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Wie ist die Rechtslage???

Themenstarteram 24. Juni 2005 um 20:02

A fährt auf der bab auf der linken spur mit überhöhter geschw. ! B zieht vor A von der rechten auf die linke spur! A kann nichtmehr bremsen und fährt in B rein! Wer hat schuld?

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40 Antworten
am 24. Juni 2005 um 20:08

Schuld hat ganz klar B! Die überhöhte Geschwindigkeit hat nichts damit zu tun, dass sich B vergewissern muss, ob er rausfahren kann.

Mit viel Pech (oder Glück des anderen) bekommt A eine Teilschuld, was aber eher unwarscheinlich ist, da A) die Überschreitung erstmal nachgewiesen werden muss oder B) das eine andere Fahrlässigkeit voraussetzt, die ebenfalls nachgewiesen werden müsste.

am 24. Juni 2005 um 20:11

bekommt man nicht schon ne teilschuld,wenn man schneller als die richtgeschwindigkeit(also 130 km/h )fährt,wenn was passiert? Meine dieses mal gelesen zu haben.

wenn A pech hat (z.bsp. keine zuegen)

bekommt A die volle schuld. weil B ja sagen kann dass er in eine ausreichend grosse lücke gefahren ist oder einfach schon auf der linken spur war und A nicht den nötigen sicherheitsabstand eingehalten hat...

Moin,

ich wäre da auch nicht so optimistisch, wie BeEmWe.

Grundsätzlich sind heutige Gutachter in der Rekonstruktion von Unfällen recht gut und der Bremsweg und die Differenzgeschwindigkeit lassen sich meist recht gut ermitteln und dann sieht es für den zu schnell fahrenden oftmals schlecht aus, denn er bekommt dann eine ordentliche Teilschuld.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

bekommt man nicht schon ne teilschuld,wenn man schneller als die richtgeschwindigkeit(also 130 km/h )fährt,wenn was passiert? Meine dieses mal gelesen zu haben.

So ist es seit einigen Jahren, leider :(

am 24. Juni 2005 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Speedy_1304

So ist es seit einigen Jahren, leider :(

Zu Recht!

Höchstgeschwindigkeit bitte nur dann wenn die BAB absolut frei ist oder zumindet nur die rechte von drei Spuren leicht befahren ist.

Weil wer meint er müsse auf einer stark befahrenden 2-Spurigen Autobahn 200 fahren handelt meiner Meinung nach vorsätzlich - auch wenn die Leute bei einem Spurwechsel darauf achten müssen das sie keinem die Vorfahrt nehmen...

Gruss Tino

Ich würde mich auch der Meinung anschließen:

erstmal gilt die Regel.

wer auffährt hat Schuld.

Ist sicher alles eine Einzelentscheidung die der Richter treffen muss.

Wenn die Sachlage so klar ist und A alleine war und B glaubhaft machen kann das er ausreichend Platz hatte und A wohl zu schnell war dann bekommt A den größten Teil.

Trotzdem kann B einen draufkriegen, weil er sich nicht so verhalten hat das kein andere gefährdet wird gem. § 1 Abs. 2 STVO blos A muss die Gefährdung nachweisen.

Zum Glück muss das nicht die Polizei klären!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Thunder79

Zu Recht!

Höchstgeschwindigkeit bitte nur dann wenn die BAB absolut frei ist oder zumindet nur die rechte von drei Spuren leicht befahren ist.

Weil wer meint er müsse auf einer stark befahrenden 2-Spurigen Autobahn 200 fahren handelt meiner Meinung nach vorsätzlich - auch wenn die Leute bei einem Spurwechsel darauf achten müssen das sie keinem die Vorfahrt nehmen...

Gruss Tino

Nana, bleib' mal auf dem Teppich. Wer fährt denn heutzutage überhaupt noch 130? Die wenigsten.

Ausserdem gilt das auch auf wenig befahrenen 3-spurigen Autobahnen.

Nimm' mal an, Du fährst 160 und Dir schmatzt einer mit 130 so plötzlich und knapp vor's Auto, dass es nicht mehr langt. Bis Du schnallst, dass der rüberzieht, hat es schon geballert. Und Du kriegst eine Teilschuld, nur weil Du keine Richtgeschwindigkeit eingehalten hast?

Von daher ist eine solche Gesetzeslage ungerecht.

Ach, und 200 ist keineswegs Höchstgeschwindigkeit, allenfalls Reisegeschwindigkeit ... :D

Zitat:

Original geschrieben von Speedy_1304

Nana, bleib' mal auf dem Teppich. Wer fährt denn heutzutage überhaupt noch 130? Die wenigsten.

Ausserdem gilt das auch auf wenig befahrenen 3-spurigen Autobahnen.

Nimm' mal an, Du fährst 160 und Dir schmatzt einer mit 130 so plötzlich und knapp vor's Auto, dass es nicht mehr langt. Bis Du schnallst, dass der rüberzieht, hat es schon geballert. Und Du kriegst eine Teilschuld, nur weil Du keine Richtgeschwindigkeit eingehalten hast?

Von daher ist eine solche Gesetzeslage ungerecht.

Ach, und 200 ist keineswegs Höchstgeschwindigkeit, allenfalls Reisegeschwindigkeit ... :D

Warum heißt das wohl Richtgeschwindigkeit????

ahhh: aus Spass

bäää: zur Aufmunterung

oder

cäää: weil es ein Richtwert ist ???

Wenn man zum Schluß kommen würde das es ein Richtwert ist dann kann man sich gedanken machen wozu!!!

Wenn man sich überhalb des Richtwertes bewegt dann mus man damit rechnen das es einem negativ angelastet wird.

