Rechts überholen Beschleunigungsstreifen Autobahn

Opel Vectra B

Hallo,

hab diesmal eher eine Frage zu was rechtlichen auf der Autobahn... ich bin vorhin mit meinem Vectra hinter einem T5 von der Polizei auf die Autobahn gefahren.
Die Polizisten haben auf die Autobahn aufgefädelt und ich bin noch an ihnen vorbei und habe dann auch auf die Autobahn eingefädelt. Bin dann ganz normal weiter gefahren und als ich von der Autobahn wieder runterfahre, kommen die mir hinter her ziehen mich raus und zeigen mich an wegen Rechts überholen.
Hab dann noch mit ihm geredet und gemeint das es hier aber um einen Beschleunigungsstreifen handelte, aber er hat nur abgewunken und seinen Zettel ausgefüllt.
Klar stellt sich hier gleich die Frage ob es wirklich "sinnvoll" war die Streife noch zu überholen, ich habe aber auch noch nie gehört oder irgendwo gelesen, dass es verboten ist auf dem Beschleunigungsstreifen zu überholen.
Denke das es doch auch einige Leute gibt die ein langsames vorraus fahrendes Fahrzeug noch überholen beim auffahren auf die Autobahn, um hier nicht ausgebremst zu werden oder den auf der Autobahn ankommenden Verkehr auf zu halten.
Gut natürlich haben die Polizisten auch noch extra Gas gegeben, als sie gemerkt haben das ich noch vorbei will, aber es war trotzdem nicht knapp gewesen.
Wollte nur mal eure Meinung darüber hören ob das jetzt wirklich Rechts überholen ist oder ob es sich da lohnt gegen den Busgeldbescheid etwas zu unternehmen.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von happyopeluser


Das tolle ist, die Beiden beamten haben jeden Abend ihre 5 Weizen + Zigarre und haben 3000€ Netto jeden Monat aufn Konto. Dann denken Sie am Abend besoffen über den vergangenen Tag und lachen dich TE die ganze Nacht, Aus. Unsere Polizei unser Freund und helfer.

Moin!

Mit solchen "intelligenten" Äußerungen wäre ich mal ganz vorsichtig, wenn man wie du ganz offensichtlich keine Ahnung von den Gehaltstabellen der deutschen Beamten hat!

Die Masse der Polizisten auf der Straße sind Beamte im mittleren/gehobenen Dienst! Von 3000,- Euro netto können die in der Regel nur träumen!
Ein lediger Streifenpolizist, 24 Jahre, Besoldungsstufe A9 (und das wäre sogar schon gehobener Dienst!), Steuerklasse 1, hat das noch nicht mal brutto!!! Dem bleiben netto vielleicht runde 2000,- Euro und muss davon dann auch noch seine private Krankenversicherung selbst bezahlen! Und die hat er auch bitter nötig, denn er setzt auch jedes Wochenende seine Gesundheit aufs Spiel, wenn er auf besoffenen "Fußballfans" im Stadion, in der Innenstadt und im Bahnhof trifft, die offenbar mehr als 5 Weizen schon mittags zu sich nehmen...!

Echt unfassbar solche dummen Sprüche! Tut mir echt leid, aber da fehlen mir die Worte!🙄

Gruß
Fliegentod

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Warte erst mal ab ob und was dir eigentlich vorgeworfen wird. Dann kannst du immer noch Einspruch einlegen. Der bereits zitierte §7a Satz 2 sagt klar

Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

Ich gehe nach deiner Schilderung davon aus, dass sich ein paar Bürohengste wichtig machen wollten. Wird die Anzeige tatsächlich geschrieben kann denen ein Kollege noch Vernunft beibringen. Wenn die Oberförster allerdings behaupten, du hättest die beim Einfädeln geschnitten oder sowas --> ab zum Anwalt.

dem letzten Post kann ich mich nur anschliessen - abwarten was kommt und dann ggf zum Anwalt.
Zur Not würde ich die beiden Grünen auch noch anzeigen - kA ob das Amtsmissbrauch ist... aber überzogen auf jeden Fall. Wenn die selber die Gesetze nicht kennen und tun was sie wollen, gehören die beiden zum Verkehrregeln an die nächste Ortskreuzung aber nicht auf Streife...

