Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@GunterG schrieb am 27. Dezember 2017 um 08:41:32 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 22. Dezember 2017 um 15:29:29 Uhr:
Eben! Ruhe bewahren und ggf. Rechtsmittel einlegen!Greift denn in dem Fall eine Rechtsschutz? Und wenn ja, welche?
Eine Strafanzeige ist wegen einer Tasachenbehauptung nicht mit Kosten belegt, sondern der Staatsanwalt ist verpflichtet der Anzeige nachzugehen und zu überprüfen ob ein Interesse an einer Weiterverfolgung besteht. In diesem Fall, bei rd. 2,5 Mio. Geschädigten ist das nur zu bejahen, sonst hätte ich mich als allein Geschädigter garantiert mit einer Einstellung des Verfahrens Mangels öffentlichem Interesse konfrontiert gesehen.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 27. Dezember 2017 um 09:09:30 Uhr:
Das ist Verwaltungsverfahrensrecht. RS-Vertrag checken! Sollte in der Regel abgedeckt sein.
Es handelt sich hier um Strafrecht; oder kannst Du Dir vorstellen, dass ein Betrugsvefahren vor einem Verwaltungsgericht durchgeführt wird?
Wenn in der RSV Strafrechtsschutz enthalten ist, dürfte dies sich auf ein gegen Dich gerichtetes Strafverfahren beziehen für das Du Rechtsschutz erhältst.
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 27. Dezember 2017 um 14:04:59 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 27. Dezember 2017 um 09:09:30 Uhr:
Das ist Verwaltungsverfahrensrecht. RS-Vertrag checken! Sollte in der Regel abgedeckt sein.Es handelt sich hier um Strafrecht; oder kannst Du Dir vorstellen, dass ein Betrugsvefahren vor einem Verwaltungsgericht durchgeführt wird?
Wenn in der RSV Strafrechtsschutz enthalten ist, dürfte dies sich auf ein gegen Dich gerichtetes Strafverfahren beziehen für das Du Rechtsschutz erhältst.
Bei der mich zitierenden Nachfrage ging es um Stilllegungen und das ist definitiv VVerfG!
http://www.landgericht-braunschweig.de/ - Artikel-Informationen 27.12.2017
Ansprechpartner/in:
Frau Richterin am Amtsgericht Dr. Rike Werner
Terminübersicht: Klagen von Pkw-Käufern („Diesel-Thematik“) für Januar 2018
Terminänderungen für Klagen von Pkw-Käufern wegen der „Diesel-Thematik"
Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 34/17 vom 29.11.2017 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer/Kläger" verwendet):
Freitag, 05.01.2017, 09:00 Uhr
11 O 1708/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Freitag, 05.01.2017, 10:00 Uhr
11 O 1175/17 (Käufer gegen Autohändler als Verkäufer und VW als Hersteller)
Freitag, 05.01.2017, 10:00 Uhr
11 O 795/17 (Käufer gegen Autohändler als Verkäufer und VW als Hersteller)
Dienstag, 09.01.2018, 9:00 Uhr
11 O 400/17 (Käufer gegen Autohändler als Verkäufer und VW als Hersteller)
Dienstag, 09.01.2018, 10:00 Uhr
11 O 593/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Dienstag, 09.01.2018, 11:00 Uhr
11 O 588/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Dienstag, 09.01.2018, 12:00 Uhr
11 O 3813/16 (VW Leasing GmbH gegen Leasingnehmer)
Mittwoch, 10.01.2018, 12:30 Uhr
3 O 1084/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 12.01.2018, 09:30 Uhr
11 O 2177/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 12.01.2018, 10:15 Uhr
11 O 1924/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Freitag, 12.01.2018, 11:00 Uhr
11 O 953/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Dienstag, 16.01.2018, 09:00 Uhr
11 O 585/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Dienstag, 16.01.2018, 10:00 Uhr
11 O 639/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Dienstag, 16.01.2018, 11:00 Uhr
11 O 671/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Dienstag, 16.01.2018, 12:00 Uhr
11 O 3727/16 (Käufer gegen Autohändler als Verkäufer und VW als Hersteller)
Mittwoch, 17.01.2018, 11:30 Uhr
3 O 2403/17 (Käufer gegen Autohändler als Verkäufer und VW als Hersteller)
Donnerstag, 18.01.2018, 10:00 Uhr
11 O 1673/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Donnerstag, 18.01.2018, 11:00 Uhr
11 O 1617/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Donnerstag, 18.01.2018, 11:30 Uhr
11 O 1801/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Donnerstag, 18.01.2018, 12:00 Uhr
