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Reifenwechsel: Gewichtsindex 91 oder 94 (Passat 3C Variant)

Themenstarteram 23. April 2009 um 16:34

Hallo,

habe im FZ-Schein meines Passat Variant 3C (Achslast: 1100 kg/1090 kg) folgende Reifengrößen eingetragen:

205 55 R16 94V (94 = Gewichtsindex)

Beim Reifenhändler haben sie mir gesagt, dass ich auch Reifen mit 91 (statt 94) fahren kann.

Sind günstiger - meine Frage:

Stimmt dass wirklich?

Warum schreibt dann VW nicht 91 in den FZ-Schein?

Was kann ich falsch machen, wenn ich mir die 91er drauf mache?

Habe die verschiedenen Indexe mal nachgeschaut:

94 = 670 kg

91 = 615 kg

Danke im Voraus für Erfahrungsberichte und Erklärungen...

Beste Antwort im Thema

Ich hatte die gleiche Qual der Wahl gehabt und habe mich dann von VW dieses Dokument erhalten. Hier sind die möglichen Reifen- / Felgenkombinationen aufgelistet.

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Ich hab bei meinem Variant (nur 1.4 TSI) vom Werk sogar auf den Sommeralus Avignon 97W aufgezogen bekommen. Ich denke mal, dass VW das nicht aus Spenderlaune macht, sondern es wahrscheinlich einfacher und günstiger ist überall die gleichen Reifen aufzuziehen und nicht erst zu schauen, welche Reifen auf welches Fahrzeug. Sonst müssten die sich ja viele unterschiedliche Reifen mit unterschiedlichen Last und Geschwindikeitsindexen aufs Lager legen.

Und wenn im Schein 91 drinsteht, darf man auch 91 fahren!

Merkt man das wirklich ob man 91 oder 94-er Reifen aufgezogen hat? Meine jetzt mit Kurvenfahrten. Muss man dann mit 250 km/h in eine 90° Kurve brettern um das zu merken?

 

am 24. April 2009 um 7:44

Nicht was im schein steht zählt sondern die Freigabe der Reifenfirmen. Schau mal auf die Goodyear Seite das ist alles beschrieben. Ich hatte auch 91ziger von Goodyer drauf , dann muss man nur die Freigabe von Goodyear im Auto mitführen. Die bekommt man aus dem Inet.

Achja Lastindes hat nichts mit Geschwindigkeitsindex zu tun. Beides muss passen

Gruss Rüdiger

Hallo , laut dem WS-Meister bei meinem :) hängt der Tragfähigkeitsindex auch davon ab, ob das Fahrzeug mit oder ohne DSG ist.

Bei meinem Variant 2.0 TDI 103KW PD DSG BJ 02/07 steht im Schein unter Reifen 205/55R16 94H und im Sommer muss ich 235/45R17 97V fahren also eine höhere Tragfähigkeit.

Bei einem Bekannten mit dem gleichen Motor und auch Variant nur als Schalter steht für den Sommer 235/45R17 94V drinnen.

Schönen Gruss

silver77

Da soll man einer draus schlauwerden. Ich dachte immer, auf das was im Schein steht, kann man sich verlassen!

An Euch Reifenspezies. Ich hab mir für den Winter schon günstig Reifen besorgt in der Größe 235/45 R17 Dunlop Winter Sport 3D

Jetzt sind zwei Reifen 94H und MO (Mercedes original) DOT Ende 2008 und zwei Reifen 97V und XL (also extra Load) DOT Mitte 2006

alle Reifen sind Neu.

Welche würdet Ihr vorne und welche hinten montieren? Oder ist das piepegal?

Vielen Dank

Und wenn wir schon dabei sind. Sind Spurverbreiterungen schädlich und wenn nicht welche breite könnte man nehmen, bei original Avignon und Siena 17" Felgen?

Dank, Danke

Zitat:

Original geschrieben von geis-be

Wenn du einen 2.0 TDI hast, dann geht das auf keinen Fall.