Das tolle ist, die Beiden beamten haben jeden Abend ihre 5 Weizen + Zigarre und haben 3000€ Netto jeden Monat aufn Konto. Dann denken Sie am Abend besoffen über den vergangenen Tag und lachen dich TE die ganze Nacht, Aus. Unsere Polizei unser Freund und helfer.

@ happy...

Na nu mach mal halblang, und komm mal wieder runter !
Es gibt wie in jedem Job, so auch bei der Polizei solche und solche... Für die 3k € im Monat haben die aber auch ne ganze Bandbreite an Action, und bezahlen für den "tollen" Verdienst unter Umständen ohne Vorankündigung mit ihrem Leben ! Die Gefährdung ist auf jeden Fall tagtäglich, sobald im Dienst, vorhanden. Die gehobene Entlohnung kann man allenfalls als "Vorschuss-Lorbeeren" für einen solchen Fall sehen.
Ich bin kein Polizist, aber ich kenne einige (Freundes und Bekanntenkreis), und das sind, man glaubt es kaum, auch nur Menschen ! Also machen sie auch mal fehler, sind schlecht gelaunt oder sonstwas. Den Polizisten gefällt übrigens auch nicht alles was sie von amts wegen Rechtlich durchsetzen müssen, aber als exekutive, haben sie ganz wenig persönlichen Spielraum.

Also auch mal anders herum denken... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von happyopeluser


Das tolle ist, die Beiden beamten haben jeden Abend ihre 5 Weizen + Zigarre und haben 3000€ Netto jeden Monat aufn Konto. Dann denken Sie am Abend besoffen über den vergangenen Tag und lachen dich TE die ganze Nacht, Aus. Unsere Polizei unser Freund und helfer.

Moin!

Mit solchen "intelligenten" Äußerungen wäre ich mal ganz vorsichtig, wenn man wie du ganz offensichtlich keine Ahnung von den Gehaltstabellen der deutschen Beamten hat!

Die Masse der Polizisten auf der Straße sind Beamte im mittleren/gehobenen Dienst! Von 3000,- Euro netto können die in der Regel nur träumen!
Ein lediger Streifenpolizist, 24 Jahre, Besoldungsstufe A9 (und das wäre sogar schon gehobener Dienst!), Steuerklasse 1, hat das noch nicht mal brutto!!! Dem bleiben netto vielleicht runde 2000,- Euro und muss davon dann auch noch seine private Krankenversicherung selbst bezahlen! Und die hat er auch bitter nötig, denn er setzt auch jedes Wochenende seine Gesundheit aufs Spiel, wenn er auf besoffenen "Fußballfans" im Stadion, in der Innenstadt und im Bahnhof trifft, die offenbar mehr als 5 Weizen schon mittags zu sich nehmen...!

Echt unfassbar solche dummen Sprüche! Tut mir echt leid, aber da fehlen mir die Worte!🙄

Gruß
Fliegentod

3000€ Netto nach Krankenversicherung(!) hat ein verheirateter Beamter (Zulage + 100€) nebst 2 Kindern (2 x Zulage a 100€) bestenfalls in der Stufe A11. Das ist bereits Polizei- bzw. Kriminalhauptkommissar, bedeutet nennenswert Diensterfahrung und ist nicht Karl Arsch auf Streife. 3000 Netto als Single haste entweder als verbeamteter Gymnasiallehrer mit vollem Senilitätszuschlag kurz vor der Pension bzw. durch Zulagen verheiratet mit Kindern etwa Ende 30.

Die wesentlichen Vorteile als Beamter sind (neben der Unkündbarkeit) die Familienzulagen - je 100€ für das erste und zweite Kind plus etwa 280€ ab dem dritten. Normales Kindergeld obendrauf. Und die Pension ist heftig. 70% vom letzten Brutto, da träumen Rentner von.

Trotzdem würd ich den Job nicht machen wollen. Wenn dir Chef/Kollegen nicht passt, ich kann aktuell einfach nach 3 Monaten die Firma wechseln. Als Beamter schiebste nur Frust wenn du von Knalltüten umgeben bist. Leider zieht das Beamtentum durch die Vollversorgung mental insuffiziente Vollpfosten magisch an. Einmal verbeamtet wird der Staat diese auch nicht mehr los :/

So wie ich das sehe, liegt die Polizei garnicht so falsch.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Polizei vor dir auf die AB aufgefahren, eingefädelt und du hast dann weiter rechts überholt.

