Rein Interessehalber: Schäden durch Einsatzfahrzeuge...

BMW 3er E36

Einsatzfahrzeuge die mit "Sonderrechten" unterwegs sind haften ja wie bekannt ist trotzdem für Schäden, falls es zu einem verschuldeten Unfall kommt.

Vor ein paar Tagen wollten die grünen hier in Köln an der Unterführung (WDR-Haus, 2-Spurig) durch, es wurde verdammt eng, und einige mussten rechts den Bordstein hoch damit das Einsatzfahrzeug passieren konnte.

Wie siehts da rechtlich bezüglich Beschädigungen an Reifen bzw. Felgen aus?

47 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von E36_Mike


soweit kommts noch ich mach mir das auto kaputt nur damit die zeitig zum mittag machen im revier sind. Ich würde mit meinen sicherlich keine bordsteine hochfahren um mir spoiler und felgen kaputt zu amchen.

na hoffentlich denkst du wenigstens bei rettungswagen anders.....

Zitat:

Original geschrieben von Schnalli


jaja immer dasselbe, die legen sich das immer schön zurecht! Die dürfen auch rückwäts auf der AB fahrn, mach du das mal und lass dir einen reinknallen, mal sehen wer dann die schuld kriegt!

jo, so ist das leider. 😁

ich kenne eine, die hatte knapp 0,1 promille. es war glatteis und sie hatte vorfahrt. ein cop konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und ist ihr in die seite gerutscht. rate mal, wer schuld bekommen hat! 😁

die 0,1 promille währen eigentlich kein problem gewesen, aber sie ist am steuer auffällig geworden (durch einen unverschuldeten unfall!!! 😠).

wenn du mit 0,1 promille im winter durch die gegen fährst und deine aussenspiegel nicht freigekratzt hast, kann das auch schon arge probleme geben, weil du auffällig geworden bist! 😰 musst nur einen ätzenen cop erwischen...

das ist aber ein anderes thema! 😉

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


na hoffentlich denkst du wenigstens bei rettungswagen anders.....

die meinung teile ich.

von mir aus können meine felgen gerne rundum komplett zerschossen sein, wenn dafür ein mensch aus einem brennenden haus gerettet wird.

man muss auch daran denken, dass die helfer zu 99,9% nicht zum spaß mit lalülala durch die gegend fahren, sondern um anderen menschen zu helfen. und wenn ich mir vorstelle, ein familienmitglied oder freund von mir verblutet am unfallort in seinem wagen, weil ein halbstarker sich nicht das chrom von seinen felgen kratzen wollte... 😠

gibt ja gott sei dank noch einige vernünftige hier 😉
also, ich selbst bin beruflich im rettungsdienst tätig und habe leider auch schon den ein oder anderen rechtsstreit bezüglich schäden und unfällen mitbekommen dürfen.
man muss aber grundsätzlich sagen, dass die bereitschaft der mitbürger im straßenverkehr platz zu machen weniger geworden ist.der anspruch an uns , immer sofort und schnell da zu sein, höher geworden ist.
das passt schonmal nicht zusammen 😉
und dieses thema an sich kotzt mich an, jeder in deutschland versucht irgendwie geld rauszuschänden und das um jeden preis.
die felgen wird , und das weiß ich aus erfahrung dir niemand ersetzen. es wird aber auch oft versucht, solche situationen zu vermeiden, indem dann z.b. durch den gegenverkehr gefahren wird.
und nur mal eins am rande:
nur um rechtzeitig im revier zu sein fährt kein streifenwagen mit sonderrechten.. wer so einen mist erzählt..
und wenn einem seine felgen zu schade sind , bleibt er halt am rand stehen.. will denn nur hoffen, dass wir nicht auf dem weg zu seinen freunden oder angehörigen sind..

*so far*

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Falls Du bei solchen Einsätzen Dein Auto ruinierst, bleibst Du auf dem Schaden sitzen. Bei Einsatzfahrzeugen hast Du zwar rechts ranzufahren, musst aber natürlich keine Schäden in Kauf nehmen. Mein Tipp für Dich: Fertige Dir doch einen Schriftsatz an, in dem Du Dir von "unseren Freunden" bestätigen lässt, dass sie bzw. der Staat für Schäden haften werden. Dienststempel nicht vergessen. Da Du meiner Meinung nach natürlich leer ausgehen wirst, brauchst Du Dir für die Zukunft keine Gedanken mehr machen wie weit Du nach rechts mußt.

Anmerkung: Sollte eine ähnliche Situation es erforderlich machen, so bist Du sogar dazu berechtigt bei rot in eine Kreuzung einzufahren.

sorry, bei einigen Kommentaren hier kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln!

Ich kann doch (für mein empfinden) leichte schäden an einem Sachgegenstand, nicht einem Menschenleben entgegensetzen! Den einzigen Grund für mich, keinen Platz zu machen ist, wenn da kein Platz ist! Ansonsten mache ich so viel Platz wie möglich ist!

Gruß Jordy

ps.: stellt Euch doch mal vor Ihr seid in einer derartigen Situation, und benötigt schnell Hilfe und der Krankenwagen , Feuerwehr oder die Polizei kommt erst nach 1 Stunde an und sagt...sorry Stau die wollten nicht zur Seite Fahren! 🙁

Zitat:

Sollte eine ähnliche Situation es erforderlich machen, so bist Du sogar dazu berechtigt bei rot in eine Kreuzung einzufahren.

