Rechtslage?
Hallo Leute,
brauche eure Hilfe:
Habe in 2002 einen 330d (EZ 12/2000) beim BMW-Händler gebraucht (1 Vorbesitzer) erworben. Mündliche Zusage des Verkäufers: unfallfrei.
Heute habe ich festgestellt, dass hinten links am Radlauf deutliche Rostblasen/flecken sind.
Na gut, zum BMW-Händler (nicht der bei dem Fahrzeug gekauft wurde) und Anfrage wg. Ausbesserung im Rahmen der BMW Lack-bzw. Rostgarantie.
Der Meister stellte fest das am Radlauf gespachtelt wurde und aufwendige Lackierarbeiten stattgefunden haben. Voraussichtlich Unfallschaden vom Vorbesitzer. Nichts mehr mit Lackgarantie.
Ich möchte nun meinen alten BMW-Händler mit dieser Tatsache konfrontieren. Kennt jemand die Rechtslage? Hab ich Anspruch auf Ausbesserung zu Lasten des Händlers der mir den Wagen verkauft hat (im Kaufvertrag kein Hinweis auf Unfallfrei oder Unfallfahrzeug). Was ist wenn der Händler auch nichts vom Schaden gewußt hat?
Wie soll ich vorgehen - was würdet ihr tun? Hatte jemand ähnliche Erfahrungen?
Danke für eure Mithilfe
17 Antworten
ich habe zwar nicht direkt die erfahrung damit,aber mein händler hat mir damals gesagt,
falls ich feststelle(zeitraum egal) das das fahrzeug ein unfall hat,kann ich das auto jederzeit wieder zurückgeben bzw.die nehmen es zurück ,ich muss die gefahrenen km bezahlen....
am besten gehe mal zu dem autohaus wo du es gekauft hast,und erkläre die sache.....
Hallo,
klar, die Frage wird Dir jetzt nicht gefallen, aber warum hast Du Dir die Unfallfreiheit nicht vertraglich zusichern lassen?
Ansonsten hast Du als Verbraucher aber auch trotzdem gute Karten.
Aber unabhängig davon hast Du einen Anspruch auf Nachbesserung beim verkaufenden Händler, der muss Dir den Rostschaden reparieren, fällt ja in die Gewährleistungsfrist.
Ansonsten solltest freundlich, aber bestimmt auftreten und klarmachen, dass das nicht so gelaufen ist, wie Du Dir das vorgestellt hast. Auch eine mündliche Aussage Deines Händlers ist gültig und im Streitfall hast Du als Kunde immer gute Karten.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von BeEmWe
...warum hast Du Dir die Unfallfreiheit nicht vertraglich zusichern lassen?
Das frage ich mich auch.
Wenn man unbedingt ein unfallfreies Fahrzeug erwerben möchte, sollte man einen Kaufvertrag NIEMALS OHNE schriftliche Zusicherung der Unfallfreiheit unterzeichnen.
Zitat:
Original geschrieben von BeEmWe
Aber unabhängig davon hast Du einen Anspruch auf Nachbesserung beim verkaufenden Händler, der muss Dir den Rostschaden reparieren, fällt ja in die Gewährleistungsfrist.
Naja, wenn der Kauf in 2002 erfolgt ist, dann ist auch die Gewährleistungsfrist längst abgelaufen.
Ich muss leider sagen, dass ich nicht wirklich einen sinnvollen Ansatzpunkt sehe, um gegen den Händler vorzugehen.
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Zitat:
Original geschrieben von Werwolf-s
Naja, wenn der Kauf in 2002 erfolgt ist, dann ist auch die Gewährleistungsfrist längst abgelaufen.
Ich muss leider sagen, dass ich nicht wirklich einen sinnvollen Ansatzpunkt sehe, um gegen den Händler vorzugehen.
Oh, das hab ich glatt überlesen. Dann ist das natürlich klar und auch kein Wunder, warum sich der Händler weigert.
Dann sehe ich auch keine Möglichkeit beim Händler. Nur für den Fall einer Reparaturkostenversicherung, dass die das übernimmt. Da muss man eben in die Garantiebedingungen sehen.
Viele Grüße
Der Wagen ist also schon 4 Jahre in deinem Besitz.Jeder Händler oder dessen Versicherung wird doch da behaupten,daß der Schaden auch in dem Zeitraum passiert sein kann!