Beim Beschleunigungsstreifen darf generell schon rechts überholt werden, zB. wenn auf der rechten Spur ein langsames Gespann ist und davor eine Lücke. Das ist ok.
Nur wenn du einen Auffahrenden rechts überholst ist das schon sehr fraglich und gerade bei einem Polizeifahrzeug, sorry, saudoof.

Kater

naja, da wir hier den genauen Sachverhalt nicht kennen, wird es schwirig sein, hier Prognosen zu treffen.
Unbekannt ist ja auch, mit welcher Geschwindigkeit die Freunde in Grün-Weiss auf die AB aufgefahren sind. Hatten die den Kriechgang drin oder waren die selber voll am Beschleunigen?
Auf der Einfädelspur zu überholen ist u.Umständen erlaubt, die hier evtl. vorliegen, vllt auch nicht. Auch eine Polizeistreife darf man hier rechts überholen (ok, würde ich auch nicht machen, aber egal...).
Sollten die Ausführungen des TE stimmen, waren die beiden Beamten voreilig, übermotiviert, schlecht gelaunt, hatten lange keinen Sex mehr o.ä... und offenbar auch noch unfreundlich.

Die andere Seite wäre, wenn der TE sich gedacht hat "Mal sehen wies ist wenn man Polizisten auf der AB versägt" und sich auf Biegen und Brechen an der Streife vorbeigeschoben und evtl. sogar noch geschnitten hat... dann wären sie zu unrecht unfreundlich gewesen...

Also nochmal : abwarten was kommt und dann handeln...

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von GaryK


(...)
Die wesentlichen Vorteile als Beamter sind (neben der Unkündbarkeit) die Familienzulagen - je 100€ für das erste und zweite Kind plus etwa 280€ ab dem dritten. Normales Kindergeld obendrauf. Und die Pension ist heftig. 70% vom letzten Brutto, da träumen Rentner von.
(...)
Als Beamter schiebste nur Frust wenn du von Knalltüten umgeben bist. Leider zieht das Beamtentum durch die Vollversorgung mental insuffiziente Vollpfosten magisch an. Einmal verbeamtet wird der Staat diese auch nicht mehr los :/

Hallo!

Also das mit der "Unkündbarkeit" ist sooo nicht ganz korrekt!

Das Disziplinarrecht sieht sehr wohl Maßnahmen bis hin zur "Entlassung aus dem Beamtenverhältnis" vor!
Und das hat sogar weitreichendere Folgen für den Betreffenden als die Kündigung eines Beschäftigten in der Privatwirtschaft, denn der Ex-Beamte hat keinerlei Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung und rutscht ggf. direkt in Harz IV ohne vorher noch Arbeitslosengeld zu beziehen!

Und Kinderzulagen erhält der Beamte (und auch Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst) auch nur bis zur Volljährigkeit des Kindes, dann fällt das weg!

Und vom Nettogehalt muss der Beamte seine eigenen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen und auch für die Ehefrau und jedes Kind zusätzlich eine private Versicherung abschließen! Da ist nix mit "familienversichert" wie in der gesetzlichen Krankenkasse!

Und die Pension muss im Gegensatz zur Rente, voll versteuert werden! Und auch die Privatversicherung muss von der bezahlt werden!

Und was heißt hier "Beamtentum zieht Vollpfosten an"?
Um heutzutage die Beamtenlaufbahn einschlagen zu können ist mindestens mittlere Reife, in der Regel sogar Abitur notwendig!
Die Ausbildung für den gehobenen Dienst ist ein Fachhochschulstudium!!! Da sind sicher keine Vollpfosten brauchbar! Ein Beschäftigter in der Privatwirtschaft mit gleicher Qualifizierung hat mit Sicherheit mindestens eine gleich hohe Rente!

Also erst informieren, dann nachdenken, dann schreiben!🙄

Gruß
Fliegentod

Zitat:

Original geschrieben von ABS-Mike



darauf er kurz überlegt und gemeint er hats über den Außenspiegel gesehen... obwohl ich mir gedacht hab naja toll Asphärisch gewölbt, wie soll man da was sehen...

das soll mir einer zeigen, wie man mit den vectra b außenspiegeln den hintermann sehen kann. die spiegel sind so nah am auto, dass man erst viel weiter hinten jemand hinterm steuer sehen könnte. mich nerven die spiegel ja in der hinsicht, daher bin ich mir sicher, dass das unmöglich ist.

