Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Genau! https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

Zitat:

@Flaherty schrieb am 22. Februar 2021 um 20:07:55 Uhr:


Genau! https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...

Deine Quelle ist nicht mehr verfügbar.

Und bitte keine Fakten verdrehen, in der aktuellen Diskussion geht es um ein aktuelles Schreiben des KBA.

Das ist auch aktuell:
https://www.rueden.de/.../

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 22. Februar 2021 um 19:18:36 Uhr:



Zitat:

@Flaherty schrieb am 22. Februar 2021 um 18:25:00 Uhr:


Der Bundesgerichtshof bezweifelt das – und verlangt von einem Kläger nun Indizien dafür, dass Audi von der Schummelei wusste.

Hallo,

der Kläger muss also nachweisen, daß die Heeresleitung von Audi von den Manipulationen wusste.

Das gleiche Gericht verlangt aber von jedem DKW, Skoda und Seat Fahrer, daß er wissen muss, das unter der Haube ein VW Motor dieselt.

Der Maßstab des Gerichtes scheint aus Elasthan zu sein.

Gruss
Lutz

Na ja, ganz so schrecklich ist es wohl nicht... Im Kern hat wohl das OLG “angenommen”, dass der Audi-Vorstand Bescheid wusste, ohne dass der Kläger dazu was vorgetragen hatte.

Wenn der BGH die Sache jetzt aber zurückverweisen will, kann das OLG das korrigieren und alles wird gut.

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Zitat:

@Flaherty schrieb am 22. Februar 2021 um 20:44:50 Uhr:


Das ist auch aktuell:
https://www.rueden.de/.../

Ja, bezieht sich aber auf den T6, nicht auf den Golf 7.

"...Auf Testfahrten lieferten Messungen bei einem Golf VII mit dem Motor EA288 mit Euro-5-Norm neue Belege dafür, dass das Fahrzeug auf der Straße um ein Vielfaches mehr Stickoxide emittiert als zulässig. Die Abgasreinigung funktioniert nämlich abhängig von der Außentemperatur, was nichts anderes bedeutet, als dass der VW-Motor EA288 bei der Abgasreinigung ein sogenanntes Thermofenster nutzt. ..."

Zitat:

@Hummerman schrieb am 22. Februar 2021 um 19:43:05 Uhr:


Da dieses Papier dem KBA auch bekannt ist, müssten die ja dann von einer unzulässigen Abschalteinrichtung Kenntniss haben.

Hallo,

Wie hat das Offenburger Gericht geschrieben: Das könnte politisch gewollt sein, daß das KBA nicht tätig wurde. Somit ist aus Sicht des Gerichtes klar, das das KBA den Sachverhalt kennen musste.

[sinnfreie Provokation von MOTOR-TALK entfernt]

Gruss
Lutz

@affentwiner Wieder der falsche Motor und die Thermofenster-Diskussion, keine Fahrkurvenerkennung.

@Lutz317 Beweise liefern oder solche Behauptungen einfach nicht aufstellen.

https://www.arte.tv/de/videos/093710-000-A/dieselgate/

Unbedingt anschauen, war gestern auf ARTE im TV. Und jetzt in der ARTE Mediathek.

@- Hummerman,

Ich wiederhole mich kurz:

Es steht in den Applikationsrichtlinien,
VohW musste es in Prozessen einräumen,
Es gibt das Pflaster 23x4.
Dazu gibt es dann eine neue ABE
Gab es bei frühren Updates neue ABE?
Mir reicht es, wenn der Verursacher es (zwangsweise) zugibt.

Aus den Applikationsrichtlinien:
Bei SCR Fahrzeugen gibt es bis Mitte 2016 zwei SCR Dosierungsstrategien.
Volle Dosierung nur auf dem Prüfstand.
Wird indirekt dadurch bewiesen, daß nach dem Update der Adblue Verbrauch steigt.

Bei Speicherkatfahrzeugen:
Auf dem Prüfstand nur streckengesteuerte Events.
In der Praxis: Beladungs und streckengesteuert. Beladung als Führungsgrösse.
Zusätzlich auf dem Prüfstand erhöhte AGR Rate.

Da einigen Gerichten die Applikationsrichtlinien als Beweis nicht reichen, sind Gutachten in Auftrag gegeben worden.
Da warten wir mal, ob VW vorher das Verfahren "wegkauft" oder ob es Gutachten geben wird.

Diese Situation gabe es schonmal beim EA 189. Und wieviele der angeforderten Gutachten sind erstellt worden? Gegen null.

Die Staatsanwaltschaft hat in Sachen EA288 bei VW durchsucht, Bestimmt nicht ohne Anfangsverdacht.

Es gibt Strafanzeigen gegen Diess, Winterkorn und Werner. Verdacht auf Prozessbetrug aufgrund fehlerhafter Aussagen zum EA288.

Also braucht es noch ein wenig Zeit bis "wirkliche" Beweise auf den Tisch kommen.

Gruss

Lutz

@Lutz317 Fehlt aber trotzdem weiterhin der Beweis für den BlueTDI.

@ Hummerman

meinst du den EA189 Euro 6 mit SCR?

Wenn ja, dann gilt folgendes: Mit Prüflauferkennung, mit garantierter Umschaltung nach Prüflauf.

Laut den Applikationsrichtlinien Dualmod Steuerung vorhanden und somit illegal.

Gruss
Lutz

Damit wurde eine neues Tor aufgestoßen und für alle, die das SW Update haben installieren lassen oder auch noch nicht,
gibt es nun die Chance geben VW zu klagen !

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 16. Februar 2021 um 15:06:34 Uhr:


Hallo,

was neues zum Update EA189:

www.drhoffmann-partner.de/.../

Gruss
Lutz

Zitat:

@Multec schrieb am 26. Februar 2021 um 12:13:08 Uhr:


Damit wurde eine neues Tor aufgestoßen und für alle, die das SW Update haben installieren lassen oder auch noch nicht,
gibt es nun die Chance geben VW zu klagen !

Zitat:

@Multec schrieb am 26. Februar 2021 um 12:13:08 Uhr:



Zitat:

@Lutz317 schrieb am 16. Februar 2021 um 15:06:34 Uhr:


Hallo,

was neues zum Update EA189:

www.drhoffmann-partner.de/.../

Gruss
Lutz

Lesen lohnt sich; ein Auszug:

"(...) Genau dies ist jedoch offensichtlich nicht der Fall. Nach den aktuellen Feststellungen gleich dreier Oberlandesgerichte sind die Software-Updates erneut mit einer unzulässigen Manipulationssoftware versehen. Die drei Entscheidungen der Oberlandesgerichte begründen nach unserer Auffassung einen völlig „neuen“ Haftungstatbestand, welcher mit dem „alten“ Ursprungsverhalten von VW bei der Manipulation der EA189-Dieselmoren bei der Herstellung nichts zu tun hat. (...)"

Die Betroffenen wurden also vom KBA gezwungen ein Update aufzuspielen welches erneut unzulässige Funktionen enthielt. Ist ja schon ein starkes Stück. Das bekräftigt mich absolut das Richtige getan zu haben. Nächste Woche wird meiner abgeholt ...

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