Rückruf 24E06
Hallo
Habe gerade Schreiben von Ford bezüglich einer Rückruf Aktion 24E 06 Software Update/Riss im Rußpartikelfilter erhalten
Gibt's hierzu schon in der Community Erfahrungen
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68 Antworten
Hallo zusammen und
@harley1200wien@Scimitar83@erwiedermalFord gewährt in Österreich für jeden neuen Ford eine 2jährige Neuwagengarantie ohne KM-Begrenzung und darüber hinaus für ausgewählte Modelle durch einen Ford Protect Garantie-Schutzbrief, vorbehaltlich der Garantiebedingungen, eine Neuwagen-Garantieverlängerung um weitere 3 Jahre bis zum 5. Jahr und max. 100.000 km Gesamtfahrleistung.
Mängelansprüche außerhalb der Gewährleistungsfrist wegen Serienfehler begründen keine Ausnahme von der gesetzlichen 2jährigen Verjährung.
Im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung (Rückrufe) von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge gilt Artikel 53, Abschnitt 8.
Dieser besagt, dass eine Abhilfemaßnahme den Inhabern der Zulassung der betroffenen Fahrzeuge unentgeltlich zur Verfügung zu stellen ist, sofern sie gemäß des vorgenannten Artikels als gerechtfertigt gilt:Zitat:
aus der VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018, Artikel 53, Abschnitt 8
Wenn eine Abhilfemaßnahme gemäß dem vorliegenden Artikel als gerechtfertigt gilt oder Gegenstand der in Absatz 5 oder Absatz 6 genannten Durchführungsrechtsakte der Kommission ist, so steht diese Maßnahme den Inhabern der Zulassung von betroffenen Fahrzeugen unentgeltlich zur Verfügung.
Wurden vor dem Erlass der Abhilfemaßnahme [Rückruf] Reparaturen auf Kosten des Inhabers der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs durchgeführt, so erstattet der Hersteller diese Kosten bis zur Höhe der Kosten für die im Rahmen der Abhilfemaßnahme verlangten Reparaturen.
Betroffene Fahrzeughalter sollten dahingehend ihre Ansprüche prüfen lassen.
Wer hat seine Ansprüche durchgesetzt und wie hat Ford reagiert?
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 25. April 2025 um 06:52:45 Uhr:
Ja, das macht man in Ö wohl gerne, sich bei Problemen einen Schuldigen in D zu suchen. Das macht es einfacher, eine Ausrede für die eigene Inkompetenz zu finden. Der soll mal seinen Laden aufräumen und nächstes Mal gleich im Sinne seiner Kunden mitdenken!
Hast du schonmal daran gedacht, einen Anwalt zu beauftragen? Bringt natürlich direkt wenig, könnte aber den Vorgang beschleunigen, sobald Ersatzteile verfügbar sind und man erstmal die Klagen vom Hals haben will.
Rechtlich ist das ganz schwere Kost! Es gibt kaum Judikatur zum Thema "angemessenen Zeitraum" von Reperaturen, Herstellungszeiträume etc. ...
Anwalt prüft noch!
Ford macht das juristisch auch geschickt, es wurde bis gestern nie ein Fertigstellungstermin genannt! Damit wird es schwer und langwierig rechtlich vorzugehen, schau mer mal was der Rechtschutz zur Kostenübernahme sagt und dann wird entschieden ob wir klagen (insbesondere zum Ersatz der lfd.Kosten des Fahrzeugs) einbringen! Wird auch davon abhängen, ob ich bereit bin die Zeit und Energie dafür aufzuwenden.....
Interessantes Detail am Rande: offenbar haben wir so extrem genervt, dass Ford Österreich meinem Freundlichen schrifrlich bestätigt hat, dass lt. Bestellsystem der DPF in D bei verschiedensten Händlern lagernd ist, er wurde aufgefordert diese doch kontaktieren ....
Die kontaktieren Händler in D geben den DPF jedoch nicht frei, weil diese könnten ja gebraucht werden...
Ford Austria weiter: als voraussichtlicher Liefertermin wurde uns frühestens Ende 2. Quartal genannt - also Ende Juni hab ich sie bei den cojones
Zugeständnisse von Ford gibt's keine, im Gegenteil die letzte Rückantwort sagt aus, wir sollen uns ruhig verhalten, weil es ändert weitere Urgenzen auxh nix an der Situation ändern würden (also ganz nach dem Motto "hört auf uns zu belästigen"
Wir schreiben das Wnde des Werkstatttag 45 ....
Ford - die tun was...
