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S204 220 CDI OM651 Motorschaden

Mercedes C-Klasse W204

Hallo,

ich möchte hier mal meine Geschichte mit meiner C -Klasse mitteilen.
Im Feb. 2014 habe ich mir eine C- Klasse in einer Werksniederlassung in Stuttgart gekauft, was soll ich sagen Bj 2010 mit 55 Tkm bei der Abholung war schon ein Ölfleck unter dem Auto und beim losfahren ist mir dann sofort aufgefallen das die Dämpfer vorn defekt sind. Wie gesagt 55 tkm also ich denke mal das ist Qualität! Diese Sachen wurden dann auch alle beseitigt und ich hatten dann so weit so gut ein Fzg. das io war. Bis vor 2 Wochen beim Starten immer wieder auf 3 Zylindern gelaufen und nach aussage der Werkstatt ein Defekt des Injektors auf den 4 Zylinder.....also neuer rein und gut ist.....Wir sind dann Ostern in Richtung Norden unterwegs gewesen und was soll ich sagen kurz vorm Ziel wieder Aussetzter am Motor also wieder nur 3 Zylinder.....und der Glühwendel hatte sich kurz gemeldet. Nächsten Tag Mercedes Hotline kontaktiert und 1 Stunde später war dann auch der freundliche Herr vor Ort. Er sagte nur Abschleppen und Ersatzfahrzeug....also nach dem Auslesen vom Fzg. war nur der 1 Zylinder betroffen Injektor defekt und Glühkerze defekt ....na ja dachte ich mir das kann ja nicht so schlimm sein.....dann am Samstag kam dann die Diagnose das beim Ausbau der Glühkerze festgestellt wurde das ein die Spitze von der Glühkerze im Motor verblieben ist......Aussage vom Mechaniker ....Motorschaden.......

Der Motor hat 75TKm gelaufen und nun heisst es Warten auf die Kulanz von Mercedes falls es eine geben wird, das Fzg. hat zwar Junge Sterne Garantie aber die haben schon gesagt ....nein keine Garantie !

Jetzt stehe ich mal ganz blöd da würde ich sagen....

Beste Antwort im Thema

Moin @otscho64 ,
ich sage das jetzt ohne in die Garantiebedingungen der JS durchgesehen zu haben. Aber ein Motor mit noch recht deutlich < 100.000 km auf dem Tacho, davon nur 20.000 km in Deiner Benutzung, mutmaßlich einwandfreier Servicedurchführung (?!) und auch noch mit so einer für Mercedes doch eher peinlichen Reparaturhistorie. Also, würde Mercedes da keine Kulanz zeigen, würde ich an Deiner Stelle AUSRASTEN! Das muss doch geradezu unter die Garantie fallen?!

Falls es in erster Instanz zu einer Absage kommen sollte, lass Dich davon nicht gleich in Bockshorn jagen, sondern gehe dagegen in Widerspruch, notfalls mit einem Schreiben an die Daimler Zentrale in Stuttgart (vorher gehen die Sachen an das Mercedes-Benz Customer Assistance Center in Maastricht).

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Ok Garantie hin oder her ich denke mal das wir als Endverbraucher am wenigsten für solche Schäden können aber es zeigt sich mal wieder was bei solch einem Premium Fahrzeug die Haltbarkeit oder auch diese vielgelobten JS machen.

Am Ende stehst du immer als depp da und bist mal,wieder eine Erfahrung reicher

Dies sollte bei einem 4 Jahren alten Fzg mit 75 tkm nicht vorkommen

Ob Premium oder nicht, du stehst immer doof da.

Die Garantie schließt doch eigentlich nur die Verschleißteile aus..
Und nicht die daraus resultierenden Folgeschäden.

Zitat:

@h-w-z schrieb am 15. April 2015 um 11:34:34 Uhr:


Die Garantie schließt doch eigentlich nur die Verschleißteile aus..
Und nicht die daraus resultierenden Folgeschäden.

Genau, ein Motorschaden sollte da schon gedeckt sein, wozu hat man die JS denn sonst? Ab zum Anwalt.

Nu wartet mal erst ab... 😁

Ich glaube kau, dass der TE hier Geduld zeigen will. Ich würde mit dem Anwalt sprechen und dann u.U. einen Leihwagen nehmen.

peso

Peso, überlass das doch DEM Anwalt, der mit der Sache betraut wird, falls nötig, und der wird dann auch wissen, ob der Leihwagen gerechtfertigt ist. bei Falschberatung zahlt dann die haftpflicht des Anwaltes.

Wer zahlt, wenn DU falsch berätst?

Zitat:

@cdfcool schrieb am 15. April 2015 um 19:32:58 Uhr:


Peso, überlass das doch DEM Anwalt, der mit der Sache betraut wird, falls nötig, und der wird dann auch wissen, ob der Leihwagen gerechtfertigt ist. bei Falschberatung zahlt dann die haftpflicht des Anwaltes.

