Risse Panoramadach
Hallo lieber Motor-Talkler,
nach der Kälte habe ich heute zwei Risse an den Seiten bei meinem Panoramadach gefunden, s. Fotos. Hatte schon jemand einen ähnlichen Schaden? Habe auf die schnelle keinen mehr bei meinem freundlichen erreicht
Könnt ihr mir sagen, ob dass eine Garantieleistung ist? Der 7er ist aus April 2019 und hat die Verlängerung bis fünf Jahre
Grüße und danke an euch!!
146 Antworten
Hallo ich schau mir auf Empfehlung den Thread Mal an. Vielen Dank für den Hinweis "Mario". Newa772. - bedeutet eine TPI auch gleich eine maximale Einstufung der Kulanz?
Beide Fahrzeuge haben keinerlei Umbauten und befinden sich im Originalzustand und sind unfallfrei.
Zitat:
@Blue-Screen schrieb am 7. April 2021 um 15:26:15 Uhr:
Mich würde interessieren, ob dann das Dach lackiert werden muss....
Nein, da nur der Rahmen betroffen ist und somit getauscht wird.
https://www.motor-talk.de/.../...en-schiebedach-und-tuer-t6572443.html
Da ist doch ein „Riss“ im Lack... wie geht das dann mit der Reparatur ohne lackieren?!
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Ok, hab ich verstanden...
Aber: da ist ja vorher KEIN Riss im Lack, bzw. Übergang Rahmen zu Dach... wie wird das „kaschiert“, dass das unsichtbar ist hinterher?!
Mich interessiert das wirklich 🙂
Der schwarze U-Rahmen um das panoramadach ist aus schwarzglanz Kunststoff und da muss nichts lackiert werden.
Es ist das gleiche wie die schwarze Verkleidung an den Türen aussen.
Hallo zusammen,
der Freundliche hat sich bei mir gemeldet und meint hierzu folgendes:
Kostenübernahme durch die Garantie bei unserem GOLF R (BJ 2019 - 12.000km)
Kulanzanfrage abgelehnt bei unserem Golf R Line (BJ 2017 - 115.000km).
Der Freundliche will sich mit 50% der Kosten beteiligen und wir dürfen dann dafür 535€ zahlen.
Das Auto ist zu alt und hat zu viele Kilometer auf dem Tacho 🙂
Was meint ihr hierzu? Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Würde ich so nicht hinnehmen, weil es auch Karren gibt, die Risse schon bei 8tkm oder so haben + Problem ist bekannt. Meiner Meinung nach hat es nichts mit der Laufleistung zu tun.
Zumal dieses Teil auch der Stabilität des Fahrzeugs dient....
und kein „Verschleißteil“ ist....
Würde ich auch nicht so hinnehmen.... würde auch keine weitere Anstalten mit dem Händler machen. Würde sofort zum Anwalt gehen.... VW wird einen nur noch länger hinhalten.
Und die 535€ die der Händler dazu tut... echt jetzt?
Ein Gönner?
Oder schlechtes Gewissen?
Der holt sich die Kohle woanders wieder. Ich kenne keinen VW Händler, der einem mal eben 535€ schenkt
Lass es dir zeugen das es vw abgelehnt hat. Aus wenn man dir das Schriftstück nicht aushändigen darf bzw nicht mitgeben darf, zumindest selbst Einsicht und lesen darfst du es. Es muss deine Fahrgestellnummer dabei stehen.
Ich würde mich so nicht von meiner vw Werkstatt abspeisen lassen
Zitat:
@newa772 schrieb am 8. April 2021 um 20:04:03 Uhr:
zumindest selbst Einsicht und lesen darfst du es.
Falsch. Kulanzanträge sind vertraulich und dürfen nicht an den Kunden herausgegeben werden. Auch nicht nur zum Lesen.
Kulanz ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers und wenn der sagt "Ist nicht", dann ist das so. Ob das nun gut ist oder nicht brauchen wir nicht diskutieren. Und ob es Fahrzeuge gibt, die nach 8tkm schon die gleichen Probleme haben ist vollkommen uninteressant wenn es keine Gewährleistungspflicht mehr gibt.