Nach Reparatur wird die Kiste ukd der Zweitwagen abgestoßen und Ford sieht mich nie wieder , das ist in der Familie entschieden!
Zitat:
@harley1200wien schrieb am 8. Mai 2025 um 19:07:45 Uhr:
Zugeständnisse von Ford gibt's keine, im Gegenteil die letzte Rückantwort sagt aus, wir sollen uns ruhig verhalten, weil es ändert weitere Urgenzen auxh nix an der Situation ändern würden (also ganz nach dem Motto "hört auf uns zu belästigen"
allein für diese Ansage seitens Ford, wüde ich die Kiste abstoßen bzw. mit allen Mitteln eine Rückabwicklung oder ähnliches einleiten und denen das auch klar als Antwort auf diese Aussage mitteilen.
Ist ja echt frech.
Vorallem das Händler in D die DPF schlicht nicht rausgeben müssen obwohl sie gebraucht werden.
Zitat:
@inge70 schrieb am 9. Mai 2025 um 08:14:44 Uhr:
Zitat:
@harley1200wien schrieb am 8. Mai 2025 um 19:07:45 Uhr:
Zugeständnisse von Ford gibt's keine, im Gegenteil die letzte Rückantwort sagt aus, wir sollen uns ruhig verhalten, weil es ändert weitere Urgenzen auxh nix an der Situation ändern würden (also ganz nach dem Motto "hört auf uns zu belästigen"![]()
allein für diese Ansage seitens Ford, wüde ich die Kiste abstoßen bzw. mit allen Mitteln eine Rückabwicklung oder ähnliches einleiten und denen das auch klar als Antwort auf diese Aussage mitteilen.
Ist ja echt frech.
Vorallem das Händler in D die DPF schlicht nicht rausgeben müssen obwohl sie gebraucht werden.
Sobald repariert, wird abgestoßen! Ob Klage muss ich echt avwägen - Leasingende 03/26 - ob es die Zeit und Energie wert ist! Mit Schreiben des Rechtsanwalts wird Ford in Bälde konfrontiert sein. ;-)
Ich hab emotional mit meinem Kuga und mit Ford im speziellen bereits abgeschlossen!
Werkstatttag 46 .....
Ford wird das kaum beeindrucken. Die Leute, die dann damit zu tun haben, arbeiten das ab und fertig
Ich habe nun auch das Info-Schreiben für meinen C-Max II erhalten.
Die 160Mm habe ich längst hinter mir, eine Garantieverlängerung dürfte also kein Thema mehr sein.
Sollte ich das SW-update schnellstmöglich forcieren oder warten, bis mein Händler vielleicht mal eine Einladung verschickt?
Im letzten TÜV-Bericht (2024) sehe ich gar keine Partikelmessung - kann es sein, dass die erst seit Kurzem durchgeführt wird?
Zitat:
@magiceye04 schrieb am 10. Mai 2025 um 08:24:30 Uhr:
Sollte ich das SW-update schnellstmöglich forcieren oder warten, bis mein Händler vielleicht mal eine Einladung verschickt?
Im letzten TÜV-Bericht (2024) sehe ich gar keine Partikelmessung - kann es sein, dass die erst seit Kurzem durchgeführt wird?
ähm ich denke der Händler wird nicht selber aktiv.
Bei mir stand drin, dass ICH mich schnellstmöglich um einen Termin bemühen soll.
Denke wird bei Dir auch so sein. Somit solltest DU dich um einen zeitnahen Termin bemühen.
Im TÜV Bericht sollte die AU (glaube das heißt nun anders) mit den Partikelwerten eigentlich auftauchen.
Prüf das noch mal.
Bei mir standen sie drin.
Nur bei dem Rückruf wurde mir nichts weiter ausgehändigt. Es gab nur die Ausssage, dass alles gut ist. Aber eventuell handhaben das die FFH unterschiedlich.
Bei mir steht drin, dass Ford Mitte bis Ende 2025 auf mich zukommen wird. Kugas waren ja als erste dran, vielleicht war da dringenderer Handlungsbedarf als beim C-Max.
Ford hat die AU im Schreiben als AU benannt.
Auf der Rechnung vom TüV steht auch nur Hauptuntersuchung für 98€ incl.
Aber ich habe noch mal die alten Rechnungen von der Durchsicht gesucht und dort ist nun auch die AU, hat die Werkstatt wohl selbst durchgeführt und nicht der TüV. Mittelwert sind 130k Partikel. Also ca. 52% vom Erlaubten. Dann passt es ja.
PS: Ich hatte den Thread über die Suchfunktion gefunden und aus der Überschrift war mir nicht klar, dass der im Kuga-Unterforum ist.