RNS: Diebstahlproblematik
Im Bekanntenkreis werden seit längerem die RNS aus den Audis geklaut. teils per Einschlag der Scheiben, teils per Knacken der Türen.
Ein Kollege aus Hamburg war bislang 5 mal (!!!) Opfer solcher Diebe. Audi hat das RNS so gestaltet, dass es sehr einfach mitzunehmen ist (fehlt eigentlich nur noch der Griff...).
Gibt es Möglichkeiten, das RNS diebstahlsicherer zu machen? Audi hält sich sehr bedeckt, da man natürlich gerne die gestohlenen RNS durch neue ersetzt...
Gibt es praktischere Lösungen nach dem Diebstahl (Z.B. TomTom & Radio o.ä.)
Bei wem wurde es auch gestohlen? Wäre sicher interessant zu sehen, ob regional Banden unterwegs sind.
Danke für eure Beiträge!!!
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Was machstn wenn die das wirklich nicht rausbekommen weil du es, Gott weiß wie, gesichert hast. Zerkratzen bei den Versuchen die ganze Mittelkonsole, das Navi usw. Wegen paar Kratzern kriegst sicher kein neues Zeug oder?
So hatte ich es auch gemeint. Entweder Garage, gar kein RNS oder eben die "neue" modulare Lösung A4/A6.
Der Diebstahl dieser Geräte hat in letzter Zeit wirklich dramatisch zugenommen und ich sehe keine Möglichkeit die den Dieben das Entwenden unmöglich macht.
Was die Versicherungen angeht.
Da es sich um festeingebaute Geräte handelt sind diese eigentlich immer in der Teilkasko enthalten, allerdings erstatten die Versicherung in der Regel nur den Zeitwert bei einem 2003er Fahrzeug werden als die 4 Jahre abgezogen, ein nicht unerheblicher betrag. Dann noch die Selbstbeteiligung drauf und man wundert sich auf was für einem Betrag man sitzen bleibt....
MfG
Dann müssen diese Geräte eben mit einer ID versehen und auf den Halter angemeldet werden!
Klar, Büroaufwand steigt, aber lieber füll ich beim Kauf eines Wagens 3 Ummeldeformulare aus bevor sie mir das Ding rausklauen.
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Dann müssen diese Geräte eben mit einer ID versehen und auf den Halter angemeldet werden!
Klar, Büroaufwand steigt, aber lieber füll ich beim Kauf eines Wagens 3 Ummeldeformulare aus bevor sie mir das Ding rausklauen.
Öhm, was soll das bringen? Was hält jemanden ab, ein Navi selbst einzubauen und nicht anzumelden? Dein Vorschlag ist nur wieder die Gängelung des ehrlichen Käufers, so wie es bei kopiergeschützten CDs, DVDs und noch schlimmer bei HD-DVD /BD.
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Wenn man somit unterbinden könnte dass man diese ID beim Verkauf unbedingt angibt (ich spreche von Ebay) und die sich mit der Polizei zusammentun, dann könnte man es evtl. etwas minimieren.
Heute ist es ja ein leichtes, ein geklautes Navi zu verscherbeln... Das muss einfach anders gehn.
Verstehe. Verkäufer und ID müssen zusammenpassen. Kannste vergessen, verstößt gegen Datenschutz. Und bevor ebay hier tätig wird friert die Hölle zu.
Dass das Thema schwierig ist, ist mir klar... Bis jetzt hab ich noch keine Zeit für wirklich tiefgründige Lösungen gefunden.
Auch wenns ein scheiss Beispiel ist: so wie mit der Fahrgestellnummer eines Autos sollte mans mit nem Navi auch machen.
Oder die ID des Navis in der Zulassung fix an das Auto binden. Hier wird man aber wohl auch auf ein Amt stossen, welchem ein Navi scheissegal ist.
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Was soll so eine Einstellung, hm? Wen sollte man bekämpfen, den Hehler oder den Käufer? Den Käufer eines Ralph Lauren Shirts in Thailand oder den Verkäufer/Hersteller? Wäre der Käufer verurteilt worden, das wäre schleierhaft gewesen. Zumal Auktionen bekanntermaßen mit anfänglich unbekanntem Endpreis enden.Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
So etwas fördert den Verkauf von Diebesgut zusätzlich.
Der hier genannte Käufer ist Software-Ingenieur und sollte daher IMHO in der Lage sein, zu erkennen, daß so ein Navi nicht für <1500,- Euro zu bekommen sein sollte. Warum man ihm das abgekauft hat ist mir absolut schleierhaft.
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Problem immer an der Verursacherseite bekämpfen. Alles andere ist Symptombehandlung.
