Reparaturhistorie Phaeton "halbgeheim" ?

VW Phaeton 3D

Liebe Community,
bin seit heute neu hier und ab Ende der Woche Halter eines V6 GP2 aus 03/10. Der EPOC rät dem Gebrauchtwagenkäufer des Phaeton:

Zitat:

Lassen Sie sich die Reparaturhistorie IHRES Wunschautos zeigen und ausdrucken. Zu jedem Phaeton ist diese erhältlich. Ausnahmslos (!!).

Mein Verkäufer meint dazu folgendes:

Zitat:

leider ist es von VW ausdrücklich untersagt, eine Reparaturhistorie an Kunden auszuhändigen. Ich würde ihnen eine Einblick auf die Historie Vorort gewähren, aber bitte haben sie Verständnis, daß ich die Vorgaben respektieren muß.

Frage:

Reingucken ist ja schon in Ordnung, aber warum untersagt VW die Herausgabe der Liste an den Käufer?

gruss docwesp

Beste Antwort im Thema

Gut gebrüllt Löwe @ saturn,
eine klar definierte Händleransicht ohne ansatzweise Rücksicht auf die Belange und Wünsche von Kunden Rücksicht zu nehmen. Willkommen in der Servicewüste Deutschland, bei der der zahlende Kunde einfach nur das Maul zu halten hat und belustigt glücklich deine Rechnungen begleichen soll...

Mit genau dieser "kundenfreundlichen" Art von Grundeinstellung habt IHR VW-Händler doch das ganze Phaetonprojekt sabotiert und Stück für Stück auf Polo Niveau runtergerüstet. Ist doch kein Wunder, das die dt. Automobilkonjunktur an solch kranken Grundeinstellungen lahmt.

Wehret den Anfängen:
Als 2007/2008 die gesamt versprochenen und vertraglich zugesicherten!! VIP Service Leistungen ersatzlos mittels einseitiger Kündigung von VW gestrichen wurden, da gabs hier im Forum auch Stimmen, denen das egal war. Die sich gar nicht vorstellen konnten, zu was VW und die "freundliche" Händlerschaft sich noch alles im Stande war...

Die Reparaturhistorie gehört zum Fahrzeug. Und ist bezahlte Leistung des VW Kunden. Du scheinst vergessen zu haben, dass ja noch nicht mals Erstbesitzern die "EIGENE" Reparaturhistore ausgehändigt wird, womit dann das Thema "Datenschutz" als Witzargumentation bestätigt ist.

Früher gab es abgestempelte Inspektionshefte, an denen ich auch erkennen konnte, das mein Vorbesitzer ( bzw. dessen Auto ) sich zu einem definierten Datum bei einem VW Händler befunden haben muss. Und dieses Papierinspektionsheft war stets Teil der Fahrzeugauslieferungen, vorausgesetzt man hat es bei einem seriösem Händler gekauft. Führe doch mal bitte an, wo rechtlich der Unterschied zwischen einer „papierbehafteten“ und einer „papierlosen“ Historiendokumentation liegt. Wenn ihr Händler oder VW damit nicht klar kommt, dann solltet ihr "rück-graden" auf den guten alten Inspektionsstempel ! Aber dahin wirst du wahrscheinlich nicht zurückwollen. Aus deinem post entnehme ich, das mit der elektronischen Version das Durcheinander für die Händler doch viel angenehmer ist!

Zum Thema geltendes Recht:
Geltendes Recht bedeutet auch, das Tachotrickser und unseriöse Händler mithilfe der Historie ganz schnell enttarnt werden können. Durch deine verquere Rechtsansicht legst du ein Schutzschild um solch üble Machenschaften und forderst hier dazu andere auf , sich auf das gleiche dünne Brett zu stellen!
Auch wenn du es nicht für möglich hältst , aber unsere gesetzgebende Institution in Deutschland heißt nicht VW , sondern DEUTSCHE GERICHTSBARKEIT ( Legislativrat ) und die dort handelnden Personen heißen nicht Winterkorn sondern zur Zeit Leutheuser-Schnarrenberger. Man muss nicht jeden Quatsch nachbrabbeln, den irgendwelche Lobbyisten vorkauen. Ganz abseits sollte man dann auch über Werte und Begrifflichkeiten wie Transparenz, Ehrlichkeit und Moral diskutieren. Aber das ist ja in heutigen Zeiten allgemein "unmodern"...

