Rechtslage?
Hallo Leute,
brauche eure Hilfe:
Habe in 2002 einen 330d (EZ 12/2000) beim BMW-Händler gebraucht (1 Vorbesitzer) erworben. Mündliche Zusage des Verkäufers: unfallfrei.
Heute habe ich festgestellt, dass hinten links am Radlauf deutliche Rostblasen/flecken sind.
Na gut, zum BMW-Händler (nicht der bei dem Fahrzeug gekauft wurde) und Anfrage wg. Ausbesserung im Rahmen der BMW Lack-bzw. Rostgarantie.
Der Meister stellte fest das am Radlauf gespachtelt wurde und aufwendige Lackierarbeiten stattgefunden haben. Voraussichtlich Unfallschaden vom Vorbesitzer. Nichts mehr mit Lackgarantie.
Ich möchte nun meinen alten BMW-Händler mit dieser Tatsache konfrontieren. Kennt jemand die Rechtslage? Hab ich Anspruch auf Ausbesserung zu Lasten des Händlers der mir den Wagen verkauft hat (im Kaufvertrag kein Hinweis auf Unfallfrei oder Unfallfahrzeug). Was ist wenn der Händler auch nichts vom Schaden gewußt hat?
Wie soll ich vorgehen - was würdet ihr tun? Hatte jemand ähnliche Erfahrungen?
Danke für eure Mithilfe
17 Antworten
Ja, der Händler hat eine Pflicht, das Fahrzeug zu untersuchen. Mit der Ausrede, er habe davon nichts gewusst, darf dir kein Händler kommen. ABER: Die Gewährleistungsfrist ist abgelaufen. Das heißt, keine Chance. Man müsste dem Händler jetzt schon Vorsatz nachweisen, damit du ihn noch ranbekommst. Das ist faktisch unmöglich.
Hast du ne Rechtschutzversicherung? Wenn ja, ab zu einem Anwalt, der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat, ggfs. findet man auch ganz gute über den ADAC.
Solltest du im ADAC Mitglied sein, kannst du denen über die Internetseite auch ne Mail schicken, in dem du dein Problem schilderst. Du bekommst dann von einem ausgebildeten Juristen ne kostenlose Antwort. Reicht dir das nicht, würde ich Vorschlag Nummer 1 angehen.
Es bringt dir rein gar nichts, sich von Hobby-Juristen, die mal in nem anderen Forumsbeitrag was ähnliches aufgeschnappt haben, irgend welche hirnrissigen Theorien anzuhören.
Und fakt ist, dass es ne riesen Sauerei ist, dass dir dein Händler nen Unfallwagen verkauft hat. Dass die die Fahrzeuge gründlich durchchecken, halte ich übrigends in vielen Fällen für ein Gerücht.
Jemand hatte was von "zugesicherter Eigenschaft" bzgl. des Punktes "unfallfrei" geschrieben. Im Vertragsrecht gibt es hier eindeutige Gerichtsentscheidungen die besagen, dass ein Unfallschaden ab einem gewissen Umfang angegeben werden muss, also hat das nichts mit dem zusichern von "Eigenschaften" zu tun und ist in deinem Fall sicherlich nicht notwendig gewesen. Da nichts drüber im Vertrag steht, darf man als Verbraucher in so einem Fall (du hattest ja geschrieben, dass ein erheblicher Schaden repariert wurde) von einen Fahrzeug ohne Unfallvorschaden ausgehen.
Zitat:
Original geschrieben von Laboraffe
... Dass die die Fahrzeuge gründlich durchchecken, halte ich übrigends in vielen Fällen für ein Gerücht.
...
Hi,
daß der Händler das Fhz. checkt, glaube ich schon. Wenn du mal versuchst, ein Kfz in Zahlung zu geben, wird dir jeder noch so kleine Kratzer gezeigt (und berechnet) und auch die Lackstärke gemessen.
Ich denke, daß der Händler den Schaden schon gesehen und auch berücksichtigt hat, daß es sich hierbei aber wohl NICHT um einen "Unfallschaden" sonder "nur" um einen Bagatellschaden gehandelt hat. Auch wenn dessen Umfang vielleicht 4.000,- EUR ausgemacht hat.
Fakt ist: Ich persönlich würde auch bei einem Kauf vom Händler die
- Unfallfreiheit und
- die Tatsache daß das Kfz. nicht nachlackiert oder z.B. bestimmte Teile (z.B. Kotflügel) ausgetauscht worden sind
schriftlich bestätigt haben.
Wenn der Händler aus welchen Gründen auch immer dies nicht tun kann oder will, kann man dadurch zumindest erfahren, ob das Kfz schon nen leichten (reparierten) Schaden hatte. (Ist dann natürlich nicht die 100%ige Bestätigung, aber der Händler ist damit zumindest in "Erklärungsnot" wenn er von nem Vorschaden weiß. Wenn man dann nen Passus wie z.B. "keine Vorschäden bekannt" aufnimmt, hat man bei Vorsatz etwas zu vertuschen, recht gute Karten in einem evtl. Rechtsstreit)
Gruß
Jan