Ich verstehe Deine Einstellung nicht so ganz. Aber es werden ja auch in immer mehr Ländern die Käufer von Replikas zu saftigen Geldstragen verurteilt. IMHO völlig zu Recht. Warum kaufen sie in Thailand eine D&G Brille? Weil sie sich die hier nicht leisten können und dort die bekanntermaßen Replikas billig und auf den ersten Blick kaum vom Original zu unterscheiden sind.
So etwas schädigt die Unternehmen, die hier Geld in Know-How investieren (ok, bei Brillen und T-Shirt´s eher weniger 😉)und gefährdet letztlich Arbeitsplätze.
Es gibt doch beim Diebstahl immer 2 Seiten:
1. den Dieb
2. den Abnehmer von Diebesgut
Wenn man diesen beiden Parteien abgewöhnen könnte, sich mit den Waren abzugeben, wäre das IMHO ein großer Schritt, um endlich entspannt wieder überall parken zu können.
Dem Dieb kann man es mit verteilten Systemen schwer machen.
Einem Käufer muss eben bewusst werden, daß er beim Kauf eines sehr günstigen Navis das Risiko eingeht, Diebesgut zu erhalten.
Wer kauft denn solche Navi´s? Doch eigentlich nur Leute, die sich so ein Gerät beim Kauf des Wagens nicht leisten konnten (und daher wissen was es eigentlich kostet) und Leute, denen es geklaut wurde und die so versuchen Geld zu sparen, welches sie von der Versicherung bekommen. Die wissen also auch, was so ein Gerät eigentlich kostet.
Dann gibt es noch eine geringe Menge, die so ein Gerät nachrüsten möchten, weil es z.B. im Gebrauchtwagen nicht drin war. Auch die sollte wissen, was es eigentlich kostet, da ja vorher mit anderen Fahrzeugen verglichen wurde.
Der Käufer in dem von mir geposteten Beispiels ist nicht vor die Wand gelaufen und in der Lage das Internet zu bedienen. Das dem geglaubt wird, er wüsste nicht, was so ein Gerät eigentlich kostet, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Mein Vorschlage wäre daher es z.B. zur Pflicht zu machen, daß die Verkäufer die Seriennummern zu veröffentlichen, damit man überprüfen kann, ob das Gerät illegal entwendet wurde oder nicht.
Gleichzeit sollte der Käufer verpflichtet werden zu überprüfen, ob das Gerät legal erworben werden kann oder nicht.
Stimmen dann z.B. die veröffentlichte Seriennummer nicht mit der am verkauften Gerät überein, kann sich der Käufer auch nicht mehr rausreden. Er hätte den Verkäufer anzeigen müssen.
Da der Verkäufer in der Werbung für den Artikel falsche Angaben gemacht hat, kann der Käufer problemlos vom Kauf zurücktreten und erhält sein Geld wieder.
Natürlich kann man Pech haben, wenn der Verkäufer in Osteuropa oder sonst wo sitzt, allerdings ist dies IMHO auch ein Risiko, welches der preisbewußte 😉 Käufer tragen muss.
Zum Thema Datenschutz: warum sollte denn das veröffentlichen von Seriennummern gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen? Die Seriennummer gibt nichts preis ausser eben die Legalität.
Ausserdem könnte man Ebay verpflichten, die Seriennummer bei der Angebotserstellung abzufragen, nicht zu veröffentlichen aber zu speichern. Ist das Gerät geklaut, hätte der Käufer wieder das Recht die angeblich legale Ware zurückzugeben.
Wenn Ebay so etwas nicht durchführen möchte (Kosten, Aufwand ...), dann müsste man Ebay untersagen z.B. Navis im deutschen Ebay Zweig anzubieten.
Natürlich kann man sich dann immer noch eins über z.B. ebay.at besorgen, aber dann würde eben u.a. die Käuferpflicht zum Nachweis der Legalität des Gerätes wieder greifen.
Das das Ganze mit (IMHO geringen) Aufwand verbunden ist, ist eben nicht zu ändern. Mich würde das nicht stören, weil es eben auch Sicherheit bietet.
etwas OT mal zu dem Thema Diebstahl:
Mir selbst sind im Laufe der Jahre 3 Autoradios (teilweise mit erheblichem Schaden am Fahrzeug) und 4 teure Mountainbikes entwendet worden und ich habe daher weder "Mitleid" mit den Dieben noch mit den Käufern der Ware.
Ich gehe einer geregelten Arbeit nach und gebe mein "sauer" verdientes Geld für u.a. o.g. Dinge aus. Irgendein A....loch klaut mir das Gerät und ein anderes A....loch kauft dem die Ware billig ab.
Ich habe dann noch das Gerenne zur Polizei, muss den Schaden der Versicherung melden, hoffen, daß der komplette Schaden ersetzt wird und muss dann noch bis zur Einstellung des Verfahrens warten, bevor ich mir ein neues Gerät kaufen kann.