11 O 1704/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Freitag, 19.01.2017, 09:30 Uhr
11 O 2095/17 (Käufer gegen Autohändler als Verkäufer und VW als Hersteller)
Freitag, 19.01.2018, 10:30 Uhr
11 O 1871/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 19.01.2018, 11:15 Uhr
11 O 2014/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Dienstag, 23.01.2017, 09:00 Uhr
11 O 627/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Dienstag, 23.01.2018, 10:00 Uhr
11 O 744/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Dienstag, 23.01.2017, 11:00 Uhr
11 O 721/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Dienstag, 23.01.2018, 12:00 Uhr
11 O 726/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Mittwoch, 24.01.2018, 11:00 Uhr
3 O 908/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Donnerstag, 25.01.2018, 13:30 Uhr
3 O 236/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Donnerstag, 25.01.2018, 13:40 Uhr
3 O 279/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 26.01.2018, 10:30 Uhr
11 O 2311/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 26.01.2017, 11:00 Uhr
11 O 2138/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 26.01.2018, 11:30 Uhr
11 O 2372/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Dienstag, 30.01.2018, 09:00 Uhr
11 O 695/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Dienstag, 30.01.2018, 10:00 Uhr
11 O 297/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Dienstag, 30.01.2018, 12:00 Uhr
11 O 1506/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Dienstag, 30.01.2018, 12:30 Uhr
3 O 1448/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Dienstag, 30.01.2018, 13:00 Uhr
3 O 1895/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Dienstag, 30.01.2018, 13:30 Uhr
3 O 1211/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Dienstag, 30.01.2018, 14:00 Uhr
3 O 1915/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
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Zitat:
@Flaherty schrieb am 27. Dezember 2017 um 14:26:58 Uhr:
Zitat:
@Udoh_2 schrieb am 27. Dezember 2017 um 14:04:59 Uhr:
Es handelt sich hier um Strafrecht; oder kannst Du Dir vorstellen, dass ein Betrugsvefahren vor einem Verwaltungsgericht durchgeführt wird?
Wenn in der RSV Strafrechtsschutz enthalten ist, dürfte dies sich auf ein gegen Dich gerichtetes Strafverfahren beziehen für das Du Rechtsschutz erhältst.Bei der mich zitierenden Nachfrage ging es um Stilllegungen und das ist definitiv VVerfG!
Das mag gerne richtig sein; es ändert jedoch nichts daran, dass die Stillegung auf Grund eines Straftatbestandes eines Dritten erfolgen soll und damit für mich eine Beihilfe zum vollendeten Betrug darstellt und als Gegenteil unserer gesetzlichen Grundlagen anzusehen ist.
Es bedeutet für mich eine Gesetzesauslegung, deren Ziel es ist die Opfer zu bestrafen und den Täter um jeden Preis zu verschonen. Dass dies nicht Aufgabe einer Behörde sein kann, dürfte unbestritten sein.
Daher nochmals: Wer sich wehrt KANN verlieren, wer sich nciht wehrt hat schon verloren.
Demokratie bedeutet letztlich immer wieder darauf zu achten, dass sie nicht missbraucht wird, sonst haben wir in Kürze wieder eine Bürokratur oder Diktatur.
Hey Leute, kommt bitte mal wieder zurück auf den Teppich! Wir wollen uns hier doch sachlich austauschen und gegenseitig informieren.
Das Thema Kapitaldiktatur dürfte in den allgemeinen Sammelthread gehören, vielleicht belassen wir es bei dieser Erkenntnis. 😉
Ich hab gestern den folgenden Newsletter von der Stichting Volkswagen Car Claim bekommen, vielleicht interessiert es den einen oder anderen hier:
www.volksklagen.com
Verjährung für Schweizer Fahrzeughalter droht ab 1.1.2018:
Vollständige Aufträge bis inklusive 28.12.2017 werden noch in diesem Jahr erledigt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die gemeinnützige, niederländische Stiftung, Stichting Volkswagen Car Claim („Stichting VWCC“) informiert Sie in diesem Newsletter nochmals über die drohende Verjährung von Ansprüchen am 31.12.2017 und wie Sie Ansprüche gegenüber der Volkswagen AG sichern können.
