Rote Neonbeleuchtung im Fußraum
Hallo, also ich habe die Idee meine Fußraumbeleuchtung auf rotes Neonlicht umzustellen. Nur hab ich noch ein paar Fragen. Wenn ich den Anschluss der normalen Fußraumbeleuchtung nehm, dann brennt das Licht nicht während der Fahrt, oder? Wenn nicht wo müsste ich dann meine Neonröhren anschließen, dass sie auch während der Fahrt brennen? Aschenbecher? Muss ich eine Sicherung dazwischen schalten? Wenn ja welche? Ist das im Fußraum legal, wenn es von außen nicht zu sehen ist?
Zur Info: Es handelt sich um einen 8P Bj. 11/03 2.0 FSI mit Lichtpacket.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank für eure Bemühungen
Thomas
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Spawn_NDH
gut zu wissen,hab sie immer schnell ausgemacht als ich die kollegn in grün (blau)
gesehn habe..
aber nun wird sie wohl ständig anbleiben :-)
dachte ich auch immer:P
also hoffen wir mal das es stimmt und freuen uns alle ueber das schoene leuchten🙂
Hier noch als Ergänzung der Gesetztetext:
Zitat:
das Gesetz sagt hierzu:
Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen)
Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.
Quelle:
HIERUnd hier steht auch noch was dazu: LINK
Gruß Daniel