Erwische ich nun so jemanden und erkläre ihm physisch, was ich davon halte, bekomme ich den meisten Ärger, da ich vermutlich Vorsatz unterstellt bekomme und z.B. der Dieb eine schwere Kindheit hatte und ja eben "nur" einen Gegenstand geklaut hat/klauen wollte.
In einem meiner Fälle war es so, daß der Dieb der Polizei bekannt war, aber aufgrund von Drogenproblemen und einem festen Wohnsitz von der Justiz wieder laufen gelassen wurde. Er galt als resozialisierbar.
Schon super: ich bezahle per Steuern, die Beamten, die ihn festnahmen, die Richter, die in laufen ließen und warscheinlich noch seine Entziehungskuren. Von meinem Netto kaufe ich dann Dinge die er mir klaut um sich seine Drogen zu finanzieren.
Vielleicht sollte ich ihn mal fragen, ob er nicht gleich bei mir einziehen will 😉.
Gruß,
Thilo
Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Was soll so eine Einstellung, hm? Wen sollte man bekämpfen, den Hehler oder den Käufer? Den Käufer eines Ralph Lauren Shirts in Thailand oder den Verkäufer/Hersteller? Wäre der Käufer verurteilt worden, das wäre schleierhaft gewesen. Zumal Auktionen bekanntermaßen mit anfänglich unbekanntem Endpreis enden.
Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
Ich verstehe Deine Einstellung nicht so ganz. Aber es werden ja auch in immer mehr Ländern die Käufer von Replikas zu saftigen Geldstragen verurteilt. IMHO völlig zu Recht. Warum kaufen sie in Thailand eine D&G Brille? Weil sie sich die hier nicht leisten können und dort die bekanntermaßen Replikas billig und auf den ersten Blick kaum vom Original zu unterscheiden sind.Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Problem immer an der Verursacherseite bekämpfen. Alles andere ist Symptombehandlung.
So etwas schädigt die Unternehmen, die hier Geld in Know-How investieren (ok, bei Brillen und T-Shirt´s eher weniger 😉)und gefährdet letztlich Arbeitsplätze.Gruß,
Thilo
Ohne jetzt das gesamte Posting von Thilo noch einmal im Wortlaut erscheinen lassen zu wollen (deshalb gekürzt, sorry) 100 % Zustimmung von meiner Seite!
Der Käufer weiß, was er tut. Wenn es Konsequenzen hat, ist das imho nicht mehr als richtig. Punkt!
Grüße
Markus
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt:
Ich sehe es so:
Prio1: Verkäufer/Diebe dingfest machen
Prio2: wissende Käufer, müssen sebstverständlich ebenfalls zurechtgewiesen werden
Jedoch: eine Auktion zu gewinnen ist allein einfach nicht ausreichend für eine Verurteilung. Hier ist ein wissentliches Fehlverhalten einfach noch nicht gegeben.
"Käuferpflicht zum Nachweis der Legalität des Gerätes wieder greifen": Problem hierbei, daß Du dann vom Hundertsten ins Tausendste kommst. Alles was eine Seriennummer hat müßtest Du dann nach Ersteigern bei der Polizei erfragen, ob Diebesgut oder nicht. Jedes Handy, jedes gammelig versteigerte Tapedeck, Festplatten, Notebooks uswusw.
Nochmal klargestellt: ich möchte keinen wissentlich falsch Handelnden hier schützen, aber diese Generalverdachtseinstellung ist politisch bereits zu sehr verbreitet. Wohin würde das sonst führen? Mißtrauen wäre programmiert, man könnte ja praktisch nirgendwo mehr etwas kaufen, ohne vorher vom Verkäufer per Eides statt versichert zu bekommen, daß die Ware legaler Herkunft ist. Den sonst stünde man ja bereits durch den - unwissenden - Kauf mit einem Bein im Knast.
Eigentlich wäre die Sache leicht anzugehen: Polizei bezieht über ebay (per Gesetz: Verdacht auf Hehlerware) die Käufer/Verkäuferdaten, prüft Seriennummer vom Käufer. Falls gestohlen wird das Gerät eingezogen und der Verkäufer entsprechend angezeigt.
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Soso, wo zieht man da die Grenze? Werte Kollegen: Es gilt noch immer die Unschuldsvermutung. Alles - aber auch wirklich alles - bei ebay könnte illegalen Ursprungs sein. Jedes Ersatzteil - um mal im Bereich PKW zu bleiben - könnte gestohlen worden sein. Willst Du jetzt verurteilt werden, nur weil Du es ersteigert hast? Wo ziehst Du die Grenze?Zitat:
Der Käufer weiß, was er tut. Wenn es Konsequenzen hat, ist das imho nicht mehr als richtig. Punkt!