Wer zahlt, wenn DU falsch berätst?

Der Anwalt, von dem Anwalt, der dem Anwalt.

Die anwaltliche Auskunft gab.😁😉😕😁😛

Zitat:

@cdfcool schrieb am 15. April 2015 um 19:32:58 Uhr:


Bei Falschberatung zahlt dann die haftpflicht des Anwaltes.

Der war Klasse!

Kann ich jetzt jeden verlorenen Prozess mit Anwalt bei dessen Versicherung mir zurück holen?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. April 2015 um 19:57:27 Uhr:



Zitat:

@cdfcool schrieb am 15. April 2015 um 19:32:58 Uhr:


Bei Falschberatung zahlt dann die haftpflicht des Anwaltes.
Der war Klasse!
Kann ich jetzt jeden verlorenen Prozess mit Anwalt bei dessen Versicherung mir zurück holen?

Klar!😁 In dem Forum

www.Prozesshansel.de

finden sich zig Ratschläge.😁😉

Zitat:

@cdfcool schrieb am 15. April 2015 um 19:32:58 Uhr:


Peso, überlass das doch DEM Anwalt, der mit der Sache betraut wird, falls nötig, und der wird dann auch wissen, ob der Leihwagen gerechtfertigt ist. bei Falschberatung zahlt dann die haftpflicht des Anwaltes.

Wer zahlt, wenn DU falsch berätst?

Was willst DU? Was habe ich denn gesagt / geschrieben?? Sprich mit dem Anwalt!!!

Fakt ist doch, wie bei jedem Unfall, dass dem Geschädigten eine Ausfallentschädigung zusteht. Ob das hier angewendet werden kann, soll er mit dem Anwalt klären. Genauso kann man auch MB eine Frist setzen und den Wagen instandsetzen lassen. Dann muss man sehen, ob man MB oder die Versicherung dran kriegt. Hier kann Dir nur ein Jurist eine Auskunft geben, weil er dafür haften muss.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. April 2015 um 20:31:02 Uhr:


Fakt ist doch, wie bei jedem Unfall, dass dem Geschädigten eine Ausfallentschädigung zusteht. Ob das hier angewendet werden kann, soll er mit dem Anwalt klären. Genauso kann man auch MB eine Frist setzen und den Wagen instandsetzen lassen. Dann muss man sehen, ob man MB oder die Versicherung dran kriegt. Hier kann Dir nur ein Jurist eine Auskunft geben, weil er dafür haften muss.

Ob die Ausfallentschädigung einem zu steht, klärt aber nicht der Anwalt, sondern im Zweifel ein Richter.

Und wenn der komische Jurist falsch liegt, dann wird er mindestens so schlau gewesen sein, sich selbst abzusichern. Das ist die einzige konstante Größe.

Wenn der also falsch liegt, zahlst du für Anwalt, Gericht und den Leihwagen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 15. April 2015 um 20:55:29 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 15. April 2015 um 20:31:02 Uhr:


Fakt ist doch, wie bei jedem Unfall, dass dem Geschädigten eine Ausfallentschädigung zusteht. Ob das hier angewendet werden kann, soll er mit dem Anwalt klären. Genauso kann man auch MB eine Frist setzen und den Wagen instandsetzen lassen. Dann muss man sehen, ob man MB oder die Versicherung dran kriegt. Hier kann Dir nur ein Jurist eine Auskunft geben, weil er dafür haften muss.
Ob die Ausfallentschädigung einem zu steht, klärt aber nicht der Anwalt, sondern im Zweifel ein Richter.
Und wenn der komische Jurist falsch liegt, dann wird er mindestens so schlau gewesen sein, sich selbst abzusichern. Das ist die einzige konstante Größe.
Wenn der also falsch liegt, zahlst du für Anwalt, Gericht und den Leihwagen.

Es sei denn du hast ne Rechtsschutzversicherung und die MB Mobilitätsgarantie, dann zahlst nix.

Zitat:

@NoobE-90 schrieb am 15. April 2015 um 21:25:19 Uhr:



Es sei denn du hast ne Rechtsschutzversicherung und die MB Mobilitätsgarantie, dann zahlst nix.

Aber nur wenn die Rechtschutzversicherung das übernimmt. Da sitzen Juristen im Hintergrund , die Erfolgswahrscheinlichkeiten nicht nur versprechen, sondern diese tatsächlich auch zahlen müssen.

Sagt die Rechtschutz tatsächlich Daumen hoch, dann ist das ein echtes Signal, dass das Ding funktionieren kann. Macht die aber Daumen runter, dann sieht es eher Mau aus. Denn das sind die echten Juristen mit Haftung für ihre Entscheidungen 😉.
Der Anwalt von nebenan, der bekommt sein Geld so oder so.

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