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Rückruf 24E06

Ford Kuga DFK

Hallo
Habe gerade Schreiben von Ford bezüglich einer Rückruf Aktion 24E 06 Software Update/Riss im Rußpartikelfilter erhalten
Gibt's hierzu schon in der Community Erfahrungen

73 Antworten

Werkstatttag 31 IST VORBEI....

Weiterhin ist der DPF nicht lieferbar (in Ö)! Ford Österreich, teilt mir nun heute nach massiven Reklamationen mit, dass eine Lieferung vielleicht/ eventuell/ wenn die Sterne gut stehen (oder so) Ende des 2. Quartals erfolgen soll/könnte! Ich hoffe, dass das Jahr 2025 gemeint ist, ist der Mail doxh kein JAHR angegeben....
Fixen Termin bekomm ich sowieso keinen... kann dann auch bis Herbst dauern - da kommt Freude auf!

Bis dahin steht mein 100% garagengepflegter Kuga also in der Werkstatt bzw auf einem Parkplatz im freien und sieht entsprechend aus , fein!!!
Als Werkstattwagen konnte mir meine Werkstatt nur einen potthässlichen CMax (Bj 2017) Benziner mit 150 PS (wo auch immer sich die verstecken) anbieten was anderes hat er nicht, nachdem ich davor eine 2003er Mondeo hatte - ein Traum in weiß der Marke optischer Offenbarungseid und der säuft wie ein MUSTANG und ist unter 9,5l kaum zu fahren

Der Prognose von Ford folgend, darf ich mit dem "Ersatzwagen" (weil Ersatz für einen Kuga Vignale ist das mal sicher keiner, micht alles was rollt ist ein Ersatz aber es fährt) nun alle Dienstreisen abspulen - es ist eine wahre untermotorisierte Freude die dazu auch noch ca. 30% mehr verbraucht als mein Kuga..

Am Besten ist aber, dass ich meinen Sohn mit der hässlichen Kiste Ende Mai zu seiner Hochzeit fahren darf- das werden epische Bilder ... UNFASSBAR

Danach darf ich mit dem Ersatzwagen auch noch in den hochverdienten Urlaub fahren - ich bin beinahe orgasmisch begeistert!

Gerüchte zur mangelnden Lieferbarkeit:
Deutsche Werkstätten haben sich zu Beginn des Rückrufs (bzw davor) massiv mit DPF eingedeckt und hocken nun darauf herum und geben nichts ab (befreundete Werkstätten meinst Freundlichen in D haben Unterstützung klar abgelehnt...!), daher ist der DPF für Kiga 2001 2.0 aktuell nicht lieferbar!!

Ein herzliches "Danke" also an unseren Lieblingsnachbarn ...

Sollte hier jemand mit einem oder mehreren DPF für Kuga 2021 2.0 190 PS , Im Lagerbestand mitlesen, wäre ich für Unterstützung und Kontaktaufnahme (PN, ich kann dann Verbindung zu meinem Freundlichen herstellen) echt dankbar - ihr könnt Euch nicht ansatzweise vorstellen wie es uns in der Familie aktuell emotional geht (speziell zum Thema Hochzeitswagen)!

Problemlösungskompetenz besitzt Ford Austria keine, Kosten (Leasing ohne Nutzbarkei, Mehrverbrauch Ersatzwagen) bleiben bei mir!
Ford Österreich stellt sich inhaltlich sowieso meisterlich tot oder gibt falsche und freche Antworten, Inkompetenz und Gleichgültigkeit vom Feinsten !
Das einzige was die können ist impertinent nach guter Bewertung auf die folgende Befeagung betteln und man erwarte doch, dass ich weiterhin Ford-Kunde bleibe... ja wahrscheinlich!

Ford - die tun was .... NICHT

Ja, das macht man in Ö wohl gerne, sich bei Problemen einen Schuldigen in D zu suchen. Das macht es einfacher, eine Ausrede für die eigene Inkompetenz zu finden. Der soll mal seinen Laden aufräumen und nächstes Mal gleich im Sinne seiner Kunden mitdenken!

Hast du schonmal daran gedacht, einen Anwalt zu beauftragen? Bringt natürlich direkt wenig, könnte aber den Vorgang beschleunigen, sobald Ersatzteile verfügbar sind und man erstmal die Klagen vom Hals haben will.

Zitat:

@inge70 schrieb am 27. März 2025 um 13:12:23 Uhr:


@harley1200wien,

das ist heftig. Vorallem weil nicht zeitnah repariert werden kann.