Dort ist nämlich angegeben:

205/55 R16 94V 6,5Jx16, ET 42 oder 7,0Jx16 ET 45

215/55 R16 94V 6,5Jx16, ET 42 oder 7,0Jx16 ET 45

oder falls werksseitig montiert:

235/45 R17 94V 7,5x17, ET 47

bei M+S zusätzlich:

205/50 R17 93H 6Jx17 ET 45

bei den kleineren Benzinmotoren, lass mich nicht festlegen, aber ich glaube bis 2.0 FSI gehen glaub ich auch die 91H, genau wie beim 1.9 TDI.

Hatte auch schon mal eine Woche lang 91 Reifen auf meinem Passat und habe sie nicht nur dem Fuhrparkleiter, sondern auch dem Reifenhändler um die Ohren fliegen lassen, da diese Kombination aus 2.0TDI und 91er Reifen eindeutig nicht erlaubt ist. Mein Sohn hat es zum Glück festgestellt, da er als erstes das Fahrzeug hatte und mich angerufen hat, das bei hohen Geschwindigkeiten und in Kurven die Stabilität in keinem Fall ausreichend war. Würde ich auf keinem Fall empfehlen. Abgesehen davon, dass dein Fahrzeug für diese Traglastkombination keine Betriebserlaubnis besitzt und es somit äußerst kritisch für den Versicherungsschutz ist, mein Sohn musste dann per Bahn zurückfahren, da ansonsten sein Führerschein in Gefahr gewesen wäre, weil er noch als "Fahranfänger" geführt wird.

Tja, leider muss ich Dir und einigen anderen wiedersprechen, den das geht doch.

In meinen Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil1 & EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) zu meinem aktuellen Passat 2.0TDI mit 125kw CR mit DSG (EZ 20.06.08) mit einem ZGG 2190kg steht als zugelassene Größe:

205/55 R16 91V. Keine Einschränkung auf Winterreifen oder ähnliches. Und jetzt Du..

Den Komentar zu Fahranfänger, hohe Geschwindigkeit und Kurven den verkneife ich mir mal und denk mir einfach meinen Teil dazu..

Norbert

Im Anhang mein Fahrzeugschein Teil 1

Zbt1-ez-200608
Themenstarteram 24. April 2009 um 9:45

Also: Habe mir heute wieder die 94er drauf machen lassen. Muss nur etwas stur sein.

VW sagt: kein Versicherungsschutz bei 91ern (bei Sommerrreifen).

Das Gutachten des Reifenhändlers sagt, kein Problem. Geht.

Habe mich jetzt auf die Aussagen von VW verlassen und habe die 94er bekommen und sogar noch 30 EUR Rabatt (für die Warterei)!

Komisch, dass VW keine Aussagen zu dem 91er macht.

Der laut GTÜ ja benutzbar ist... Aber sicher ist sicher. Lieber auf den Hersteller vertrauen!

Danke für alle Antworten und Hilfestellungen!

Bin echt begeistert von der Kompetenz, die man hier vorfindet!

DANKE!

nochmal . Nicht was VW sagt und auch nicht was im Fahrzeugschein steht ist wichtig. Nur die Freigabe vom Reifenhersteller ist relevant...

Morche

Zitat:

nochmal . Nicht was VW sagt und auch nicht was im Fahrzeugschein steht ist wichtig. Nur die Freigabe vom Reifenhersteller ist relevant...

Wuss? Hast du dazu ein Beleg?

Das sieht das Kraftfahrzeugbundesamt bestimmt etwas anders.

Wenn ein Reifen ein Prüfzeichen (E oder e) besitzt, laut weiterer Reifenkennzeichnung die Minimalanforderung für die Verwendung am entsprechenden Fahrzeug erfüllt, dann kann und darf dieser Reifen verwendet werden, unabhängig der Empfehlung seitens Fahrzeug- und/oder Reifenherstellers.

Und was die ABE angeht, die erteilt nicht der Fahrzeughersteller sondern wird ihm für das Fahrzeug erteilt nach der gleichen STVZO, der auch das Fahrzeug des gemeinen Bürgers unterliegt.

Daher sind diese Bedingungen einzuhalten und die sind im GTÜ-Informativ pdf ausreichend erläutert.

Im Gegensatz zu Motorradreifen gibt es keine Freigabe für jeden Fahrzeugtyp extra.

