Rückleuchten Lasieren
Hallo Audi Gemeinde,
-kann man den Grad einer Lasierung bestimmen also die
Transparenz. Damit mein ich von tiefem schwarz und mehr
oder weniger transparentes schwarz bzw. matt-schwarz.
-stimmt es außerdem das es im ermessen des TÜV-Prüfers
liegt ob die Teile eingetragen werden oder nicht...?
(die frage wurde bestimmt schon gestellt, aber wenn ich
schonmal ein Neues Thema auf mache )
hab hier mal ein Bild mit Corel gemacht... wie man sehen
kann sind die Rückleuchten nicht durch und durch schwarz,
sondern mehr schwarz transparent. {< geht sowas...?
Danke und...
...Gruß Tobias
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von evo82
Ach auf so ein Gutachten würde ich garnichts geben, hab ein Kumpel der ist im Werbebereich tätig, und der zaubert dir mit seinen Bildbearbeitungsprogrammen aus einen Materialgutachten ein reguläres §19,3 Gutachten ohne das jemand was merkt inkl. den passenden Papier. Nicht das er das schonmal gemacht hätte, aber theoreitsch ist es für Ihn möglich. 😉
Das kann ich auch.
Nur wenn es dann dem TÜV Prüfer spanisch vorkommt, dann kann es durchaus vorkommen, dass dieser dann beim verantwortlichen Prüfer anruft.
Genau das ist im oben beschriebenen Fall mit dem Gutachten passiert. Aber die Stelle, die die ABE ausgestellt hat, hat dessen Echtheit bestätigt. Also war alles o.k. bei der Eintragung...
P.S. und wenn es nicht o.k. gewesen wäre, dann hätte man schnell jede Menge Ärger wegen Urkundenfälschung und ...
In der Lage einer Person, die ein gefälschtes Gutachten vorlegt mag ich nicht stecken. Dann wird nicht nur das Fahrzeug stillgelegt sonden man selbst gleich mit, wenn man Pech hat...
Ja sicher sollte man es nicht machen halt theoretisch könnte man es, nochmal zum thema wo nach wir denn da jetzt geprüft, augenmaß? Wie soll das denn überhaupt bei lackierten Rückleuchten gehen. Kann mir es nicht erklären
ei dann stell das ominöse gutachten doch einfach mal on! dann wirds hier evtl. auch runhiger mit dem dementieren...
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Geb ich auch noch meinen Senf dazu.
Fakt ist das ich schon zwei Jahre mit den lasierten RL unterwegs bin.siehe HP.Das angebliche 'Pseudo' Gutachten hat schon seinen Sinn.Darin steht ja auch das original Teile verwendet werden müssen und die E-Nummer leserlich sein muss.Das heist ,bei 30 % Tönung ( so bei mir) ist die Nummer zu entziffern.Mehr darst halt nicht einfärben.Andere Modelle wie Corsa haben die schwarzen RL auch.Steht auch nix im Breif oder Schein.Bremslicht,Rückfahr,Blinker sind einwandfrei zu erkennen.natürlich keine Spraydose ausm Baumarkt verwenden.
Rennleitung sagte noch nie was und beim Tüv war ich auch.Allerdings mit einer Bremslichtbirne,hab sonst die us Doppelbremslichter. Wie gesagt,nicht mehr einfärben das man die Nummer lesen kann.
@ aemkei78
wo meldest dann das?bei mamma?schau dich mal um was auf den Strassen alles für verbotenes Zeugs rumfährt,dann regst dich über solche Kleinigkeiten auf.
Wie sieht es bei einen Auffahrunfall aus? Wenn ich dir auffahren würde ich sofort sagen, hab seine Bremsleuchte nicht gesehen kann das nicht mit den lasierten Rückleuchten zusammenhängen? Denk mal die Versicherung schickt dann sofort ein Gutachter raus und dann würde mich mal interresieren was der zu den dingern mit "ABE" sagt. Will euch nicht an die Karre pinkeln, find auch das sieht nicht schlecht aus, mir ist das aber alles schon zu auffählig. Hab einfach kein bock, das die mich wegen so ein scheiß anhalten, und sich die Karre dann genauer anschauen
würde mal sagen: Wenn du dieses Bremslicht nicht siehst( auch noch das im Heckfenster) dann solltest deinen Führerschein abgeben und dir ne gelbe Binde kaufen. Sagte doch,30% Tönung.Kommt auch auf die Ausführung der Arbeit drauf an.
noch was : Meine Lebensgefährtin ist bei der Rennleitung und die kann nix dagegen sagen.Hab schon viele Kontrollen durchgemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Fabian666
ei dann stell das ominöse gutachten doch einfach mal on! dann wirds hier evtl. auch runhiger mit dem dementieren...
Ich habe das Original nicht. Nur einen Scan und den will ich nicht online stellen, da er nicht mir gehört.
Es könnte sich aber lohnen bei trekuslongus oder burnouTT mal nachzufragen...
Zitat:
Original geschrieben von steysi
Es könnte sich aber lohnen bei trekuslongus oder burnouTT mal nachzufragen...
Nööö, ich kann die ewigen Diskussionen bzgl. der Leuchten/Gutachten/ABE/TÜVler/Versicherungen/Rennleitung einfach nicht mehr hören (lesen) 🙁 ... und Marcello ist zur "Verschwiegenheit" verpflichtet 😉
... und Du Stefan, siehst das schon ganz richtig 😁
Gruß
ralle
also das das muschwitz gutachten dreck ist sind wir uns aber schon einig oder?
zudem gab es 95 noch keine TT RL löööl. Das Teil bekommste zudem bei allen selbst gelackten RL bei ebay dazu.