Zum Mitschreiben: Datenschutz bedeutet auch, das ich über meine Daten und die meiner Güter verfügen kann. Wenn es nur darum geht, das es ausgeschlossen werden soll, das man erkennt, wann sich Herr Müller beim Vertragshändler den Scheibenwischer wechseln liess, dann wäre es doch das Einfachste, für eine "Kundenübersicht - oder nennen wir es "Historie-light" das genaue Datum nicht mit ausdrucken zu lassen. Wo ist das Problem?

Deswegen ist es völlig unerheblich, was da wo und an welcher Stelle angeklickt werden muss, um fragwürdige VW interne Dokumente downloaden zu können. Im Übrigen gibt es Urteile, wo Kunden ( anderer Hersteller ) Dokumentationen von Inspektionen und internen Rückrufen aufs genaueste ausgehändigt werden mussten ( Z.B. Smart Limited1 ) , da das Werkstück immer noch dem Kunden gehört, und nicht dem Hersteller. Das geht sogar so weit, dass man sich als Kunde gegen Rückrufe „sträuben“ kann. (Z.B. Audi TT „Entenbürzel“)
Zeige mir bitte den Passus im Kaufvertrag, wo der Kunde eingewilligt hat, das ALLE zum Fahrzeug gehörende Daten NICHT zugänglich gemacht werden brauchen.

Aber in einem gebe ich dir recht: Es ist traurig, in welche Gewissenskonflikte VW seine Händler und Gebrauchtwagenverkäufer führt. Da liegt das Problem.

Gar nicht bedacht hast du auch, das mit Autos „Schindluder“ betrieben werden kann. Warum bleibt diese Seite von deiner Argumentation unbeleuchtet ?

Der Phaeton hat eine fahrzeugspezifische Bedienungsanleitung mit allem Bimbambamborium. Da sind dann noch nichtmals Taster drin erklärt, die meine eigene spez. Fahrzeugausstattung nicht hat. Aber das die "Kiste" das dritte Getriebe spazieren fährt mit dem 2.ten Motor,... das willst du dem Kunden nur unter Zwang mitteilen.
Das passt doch vorne und hinten nicht.

Fazit:
Seriöse Händler zeigen die gesamte Dokumentation. Alle anderen haben was zu verbergen.
Das wirst auch du nicht ändern.
Und dem Kunden sollte es freigestellt bleiben, in die schriftlich übergebene Liste Einblick zu halten, oder sich einfach nur auf das Wort der ja „wie Sand am Meer“ existierenden seriösen Phaeton Fachbetriebe zu verlassen.
Der geneigte Interessierte sollte dabei immer an die Versprechen von VW denken.

Aus Spass an der Freud nenn ich mal drei der Lustigsten:

„Der Phaeton: Wir fangen da an wo andere aufhören“
„In einen V10 Phaeton passt leider kein Dieselpartikelfilter“
„Die VIP Dienste hat kein Phaetonfahrer in Anspruch genommen. Deshalb haben wir es abgeschafft“

Da könnte man meinen, es wäre der 1. April.

Schönen 3.ten Advent wünscht

Dsu

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Zitat:

Original geschrieben von saturn78


Nuja, der TS hat eigendlich nur eine Frage gestellt.
Die Frage ist ja auch hoch interessant, weil für den Laien überhaupt nicht verständlich.
Schon der Name "Rep.Historie" ist im Grunde irreführend.
Aber das hatten wir alles schon.