Und ja, sowohl Reifenhersteller wie auch Fahrzeughersteller testen Reifen auf ein optimales Zusammenspiel mit Fahrzeug xy. Dazu gibt es auch bei VW Empfehlungen für die Autohäuser in der ELSA. Ob die Wahl eines anderen Reifens oder anderer Größen oder was auch immer am Ende besser oder schlechter ist, ist dem Kunden selbst überlassen, solange nicht die zulassungsrelevanten Auflagen verletzt werden.

Ein höherer Lastindex hat indes schon Vorteile. Die Vmax-Reserve eines Reifens, der am oberen Ende der Tragfähigkeit belastet wird, ist natürlich geringer als bei einem Reifen, der da noch gut Platz nach oben hat. Vorallem in Anbetracht dessen, das der Geschwindigkeitsindex z.B. effektiv nur für den Geradeauslauf gilt, jede weitere Belastung wie Schräglauf (bei Kurvenfahrt) senkt die momentane Geschwindigkeitsfestigkeit.

Des Weiteren unterliegen Reifen, die oft am Geschwindigkeitslimit bewegt werden, einem stärkeren Verschleiß der Mittellaufbahn, ähnlich wie das Fahren mit sehr hohem Druck.

Reifen mit hohem bzw. höherem LI als erforderlich entschärfen etwas das Problem (im allgemeinen eher bei Winterreifen mit einem Limit <Vmax des Fahrzeugs anzutreffen).

Gruß

Gubor

So . Reifenempfehlungen von Herstellern haben immer nit kommerziellen Dingen zu tun , dafür gibts Verträge. Das hat aber nicht unbedingt damit etwas zu tun wie gut oder schlecht ein Reifen auf dem Auto funktioniert. Er wird angepasst damit es eben passt.

Als ich von den empfohlenen Reifen auf den Goodyear gewechselt habe ich mich auch vorher schlau gemacht. Sobald eine Freigabe des Reifenherstellers für den Fahrzeugtyp vorliegt ist es ok , das war früher anders. Man muss als Verbraucher nur die Freigabe ( kein ABE) mitführen.

Die allgemeine Reifenteset kannst du getrost vergessen genauso wie dei Autotest in dieversen Zeitungen.

Erstens sind diese meist nicht neutral und zweitens empfindet jeder anders. Das einzige ist der Schenlllauftest oder ab wann ein Reifen bei Aquaplanig aufschwimmt. Aber auch das nur bei Sommerreifen. Bei Winterreifen kannst du es ganz vergessen weil nur NEUreifen getestet werden. Und die Hersteller inzwischen so clever sind diese den Test anzupassen. Das ist das gleiche wie die Abgaseinstufung. Die Wagen erkennen den Test und reagieren mit magerem Gemisch darauf in der Praxis sieht das ganze wieder anders aus.

So nochmal zu dem Reifen. Als den Goodyear drauf gemacht habe war der Passat viel besser zu fahren er hat ein viel besseres agressiveres Lenkverhalten gehabt. So wollte ich das , natürlich gibts Menschen die das eben nicht wollen also brauchen sie einen anderen Reifen. Aber das sagt ihnen kein Test.

Wenn ich dann lese dass manche 70tkm mit den Reifen fahren, dann ist mit verlaub gesagt wurst was da drauf ist , denn der Reifen ist NIE an irgendwelche Grenzen gestossen.

Mit einem hast du Recht der Lastindex ist Geschwindigkeitsabhänging aber das geht aus der Seite der Reifenhersteller auch ganz klar hervor. Und wenn ein Hersteller den Reifen freigibt dann kannst du ihn bedenkeenlos fahren. Allein schon wegen der Produkthaftung wird sich da niemand ( Ausser evtl ein paar Chinesen) auf irgendwelche unzulänglichkeiten Einlassen. Dann sollte man ja auch noch wissen dass es lange nicht soviele Hersteller gibt wie Markennamen . Dafür empfehle ich die Seite wer-zu-wem.de , dann werden manche überrrascht sein wo ihr Reifen gefertigt wird

Kleiner Ausschnitt aus der Seite :

In Deutschland ist Goodyear mit den Firmen Goodyear, Dunlop, Pneumant und Gummiwerke Fulda und mehreren Marken aktiv.

Continetal:

Die Reifen werden unter den Namen Continental, Uniroyal, General Tire, Semperit, Gislaved, Viking, Barum, Mabor, Euzkadi und Sime Tyres verkauft. Produziert werden die Reifen in Deutschland, Tschechien und Portugal.

