Rechtsfrage -Unfallschaden entdeckt nach Kauf des Gebrauchtwagens

VW Passat B6/3C

Vielleicht haben ja einige meinen Beitrag mit der Frage zu Reparaturkosten gesehen.
In der Werkstatt sagte man uns nun, dass das Auto schon min. eine Reparatur hinter sich haben muss.

Wir haben den Wagen vor 3 Monaten als Gebraucht gekauft.
Im Kaufvertrag steht leider nur, dass das Auto bei dem Verkäufer (2. Halter) keinen Unfallschaden hatte.

Jetzt hat sich rausgestellt, dass das Auto beim 1. Halter (Firma, in dem 2. Halter arbeitet) 2 große Unfälle und Reparaturen hinter sich hat. Beweise dafür haben wir.

Kann man da gerichtlich was machen? Haben wir irgendwelche Rechte.

Mündlich hatte der Verkäufer bei der Besichtigung gesagt, dass das Auto unfallfrei ist. Auch in der Ebay Anzeige war keine Rede vom Unfallwagen.

Den Weg zum Anwalt werden wir früher oder später finden. Wäre aber schön, wenn mir jemand in etwa sagen könnte, ob sich das überhaupt lohnt (Haben keinen Rechtsschutz). Oder ob man eh keine Chance hat, weil im Vertrag ja nur von Unfallschâden des Verkäufers die Rede ist.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich löse hier mal auf:

1. Ein rechtlich bindender Vertrag kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder stillschweigend (z. B. Einkauf im Supermarkt) zustande kommen. Demnach ist eine mündliche Zusage der Eigenschaft "unfallfrei" eines Gutes bindend und kann vor Gericht angefochten werden. Allerdings ist ein Nachweis bei mündlichen Absprachen / Geschäften recht schwierig... ehrlich gesagt weiß ich nicht genau wie eine Zeugenaussage einer dritten Person, bspw. deiner Frau, die beim Kauf anwesend war, beurteilt wird.

2. Kann es dir als Käufer eines Fahrzeugs egal sein wer wo, wie und wann einen Unfallschaden selbst verantwortet hatte oder auch nur davon Kenntnis besaß. Zwischen dem ersten Halter (Firma) und dem zweiten Halter besteht ein Vertrag. Ebenso zwischen dir und dem zweiten Halter. Beide Verträge haben nichts miteinander zu tun! Du hast demnach unmittelbaren Anspruch gegenüber dem zweiten Halter. Wenn dieser schließlich nach eurer (gerichtlichen) Regelung auch Ansprüche geltend machen möchte, sofern er aus Unwissenheit einen Unfallwagen gekauft hatte, muss er dies dann in Folge gegenüber dem ersten Halter machen. Ob es nun ein arglistig verschwiegener Sachmangel ist, der zweite Halter wusste vom Schaden, oder gar ein unwissend verschwiegener Mangel, er wusste es nicht, ist irrelevant wenn es darum geht, dass du Ansprüche geltend machen kannst. Fakt ist, dass im Vertrag zwischen dir und dem zweiten Halter die Beschaffenheit des Gegenstands (das Fahrzeug) "unfallfrei" zugesichert worden ist.

EDIT: Deine Unterschrift als Käufer bedeutet nicht, dass du das Fahrzeug als unfallfrei bewertest, ich beziehe mich auf den Kommentar zuvor. Sondern, dass es dir vom Verkäufer zugesichert wurde und du diese Eigenschaft als Vertragsbestandteil annimmst. Es wird nicht von einer privaten Person erwartet / verlangt, dass diese die Beschaffenheit eines komplexen Konsumgutes (Kfz) exakt bewerten kann oder gar muss - nur im Rahmen der gewöhnlichen Kenntnisse, siehe dazu meine Anmerkung. Ein paar offensichtlicher Sachmangel wie eine schief eingepasste Motorhaube muss keinen Unfall als Ursprung haben. Anders gelagert sind Fälle, in denen bspw. ein Fahrzeug eine farblich abweichende Farbe an einer Tür besitzt und der Schweller darunter offensichtlich / augenscheinlich eingedrückt ist, was auch ein Laie als Unfallspuren erkennen muss.

