Rechtsfrage -Unfallschaden entdeckt nach Kauf des Gebrauchtwagens

VW Passat B6/3C

Vielleicht haben ja einige meinen Beitrag mit der Frage zu Reparaturkosten gesehen.
In der Werkstatt sagte man uns nun, dass das Auto schon min. eine Reparatur hinter sich haben muss.

Wir haben den Wagen vor 3 Monaten als Gebraucht gekauft.
Im Kaufvertrag steht leider nur, dass das Auto bei dem Verkäufer (2. Halter) keinen Unfallschaden hatte.

Jetzt hat sich rausgestellt, dass das Auto beim 1. Halter (Firma, in dem 2. Halter arbeitet) 2 große Unfälle und Reparaturen hinter sich hat. Beweise dafür haben wir.

Kann man da gerichtlich was machen? Haben wir irgendwelche Rechte.

Mündlich hatte der Verkäufer bei der Besichtigung gesagt, dass das Auto unfallfrei ist. Auch in der Ebay Anzeige war keine Rede vom Unfallwagen.

Den Weg zum Anwalt werden wir früher oder später finden. Wäre aber schön, wenn mir jemand in etwa sagen könnte, ob sich das überhaupt lohnt (Haben keinen Rechtsschutz). Oder ob man eh keine Chance hat, weil im Vertrag ja nur von Unfallschâden des Verkäufers die Rede ist.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich löse hier mal auf:

1. Ein rechtlich bindender Vertrag kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder stillschweigend (z. B. Einkauf im Supermarkt) zustande kommen. Demnach ist eine mündliche Zusage der Eigenschaft "unfallfrei" eines Gutes bindend und kann vor Gericht angefochten werden. Allerdings ist ein Nachweis bei mündlichen Absprachen / Geschäften recht schwierig... ehrlich gesagt weiß ich nicht genau wie eine Zeugenaussage einer dritten Person, bspw. deiner Frau, die beim Kauf anwesend war, beurteilt wird.

2. Kann es dir als Käufer eines Fahrzeugs egal sein wer wo, wie und wann einen Unfallschaden selbst verantwortet hatte oder auch nur davon Kenntnis besaß. Zwischen dem ersten Halter (Firma) und dem zweiten Halter besteht ein Vertrag. Ebenso zwischen dir und dem zweiten Halter. Beide Verträge haben nichts miteinander zu tun! Du hast demnach unmittelbaren Anspruch gegenüber dem zweiten Halter. Wenn dieser schließlich nach eurer (gerichtlichen) Regelung auch Ansprüche geltend machen möchte, sofern er aus Unwissenheit einen Unfallwagen gekauft hatte, muss er dies dann in Folge gegenüber dem ersten Halter machen. Ob es nun ein arglistig verschwiegener Sachmangel ist, der zweite Halter wusste vom Schaden, oder gar ein unwissend verschwiegener Mangel, er wusste es nicht, ist irrelevant wenn es darum geht, dass du Ansprüche geltend machen kannst. Fakt ist, dass im Vertrag zwischen dir und dem zweiten Halter die Beschaffenheit des Gegenstands (das Fahrzeug) "unfallfrei" zugesichert worden ist.

EDIT: Deine Unterschrift als Käufer bedeutet nicht, dass du das Fahrzeug als unfallfrei bewertest, ich beziehe mich auf den Kommentar zuvor. Sondern, dass es dir vom Verkäufer zugesichert wurde und du diese Eigenschaft als Vertragsbestandteil annimmst. Es wird nicht von einer privaten Person erwartet / verlangt, dass diese die Beschaffenheit eines komplexen Konsumgutes (Kfz) exakt bewerten kann oder gar muss - nur im Rahmen der gewöhnlichen Kenntnisse, siehe dazu meine Anmerkung. Ein paar offensichtlicher Sachmangel wie eine schief eingepasste Motorhaube muss keinen Unfall als Ursprung haben. Anders gelagert sind Fälle, in denen bspw. ein Fahrzeug eine farblich abweichende Farbe an einer Tür besitzt und der Schweller darunter offensichtlich / augenscheinlich eingedrückt ist, was auch ein Laie als Unfallspuren erkennen muss.

3. Wie hier bereits thematisiert wurde, zieht sich eine rechtliche Anfechtung meistens lange hin. Daher würde ich den Verkäufer mit deinem Wissen über den Unfall, bzw. den schriftlichen Informationen darüber, damit konfrontieren und ihm auch die rechtliche Sachlage darlegen. Wenn er sich dann immer noch weigert einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren (üblich bei unwissenden verschwiegenen Sachmängeln, d. h. er wusste nichts von den Vorschäden) oder das Fahrzeug zurück zu nehmen (üblich bei arglistig verschwiegenen Mängeln), solltest du (d)einen Anwalt konsultieren.

Anmerkung: Einem gewerblichen Verkäufer, Autohändler, wird unterstellt, dass er aufgrund seiner Tätigkeit das Fachwissen, die Fähigkeit und die technischen Voraussetzungen (bei Händlern mit Werkstatt) dafür besitzt, einen Unfallschaden beim Gebrauchtwagenkauf feststellen zu können. Gleichzeitig wird ihm dies auch aus Gründen der unternehmerischen Vorsicht unterstellt, denn er handelt schließlich mit einer genauen Inspektion des Fahrzeugzustandes in eigenem Interesse. Wenn demnach ein Autohändler einen ehemaligen Unfallwagen mit der Eigenschaft "unfallfrei" weiter veräußert, hilft ihm seine Unwissenheit nicht und die Gerichte handhaben dies als arglistige Täuschung.

Ich hoffe, ich konnte dir mit den Ausführungen weiter helfen!? ;-)

Beste Grüße

Daniel

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Dürfte ja ein leichtes sein, rauszufinden wer das Auto in der Firma bewegt hat.
Wird wohl Halter 2 sein der es dann günstig übernommen hat.
Indirekt hat er ja schon bestätigt das es ein Unfaller ist mit der Bemerkung das bei ihm kein Unfall vorgefallen ist.

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