Das "Auktionshaus" weiss ebensogut wie Verkäufer und Käufer der gestohlenden Wahre, dass es sich um Diebesgut handelt, denn selbst wenn nur die Plattform darstellt müsste "Auktionshaus" eigentlich etwas dagegen unternehmen.
Ich stelle mir schon fast die Frage ob diese Tatsache nicht schon eine Sammelklage gegen "Auktionshaus" rechtfertigt.
Es geht ja nicht nur um Navis und auch nicht nur von Audis.
Für mich wären Angaben wie Seriennummern vor allem bei Einzelteilen Vorraussetzung zum Verkauf über mein Auktionshaus. ...ich geh schon fast davon aus, dass da wieder die Grösse des ieh-Bay-Konzerns abschreckend gegen Klagen wirkt. Kleinere Auktionshäuser wären hier bestimmt schon lange wieder verklagt worden.
"Auktionshaus" handelt in meinen Augen als Mitwisser und somit Förderer von Kriminalität.
"Auktionshaus" = für mich ieh-bé
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Nicht, dass ich auch falsch verstanden werde.....Zitat:
Original geschrieben von maody66
Soso, wo zieht man da die Grenze? Werte Kollegen: Es gilt noch immer die Unschuldsvermutung. Alles - aber auch wirklich alles - bei ebay könnte illegalen Ursprungs sein. Jedes Ersatzteil - um mal im Bereich PKW zu bleiben - könnte gestohlen worden sein. Willst Du jetzt verurteilt werden, nur weil Du es ersteigert hast? Wo ziehst Du die Grenze?Ich bin selbstverständlich strikt gegen JEDE Art von Pauschal- oder Generalverdächtigung. Insofern auch zu Deinem Posting volle Zustimmung. Die Prioritäten würde ich allerdings so nicht unbedingt setzen, denn nur wenn ein Markt (Käuferseite) vorhanden ist, lohnt sich das illegale Geschäft überhaupt. Das ist aber ein wenig wie mit Huhn und Ei..... 😉
Aber seien wir einmal ehrlich zu uns selbst. Wenn ich mir zum Beispiel die ebay-Angebote zu "RNS-E" anschaue, weiß ich auf den ersten Blick, bei welchem Gerät es sich überhaupt nur lohnt, den Verkäufer nach der Herkunft und einer Legitimation zu fragen (wenn nicht schon im Text beschrieben). Anders herum: Bei 9 von 10 Geräten sehe ich auf den ersten Blick, dass sie aus einer illegalen Quelle kommen.
Und wenn wir noch einmal ehrlich sind, sind doch genau die Käufer, die sagen: "ist mir doch egal, ob das Navi, das ich ersteigert habe, geklaut ist...." (an sich mir schon unverständlich) genau die ersten, die hier entweder posten: "Die Schw.... haben mir das Navi geklaut." oder sich zu Navi-Klau-Postings entrüstet äußern.
Etwas weniger Gedankenlosigkeit/Gleichgültigkeit auf der Käuferseite würde schon etwas bewirken können.....
Grüße
Markus
Nachtrag zu oben:
Mir ist klar, dass eine Grenzziehung nicht immer einfach ist, das ist aber in unserer Rechtsordnung fast überall so. Mir ging es hier nur um hochwertige Gegenstände, bei denen jedem klar sein muss, dass sie nicht so billig legal zu haben sind. Dieses Bisschen gesunden Menschenverstandes und Nachdenkens kann man erwarten. Der Rest ist Sache von Juristen.
Ist ja richtig, die meisten Navis im Auktionshaus sind... (ich lasse diesen Satz offen, nicht daß mich der Laden noch verklagt 😛). Solange aber auch nur ein Navi aus Pompelnesien legal aus einem zerlegten Unfallwagen ist, bleibt es dabei, daß ein Ersteigern allein (bei dem man ja vorher nicht weiß wie hoch der Endpreis sein wird!) nicht strafbar sein darf.
Tja, und was ist "hochwertig", was nicht?
Nur zur Klarstellung: ich habe weder im meinem A4 noch in meinem TT ein Navi und gedenke auch nicht, eines nachzurüsten.
Trotz allem sind wir uns einig, es wäre so einfach, den Handel mit Navis einzudämmen. Über die Käufer kommt man an die Verkäufer ran und die Käufer können das Navi abgeben und müssen selbst zusehen, wie sie ihr Geld zurückbekommen. Das ist bei hochwertigen Artikeln "Strafe" genug. Wobei, am Ende läuft es dann drauf hinaus, daß dann hier in D geklaut wird und in Ö/CH verkauft (wenn diese Länder bei der Verfolgung nicht mitziehen). Dann wären wir sozusagen die Navi-Titte Europas...
*wuhahaundwech*