Rechtsstreit gegen Audi
Ich bin aufgrund meines gestern beschriebenen Motorschadens jetzt soweit mit Audi in Rechtsstreit zu gehen.
Es geht darum, dass Audi verschweigt, dass die 2,5TDI Motoren eine Schwäche an den Nockenwellen haben.
Warum warnt Audi nicht davor und rät zum Überprüfen/Überholen des Motors, bevor es soweit kommt, wie bei mir und der (BFC) Motor auf einmal total ausfällt?
Ich bitte Euch um Eure Mithilfe, nämlich Beweise dafür, dass Audi über die Mangelhaftigkeit des Materials an den Nockenwellen Bescheid weiß.
Hilfreich wären schriftliche Quellen, in denen hervorgeht, dass die Problematik bei Audi bekannt ist.
Ich danke Euch schon im Vorraus für Eure Mithilfe und werde Euch über den Verlauf der Verhandlungen mit Audi in Kenntnis halten.
MfG
15 Antworten
Bei den NW handelt es sich nicht um sicherheitsrelevante Teile für die es Rückrufe gibt.
Das einzige Gesetz das die Produktion wenig haltbarer Artikel verbietet ist das Gesetz des Marktes.
Audi hat die NW ein paar Mal nachgebessert, wenn auch ohne Erfolg.
Vorsatz ist erstens egal wenn die Tat eh nicht verboten ist und niemand wird ernsthaft glauben wollen, daß Audi vorsätzlich wegen 10 oder 20 Euro pro Fahrzeug, mehr kosten die guten NW bestimmt nicht gegenüber den schlechten in der Herstellung, seinen Ruf ruiniert. Autoeile werden mehr oder weniger just in Time produziert, da gab es auch keine 100.000 schlechte NW, die erstmal weg mußten.
Daß das Verhalten von Audi in punkto Kulanz absolut unbefriedigend ist ist klar, genauso wie die Tatsache, daß es anders als bei Benz für ältere Modelle schlecht Ersatzteile gibt. Älter ist da schon ein B4 oder 89.