3. Wie hier bereits thematisiert wurde, zieht sich eine rechtliche Anfechtung meistens lange hin. Daher würde ich den Verkäufer mit deinem Wissen über den Unfall, bzw. den schriftlichen Informationen darüber, damit konfrontieren und ihm auch die rechtliche Sachlage darlegen. Wenn er sich dann immer noch weigert einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren (üblich bei unwissenden verschwiegenen Sachmängeln, d. h. er wusste nichts von den Vorschäden) oder das Fahrzeug zurück zu nehmen (üblich bei arglistig verschwiegenen Mängeln), solltest du (d)einen Anwalt konsultieren.

Anmerkung: Einem gewerblichen Verkäufer, Autohändler, wird unterstellt, dass er aufgrund seiner Tätigkeit das Fachwissen, die Fähigkeit und die technischen Voraussetzungen (bei Händlern mit Werkstatt) dafür besitzt, einen Unfallschaden beim Gebrauchtwagenkauf feststellen zu können. Gleichzeitig wird ihm dies auch aus Gründen der unternehmerischen Vorsicht unterstellt, denn er handelt schließlich mit einer genauen Inspektion des Fahrzeugzustandes in eigenem Interesse. Wenn demnach ein Autohändler einen ehemaligen Unfallwagen mit der Eigenschaft "unfallfrei" weiter veräußert, hilft ihm seine Unwissenheit nicht und die Gerichte handhaben dies als arglistige Täuschung.

Ich hoffe, ich konnte dir mit den Ausführungen weiter helfen!? ;-)

Beste Grüße

Daniel

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Hi, natürlich habt ihr da "irgendwelche Rechte"
Mega gut ist, das im Kaufvertrag steht "Kein Unfallschaden"

Bevor aber hier jeder seine Meinung zu sagt, würde ich so etwas wirklich direkt mit einem Rechtsanwalt besprechen. FZ-Papiere sowie Kaufvertrag und eure Beweise aus der Werkstatt mitnehmen und dann beraten lassen ob dies über den Anwalt geht oder man bei der Polizei eine Anzeige machen muss, bin ich mir um ehrlich zu sein nicht sicher.

Ihr habt da definitiv gute Karten - lasst euch bloß nicht überreden von wegen "Verkäufer" wusste nichts von...viele Betrüger sind unterwegs und versuchen den Spieß umzudrehen von wegen die wussten das nicht bla bla. Ich würde gar nicht mit dem Verkäufer weiter diskutieren, sondern direkt zum Rechtsanwalt.

Gruß

LuDi

PS: ich arbeite für eine online Plattform für Kauf und Verkauf von Fahrzeugen daher weis ich, das viele Verkäufer so Sachen verschweigen.

Wenn der 1. Halter die Firma ist wo der 2. Halter arbeitet ist ja schon fast davon auszugehen das der Unfall bekannt gewesen ist. Auch der 1. Halter hätte den Unfall mitteilen müssen. Also wird der 2. davon gewusst haben. Soweit die Theorie. In der Praxis kann ich dir sagen sieht es anders aus. Ich habe die Erfahrung mit einem Händler hier gehabt. Ohne Anwalt ging nichts. Bei mir hat es fast 1jahr gedauert bis es zur Verhandlung kam welche wir zwar gewonnen haben, aber Auto wurde zurückgegeben und die km vom Kaufpreis runtergerechnet welche wir verfahren haben. Letztendlich habe ich zwar noch einen guten Schnitt gemacht aber hat lange gedauert. An deiner Stelle würde ich dem Käufer die Fakten auf den Tisch knallen und ihm sagen er soll sich was einfallen lassen. Soweit ich weiß lassen sich auch frühere Halter haftbar machen. Ich denke, der gute Mensch wird sich das dann schon überlegen wie er am besten rauskommt. Dir kann es ja egal sein. Zumindest solltest du auch erwähnen, das du dir einen Anwalt nehmen wirst und dann die Wahrheit auf jedenfall ans Licht kommt, da er sicherlich die Kaufverträge von beiden Haltern anfordern wird. Sollte das nicht funktionieren bleibt dir nur der Weg zum Anwalt. Vielleicht vorab eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die ist auf jeden Fall erträglich.