Der Händler spielt auch nur nach den Regeln von VW und wenn VW die Kosten übernehmen würde, würde er denen die Rechnung schicken.
Die unterschwellige Unterstellung man hätte ja gar keine Kulanzanfrage gestellt (Verweis auf die FIN) kommentiere ich mal nicht.
@Niblu2002 würde ich raten sich an die Kundenbetreuung zu wenden. Denen würde ich das Problem sachlich und freundlich schildern (ein netter Ton bringt erfahrungsgemäß mehr, egal wie angefressen man ist), mit Verweis auf die bereits gekauften Autos, evtl. streut man noch eine Prise "Ich möchte mir demnächst ein neues Auto kaufen und das sollte wieder ein VW sein" mit ein, und bittet um eine kulante Lösung des Ganzen. Den Weg zum Anwalt würde ich mir sparen.
Vielen Dank für die Informationen.
Grundsätzlich bin ich an einer gütlichen Lösung interessiert und versuche zunächst auf der sachlichen Ebene zu kommunizieren. Es ist gar nicht mein Interesse irgendwie mit Druck und Missgunst zu argumentieren, denn grundsätzlich gehe ich vom guten Geschäftsgebaren aus.
Zitat:
@Niblu2002 schrieb am 8. April 2021 um 11:20:43 Uhr:
Hallo zusammen,der Freundliche hat sich bei mir gemeldet und meint hierzu folgendes:
Kostenübernahme durch die Garantie bei unserem GOLF R (BJ 2019 - 12.000km)
Kulanzanfrage abgelehnt bei unserem Golf R Line (BJ 2017 - 115.000km).
Der Freundliche will sich mit 50% der Kosten beteiligen und wir dürfen dann dafür 535€ zahlen.
Das Auto ist zu alt und hat zu viele Kilometer auf dem Tacho 🙂Was meint ihr hierzu? Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Ich habe heute mal bei meiner VW Werkstatt nachgefragt wie das allgemein bei diesem Problem ist:
Das gibt es viele Faktoren die für eine 100% Kostenübernahme durch den Herstellen zustande kommen.
1. Fahrzeug MUSS immer Service bei VW gemacht haben (Ölservice & Inspektion)
2. Original Fahrwerk (wie bei Auslieferung) kein nachträgliches Sportfahrwerk etc.
3. innerhalb der Garantie wird es eh übernommen.
4. keine fahrwerksbeeinträchtigenden Veränderungen (extra Felgen eintragen lassen die ab Werk nicht
vorgesehen waren wie z.B 20 Zoll)
Wenn das Fahrzeug allen Kriterien entspricht und das Dach nach 4 Jahren wieder Risse aufweisst, kann die Werkstatt einen Kulanzantrag beim Hersteller stellen, dort wird dann geprüft ob ja oder nein oder zu wieviel % ja/nein.
Wenn die Kundendienste in einer Freien Werkstatt gemacht wurden, kann/darf der Hersteller diese Kulanzarbeit nach der Garantiezeit ablehnen. Der Hersteller kann dann sagen: du (Kunde) willst in mir (Hersteller) etwas kostenlos ersetzt haben. Aber ich (Hersteller) möchte dafür auch dein Fahrzeug regelmäßig zur Wartung haben. Machst du (Kunde) das nicht, sehe ich (Hersteller) es auch nicht ein dir (Kunde) kostenlos etwas zu reparieren.
Das gleich ist mit den 7 Jahren-Herstellergaranie bei KIA. Da MUSS der Kunde auch jedes Jahr zum KIA Vertragspartner zum Service kommen um die 7 Jahre Garantie zu erhalten.
Sollte der Hersteller trotz allen seinen Vorgaben nach der Garantiezeit ein Defekt auftreten und die Reparatur abgelehnt werden, kann man sich auch selbst an den Hersteller wenden und um Auskunft bitten.
Sollte der Schaden/Defekt/Reklamation öfter an einem Fahrzeug auftreten kann es auch sein dass vom Werk ein Aussendienstmitarbeiter sich das Fahrzeug ansehen will und zum Vertragspartner kommt.
Sollte er auch zu dem Entschluss kommen, dass der Kunde keine Schuld hat, wird der Mangel in der Regel auch übernommen.