Welches Baujahr ist Dein Kuga?

Darfst Du mit dem Auto noch fahren bzw. haben die dich damit wieder vom Hof gelassen?

In D' müssen solche Wagen glaube ich stehen gelassen werden bis Reparatur fertig ist.

Sowas kann zwar passieren, dass bei der Überprüfung alles gut war und nun nicht mehr,
aber dennoch nicht schon nach "nur" 50.000 km Laufleistung.

Das wird Ford richtig auf die Füße fallen, wenn es mehr Fahrzeuge werden aber diese DPF nicht lieferbar sind. Das ist ja bereits seit 2024 bekannt mit den Lieferschwierigkeiten und das sie das bis heute noch nicht in den Griff bekommen haben, wirft kein gutes Licht auf Ford.

Da bin ich ja gespannt, denn ich war am 04.03.2025 beim FFH hier in Hamburg mit ca. 38900 km auf dem Tacho.

Habe als ich meinen Wagen 04/2024 gebraucht kaufte (die Kiste ist Baujahr: 08/2022) extra eine CarGarantie abgeschlossen (Angebot kam von meinem FFH direkt), die diesen DPF mit einschließt. Man weiß ja nie.

Erstzulassung Ende 03/2021

Natürlich kann ich auf eigene Gefahr vom Hof fahren, allerdings hafte ich dann für Folgeschäden und verliere ggf. die 5 Jahresgarantie von Ford Austria... Meine Rechtsvertretung hat mir dringend abgeraten etwaige Angebote anzunehmen!!
Haftungsausschluss für Folgeschäden bekommt man von Ford ja sowieso keinen!

Wer Ford kennt, weiß was das heißt - alles was danach das zeitliche segnet ist von der Garantie ausgenommen und geht auf meine Nacken !

Ich müsste ein Vollidiot sein, den Wagen nur 1mm ( habe auch überlegt das Auto zumindest in meine Garage zu stellen) zu bewegen/ in meinem Auftrag bewegen zu lassen!
Also steht die Kiste auf einem von der Wekstatt angemieteten versperrten aber unbewachten Parkplatz und die Werkstatt haftet für alles was seit 25.03.2025 passiert und passieren wird!

Ob das Ford auf den Kopf fällt ist mir wie wir hier sagen vollkommen POWIDL (also mehr als egal), von mir aus kann Ford gänzlich zusperren, sich auflösen oder in einer.Erdspalte verschwinden!
Gutes Licht gibt es bei Ford ja schon seit langem keines mehr - ist zur Servicewüste verkommen

Für mich und alle in meinem Umkreis hat sich Ford erledigt , nach Reparatur wird die Kiste abgestoßen und ich steige auf etwas anderes um - Ende von knapp 30 Jahren Ford

Ford- die tun nix!!!

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 25. April 2025 um 06:52:45 Uhr:


Ja, das macht man in Ö wohl gerne, sich bei Problemen einen Schuldigen in D zu suchen. Das macht es einfacher, eine Ausrede für die eigene Inkompetenz zu finden. Der soll mal seinen Laden aufräumen und nächstes Mal gleich im Sinne seiner Kunden mitdenken!

Hast du schonmal daran gedacht, einen Anwalt zu beauftragen? Bringt natürlich direkt wenig, könnte aber den Vorgang beschleunigen, sobald Ersatzteile verfügbar sind und man erstmal die Klagen vom Hals haben will.

Das Gerücht stammt nicht von meiner Werstatt .....

Kommt aus informellen Quelle bei Ford Ö!

Wie es passieren kann das der DPF nicht lieferbar ist, obwohl Ford sich über die Rückholaktion selt langem bewusst ist, bleibt unbeantwortet! Soviel zur Kompetenz des Konzerns Ford...

Rechtsanwalt ist bereits beauftragt, Schreiben mit Klagsandrohung in Arbeit, bei fehlender Reaktion Zahlungsbefehl (= Kostenklage)
Rechtschutz sei Dank, obwohl judikatur dazu gibt es wenig (Thema angemessene Zeit für Reparatur und Ersatzteilverfügbarkeit)....

Am Ende, so mein Anwalt mit heftigem Augenzwinkern, wäre ein Versicherungsschaden (Totalschaden) die beste und schnellste Lösung.....

Am Ende bleibt der Kunde mit den Auswirkungen des Dilletantismus von Ford auf der Strecke!
DAS ist Ford!