Zitat:

@The_sentinel2 schrieb am 5. April 2016 um 20:25:41 Uhr:


Wenn der 1. Halter die Firma ist wo der 2. Halter arbeitet ist ja schon fast davon auszugehen das der Unfall bekannt gewesen ist. Auch der 1. Halter hätte den Unfall mitteilen müssen. Also wird der 2. davon gewusst haben. Soweit die Theorie. In der Praxis kann ich dir sagen sieht es anders aus. Ich habe die Erfahrung mit einem Händler hier gehabt. Ohne Anwalt ging nichts. Bei mir hat es fast 1jahr gedauert bis es zur Verhandlung kam welche wir zwar gewonnen haben, aber Auto wurde zurückgegeben und die km vom Kaufpreis runtergerechnet welche wir verfahren haben. Letztendlich habe ich zwar noch einen guten Schnitt gemacht aber hat lange gedauert. An deiner Stelle würde ich dem Käufer die Fakten auf den Tisch knallen und ihm sagen er soll sich was einfallen lassen. Soweit ich weiß lassen sich auch frühere Halter haftbar machen. Ich denke, der gute Mensch wird sich das dann schon überlegen wie er am besten rauskommt. Dir kann es ja egal sein. Zumindest solltest du auch erwähnen, das du dir einen Anwalt nehmen wirst und dann die Wahrheit auf jedenfall ans Licht kommt, da er sicherlich die Kaufverträge von beiden Haltern anfordern wird. Sollte das nicht funktionieren bleibt dir nur der Weg zum Anwalt. Vielleicht vorab eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die ist auf jeden Fall erträglich.

1. Das und 2 . fragt ja jeder beim Autokauf nach, ob es ein Unfall hatte oder nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er nichts von den Unfâllen gewusst hat.

Blöd ist halt nur, dass im Kaufvertrag keine allgemeine Formulierung für Unfallschäden drinsteht, sondern nur auf den Verkäufer bezogen.

Das mit zurückgeben wird bei uns wohl eher nicht sein, weil wir jetzt selber einen Unfall mit dem Wagen hatten und der Verkäufer ihn so sicher nicht zurück haben möchte. 🙂

Denke ich auch nicht. ;-)
Wie gesagt ich würde es per Rechtsberatung versuchen, respektive Anwalt. Alles andere macht wenig Sinn und bringt dir nur Bauchschmerzen. Was hast bezahlt für den Wagen.

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Wenn du sagst:

Im Kaufvertrag steht leider nur, dass *das Auto bei dem Verkäufer (2. Halter) keinen Unfallschaden hatte.*

Wieso soll man da vor Gericht? Ich würde in einen Kaufvertrag auch nie etwas anderes reinschreiben, weil man es als Halter nie wissen kann, was zuvor mit dem KFZ passiert ist.

Du hättest direkt vor Unterzeichnung des Kaufvertrags da nachhakem sollen.
Aber hätte es deine Meinung geändert? War vllt deswegen der Wagen eher einer der günstigen im Vergleich?

Mit 9400€ war es sicher nicht das billigste Auto auf dem Markt.
Wie soll/kann man da nachhacken? Er hat gesagt, dass das Auto unfallfrei ist und gut war es für uns.

Wenn wir gewussr hâtten, dass es ein Unfallwagen ist, hätten wir es 100% nicht gekauft.

9.400€ für ???

Bitte BJ und KM-Stand
Was ist das denn genau für ein Auto?

Passat Variant B6, BJ 2010 Comfortline mit 163000km.
Ohne nennenswerte Ausstattung.

mmmh, ich weis sowas hört man nicht gerne, aber das war zu viel bezahlt.
Ich habe täglich die Preise auf dem Schirm. Hätte das Auto 100.000km weniger, würde ich es verstehen, trotz "kaum Ausstattung" aber mit so viel KM...da hat er euch nur mit dem BJ gelockt. Und mal ehrlich, 6 Jahre ist auch nicht wenig.