Dass der TS dann keinen "Bock" mehr hatte, sich in die "Schlammschlacht" einzuschalten, kann ich irgendwo nachvollziehen.
Wenn er mitgelesen hat, sind seine Fragen bzgl. der Rep.Historie und wie er an die Infos kommt, die ihn interessieren, beantwortet.

"Feuer gelegt" und sich dann "verpisst", haben sich eher andere.

Für meine Unterstellung, er habe Feuer gelegt, entschuldige ich mich hiermit beim TE!

Es wäre aber ein Gebot der Höflichkeit gewesen, wenn er sich trotz der "Schlammschlacht "wenigstens ein einziges mal
dazu geäüßert hätte, ob seine Fragen hinreichend, oder auch nicht, beantwortet wurden.

Von mir aus hätte er auch schreiben können, dass er unsere "Schlammschlacht" zum ko...findet und künftig
nichts mehr dem Phaeton-Forum zu tun haben möchte.Aber gar nichts, null?

Diese Kritik am Verhalten des TE gestatte ich mir und stehe dazu.

So, steinigt mich.

LG
Udo

@A346:
Da gebe ich dir natürlich recht, höflich wäre eine Rückmeldung gewesen!

Vielleicht hat ihn der (zeitweise) herrschende Ton aber auch annehmen lassen, dass hier auf Höflichkeiten bzw. Etikette, eher weniger Wert gelegt wird.

Zitat:

Original geschrieben von saturn78


@A346:
Da gebe ich dir natürlich recht, höflich wäre eine Rückmeldung gewesen!

Vielleicht hat ihn der (zeitweise) herrschende Ton aber auch annehmen lassen, dass hier auf Höflichkeiten bzw. Etikette, eher weniger Wert gelegt wird.

Na saturn78,

wir fahren Phaeton gerade der Etikette wegen...

Achso,....dann darf ich mich daneben benehmen!!!! :-)))
Ich fahr ja gerade A7 :-))))
(bischen Spaß muss sein)

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Darfst Du saturn78,

der A7 ist nur für Selbstfahrer konzipiert, nicht für Chauffeure mit VIPS hinten rechts.

LG
Udo

OT, OT, wenn das mal gut geht... 

Zitat:

Original geschrieben von A346


der A7 ist nur für Selbstfahrer konzipiert, nicht für Chauffeure mit VIPS hinten rechts.

[OT on]

Das ist nicht "der A7", es heißt "die A7" - und da dürfen alle drauf Fahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit größer gleich 60 ist - also meistens auch Chauffeure.

[OT off]

MfG

P.S.: Wie kann man Autos nur nach Autobahnen benennen ;->

@pamic,

dein P.S. hat was von Genialität, lach mich gerade schlapp.

Liebe Mods, so kurz vor Weihnachten dürfen wir doch ein wenig OT, oder?
Hab ja sonst keine Wünsche an den Weihnachtsmann.

LG
Udo

sacht mal Männer, was habt ihr denn geraucht 😁 😁 😁 😁

davon hätte ich auch gerne was 🙂 🙂 😉

HB Torsten,

"Warum gleich in die Luft gehen? Greife lieber zur HB, dann geht alles wie von selbst!"

War einer der Werbesprüche überhaubt für Ziggis vor gefühlt 100 Jahren.

LG
Udo 

Zitat:

Original geschrieben von pamic


P.S.: Wie kann man Autos nur nach Autobahnen benennen ;->

😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁 schon mimdest 10 mal gelesen, und immer noch

DAS DAUERGRINSEN.....😉

Obwohl ich das meist nur in meinem Roten bekomme ...😁

Das hat bei Audi seit den 90ern Tradition.
😁

Hallo Jungs,

möchte zu diesem Thema etwas anhängen: wenn man ein Flugzeug kauft (auch in D) MUSS die gesamte History der Wartung und Reparaturen mit ausgehändigt werden.
Das ist absolute Vorschrift.
Nix mit "interne Daten" usw usw.

