Zitat:
@Berlinertiguan schrieb am 9. Juni 2020 um 09:30:51 Uhr:
Zu Fall 1:
Du könntest dir doch einen Kaufvertrag mit ausgewiesener Mwst iHv 19% fertigen lassen. Also muss da stehen Kaufpreise inkl. 19% Mwst. Wenn sich dann diese auf 16% reduziert, dann ist ja die logische Schlussfolgerung, dass sich der Bruttopreis ebenfalls reduziert 😉
Genau das ist eben die Frage: Ist der Bruttopreis oder Nettopreis der Bestellung verbindlich. Nach meinem Rechtsverständnis leider nur der Bruttopreis, daher sehe ich die Gefahr das der Händler später bei 16% den Nettopreis ganz oder teilweise erhöht, jedoch immernoch unterhalb des unterzeichneten Bruttopreises bleibt und damit rechtlich sauber wäre.
Hier findet man im Internet keine eindeutige Antwort, auch bei meinauto.de gibts ein aktuelles Update das die Frage m.M. offen lässt. Zwar steht dort, dass die Preise angepasst werden, aber offen bleibt wie:
Wie verändern sich die Listenpreise durch die reduzierte Mehrwertsteuer?
Die Preislisten der Händler müssen grundsätzlich den Bruttopreis eines Fahrzeugs angeben. Aus diesem Grund müssen alle Listenpreise der Autos zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 aufgrund der reduzierten MwSt. von 16% angepasst werden.