Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@hueyx schrieb am 3. März 2021 um 11:55:45 Uhr:
Ich möchte noch ein kurzes Update geben von der Fahrzeug Abgabe beim Logistik Zentrum:
Genau 7 Tage nachdem ich das Fahrzeug abgegeben habe wurde es abgemeldet.
Soweit für mich OK.
ABER VORSICHT: Mir wurde bei der Abgabe gesagt dass das Logistik Zentrum das Auto abmelden würde. Das stimmt nicht, zumindest nicht beim Autokontor Bayern.
Papiere und Kennzeichen werden an VW geschickt, und die melden ab.
Hätte ich das vorher gewusst, dann hätte ich vorher selbst abgemeldet.
Sollte VW mit der Abmeldung trödeln, oder das Fahrzeug rutscht durch und wird garnicht abgemeldet, dann habe ich nichts mehr in der Hand.Damit ist das Thema für mich jetzt genauso erledigt wie der ganze VW Konzern.
Ich wünsche allen viel Glück, und das nötige Durchhaltevermögen!
Danke für den Hinweis.
So, Teilerfolg.
Ich bin raus aus der Sammelklage.
RV hat Deckung zugesagt.
Forderung auf Rückabwicklung auf Basis von 300t km nebst aller mgl anfallenden Zinsen seit Klageeinreichung Nov 2017 (Sammelklage).
Vergleich kommt bei mir mit mom. 115.800 km grundsätzlich nicht in Frage.
Nun mal sehen wie schnell es geht, da es eine sehr renomierte Kanzlei ist, die schon viele verbraucherfreundliche Prozesse durchgedrückt haben.
Endlich wieder bissl Licht am Ende des Tunnels...
Ja dann viel Spass. Ich bin auch bei einer renomierten Kanzlei und bin jetzt im vierten Jahr seit Klageeinreichung. Das Problem aus meiner Sicht ist die total überforderte Justiz. Und dies nutzt VW einfach aus. Und die Anwaltskanzleien bekommen ihre Kohle, von VW oder der RV, egal wie schnell und erfolgreich sie arbeiten.
Willkommen im Club.
Zitat:
@enzo59 schrieb am 4. März 2021 um 17:52:23 Uhr:
Ja dann viel Spass. Ich bin auch bei einer renomierten Kanzlei und bin jetzt im vierten Jahr seit Klageeinreichung. Das Problem aus meiner Sicht ist die total überforderte Justiz. Und dies nutzt VW einfach aus. Und die Anwaltskanzleien bekommen ihre Kohle, von VW oder der RV, egal wie schnell und erfolgreich sie arbeiten.
Willkommen im Club.
Hast du vollkommen Recht. Bei mir auch schon drei Jahre. V und W spekuliert auf immer höher werdenden Nutzungsersatz. Hier muss der EUGH dringend einen Riegel vorschieben und MAXIMAL bis Klageanhängigkeit Nutzungsersatz zulassen. Alles weitere ist aufgezwungene Nutzung, in der Klage steht ganz klar, eine Rücknahme des Fahrzeugs wird angestrebt.
In meinem Fall warte ich seit 33 Monaten auf ein LG Termin....Unglaublich!
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Da bin ich ja richtig gut bedient worden. MFK teilgenommen und Vergleich abgelehnt. Klage eingereicht Mai 2020, Termin LG im September. VW wurde zur Rücknahme verurteilt. Leider im Urteil ein Rechenfehler zu meinen Ungunsten, deshalb Berufung eingelegt beim OLG. Schriftliches (somit schnelles) Verfahren wurde von VW abgelehnt, deshalb jetzt Termin im März 2021. Berufung bezieht sich nur auf den Rechenfehler. VW nutzt auch bei mir jede Möglichkeit zur Verzögerung
Deshalb schrieb ich ja, Teilerfolg.
Mal sehen wie lang es sich hinzieht.
Auch von meiner Kanzlei bekam ich ein elektronisches Fahrtenbuch.
Ich denke mir, dass damit der Nachweis erbracht erden soll wg Klageeinreichung, km Stand , somit Nutzungsabzug gegenzurechnen? Ab Klage?
Vorteil der Einzelklage aber wiederum, Sammelklage ist noch nicht wirklich durch und wird noch auf Rechtmässigkeit geprüft.
Somit kann die Fahrt ganz schnell woanders hingehen.
Desweiteren entfällt ja damit die Provision an MR !!
Sollte man auch berücksichtigen.
Grüsse
Oha, was neues...
