ForumVectra B
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra B
  7. Rechts überholen Beschleunigungsstreifen Autobahn

Rechts überholen Beschleunigungsstreifen Autobahn

Themenstarteram 12. April 2010 um 12:45

Hallo,

hab diesmal eher eine Frage zu was rechtlichen auf der Autobahn... ich bin vorhin mit meinem Vectra hinter einem T5 von der Polizei auf die Autobahn gefahren.

Die Polizisten haben auf die Autobahn aufgefädelt und ich bin noch an ihnen vorbei und habe dann auch auf die Autobahn eingefädelt. Bin dann ganz normal weiter gefahren und als ich von der Autobahn wieder runterfahre, kommen die mir hinter her ziehen mich raus und zeigen mich an wegen Rechts überholen.

Hab dann noch mit ihm geredet und gemeint das es hier aber um einen Beschleunigungsstreifen handelte, aber er hat nur abgewunken und seinen Zettel ausgefüllt.

Klar stellt sich hier gleich die Frage ob es wirklich "sinnvoll" war die Streife noch zu überholen, ich habe aber auch noch nie gehört oder irgendwo gelesen, dass es verboten ist auf dem Beschleunigungsstreifen zu überholen.

Denke das es doch auch einige Leute gibt die ein langsames vorraus fahrendes Fahrzeug noch überholen beim auffahren auf die Autobahn, um hier nicht ausgebremst zu werden oder den auf der Autobahn ankommenden Verkehr auf zu halten.

Gut natürlich haben die Polizisten auch noch extra Gas gegeben, als sie gemerkt haben das ich noch vorbei will, aber es war trotzdem nicht knapp gewesen.

Wollte nur mal eure Meinung darüber hören ob das jetzt wirklich Rechts überholen ist oder ob es sich da lohnt gegen den Busgeldbescheid etwas zu unternehmen.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von happyopeluser

Das tolle ist, die Beiden beamten haben jeden Abend ihre 5 Weizen + Zigarre und haben 3000€ Netto jeden Monat aufn Konto. Dann denken Sie am Abend besoffen über den vergangenen Tag und lachen dich TE die ganze Nacht, Aus. Unsere Polizei unser Freund und helfer.

Moin!

Mit solchen "intelligenten" Äußerungen wäre ich mal ganz vorsichtig, wenn man wie du ganz offensichtlich keine Ahnung von den Gehaltstabellen der deutschen Beamten hat!

Die Masse der Polizisten auf der Straße sind Beamte im mittleren/gehobenen Dienst! Von 3000,- Euro netto können die in der Regel nur träumen!

Ein lediger Streifenpolizist, 24 Jahre, Besoldungsstufe A9 (und das wäre sogar schon gehobener Dienst!), Steuerklasse 1, hat das noch nicht mal brutto!!! Dem bleiben netto vielleicht runde 2000,- Euro und muss davon dann auch noch seine private Krankenversicherung selbst bezahlen! Und die hat er auch bitter nötig, denn er setzt auch jedes Wochenende seine Gesundheit aufs Spiel, wenn er auf besoffenen "Fußballfans" im Stadion, in der Innenstadt und im Bahnhof trifft, die offenbar mehr als 5 Weizen schon mittags zu sich nehmen...!

Echt unfassbar solche dummen Sprüche! Tut mir echt leid, aber da fehlen mir die Worte!:rolleyes:

Gruß

Fliegentod

 

 

84 weitere Antworten
Ähnliche Themen
84 Antworten

Sowas is vollkommen legal. Man soll sogar den Beschleunigungsstreifen voll ausnutzen, um mit möglichst hoher Geschwindigkeit auf die Autobahn auffahren zu können.

Widerspruch mit Verweis auf §42 Abs. 6 Nr. 5 StVO sollte reichen, siehe hier:http://www.das-kfz-portal.de/strassenverkehrsordnung-stvo/par42_1.html

Bei nem Polizeiauto würd ich das allerdings trotzdem nicht machen *g*

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Ist wohl erlaubt, die Frage ist nur wie es gemacht wurde. Wenn ich mit 80 die Auffahrt runterfahre und der Bulli neben mir fährt würde ich mich dahinter einordnen.Liege ich aber schon etwas vorne würde ich auch Gas machen. Bummeln die auch weiterhin über die Bahn kann man doch vorbeiziehen.