Heda,

Zitat:

Original geschrieben von goldengloves

So . Reifenempfehlungen von Herstellern haben immer nit kommerziellen Dingen zu tun , dafür gibts Verträge. Das hat aber nicht unbedingt damit etwas zu tun wie gut oder schlecht ein Reifen auf dem Auto funktioniert. Er wird angepasst damit es eben passt.

Da muss ich dir widersprechen.

Fahrzeughersteller verwenden sogenannte Laborreifenprüfmaschinen um z.B. die Eignung von Reifen für ein Fahrzeug festzustellen. Und die Reifenprüfmaschinen gehen über Unwucht-/Radialkraftschwankungsmessung usw. hinaus, sprich, es können auch existierende Strecken abgefahren werden.

Der kommerzielle Part spielt mit Sicherheit ein Rolle, aber die Empfehlungen seitens des Fahrzeugherstellers bzw. die Erstausrüstung unterliegt weitaus schärferen Richtlinien.

Zitat:

Sobald eine Freigabe des Reifenherstellers für den Fahrzeugtyp vorliegt ist es ok , das war früher anders. Man muss als Verbraucher nur die Freigabe ( kein ABE) mitführen.

Du willst damit sagen, das z.B. ein Reifen mit einem LI von 91 trotzdem an einem Fahrzeug mit höhere Achslast als 1230kg verwendet werden darf, wenn der Reifenhersteller den Reifen frei gibt? Wenn der Reifenhersteller jedoch den Reifen nur nach Gesetzeslage freigibt (also in diesem Fall nicht, da LI überschritten), ist die Freigabe des Reifenherstellers egal, denn wie durch ein Wunder gibt er dem Reifen nur die Freigabe, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, die aber ebenso für jeden x-beliebigen Reifen/Fahrzeug existieren.

Zitat:

Das einzige ist der Schenlllauftest oder ab wann ein Reifen bei Aquaplanig aufschwimmt. Aber auch das nur bei Sommerreifen. Bei Winterreifen kannst du es ganz vergessen weil nur NEUreifen getestet werden.

Naja, den Schnelllauftest schafft ein Reifen mit abgefahrenem Profil eher als ein Neureifen, da die Walkarbeit bei höherem Profil größer ist und damit auch die Gefahr von sogenannten Hotspots für die Gummirevulkanisation.

Gruß

Gubor

Kann mir jemand technisch erklären warum ich 205/55 R16 91H (bis 210 km/h) im Winter fahren darf, sogar ohne einen Hinweis-Aufkleber (V/Max wäre 208 km/h beim 2.0 TDI BlueMotion Technology), aber als Sommerreifen nicht?

Wenn ich 208 km/h fahre, dann ist das doch egal ob das ein Sommerreifen oder Winterreifen der selben Größe ist.. und bis 210 km/h ist er ja freigegeben, also passt auch.

Leider ist die PDF-Datei vom GTÜ down..

 

Aus Wikipedia:

Zitat:

Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex) bzw. 240 km/h (für Reifen mit W- und Z-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91% der zulässigen Höchstlast beansprucht werden.

Es geht aber um Reifen mit Index H (bis 210 km/h). Demnach zählt das von Wikipedia nicht, das geht erst ab V (größer als 210 km/h) los.

 

Ich würds ja verstehen wenns heisst okay die 205/55 R16 91H sind überhaupt nicht erlaubt. Es müssen immer mind. 94H sein, egal ob Sommer oder Winter. Aber wenn Winter freigegeben ist... warum dann nicht Sommer? Soll ich jetzt mit Winterreifen im Sommer fahren? Ist doch irre... Als ob ich im Winter mit Winterreifen nicht auch an einem schönen trockenen Tag mal 208 km/h fahren würde..

Gruß

yo-chi

 

edit: So hab grad mit der VW Hotline (0800-VOLKSWAGEN) telefoniert, die sagen natürlich darf ich Sommer und Winter in 205/55 R16 91H fahren.