Vielleicht hat in D der Käufer eines Wagens doch das Recht auf Herausgabe der Historie, da es ja Bestandteil des Wagens ist.
Ein Lebenslauf, wenn man so will.
Hat da schon mal jemand den Rechtsweg beschritten?

Im Grunde ganz einfach: es gibt nur Geld, bzw der Vertag kommt nur zustande wenn die geforderten Unterlagen dabei sind.

Ich habe das Geld und die wollen es haben, also mache ich die Bedingungen.

Sollte kein Ausdruck möglich sein, dann gibt es m.E. immer noch die Möglichkeit "print Screen"

Grüssle

Gordon

Zitat:

Original geschrieben von Radialengine


Hallo Jungs,

möchte zu diesem Thema etwas anhängen: wenn man ein Flugzeug kauft (auch in D) MUSS die gesamte History der Wartung und Reparaturen mit ausgehändigt werden.
Das ist absolute Vorschrift.
Nix mit "interne Daten" usw usw.

Vielleicht hat in D der Käufer eines Wagens doch das Recht auf Herausgabe der Historie, da es ja Bestandteil des Wagens ist.
Ein Lebenslauf, wenn man so will.
Hat da schon mal jemand den Rechtsweg beschritten?

Im Grunde ganz einfach: es gibt nur Geld, bzw der Vertag kommt nur zustande wenn die geforderten Unterlagen dabei sind.

Ich habe das Geld und die wollen es haben, also mache ich die Bedingungen.

Sollte kein Ausdruck möglich sein, dann gibt es m.E. immer noch die Möglichkeit "print Screen"

Grüssle

Gordon

Der Weg, wie du dir, von jedem Fahrzeug, alle relevanten Daten rechtssicher (!) geben lassen kannst, wurde schon (gefühlte) 50x erläutert.

Das hat so erstmal mit der sog. Rep.Historie nichts zu tun.

Für Flugzeuge gilt übrigens gleiches, hier nur international.
Ein Auto darf ohne Serviceplan verkauft werden, ein Flugzeug nicht (vielleicht macht das den Unterschied klar). Hier gibt es übrigens kein Archiv beim Flugzeughersteller, sondern der Käufer ist dafür verantwortlich, alle Wartungsereignisse und Reparaturen in einem Aviation Maintenace Archive genaustens zu dokumentieren. Und darauf hat der Wieder-Käufer (also der 2.Besitzer) ein Recht, ein Recht, das international einklagbar ist, ggü. dem Vorbestitzer.

VW/Audi (MB, BMW, Opel....usw..) Rep.Historie UNGLEICH Reparatur- und Wartungsgeschichte eines Fahrzeuges.

Warum und wieso wurde schon erschöpfend erläutert.

Ohne jetzt die genauen Wortlaute zu kennen, ist grundsätzlich zu sagen dass der Datenschutz niemals die "bestimmungsgemässe Verwendung" von personenbezogenen Daten verhindern will. Dazu gehört z.B. die Verwendung von personenbezogenen Daten bei Oninegeschäften oder für z.B. Abrechnung bei Ärzten. Ebenso gibt das BDSG einige Ausnahmen vor wie z.B. bei Durchsetzung von Recht und Ordnung. Was der Datenschutz verhindern soll, ist die nicht bestimmungesgemässe und automatisierte Weitergabe und Verarbeitung. (und ich will jetzt keinen von euch Phaetonfahrern erwischen der die Datenschutzfreigabeklausel für seine Bankkonten zur Weitergabe an Filialen, Bausparer und Luxemburg und dergl. unterschrieben hat. Ebenso muss hinter dem Pfarrer und hinter dem Arzt mit der autom. Weitergabe ausserhalb des bestimmungsgemässen Verwendung Schluss sein) Dies hat der Gesetzgeber in das BDSG gegossen und 1985 in dem "Volkszählurteil" link in Form der Informationellen Selbstbestimmung auf die Höhe eines menschlichen Grundrechtes gehoben.