Aber gut, das ist glaube ich nicht das Problem. Wie gesagt, ich bleibe dabei - sucht euch Rechtsbeistand. Viel Erfolg

Ich hab zwar im anderen fred schon was geschrieben aber der Fall stellt sich nun anders da. Ich sag mal der Wagen wurde sicher fachlich Korrekt Repariert. Euch ist bis dato nix aufgefallen. Woran macht die Werkstatt einen Vorschaden jetzt aus? Ich bin der Meinung da ist ohne Langjährigen Rechtsstreit nicht viel zu machen. Der Verkäufer hat eindeutig festgehalten das er selbst keinen Schaden hatte und offenbar nur Mündlich die unfallfreiheit insgesamt mitgeteilt. Mündliche absprachen zählen vor Gericht wenig. Ich würde den Wagen normal Reparieren und weiter fahren. Vorrausgesetzt der Vorschaden ist ordnungsgemäß beseitigt worden. Und ob der Mitarbeiter (Halter 2) in der Firma was mitbekommen hat ist später schlecht zu beweisen.

In der Familie hatten Wir einen ähnlichen Fall.
Peugeot Jahreswagen beim freien Händler als Unfallfrei gekauft. Wagen hatte nach einen Jahr einen defekt am Endschalldämpfer. Die Werksgarantie hat diesen Ersetzt. Dort viel auf das der Wagen Lackierspuren am alten Auspuff hatte. Nach Gutachterbefund wurde das Komplette Heck erneuert. 1 Rückleuchte war noch original. 1 1/2 Jahre Rechtsstreit. Recht bekommen, Händler gab es mitlerweile nicht mehr. Wagen wurde dann irgendwie nach 2000€ Nutzungskosten doch noch zurück genommen.

Wenn keine Rechtschutz besteht geht das erstmal ordentlich ins Geld.
Aber vielleicht trotzdem beim Anwalt vorsprechen.

Reparaturhistorie sage ich da nur. 🙂
Das Auto war von der Firma geleast. Deshalb wurde alles bei VW gemacht und auch dokumentiert.

Es gab Kleinigkeiten die uns schon gestört haben. Jetzt wissen wir z.B. warum die Motorhaube leicht versetzt ist und die Schrauben und die Schaniere z.b. verostet sind. Durch die schieflage der Haube kommt da Wasser ran.

Gut. Von der Historie stand nirgens etwas. Aber das ist ja schonmal gut. Allerdings wären mir diese von Dir beschrieben Mängel beim Kauf schon aufgefallen. Vor allem wenn der Verkäufer als Unfallfrei verkauft. Gestern abend bei Kabel 1 kam was von Gebrauchtwagenkauf. Dort wurde vom Tüv man darauf hingewiesen das Ein Unfallschaden nicht unbedingt angegeben werden muss. Auf Nachfrage zu solchen schaden müssen dann aber Wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.

Jedoch sehe ich es als kritisch an dem Verkäufer jetzt Beweisen zu können das dieser von einem eventuellen früheren Schaden gewusst zu haben. Dabei ist es für mich kein Beweis das er in der Firma arbeitet wo der Wagen zuerst gehalten wurde.

Zitat:

@KQueen schrieb am 5. April 2016 um 23:55:33 Uhr:


Reparaturhistorie sage ich da nur. 🙂
Das Auto war von der Firma geleast. Deshalb wurde alles bei VW gemacht und auch dokumentiert.

Es gab Kleinigkeiten die uns schon gestört haben. Jetzt wissen wir z.B. warum die Motorhaube leicht versetzt ist und die Schrauben und die Schaniere z.b. verostet sind. Durch die schieflage der Haube kommt da Wasser ran.

also wenn es vorher sogar ersichtlich war, verstehe ich es nun überhaupt nicht mehr...

Akzeptiere es und frage beim nächsten Wagen einfach genauer nach, wenn es dich so sehr stört. Du hast es aber unterschrieben, und das scheint der Wahrheit zu entsprechen und Punkt.

Bei 163.000 km halte ich den Betrag auch für zu viel. Ich hoffe für dich, dass der Wagen möglichst lange hält und es sich gelohnt hat für dich.