Gruß RW

am 12. April 2010 um 14:23

Zitat:

Die Polizisten haben auf die Autobahn aufgefädelt und ich bin noch an ihnen vorbei und habe dann auch auf die Autobahn eingefädelt.

Du warst eindeutig zu langsam:D

Beschleunigungsstreifen dienen der Beschleunigung und wenn der T5 der Meinung ist mit normaler Geschwindigkeit nach ca der Hälfte auf die AB aufzufahren, hast du das Recht, diese Spur bis zum Ende auszunutzen ( ohne Standstreifen !!!! ), auch mit höherer Geschwindigkeit als auf der AB gefahren wird ( ausser Tempolimit )

aber, da du wahrscheinlich allein warst und die Herren der Behörde immer im Rudel auftreten, wirst du etwas Probleme haben, dein Recht zu bekommen. VIEL GLÜCK - Probiere es.

§ 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.

(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, so darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeigefahren werden.

 

Aber:

Auffahren auf die BAB

Wer auf die Autobahn auffährt, muss Vorfahrt gewähren. Erzwingt er die Auffahrt, ist er mit 75 Euro und drei Punkten dabei (§ 18.3 StVO, Ziffer 82 BKat (3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

 

Also, hast du schon die "Anklagepunkte" erhalten oder wird das mit einem Anhörungsbogen beim Bußgeldverfahren gehändelt? Ordnungswidrigkeit würde ich bezahlen, beim Bußgeld würde ich einen Anwalt hinzuziehen.

 

Gruß

Kaiser

Beim nächsten aggresiven Auffahren, bitte noch die Scheibensprüh-Anlage betätigen. Mal ehrlich, das waren bestimmt 2 Fette Büropupse, die sich an dir einen aufgeilen wollten....*ohne Worte*

Naja, er schreibt er hat sie ausbeschleunigt. Das mach ich ständig, weil ich es nicht einsehe hinter Opi mit 60 auf die BAB zu fallen sobald die durchgezogene Linie beendet wird.

 

@ TE: hast Du eine Verwarnung bekommen für 20EUR oder richtig die 75EUR inkl. 3 Punkte? Weil dann würde ich es dem Anwalt übergeben. Fakt ist aber auch das hier Aussage gegen Aussage steht und und das Wort eines oder mehrere Cops stärker wiegt als das vom TE und evtl. Insassen.

 

Halte uns doch mal auf dem Laufenden. Den Thread setze abonniere ich mir sogar. Das interessiert mich wirklich.

Zitat:

Original geschrieben von happyopeluser

Beim nächsten aggresiven Auffahren, bitte noch die Scheibensprüh-Anlage betätigen. Mal ehrlich, das waren bestimmt 2 Fette Büropupse, die sich an dir einen aufgeilen wollten....*ohne Worte*

BITTE sachlich bleiben. Derartige Postings helfen wirklich keinem.

Für diesen völlig sinnbefreiten Scheibenreiniger Vorschlag müßtest Du schon pauschal Punkte in Flensburg bekommen.

also ich mache das persönlich auch so wie der TE.

volle Kanone beschleunigen (sofern möglich) und gegen Ende einfädeln. ob ich dabei jemanden "rechts überhole" hat noch nie jemanden interessiert! mehrmals war auch schon die Polizei oder BAG als "rechts überholter" dabei ... bis jetzt gab's keinen Stress deswegen.

Es gibt gesetzl. keine Einwände... im gegenteil, wenn´s draufankommt muss man rechts Überholen!

Musste ich heute auch, kam mit 240 angeflogen und keine 200m vor mir zieht jemand raus. Ich konnte ja nur nach rechts ausweichen und bin dann eben vor dem wieder nach links. War ja noch genug Platz, locker 400m zum LKW. Wäre ich nicht einfach rechts vorbeigefahren, hätte es wahrscheinlich geknallt. Leute gibts... Da fragt man sich manchmal, für was ein Auto eigentlich Rückspiegel hat.