Natürlich nicht wenn dich einer Abschießt, wenn aber bewiesen wird das der Unfall bei 130 kmh nicht passiert wäre, dann noch etwas in Richtung schlechte Reaktion etc. geht dann biste dran.

Denn auch der Schnellfahrer muss sein Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen und immer mit Fehlern anderer rechnen, ich rede hier von fahrlässigen Fehlern, bei vorsätzlichen Fehlern ist das was anderes!!!

Zitat:

Original geschrieben von Lupo16v

...

Natürlich nicht wenn dich einer Abschießt, wenn aber bewiesen wird das der Unfall bei 130 kmh nicht passiert wäre, dann noch etwas in Richtung schlechte Reaktion etc. geht dann biste dran.

Denn auch der Schnellfahrer muss sein Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen und immer mit Fehlern anderer rechnen, ich rede hier von fahrlässigen Fehlern, bei vorsätzlichen Fehlern ist das was anderes!!!

Das Problem ist, dass seit einigen Jahren die Beweislast umgekehrt ist. Und das ist relativ schwer zu beweisen.

Hört sich für mich fast so an wie: "Wären Sie heute morgen nicht losgefahren, hätte auch kein Unfall passieren können, also sind Sie schuld".

Und ich wiederhole: Fast niemand fährt heutzutage mehr 130, oder anders herum: Fast jeder, der darf, fährt deutlich schneller.

Übrigens bin ich überwiegend mit Geschwindigkeiten zwischen 100 und 140 km/h unterwegs, weil ich meinen BMW aus Platzgründen leider nicht immer nutzen kann, sondern den Sprinter nehmen muss.

Dann achte ich auch auf die schnellen Fahrzeuge und fahre vor allem RECHTS ...

Themenstarteram 25. Juni 2005 um 2:03

immernoch keine einheitliche lösung ins sicht?

Moin,

ich fahre übrigens seit letzter Zeit oftmals mit Tempo 120 bzw. 140, welches vom Tempomaten gehalten wird. Ich stelle einfach fest, dass man deutlich entspannter ans Ziel kommt und es nicht einmal deutlich länger dauert.

Ärgerlich ist dabei allerdings, dass man von einigen -vermeintlich schnelleren- Zeitgenossen teilweise nicht in sich bietende Lücken gelassen wird, wenn man bei einem "Elefantenrennen" auf der rechten Spur auf den LKW aufläuft. Da ich zu den Sicherheitsabstandmoralisten gehöre quetsche ich mich halt nicht in eine Lücke sondern versuche mich mit blinken und erwische dann aber doch oftmals einen freundlichen "Kriegsgegner" (ja ich musste in diesem Forum lernen, dass auf deutschen Strasse "Krieg" herrscht), der mich ausscheren lässt.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

Moin,

ich fahre übrigens seit letzter Zeit oftmals mit Tempo 120 bzw. 140, welches vom Tempomaten gehalten wird. Ich stelle einfach fest, dass man deutlich entspannter ans Ziel kommt und es nicht einmal deutlich länger dauert.

Ärgerlich ist dabei allerdings, dass man von einigen -vermeintlich schnelleren- Zeitgenossen teilweise nicht in sich bietende Lücken gelassen wird, wenn man bei einem "Elefantenrennen" auf der rechten Spur auf den LKW aufläuft. Da ich zu den Sicherheitsabstandmoralisten gehöre quetsche ich mich halt nicht in eine Lücke sondern versuche mich mit blinken und erwische dann aber doch oftmals einen freundlichen "Kriegsgegner" (ja ich musste in diesem Forum lernen, dass auf deutschen Strasse "Krieg" herrscht), der mich ausscheren lässt.

Beste Grüße

Die netten Kriegsgegner sind häufig BMW Fahrer, musste ich in meiner "Schnellfahrerzeit" feststellen.

Da ich in unterlegenen Fahrzeugen 100- 150 PS Diesel unterwegs war und ab 180 zum. beim Golf nix los war ist mir das schon aufgefallen.

Ich meine diese kleine Nettigkeit, was im Wesentlichen mit Aufmerksamkeit und Verständnis zu tun hat.

Obwohl ich langsamer war haben diese "Netten Krieger" mich nicht auf den LKW, PKW auf der rechten Spur auflaufen lassen mir sondern per Blinker gezeigt das sie mich wahrgenommen haben, meine Geschwindigkeit eingeschätzt haben und mich reinlassen, es für sie nur ein kurzes vom Gas gehen ist. Ich wollte in diesen Situationen nicht den Blinker setzen weil ich es selber weiß was für ein Schock es ist, als Überholender.

Noch deutlicher ist natürlich dann das Auf die Rechte Spur fahren, damit es dann auch dem letzten aufffällt, oh hier will dich jemand rauslassen.

Das geht natürlich nur wenn man wenig Verkehr ist und die Geschwindigkeiten relativ gleich sind, wenn sich alle so verhalten würden und nicht immer auf ihr Recht, ich bin Links und ich habe Vorfahrt pochen würden dann würde es viel flüssiger vorran gehen.

Damit sind natürlich nicht diese Personen gemeint, die sich sagen, ich ziehe raus, der andere kann sehen was er macht, hat ja gute Bremsen.

Themenstarteram 25. Juni 2005 um 11:46

würden alle verkehrsteilnehmer sich an die richtgeschwindigkeit halten, hätten wir um einiger mehr an stau auf den strassen...somit schätze ich, dass eine tempoüberschreitung doch auch im sinne der verkehrhüter zum teil sein sollte.

Wenn ich schon stau erwähne:

hab gestern gehört, dass in manchen ländern das autofahren den frauen verboten wird. als es dagegen einsprüche und klagen gab, hieß es:

wenn frauen jetzt noch autofahren dürfen würden sie sowieso nur nen stau produzieren....hart, oder?

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