Reperatur: Ersatzwagen?
Wenn man an seinem Fahrzeug eine Reperatur durchführen lässt, erhält wann dann einen Ersatzwagen gegen Bezahlung oder Gratis.
Ich habe die Longlife Mobilitätsgarantie?
29 Antworten
Ich kann Euch nur zu Euren Freundlichen gratulieren - auch nach nun 23 Jahren Auto Karriere empfinde ich einen kostenlosen Leihwagen zur Inspektion als grosszügiges Entgegenkommen. Klar bindet das Kunden, macht aber zusätzliche Kosten. Was mich wundert ist, wie unterschiedlich dies gehandhabt wird. Dienstleitungswüste Deutschland sach ich nur 🙂
Gruss
Wie das wirklich rechtlich aussieht hab ich keine Ahnung. Aber ich denke es liegt einfach viel im Ermessen des 🙂 ob man den Leihwagen bekommt oder nicht. Und da gibt es eben solche und solche. Stelle dann fest das ich echt Glück habe mit meinem 🙂. Echte Rheinländer eben 😁
Re: Re: Re: Re: Reperatur: Ersatzwagen?
Zitat:
Original geschrieben von Chris1968
Wo soll denn das stehen, dass man da auch einen Anspruch auf einen Ersatzwagen hat ?
schau mal nach was der gesetzgeber dir für möglichkeiten eröffnet wenn ein gewährleistungsfall eintrifft. steht alles im gewährleistungrecht.
Re: Re: Re: Re: Re: Reperatur: Ersatzwagen?
Zitat:
Original geschrieben von herr b
schau mal nach was der gesetzgeber dir für möglichkeiten eröffnet wenn ein gewährleistungsfall eintrifft. steht alles im gewährleistungrecht.
Schon richtig aber einen Ersatzwagen wirst du da m.E. nicht bekommen.
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Re: Reperatur: Ersatzwagen?
Zitat:
Original geschrieben von powerschwabe
Wenn man an seinem Fahrzeug eine Reperatur durchführen lässt, erhält wann dann einen Ersatzwagen gegen Bezahlung oder Gratis.
Ich habe die Longlife Mobilitätsgarantie?
Es stellt sich erst einmal die Frage, um welche Reparatur es sich handelt .
Z.B. Reparatur kann auch Wartung bedeuten, Wartungsarbeiten werden NICHT von der Mob.Garantie abgedeckt :
da der händler dafür sorge zu tragen hat das der kunde mobil bleibt hat er mehr oder weniger ein leihwagen oder einen mietwagen zur verfügung zu stellen. das bgb regelt übrigens auch einiges dazu. § können bei bedarf folgen
Demzufolge hätte der Händler mit einem KOSTENLOSEN ERSATZWAGEN dafür geradezustehen, wenn DU an deinem Auto etwas kaputtmachst und es reparieren läßt ?
Meinst Du das Wirklich ?
falsch. der fall mit dem kostenlosen ersatzwagen tritt nur ein wenn du ein fahrzeug bei einem händler erwirbst und es dann ein mangel im sinne des §437 bgb aufweist den der händler beheben muss!
Zitat:
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Original geschrieben von powerschwabe
Wenn man an seinem Fahrzeug eine Reperatur durchführen lässt, erhält wann dann einen Ersatzwagen gegen Bezahlung oder Gratis.
Ich habe die Longlife Mobilitätsgarantie?
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Es stellt sich erst einmal die Frage, um welche Reparatur es sich handelt .
Z.B. Reparatur kann auch Wartung bedeuten, Wartungsarbeiten werden NICHT von der Mob.Garantie abgedeckt :
schon mal nachgeschaut auf welche aussage ich dieses angeführt habe? schau mal auf der 1. seite, da hat chris 1986 etwas geschrieben was ich richtig gestellt habe.
Was Du da richtigstellst oder auch nicht richtig stellst, hat mit der Frage des Threaderstellers noch nichts zu tun, da wir noch nicht wissen, um was für eine Reparatur es sich handelt !
Somit sind das bis heirher irgendwie alles Spekulationen !
Daher ist es alles in Allem erst einmal wichtig, zu erfahren, um welche Art von Reparatur es sich handelt !
Denn trotz Mob.Garantie hat man NICHT IMMER Anspruch auf einen KOSTENLOSEN ERSATZWAGEN.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Denn trotz Mob.Garantie hat man NICHT IMMER Anspruch auf einen KOSTENLOSEN ERSATZWAGEN.
das war nicht die frage. habe lediglich aussagen die hier getätigt wurden korrigiert!
man kann ja nicht alle falschen aussagen so stehen lassen...
Zitat:
Original geschrieben von herr b
das war nicht die frage. habe lediglich aussagen die hier getätigt wurden korrigiert!
man kann ja nicht alle falschen aussagen so stehen lassen...
Was an der Aussage falsch sein soll, hast du leider noch nicht belegt.
Ausserdem war von einer Reparatur die Rede und nicht von Sachmängeln.
ich glaube ihr versteht das nicht was der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist. egal, ich weiss es und kenne dementsprechend meien rechte und pflichten.