3 punkte ? anwalt fragen kostet nix und dann vor gericht gehen. wenn die zu blöd sind ihre eigenen verkehrsrichtlinien zu verstehen, dann müssen die es eben lernen.

Zitat:

Original geschrieben von cocker


Auf der Einfädelspur zu überholen ist u.Umständen erlaubt, die hier evtl. vorliegen, vllt auch nicht. Auch eine Polizeistreife darf man hier rechts überholen (ok, würde ich auch nicht machen, aber egal...).
Sollten die Ausführungen des TE stimmen, waren die beiden Beamten voreilig, übermotiviert, schlecht gelaunt, hatten lange keinen Sex mehr o.ä... und offenbar auch noch unfreundlich.

Man darf auf dem Beschleunigungsstreifen zwar überholen, aber nur, wenn auf der AB einer langsamer fährt und man gefahrlos vorbeikommt. Fährt jetzt vor mir einer, fädelt sich ein, dann muss ich dem quasi folgen und darf nicht überholen. Man könnte evtl. argumentieren, dass die Polizisten so knapp aufgefahren sind, dass hinter ihnen kein Platz mehr war und man deshalb überholen musste... Das sind halt die Feinheiten der deutschen Rechtsprechung 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Man darf auf dem Beschleunigungsstreifen zwar überholen, aber nur, wenn auf der AB einer langsamer fährt und man gefahrlos vorbeikommt.

Es ist ja kein Überholen, es ist ein vorbeifahren.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Fährt jetzt vor mir einer, fädelt sich ein, dann muss ich dem quasi folgen und darf nicht überholen.

Falsch.

Ich kann die Beschleunigungsspur bis zum Ende nutzen. Wenn der Fahrer des vorrausfahrenden Fahrzeug nun der Meinung ist, er müsse am Anfang der Beschleunigungsspur gleich auffahren, bitte schön. U.U. macht der sich damit straffällig.
Ich sehe es bei uns jeden Morgen auf der A99: Weil es immer Hirnis gibt, die sofort auffahren müssen, gibt es jeden Morgen Stau, da die sich in Lücken quetschen, die eigentlich nicht da sind, um einen Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Fliegentod


Dem bleiben netto vielleicht runde 2000,- Euro

wenn man dann den "beamtenrabatt" (25% und mehr sind üblich!) bei versicherungen usw. einrechnet, immernoch deutlich mehr als somanch anderer!

insbesondere wenns dann um rentenansprüche und renteneintrittsalter geht!

Zitat:

Und die hat er auch bitter nötig, denn er setzt auch jedes Wochenende seine Gesundheit aufs Spiel, wenn er auf besoffenen "Fußballfans" im Stadion, in der Innenstadt und im Bahnhof trifft, die offenbar mehr als 5 Weizen schon mittags zu sich nehmen...!

sowas nennt man

berufsrisiko

!

ein dachdecker kann jederzeit vom dach fallen.....ein kraftfahrer jederzeit (unverschuldet) in einen unfall geraten.....und ein straßenwärter kann jederzeit bei der ausübung seiner tätigkeit vom verkehr erfasst werden.....insofern kannste dein "aber der arme polizist hat doch sooooo viele gefahren in seinem job" getrost knicken, wenn der eines auf die rübe bekommt ist das damit vergleichbar wie wenn ein maurer von einem herabfallendem zigelstein getroffen wird.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

(...)
wenn man dann den "beamtenrabatt" (25% und mehr sind üblich!) bei versicherungen usw. einrechnet, immernoch deutlich mehr als somanch anderer!

insbesondere wenns dann um rentenansprüche und renteneintrittsalter geht!

Hallo!

Du scheinst Dich in der Materie ja mächtig auszukennen!🙄🙄🙄

Ohne Worte!

Zitat:

Original geschrieben von Fliegentod


Du scheinst Dich in der Materie ja mächtig auszukennen!

man muss sich nurmal morgends auf den parkplatz einer beliebigen arztpraxis stellen....wer da "beamter" und wer "fußvolk" ist erkennt man ziemlich schnell! und das nichtnur an auto, wartezeit und körperlicher statur......... 🙄

Zitat:

Ohne Worte!

willst du damit etwa behaupten beamte hätten keine beachtlichen rabatte bei versicherungen (gerade in der kfz-versicherung!)?! da fühlt sich wohl jemand auf den schlips getreten.....

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