Hallo zusammen,

ich löse hier mal auf:

1. Ein rechtlich bindender Vertrag kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder stillschweigend (z. B. Einkauf im Supermarkt) zustande kommen. Demnach ist eine mündliche Zusage der Eigenschaft "unfallfrei" eines Gutes bindend und kann vor Gericht angefochten werden. Allerdings ist ein Nachweis bei mündlichen Absprachen / Geschäften recht schwierig... ehrlich gesagt weiß ich nicht genau wie eine Zeugenaussage einer dritten Person, bspw. deiner Frau, die beim Kauf anwesend war, beurteilt wird.

2. Kann es dir als Käufer eines Fahrzeugs egal sein wer wo, wie und wann einen Unfallschaden selbst verantwortet hatte oder auch nur davon Kenntnis besaß. Zwischen dem ersten Halter (Firma) und dem zweiten Halter besteht ein Vertrag. Ebenso zwischen dir und dem zweiten Halter. Beide Verträge haben nichts miteinander zu tun! Du hast demnach unmittelbaren Anspruch gegenüber dem zweiten Halter. Wenn dieser schließlich nach eurer (gerichtlichen) Regelung auch Ansprüche geltend machen möchte, sofern er aus Unwissenheit einen Unfallwagen gekauft hatte, muss er dies dann in Folge gegenüber dem ersten Halter machen. Ob es nun ein arglistig verschwiegener Sachmangel ist, der zweite Halter wusste vom Schaden, oder gar ein unwissend verschwiegener Mangel, er wusste es nicht, ist irrelevant wenn es darum geht, dass du Ansprüche geltend machen kannst. Fakt ist, dass im Vertrag zwischen dir und dem zweiten Halter die Beschaffenheit des Gegenstands (das Fahrzeug) "unfallfrei" zugesichert worden ist.

EDIT: Deine Unterschrift als Käufer bedeutet nicht, dass du das Fahrzeug als unfallfrei bewertest, ich beziehe mich auf den Kommentar zuvor. Sondern, dass es dir vom Verkäufer zugesichert wurde und du diese Eigenschaft als Vertragsbestandteil annimmst. Es wird nicht von einer privaten Person erwartet / verlangt, dass diese die Beschaffenheit eines komplexen Konsumgutes (Kfz) exakt bewerten kann oder gar muss - nur im Rahmen der gewöhnlichen Kenntnisse, siehe dazu meine Anmerkung. Ein paar offensichtlicher Sachmangel wie eine schief eingepasste Motorhaube muss keinen Unfall als Ursprung haben. Anders gelagert sind Fälle, in denen bspw. ein Fahrzeug eine farblich abweichende Farbe an einer Tür besitzt und der Schweller darunter offensichtlich / augenscheinlich eingedrückt ist, was auch ein Laie als Unfallspuren erkennen muss.

3. Wie hier bereits thematisiert wurde, zieht sich eine rechtliche Anfechtung meistens lange hin. Daher würde ich den Verkäufer mit deinem Wissen über den Unfall, bzw. den schriftlichen Informationen darüber, damit konfrontieren und ihm auch die rechtliche Sachlage darlegen. Wenn er sich dann immer noch weigert einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren (üblich bei unwissenden verschwiegenen Sachmängeln, d. h. er wusste nichts von den Vorschäden) oder das Fahrzeug zurück zu nehmen (üblich bei arglistig verschwiegenen Mängeln), solltest du (d)einen Anwalt konsultieren.

Anmerkung: Einem gewerblichen Verkäufer, Autohändler, wird unterstellt, dass er aufgrund seiner Tätigkeit das Fachwissen, die Fähigkeit und die technischen Voraussetzungen (bei Händlern mit Werkstatt) dafür besitzt, einen Unfallschaden beim Gebrauchtwagenkauf feststellen zu können. Gleichzeitig wird ihm dies auch aus Gründen der unternehmerischen Vorsicht unterstellt, denn er handelt schließlich mit einer genauen Inspektion des Fahrzeugzustandes in eigenem Interesse. Wenn demnach ein Autohändler einen ehemaligen Unfallwagen mit der Eigenschaft "unfallfrei" weiter veräußert, hilft ihm seine Unwissenheit nicht und die Gerichte handhaben dies als arglistige Täuschung.

Ich hoffe, ich konnte dir mit den Ausführungen weiter helfen!? ;-)

Beste Grüße

Daniel

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