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Der Wagen ist also schon 4 Jahre in deinem Besitz.Jeder Händler oder dessen Versicherung wird doch da behaupten,daß der Schaden auch in dem Zeitraum passiert sein kann!
das dürfte das eigentliche problem sein. denn ansonsten glaube ich zu wissen, dass ein händler dazu
verpflichtetist, beim verkauf eines unfallwagens auf den schaden hinzuweisen. die tatsache, dass über das thema gar nichts im kaufvertrag steht, schützt den händler also nicht. allerdings - wenn das nur ein leichter streifschaden war, so kann man wieder darüber streiten ob das nun als "meldepflichtiger" unfall angesehen wird. und so wie du es beschrieben hast kanns ja durchaus sein dass es nur ne kleinigkeit am radkasten war, die eben unsachgemäss ausgebessert wurde
kurzum, ich fürchte die chancen stehen schlecht..
Hi,
wie lange das Auto in seinem Besitz war ist vollig uninteressant! Wenn der Verkäufer ihm zugesichert hat, das der Wagen unfallfrei war, und er ist es nicht, hat er auch nach 4 Jahren kein Problem damit, den Kauf rückgängig zu machen! Jeder Gutachter kann Problemlos das Alter des Schadens feststellen und somit auch sagen, ob der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestand! Das funktioniert aber nur, wenn im Kaufvertrag auch drin steht, das der Wagen unfallfrei ist! Ex-Slk-ler schreibt, das er den Wagen bei nem BMW-Händler gekauft hat, und da soll so ein wichtiger Zusatz nicht drin stehen?
Bye Peter
Zitat:
Original geschrieben von Bytemaster
Hi,
wie lange das Auto in seinem Besitz war ist vollig uninteressant! Wenn der Verkäufer ihm zugesichert hat, das der Wagen unfallfrei war, und er ist es nicht, hat er auch nach 4 Jahren kein Problem damit, den Kauf rückgängig zu machen! Jeder Gutachter kann Problemlos das Alter des Schadens feststellen und somit auch sagen, ob der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestand! Das funktioniert aber nur, wenn im Kaufvertrag auch drin steht, das der Wagen unfallfrei ist! Ex-Slk-ler schreibt, das er den Wagen bei nem BMW-Händler gekauft hat, und da soll so ein wichtiger Zusatz nicht drin stehen?
Bye Peter
der Schaden könnte ja auch unmittelbar nach Verkauf des Wagens passiert sein.Ich wage zu bezweifeln,daß ein Gutachter nach 4 Jahren so eine Reparatur auf den Monat genau schätzen kann
Zitat:
Original geschrieben von ex-slk-ler
im Kaufvertrag kein Hinweis auf Unfallfrei oder Unfallfahrzeug
daß die Unfallfreiheit nicht zugesichert wurde,ist ja schon geklärt.es könnte sich ja auch um einen leichten Blechschaden handeln,der vom Vorbesitzer nicht ordentlich repariert wurde
Eine kleine Parkbeule (auch wenn dann gespachtelt wurde) macht ein Auto sowieso NICHT zum "Unfallwagen"!
Außerdem hat man keine Chance, eine mündliche(!) Zusicherung von vor über 4 Jahren einzufordern.
Keine weitere Diskussion nötig. Leider.
Gruß
Reader
Zitat:
Original geschrieben von BMW-Reader
Eine kleine Parkbeule (auch wenn dann gespachtelt wurde) macht ein Auto sowieso NICHT zum "Unfallwagen"!
Außerdem hat man keine Chance, eine mündliche(!) Zusicherung von vor über 4 Jahren einzufordern.
Keine weitere Diskussion nötig. Leider.
Gruß
Reader
nicht ganz richtig, denke ich!?!?! Ich glaube ein unfallschaden muss schriftlich auf dem Kaufvertrag festgehalten werden, ansonsten gild er als unfallfrei
Den Vorbesitzer aufsuchen und Fragen was Sache ist! Falls es einen Unfall gab zum freundlichen gehen.
Die Unfallfreiheit ist nur dann eine zugesicherte Eigenschaft, wenn sie zugesichert wurde. Manchmal ist Jura so einfach. 😉
Und als Vorbesitzer geht mich das Auto nach VIER Jahren einen feuchten Staub an. Egal wer kommt.
Selbst WENN es einen Unfall gab, gilt mein erster Satz, s.o.