Werkstattaktion 23CY
Die Händler der Volkswagen AG laden die Besitzer von EA288-Diesel-Modellen zum Werkstattbesuch ein. Im Rahmen einer "Überprüfung" sollen Probleme bei der Fehlererkennung im SCR-System ausgeräumt werden. SCR steuert die Harnstoff-Einspritzung und ist damit ein elementarer Bestandteil des Emissionssystems. Für die Anwälte der IG Dieselskandal ist die aktuelle Aktion ein weiterer Hinweis auf unzulässige Abschaltvorrichtungen. Sie raten davon ab, dieser freundlichen Händlereinladung zu folgen, denn die geplante Nachjustierung des Systems dürfte nicht zur ursprünglichen Motorkonfiguration passen und Schwierigkeiten sowie Spätfolgen hervorrufen. Die "Werkstattaktion 23CY" ist nicht verpflichtend und eine Nicht-Teilnahme dürfte sich nicht auf den Betrieb des Autos auswirken. Interessant ist, dass Volkswagen es vor dem OLG Köln aktuell zu einem Versäumnisurteil gegen den Konzern kommen ließ. Offensichtlich gehen den Volkswagen-Anwälten gegen die Klagen der Verbraucher die Argumente aus.
so wurde zu beginn des skandals beim ea189 auch argumentiert.
erst war es eine freiwillige maßnahme, dann drückte das kba den zwang durch, aber nur für vw ag fahrzeuge die in bestimmten ländern typisiert wurden.
siehe hierzu gb, freiwillig!
seit bekanntwerden des betruges - und mit freundlichem schreiben von v und w habe ich seitdem grundsätzlich jede vertragswerksatt und "anhängige" v und w werkstatt gemieden.
selbst wenn man sagte, kein update aufspielen, wurde dies hinter deinem rücken implementiert!
daher seit 2016/2017 keine v und w werkstatt je mehr gesehen.
wenn dann diese freundlichen briefe direkter werden und sich das kba noch mit einschaltet, sollte bei jedem der groschen gefallen sein.
auch ich stand schon zweimal vor der zwangsstillegung - weil kein update beim ea 189 - aber immer wieder mit stichhaltigen argumenten und gerichtsurteilen gekontert!!
Zitat:
@vuk73 schrieb am 5. März 2021 um 11:23:56 Uhr:
Oha, was neues...Werkstattaktion 23CY
Die Händler der Volkswagen AG laden die Besitzer von EA288-Diesel-Modellen zum Werkstattbesuch ein. Im Rahmen einer "Überprüfung" sollen Probleme bei der Fehlererkennung im SCR-System ausgeräumt werden. SCR steuert die Harnstoff-Einspritzung und ist damit ein elementarer Bestandteil des Emissionssystems. Für die Anwälte der IG Dieselskandal ist die aktuelle Aktion ein weiterer Hinweis auf unzulässige Abschaltvorrichtungen. Sie raten davon ab, dieser freundlichen Händlereinladung zu folgen, denn die geplante Nachjustierung des Systems dürfte nicht zur ursprünglichen Motorkonfiguration passen und Schwierigkeiten sowie Spätfolgen hervorrufen. Die "Werkstattaktion 23CY" ist nicht verpflichtend und eine Nicht-Teilnahme dürfte sich nicht auf den Betrieb des Autos auswirken. Interessant ist, dass Volkswagen es vor dem OLG Köln aktuell zu einem Versäumnisurteil gegen den Konzern kommen ließ. Offensichtlich gehen den Volkswagen-Anwälten gegen die Klagen der Verbraucher die Argumente aus.
Dazu gibt es auf MT auch nen eigenen Thread:
Denke, das Thema passt besser dorthin oder in den allgemeinen Abgas-Sammelthread. Dort habe ich auch noch einen Artikel zu der Thematik eingestellt.
Hallo,
meine innere Stimme sagt mir, das dieses Thema 23CY zeitnah zu Recht hier abgefrühstückt wird.
Gruss
Lutz
Das sagt meine innere Stimme auch, aber solange es nicht in die eigentlichen juristischen Auseinandersetzungen sondern um die technischen Grundlagen geht, dürfte die Thematik im allgemeinen Sammelthread besser aufgehoben sein.
Moin,
tja nun ist gestern was ganz Blödes passiert.
Mein Audi steht nicht mehr in der Garage sondern abgemeldet draußen und wurde gestern von meinem Paps und seinem Wohnmobil angefahren. Vorne an der Stoßstange links sind einige Kratzer zu sehen, die sich auch nicht wegpolieren lassen. Müßte eigentlich lackiert werden.
Nun ist die Frage wie man mit sowas umgeht. Werden die Autos bei der Rückgabe auf solche Mängel begutachtet? Die Rückgabe erfolgt nicht beim Verragshändler sondern bei AKB (Autokontor Bayern).
Gruß
Krümel
Kratzer sind übliche Gebrauchsspuren. Einfach lassen, passiert nix. Dafür ist der Nutzungsersatz abgezogen worden.
Genau. Bei der Abholung meiner Betrugskarre hat auch niemand auf solche Lappalien geachtet. Ich denke die notieren nur wirklich große Schäden. Und ob sowas dann wirklich Folgen hat steht auch noch in den Sternen. Denn bei Abholung hast Du den vollständigen Rückzahlungsbetrag ja bereits auf dem Konto.
Ich habe auch beim Autokontor Bayern abgegeben, und der Zustand des Autors hat die nicht wirklich interessiert. Ich denke VW hätte da auch keine Argumente. Das Urteil sagt Rückgabe des Fahrzeugs.
Nicht Rückgabe des gepflegten, kratzerfreien, scheckheftgepflegten, frischgewaschenen Fahrzeugs.
Ich würde das auf keinen Fall reparieren lassen.