Zitat:

@benello schrieb am 25. April 2025 um 07:58:42 Uhr:


Versuch doch mal über die Presse, Autobild,..... Falls man dort drankommt, bewegt sich oft was, wenn die Medien mal aktiv werden.

Auch miene Energie endet irgendwann.... und vor allem was bringt es mir wenn ich Ford abstoße?

Ford wird am Ende sowieso den Preis zahlen - Bestandskunden vertreiben und keine Autos verkaufen ist eine schlechte Mischung - ich sehe das Opel-Schicksal kommen (man schaue sich nur die aktuellen Modelle wie zB den Capri an, Design by Blindenverein) - kaum jemand kauft Ford außer Mustangfans

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 25. April 2025 um 06:52:45 Uhr:


Hast du schonmal daran gedacht ... ?
Hallo zusammen und @Scimitar83,

welches begründete Ziel möchtest du mit der eingereichten und erhobenen Klage verfolgen?

Rechtswidrigkeit ist eine Voraussetzung für ein Begehren auf Schadenersatz nach einer schuldhaften Schädigung oder unerlaubten Handlung und dieser geht ein Verstoß gegen bestehende Gesetze voraus.

Nach Ablauf der Gewährleistungspflicht ist ein Hersteller nicht gebunden, Nachbesserungen oder Schadenersatz zu leisten oder die Betriebsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Demzufolge ist er nicht dazu verpflichtet, lebenslang ein fehlerfreies Produkt zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der vom KBA veranlassten Rückrufaktion 24N06 bietet der Hersteller mit der Aktion 24N13 eine Garantieverlängerung für den DPF für Fahrzeuge an, die nicht älter als 10 Jahre und/oder bis zu einer Laufleistung von 160.000 km sind. Diese Garantieverlängerung wird freihändig und nicht verpflichtend gewährt und erfolgt nach den bekannten Kriterien.

Gemäß den Herstellerangaben wird für das Austauschteil eine einjährige Garantie gewährt.

Die Tatsache von Lieferengpässen stellt an sich keinen hinreichenden Grund für einen Anspruch auf Schadenersatz dar.

Des Weiteren steht es dem Bürger frei, jene Produkte zu erkennen, deren Dauerhaltbarkeit sich, wie Wasser durch ein Sieb, rasch erschöpft.

Der Automobilhersteller Ford hat sich zu keinem Zeitpunkt darauf berufen, Fahrzeuge für Premiumerwartungen zu entwickeln. Stattdessen hat das Unternehmen sich darauf konzentriert, Fahrzeuge zu produzieren, die in der Regel die Neupreise von Mitbewerbern unterbieten und somit für ein breites Publikum erschwinglich sind.

Die Tatsache, dass in diesem Fall die Dauerhaltbarkeit eingeschränkt sein kann, sollte keine Überraschung darstellen.

Expertise deutscher Rechtsexperten - oder, nicht bös sein, solcher die es gerne wären 😉 - sind obsolet! Die Österreichische Rechtssprechung unterscheidet sich teilweise extrem von der Deutschland ... gerade im Konsumentenschutz!

Wie was wann und wo geht wird mein Anwalt festlegen und wird dann gemeinsam entschieden - Rechtschutzdeckung iegt jetzt mal vor!
Am Ende wird es auch um das Thema angemessener Wiederherstellungszeitpunkt der technischen Fahrtüchtigkeit des KFZ im Zusammenhang mit der in Ö vertraglich gesicherten Garantie von 5 Jahren gehen - und aich darum was Ford bereits hätte wissen/ planen müssen (Stichwort bekannte Probleme mit DPF führten bereits im Jahr 2024 zum Plan des Rückrufs) um bei Konsumenten keine unnötigen Kosten aufgrund fehlerhafter Bauteile anfallen zu lassen!

Was ich haben will ist dabei nebensächlich, es geht einerseits um die laufenden Kosten meines nicht nutzbaren KFZ am Ende um das Prinzip der Konsumentenrechte! Der Konsument muss sich in Ö nur bedingt vera.... lassen!