Was bedeutet Verjährung von Ansprüchen?
In jedem Land gibt es unterschiedliche Regelungen zu Beginn und Dauer von Verjährungsfristen. Wenn ein Anspruch verjährt, bedeutet dies im Wesentlichen, dass dessen Durchsetzung zB in einem Gerichtsverfahren schwieriger und vielleicht sogar unmöglich wird. Der Gegner kann gegen die Geltendmachung des Anspruches nach Ablauf der Verjährungsfrist einwenden, dass er nicht mehr für den von ihm verursachten und verschuldeten Schaden einzustehen hat, weil der Berechtigte den Anspruch zu spät geltend gemacht hat. Ist der Einwand der Verjährung berechtigt, hat das Gericht die anderen Argumente der klagenden Partei nicht mehr zu hören, sondern die Klage abzuweisen. Volkswagen AG hat einen Verjährungsverzicht bis Ende 2017 abgegeben. Wenn Sie also Ihren Anspruch gegenüber der Volkswagen AG bis 31.12.2017 geltend machen, müssen Sie jedenfalls nicht die Verjährung Ihres Anspruches befürchten.
Warum sollten Schweizer Geschädigte noch 2017 handeln?
In der Schweiz gilt grundsätzlich eine 1 jährige Frist zur Geltendmachung von außervertraglichen Ansprüchen. Da der Verjährungsverzicht der Volkswagen AG abläuft, könnte es sein, dass eine Geltendmachung danach ausgeschlossen ist, da ohne den von VW 2015 abgegebenen Verzicht, die Verjährung möglicherweise bereits eingetreten wäre. Wenn Sie also bis 31.12.2017 Ihre Ansprüche geltend machen vermeiden Sie Diskussionen über die Verjährung dieser Ansprüche.
Warum sollten Schweizer Geschädigte auch 2018 noch ihre Ansprüche geltend machen?
Es gibt verschiedene Umstände, die die Verjährungsfirst unterbrechen oder sogar neue Verjährungsfristen auslösen, die nicht in wenigen Tagen ablaufen. Beispielsweise könnte das von Volkswagen bei betroffenen Fahrzeugen in den letzten zwei Jahren durchgeführte Softwareupdate ungeeignet sein, den Mangel zu beheben. Eine untaugliche Verbesserung verlängert die Fristen zur Verbesserung. Möglicherweise löst das Softwareupdate neue Probleme aus, die zu Schadenersatzansprüchen führen, die noch nicht berechenbar sind und die diesbezüglichen Fristen noch nicht zu laufen begonnen haben. Mit 2017 endet daher nicht jede Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen. Es wird nur riskanter mit Ansprüchen gegenüber Volkswagen AG durchzudringen.
Was sollten Deutsche Geschädigte machen?
Die Ansprüche von Deutschen Geschädigten gegen die Volkswagen AG verjähren erst mit Ablauf des Jahres 2018. Dennoch ist es keinesfalls zu früh, Ansprüche zu sichern.
Was kann ich tun?
VWCC empfiehlt Ihnen die Teilnahme an www.volksklagen.com . Im Moment des Einlangens eines detaillierten Antrags („Privatbeteiligtenanschluss“) im österreichischen Ermittlungsverfahren gegen die Volkswagen AG wird die Verjährung ihres Anspruches gegen die Volkswagen AG gestoppt. Ihr Anspruch ist gesichert, solange der Privatbeteiligtenanschluss aufrecht ist. Eine Abtretung von Ansprüchen ist dafür nicht nötig. Die Stiftung hat für ihre Teilnehmer einen im Vergleich zum üblichen, gesetzlichen Honorar von € 248,66 stark reduzierten Preis von € 96 (oder € 80 ohne 20% USt für Unternehmer) pro Fahrzeug mit der österreichischen Anwaltskanzlei BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH vereinbart. Weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Sofern Sie bereits Ihre Ansprüche zB an einen Prozessfinanzierer abgetreten haben, ist Ihre Teilnahme an dieser Aktion nicht mehr möglich.
Wenn Sie alle nötigen Informationen auf www.volksklagen.com eingegeben haben, eine unterschriebene Vollmacht hochgeladen und das Honorar bis inklusive 28.12.2017 bezahlt haben, wird ein Privatbeteiligtenanschluss noch in diesem Jahr eingebracht und damit gesichert.