 

edit2: So die Zweite. :)

Hab beim VW Händler angerufen.. natürlich darf ich Sommer und Winter in 205/55 R16 91H fahren! Hab auch ne PDF Datei fürs Modelljahr 2009 bekommen. Punkt!

edit3: Die Aussagen beziehen sich alle auf einen Variant mit 2.0 TDI 103kW mit Handschaltung von 2009.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Kann mir jemand technisch erklären warum ich 205/55 R16 91H (bis 210 km/h) im Winter fahren darf, sogar ohne einen Hinweis-Aufkleber (V/Max wäre 208 km/h beim 2.0 TDI BlueMotion Technology), aber als Sommerreifen nicht?

Wenn ich 208 km/h fahre, dann ist das doch egal ob das ein Sommerreifen oder Winterreifen der selben Größe ist.. und bis 210 km/h ist er ja freigegeben, also passt auch.

Leider ist die PDF-Datei vom GTÜ down..

 

Aus Wikipedia:

Zitat:

 

Ich würds ja verstehen wenns heisst okay die 205/55 R16 91H sind überhaupt nicht erlaubt. Es müssen immer mind. 94H sein, egal ob Sommer oder Winter. Aber wenn Winter freigegeben ist... warum dann nicht Sommer? Soll ich jetzt mit Winterreifen im Sommer fahren? Ist doch irre... Als ob ich im Winter mit Winterreifen nicht auch an einem schönen trockenen Tag mal 208 km/h fahren würde..

Gruß

yo-chi

 

edit: So hab grad mit der VW Hotline (0800-VOLKSWAGEN) telefoniert, die sagen natürlich darf ich Sommer und Winter in 205/55 R16 91H fahren.

 

edit2: So die Zweite. :)

Hab beim VW Händler angerufen.. natürlich darf ich Sommer und Winter in 205/55 R16 91H fahren! Hab auch ne PDF Datei fürs Modelljahr 2009 bekommen. Punkt!

edit3: Die Aussagen beziehen sich alle auf einen Variant mit 2.0 TDI 103kW mit Handschaltung von 2009.

Da fliegt mir doch der Hut weg!!!

An der VW-Hotline bekam ich die Auskunft das 205/55 R16 91H bei meinem Fahrzeug (Variant mit 103 KW und SG aus MJ 2006)

als Sommerreifen nicht erlaubt sind.

Komisch, den die eingetragene Höchstgeschwindigkeit bleibt mit 206 km/h immer noch in der Spezifikation für H-Reifen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, das sich an den Achslasten zwischen MJ 2006 und MJ 2010 was geändert haben soll.

Daraus soll einer schlau werden.

Fazit: "Willst Du die totale Verwirrung, dann frag' bei VW nach!"

 

Gruss

RD

wichtig ist, dass du es schwarz auf ast, z.B. auf der COC-Bescheinigung. Wenn nicht, kann man sich viel erzählen lassen. Ihr könnt auch gerne 4mal dort anrufen und dann seht ihr wieviel Antworten ihr bekommt ;)

Ich verstehe aber auch nicht den Sinn darin wieso man im Winter einen geringeren Lastindex braucht, außer er ist in Verbindung mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex verbunden, der auch unterhalb der Höchstgeschwindigkeit liegt.

Zitat:

Original geschrieben von NiteCrow

wichtig ist, dass du es schwarz auf ast, z.B. auf der COC-Bescheinigung. Wenn nicht, kann man sich viel erzählen lassen. Ihr könnt auch gerne 4mal dort anrufen und dann seht ihr wieviel Antworten ihr bekommt ;)

Richtig; also wenn man bei VW anruft, dann drum bitten, daß einem das schwarz auf weiß als Bescheinigung zugesand wird - ist kein Problem, E-Mailadresse angeben und man bekommt die Bescheinigung als PDF-Dokument, ausdrucken, im Auto mitführen, fertig.

 

Gruß

 

.

Zitat:

Original geschrieben von NiteCrow

wichtig ist, dass du es schwarz auf ast, z.B. auf der COC-Bescheinigung.

Ja wenn ich die schon hätte... ahhh.. ;)

 

 

Ich lad euch anbei mal die PDF Dateien von meinem VW Händler hoch..

Wie gesagt ich hab für einen 2009er Variant mit 2.0 TDI 103kW mit Handschaltung gefragt und die Antwort war: natürlich darf man 205/55 R16 91H fahren, egal ob Sommer oder Winter.

 

edit: Auf der nächsten Seite gibts den 2. Teil der PDF Datei!!

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