Ich selbst bin mit meinem ersten auto dem Tigra http://freenet-homepage.de/tigra/IMAG0190.JPG http://freenet-homepage.de/tigra/IMAG0206.JPG ( www.tigra16v.de.vu) auch mit den RL rumgefahren, schwarz. Hat auch nie nen grün weißen interessiert , auch bei drei unfällen war es den leuten egal ob ich deshalb ne teilschuld hätte. Aber wenn wir es rechtlich sehen ist es nicht erlaubt. Die Teile sind selbst gelackt (bzw. lacken lassen) und einfach nen wisch dazu. Zudem ist das muschwitz gutachten noch nicht mal so original.- Denn es fehlt nen absatz darin, darin steht im original ( hab das grade nicht zu hand) das das gutachten nur ein ,,Antrag" auf tüv prüfung ist. Das weg retuschiert hört sich das ganze nun an wie ein frei fahrt schein.
Also ich hatte es selbst, hatte auch 3 jahre keine probleme, und hätte sie auch jetzt nicht, wenn ich nicht fände das es kacke aussieht, aber legal ist es nicht. Zeig nem tüv prüfer doch mal diesen threat, oder man müsste es zusammenfassend mal an den tüv per mail senden um bitte auf rechtsbelehrung und dann mal sehen was die dazu sagen....
achso, es steht ja auch kein hersteller im gutachten oder sonstiges, und hella z.b. verkauft nicht solche schwarzen ,,rabenschwarzen" RL .... . Ich hätte die auch getüvt bekommen beim wald und wiesen tüv, aber die euros habe ich mir gespart, da es eh nie jem. gejuckt hatte...
Zitat:
Original geschrieben von ttmichi
Meine Lebensgefährtin ist bei der Rennleitung und die kann nix dagegen sagen.Hab schon viele Kontrollen durchgemacht.
Was macht die denn? Ist sie Kindergartencop und kontrolliert Bobby Cars, oder was?
Wenn ich einen anhalte wegen selbst lasierten Leuchten und ich stelle vor Ort fest, dass die Teile in irgend einer Weise den Straßenverkehr beeinträchtigen, ist die Karre weg vom Fenster. Da kann ein Tüv-Prüfer eintragen was er will. Denn ich möchte den Prüfer sehen, der meine Untersagung an der Teilnahme am Straßenverkehr aufheben kann. Basta!
Lasieren der Rückleuchten ist und bleibt illegal. Egal welchen polnischen Wisch ihr bei ebay, aus dem Netz oder sonst einen "fremden Scan!!" habt... 😉
Und wer jetzt, nachdem ein Prüfer (Sam-TTCQ-) und einer der Rennleitung (meine Wenigkeit) die Lage erklärt hat, noch weiter diskutieren will, der soll das machen. An der Gesetzeslage wird auch das nichts ändern!
Ich bin der Meinung, das solche Threads wie dieser hier, der eindeutig das rechliche außer Acht lässt, und mit voller Absicht Vorschriften, die sinnvoll sind, zu hintertreiben versucht ( ---> wie auch Xenon - Threads in diesem Sinne) schon längst hätte geschlossen werden sollen. Ich werde die Mods in diesem Sinne ansprechen.
Wie kann man sich über so einen Schwachsinn so lange unterhalten?? Die, die ich nicht mit "Schwachsinn" meine, wissen schon, wen meine ich 😁 ...
***closed***
(hoffentlich)
Grüße, Stefan
Zitat:
Original geschrieben von strost
Die, die ich nicht mit "Schwachsinn" meine, wissen schon, wen meine 😁 ...
Klar, verstehen schon... 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von side113
das sowas allgemein nicht erlaubt ist stimmt schon aber dein grund ist bullshit, dann dürfte man federn auch nicht eingetragen bekommen weil die könnte ich ja nach der eintragung auch noch absägen oder pressen lassen....
Quatsch - der Zustand wird ja in der §19(3) -Abnahme festgehalten. Mit absägen ist da dann nix mehr zu holen. Den Zustand der lasierten Leuchten kann man eben nicht genau feststellen, deswegen ist jedes Gutachten darüber quatsch. Da ich zufällig beruflich das bin was man als "TÜV-Prüfer" bezeichnet kann ich euch sagen, daß sowas bei mir hundertprozentig nicht durchkommt ! Ich sehe lasierte Rüli´s am TT sofort (an allen anderen Öfen auch). Und wenn jemand noch so dreist ist, mit nem gefälschten Gutachten für lasierte Rüli´s anzukommen gibt es richtig Ärger - das ist sicher ! Wenn mir etwas nicht ganz sauber vorkommt, kann ich mir in 2 Minuten das Gutachten vom KBA holen (wenn es denn eins gibt) und es vergleichen.
Ich will hier nicht den Moralapostel raushängen lassen. Hab als ich 18 war ja auch so einige Sachen an meinen Autos´s gemacht die nicht ganz sauber waren. Aber mit erlöschen der Betriebserlaubnis sollte man vorsichtig sein !
nchden lox und sam ihre meinung dazu gesagt haben, kann hier auf jeden fall geclosed werden! mehr gibt es dazu nicht zu sagen! aber anscheinend gibt es immer wieder leute die das nicht wahr haben wollen...
mfg