Interessant war die Begründung (vereinfacht): Wenn der "Betroffene" nicht mehr weiss, wer wann welche Daten über ihn erhebt, verarbeitet und weiterleitet, dann ist er in seiner persönlichen Entfaltung beeinträchtigt. Er lebt in Angst. Hierin spielt sicher auch die deutsche Geschichte eine Rolle denn es waren ja erst durch die Datenverarbeitung (mittels Lochkarten) diese Auswüchse möglich. Grundsatzlich ist es aber anhand Maschineller Datenverarbeitung heute noch schlimmer geworden. Wissen ist Macht. Die Bankenkrise ist zum Teil auch dieser Datensammelwut von Goldman Sachs zuzuschreiben. Das muss man weltpolitisch gesehen zurückschrauben.

Dass der Datenschutz auch bei VW von einem Datenschutzbeauftragten wahrgenommen wird, der die Geschäftsleitung berät, wobei aber diese GL vollumfänglich bei Verstössen haftbar ist, dürfte bekannt sein.
Der Datenschutzbeauftragte wird niemals sagen dass die Weitergabe der Reparaturhistorie "nicht sein dürfe" sondern sein Auftrag von der GL würde lauten es Datenschutzkonform (z.B. anonymisiert) zu bewerkstelligen.

Ganz klar abtrennen von diesem Thema muss man aber das Thema "Informationsicherheit" und hier scheint es von ein paar Forenteilnehmern Wissensdeffizite zu geben. Die IS (öffentlich, nur intern, vertraulich, streng vertraulich) ist nicht personenbezogen.

Die Informationssicherheit ist alleiniges Interesse der GL und diese bestimmt was schützenswerte Fahrzeuginformationen (wie z.B. wieviel after sales Gewinn/Verlust mit dem Fahrzeug gemacht wurde) sind und an wen sie weitergegeben werden. Der Gesetzgeber hat hieran kein Interesse. Auch der Datenschutzbeauftragte hat hierin in seiner Funktion als DSB kein Interesse. Das Ganze hinter dem Deckmantel "Datenschutzbestimmungen" zu verkaufen ist mehr als fragwürdig.
Es wäre ein Einfaches hier eine Checkbox "anonymisiert" anzubringen und das würde ein DBS empfehlen.

Es könnte sogar im Kaufvertrag ein Passus enthalten sein, dass die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an den Nachfolgekäufer im Sinne der Raparaturhistorie erlaubt ist...

Es liegt also im Bestreben der GL diese Informationen nicht weiterzugeben und alles was der Kunde tun kann ist es hier zu verhandeln und ggf mit dem Geldbeutel zu winken. Oder ein "gewisses Gentleman Agreement" zu treffen wenn er wirklich Kaufinteresse hat.

have fun
Hermann
DSB (TÜV)

Sehr fundiert hermannS.
Das ist doch das Thema, wenn in der Fz-Historie die personenbezogenen Daten welche den Datenschutz betreffen draußen bleiben, ist der Datenschutz auch draußen, so einfach.
Und das VW Interesse hat die Historie zurückzuhalten ist ja völlig logisch.
Das Geplänkel, wegen Konkurrenz ist völliger Blödsinn. zB. BMW kann mit einzelnen Daten von Fz Garnichts anfangen, solange sie auf eine Informationsdatenbank keinen Zugriff haben.
Da gibt es unter den Autobauern genügend offen Geheimnisse.
Der Konzern will sich den Kunde vom Hals halten, welcher bei Mängel und Reparaturen welche sich wiederholen auf die Historie verweist und danach Kulanz fordert.
Das belastet die Abwicklung zwischen Werkstatt und Konzern und kostet Geld.
Deshalb sollte das Thema der EPOC an die Vw-ler heran tragen, vielleicht lässt sich ein positives Feedback erzielen (muss halt gebetsmühlenartig immer wieder auf den Tisch).

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