Was ich eigentlich will ist ein funktionierendes KFZ das in im Fall eines Defekts nach angemessener Zeit repariert wird (und ich denke bis max. 1 Monat Wartezeit für einen Auspuffteil ist angemessen, 3 Monate nicht) - damit bin ich aktuell wenig erfolgreich Wellness Ford schlicht egal ist! Es bleibt mir daher nur zu prüfen ob ein Rechtsweg möglich ist! Das werde ich über den Vertragsrechtschutz prüfen lassen und gleichzeitig die Institutionen die auf Konsumentenrechte spezialisiert sind aktivieren !
Was geht wird dann gemacht, was nicht nicht!
Warum? Weil ich es kann und weil ich mich nicht gerne vera... lasse!
Was dabei rauskommt ist mir inzwischen fast egal:
Sei es Kosenersatz oder Wandlung/Rücknahme des KFZ ist mir alles recht - was geht wird gefordert werden

Aktuell bin ich in der Situation den Wagen nichtmal zum marktüblichen Preis verkaufen zu können weil defekt - wäre das möglich wäre die Kiste schon weg!!

Denn ganz am Schluss will ich aktuell mit Ford gar nichts mehr zu tun haben, die Antworten des angeblichen "Kundenzentrums" muss man gelesen haben, , deshalb Anwalt und versuchte Frustbewältigung via Forum. 😉

Zitat:

@harley1200wien schrieb am 25. April 2025 um 10:23:22 Uhr:


Die Österreichische Rechtssprechung unterscheidet sich ...

Hallo zusammen und @harley1200wien,

es bleibt zu hoffen, dass der Anwalt nicht nur eine Kostennote hinterlässt. Bitte halte uns auf dem Laufenden.

Ich bin ja nur Laie, aber wenn der Hersteller ein fehlerhaftes Produkt ausliefert, aufgrund dessen ich es nicht mehr nutzen kann und der Hersteller sich nicht in der Lage zeigt, dem Abhilfe zu schaffen, dann ist mein Rechtsverständnis gestört. In dem Fall kann ich nur zum Anwalt gehen und sehen, ob er was daraus macht.

Hallo zusammen und @Scimitar83,

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 26. April 2025 um 08:13:44 Uhr:


Rechtsverständnis

Hallo zusammen und @Scimitar83,

die Gewährleistung verpflichtet die Anbieter, Mängel an Waren oder Dienstleistungen bis zu zwei Jahre nach dem Kauf ohne einen Aufpreis zu beheben.

Und für die Zeit danach hat @lothar.eck in einem anderen Thread seine Erfahrungen geschildert und auf den Punkt gebracht:

Zitat:

@lothar.eck schrieb am 17. Februar 2025 um 23:29:17 Uhr:


Wir waren bereits auch bei einem Rechtsanwalt. Der teilte uns mit: Die Neuwagengarantie beträgt 2 Jahre. Punkt! Und selbst wenn unser Wagen nach 2 Jahren + einem Tag zu Staub zerfällt braucht Fiat nicht zu haften. Wenn wir dagegen weiter vorgehen wollen, empfiehlt er uns in die Politik zu gehen, um die Gesetzeslage zu ändern. Diese Auskunft dauerte insgesamt 15 Minuten, hat 120€ Honorar gekostet, uns aber kein Stück weiter gebracht.
Viele Grüße

Wie schon wiederholt geschrieben:.
In Österreich 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung danach weitere 3 Jahre vertraglich zugesicherte Garanatie!
Daher haben wir in Ö ganz andere (rechtliche) Rahmenbedingungen!

Beim DPF ist die Sache anders, da der Teil ja grundsätzlich mit einem Mangel behaftet ist - d.h. die betroffenen Fahrzeuge wurden ggf mangelhaft ausgeliefert weshalb auch außerhalb Gewährleistungsfristen eine Mangelbehebung durchgeführt werden muss -》deshalb auch der Rückruf

Das ist auch, was ich meinte. Das Teil war von vorneherein bei Auslieferung mangelhaft. Der Ausfall ist ja kein Zufall, sondern Folge dieses Serienfehlers. Ähnlich wie beim Abgasskandal.

Früher als vor einem Jahr gab es ja nur eine Trübungsmessung, hat die eigentlich überhaupt irgendwelche defekte Partikelfilter erkannt?
Bei diesen Haarrissen wurde ja zumindest noch soviel zurückgehalten dass die ASU bestanden wurde.

Bei der Validierung für die PN-Messung haben die Fahrzeuge, die einen PN-Wert über 100.000 aufwiesen und die Trübungsmessung bestanden haben, einen PN-Bereich von ca. 150.000 bis 650.000 erreicht. Die Fahrzeuge mit einem PN-Wert über 2 Mio. haben auch die Trübungsmessung nicht bestanden.

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