bestehen. Da kann die RV gar nichts ablehnen.

peso

Hier sollten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtschutzversicherung beachtet werden. So findet der Versicherungsnehmer dort sehr oft folgendes

"Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach
xxxx die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach xxxxbis xxxx keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat"

Demnach kann die RV den Antrag ablehnen. Der Versicherungsnehmer kann nach der Ablehnung eine begründete Stellungnahme beantragen.

Das ist so korrekt. Wenn aber Dein Anwalt eine ausreichende Chance sieht, dann müssen die zustimmen. Ansonsten wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. Aus diesem Grund haben "gute" Versicherungen einen Eigenanteil festgesetzt. Damit hat man die Prozesshansel außen vor.

Wenn Deine RVV Dir keinen Rechtsschutz gibt, hast Du einen sofortigen Kündigungsgrund und dann kann Dein Anwalt gegen Deine RVV klagen. Habe ich hinter mir. Die mussten "leider" nur die Klage meines Anwaltes gegen sich bezahlen, da das ursächliche Verfahren "gewonnen" wurde.

peso

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