Was soll ich tun, wenn ich vertragliche Ansprüche gegen den Verkäufer meines Autos (Fahrzeughändler) geltend machen will?
Wollen Sie auch Ansprüche gegenüber Ihrem Fahrzeughändler geltend machen, so bietet die Teilnahme an Stichting Volkswagen Car Claim oder volksklagen.com keine Alternative. Es handelt sich um individuelle Ansprüche, die sich aus Ihrem Vertrag mit dem Verkäufer des Fahrzeuges ergeben. Für die Geltendmachung von diesen vertraglichen Ansprüchen, empfehlen wir die unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt an Ihrem Wohnort.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und alles Gute für 2018.
Mit besten Empfehlungen
Stichting Volkswagen Car Claim
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 27. Dez. 2017 um 19:23:45 Uhr:
Terminübersicht: Klagen von Pkw-Käufern („Diesel-Thematik“) für Januar 2018
Vielen Dank! 🙂
Mich wundert, dass immer sehr viele Termine über die Pressestelle des LG Braunschweig bekannt gemacht werden, aber nur sehr wenige Entscheidungen. Und die sind (nach meiner Erinnerung) seit 2016 ausschließlich pro VW. Was ist mit all den anderen Verfahren dort? Vergleiche? Oder doch Urteile pro Kläger? Im letzteren Fall müssten aber doch die Prozessvertreter der Kläger ein Interesse daran haben, ihre Erfolge prominent, z.B. bei dejure.org zu publizieren.
Und wann gibt's endlich einmal eine Entscheidung eines OLG? Bis auf die Gewährung von PKH von den OLGs Celle und Hamm ist mir nichts bekannt - auch nicht, ob/wie es dort weiter ging. Ach, doch - vom OLG München gab es auch sehr deutliche Worte contra VW, allerdings hatten die keinen Einfluss mehr auf das m.E. ansonsten erledigte Verfahren (es ging nur noch um den Streitwert, wenn ich das richtig erinnere). Und sonst gibt's wirklich nichts?
Aus dem anderen Thread (danke, Broesel13!):
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 28. Dezember 2017 um 19:30:10 Uhr:
https://www.n-tv.de/.../...-Aktionaere-ausbremsen-article20205333.htmlDonnerstag, 28. Dezember 2017
Sonderprüfer nicht erwünscht
Karlsruhe soll VW-Aktionäre ausbremsen
Ein auf Antrag von Aktionären gerichtlich bestellter Sonderprüfer soll die Dieselaffäre bei Volkswagen untersuchen.
Dagegen wehrt sich der Dax-Konzern. Er geht deshalb vor das Bundesverfassungsgericht.Der Volkswagen-Konzern wehrt sich nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung", WDR und NDR gegen eine rechtliche Aufklärung der Dieselaffäre und hat darum das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Das bestätigte ein Konzernsprecher auf Anfrage.
Man spürt es deutlich, die neue transparente/offene Unternehmenskultur der "neuen" Volkswagen AG... 😛
Die Konzern-Spitze sieht ihre Felle (Boni) davon schwimmen.
Wenn die Aktionäre es schaffen, auf der nächsten Hauptversammlung ordentlich "Krawall" (alles, was rechtlich so möglich ist) zu machen, könnte das vielleicht helfen?
Geht es wirklich um die Boni? Es laufen ja noch Ermittlungsverfahren. Sicherlich sind die Haftbedingungen in Deutschland nicht mit denen in der USA vergleichbar ...
6000 schweizerische Dieselkunden klagen gegen VW
http://www.spiegel.de/.../...den-fordern-schadensersatz-a-1185430.html
Zitat: "von vornherein überteuert" - interessante Argumentation, die ich teile, was aber in der deutschen Rechtsprechung nicht gewürdigt wird, bspw. auch bei Berechnung der Nutzungsentschädigung, wo vom überteuerten Neupreis ausgegangen wird.
Ich teile Deine Ansichten und hoffe, bzgl. des Nutzungsersatzes etwas zu finden, was ich zu dessen Reduzierung nutzen kann...
VW will tatsächlich vollumfänglich an der Aufklärung des Skandals mitwirken... 🙄
http://www.t-online.de/.../...eselskandal-vors-verfassungsgericht.html