"Berechtigt" heißt das jemand die Berechtigung erteilt hat und
da wär ich jetzt aber mal nicht so sicher, wenn du durch dein Platzmachen nen schweren Unfall verursachst, sprich in eine "rote" Kreuzung reinfährst und den Gegenverkehr verbrennst, musst du sicher nicht nur deinen Schaden ersetzen. Und sowas kann nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn zur Rettung einer Person vielleicht zwei andere geopfert werden... also da wär ich sehr vorsichtig

mal ne frage, was ist wenn man rein physikalisch nicht den bordstein hochkommt, auser wenn man nen totalschaden an seinem auto verursacht?

Von der anderen Seite muss es auch mal betrachtet werden....

Vorweg: Klar, bin auch der Meinung das man soweit es möglich ist Platz machen sollte, auch wenn eine Felge draufgeht.

Angenommen du machst für einen Krankenwagen platz und rettest, mit ca. 1000Euro Schaden an deinem Auto, ein Menschenleben...ist schon fantastisch, ein Held...aber rechtlich erstattet dir keiner den Schaden...ich frag mich ob derjenige, den man das Leben gerettet hat, auch für deinen Schaden aufkommen würde?? Ich denke mal keiner würde da etwas zahlen....und man bleibt auf seine 1000Eros sitzten...ob man dann sowas nocheinmal in kauf nehmen würde und nochmal seine Felge oder sonstwas kaputt fahren würde wenn ein einsatzwagen kommt...??

Sagt mal.... Hallo, gehts noch?

ich weiss ja nicht was Ihr für "Wände" als Bordstein habt, aber bei uns sind die vieleicht 10-15 cm hoch, und da sollte man schon noch irgendwie drauf kommen..

...wir reden hier nicht von einer Wand von 50 cm oder 2,5 m...

sondern von einem "hinderniss" das im normalen Strassenverkehr öffters kommt.

und wenn ich meine Karre so tief hätte das ich Physikalisch da nicht hoch komme, na dann gilt halt soviel Platz wie möglich zu machen.....

...langsam denke ich sind verschiedene Regeln, über die sich hier ständig aufgeregt wird, wegen "wie Tief darf ein Auto sein", gerechtfertigt sind! Weil wenn Du die Vorgegebenen Regeln einhältst, kommst Du einen Bordstein hoch!

und falls da ein Bordstein sein sollte wie in manchem Tunnel
(ca 30 cm) ..na da kommt man nicht daruf, das ist aber so gewollt den dann handelt es sich um einen Fluchtweg, und der sollte logischerweise auch nicht Blockiert werden!

Gruss Jordy

Zitat:

Original geschrieben von seb6NF


und nur mal eins am rande:
nur um rechtzeitig im revier zu sein fährt kein streifenwagen mit sonderrechten.. wer so einen mist erzählt..

das hab ich aber schon anders beobachtet. ein streifenwagen stand an der kreuzung bei rot, hat kurz das blaulicht angemacht, ist über die rote ampel rüber, hat das blaulicht wieder ausgemacht und ist dann gemütlich weitergefahren. war also kein einsatz, oder irgendwas, der wollte einfach nicht an der roten ampel stehen.

zum thema: selbst, wenn euch ein streifenwagen mit blaulicht und signa ins auto kracht, bekommt ihr keinen cent erstattet. ich verstehe einfach nicht, warum sich der staat da nicht absichert und in so einem fall die schäden komplett übernimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Hutzel_2


"Berechtigt" heißt das jemand die Berechtigung erteilt hat und
da wär ich jetzt aber mal nicht so sicher, wenn du durch dein Platzmachen nen schweren Unfall verursachst, sprich in eine "rote" Kreuzung reinfährst und den Gegenverkehr verbrennst, musst du sicher nicht nur deinen Schaden ersetzen. Und sowas kann nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn zur Rettung einer Person vielleicht zwei andere geopfert werden... also da wär ich sehr vorsichtig

Die Berechtigung ist durch bestätigte Urteile gegeben.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil: In eine Kreuzung einfahren heisst nicht sie zu überqueren, sondern nur so weiteinfahren, dass Platz für das Einsatzfahrzeug ist. Meistens braucht man also nicht weiter als 4-5Meter einfahren, da dann der Platz ausreichend ist. Für den Querverkehr besteht in diesem Fall wohl keine Gefahr.

Zitat:

Original geschrieben von kopfhörer


das hab ich aber schon anders beobachtet. ein streifenwagen stand an der kreuzung bei rot, hat kurz das blaulicht angemacht, ist über die rote ampel rüber, hat das blaulicht wieder ausgemacht und ist dann gemütlich weitergefahren. war also kein einsatz, oder irgendwas, der wollte einfach nicht an der roten ampel stehen.

hatte ich letzte Woche mit einem Rettungswagen. Hat sich erst vorgedrängelt bis an die Haltelinie, Blaulicht kurz an, übrer die Kreuzung gefahren und BL wieder aus. Kommt öfter mal vor...

Gruß Daniel

Sowas hab ich auch schon 2-3 mal beobachten können...

Zitat:

Original geschrieben von VW-Daniel


hatte ich letzte Woche mit einem Rettungswagen. Hat sich erst vorgedrängelt bis an die Haltelinie, Blaulicht kurz an, übrer die Kreuzung gefahren und BL wieder aus. Kommt öfter mal vor...

Gruß Daniel

Das liegt vielleicht daran das wir alle Menschen sind. Es gibt ÜBERALL "schwarze Schafe" selbst unter Polizisten etc.

mfg

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