Naja, habe ich eben wieder mal gelernt, dass man nicht so schnell fahren sollte.

Das mit dem auf dem Beschleunigungsstreifen überholen mache ich ständig. Wenn jemand meint, er müsste sofort auf die AB einscheren, dann fahre ich rechts dran vorbei. In der Fahrschule hat man mir gesagt, dass man das so macht. Man soll ja beschleunigen, dafür ist der Streifen da. Wenn ich gleich hinter dem anderen auf die AB auffahre, fahre ich dem für meinen Geschmack viel zu dicht auf. Und ich hasse dichtes Auffahren.

Vergesst bei der Argumentation nicht, dass es sich hier beim Einfädeln um zwei aus gleichberechtiger Richtung kommende Fahrzeuge gehandelt hat und vergesst den §1 nicht.

Ganz so einfach ist die Argumentation hier nicht und Scheißhausparolen sind hier völlig fehl am Platze.

 

 

Gruß

Kaiser

Themenstarteram 12. April 2010 um 17:35

erstmal danke an alle die sich mit dem Thema beschäftigen, ist ja wirklich ne beknackte Situation...

@ tom1179

ne ne die haben mich auch gleich angemacht und gesagt ich hätte an der Ampel noch gegrinst...:D da hab ich gesagt: "nein hab ich nicht, außerdem, wie soll das gehen ich hab verdunkelte Scheiben" (max Tönung, die in D zugelassen ist).

darauf er kurz überlegt und gemeint er hats über den Außenspiegel gesehen... obwohl ich mir gedacht hab naja toll Asphärisch gewölbt, wie soll man da was sehen... hab ichs bleiben lassen.

darauf hat er gemeint er geht jetzt schauen, was man da als Strafe machen kann:

-> daraus folgt: Anzeige für rechts überholen 100 Euro (+Bearbeitungsgebühr) und 3 Punkte

-> Führerschein und Fzg.-Schein kopiert und ich musste irgend einen Bogen mit meiner Anschrift und Fzg.-Daten unterschreiben.

Dann meinte er noch den rest macht die Bußgeldstelle und ich bekomme in den nächsten Wochen Post.

 

@ Kaiser Wilhelm

Genau das hab ich mir nämlich auch schon gedacht, die haben zwar noch extra Gas gegeben, um es ein bissl knapper zu machen... aber wer soll das denen schon nachweisen?! Es kam halt von hinten ein Auto, was schon auf der Autobahn fuhr und ich wollte mich halt nicht dazwischen drücken... fahre halt doch schon lieber (wenns geht) mit ca 100 und aufwärts auf die AB.

Außerdem wird der Aussage von der Polizei bestimmt sowieso mehr Aufmerksamkeit geschenkt... als irgend einem jungen Typen

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm

Vergesst bei der Argumentation nicht, dass es sich hier beim Einfädeln um zwei aus gleichberechtiger Richtung kommende Fahrzeuge gehandelt hat und vergesst den §1 nicht.

Kaiser

In dieser Situation hat der Voranfahrende Vorrang.

Da die Ordnungsmacht aber als erster auf die BAB gefahren ist, kann man dem TE hierraus auch keinen Strick drehen. Anders wäre es wenn der TE vor den Polizisten auf die BAB gezogen wäre, und diese auf der BAB ausbeschleunigt hätte.

Fakt ist doch nur eins : Wir waren alle nicht dabei, können das "tatsächliche" Geschehen daher nicht 100% nachvollziehen, Fakt ist auch, im Zweifelsfall ist der TE eher der, der in den Sack gekniffen wird

Ich nutze die Beschleunigungsspur auch jedes mal voll aus, und geb der Karre saures um mit möglichst hohem Tempo auf die Piste aufzufahren, da gab es schon Polizeifahrzeuge, BAG, Zoll, BGS, Lkw sowieso uvm., die ich auf die Art "überholt" habe... hat mich, und die aber nie gejuckt... oder ich war so schnell weg, das die mit ihrer Jolle nicht hinter her kamen, keine Ahnung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra B
  7. Rechts überholen Beschleunigungsstreifen Autobahn