Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 15. Dezember 2017 um 22:45:59 Uhr:


Nein, nein, nein! Es zählt der Nutzen bis zur Rückgabe. Wenn der Käufer weiterfährt, spart er die Aufwendungen für ein anderes Fahrzeug, das er sonst nutzen müsste.

Tituliert wird die Nutzungsentschädigung allerdings nach dem Stand der letzten mündlichen Verhandlung. Je länger ein Verfahren dauert, desto größer wird der Betrag der Nutzungsentschädigung, wenn das streitbetroffene Fahrzeug, was die Regel ist, weitergefahren wird.

Formel:

seit dem Kauf gefahrene km x Kaufpreis
----------------------------------------------------------------
Gesamtlaufleistung
(200-400TKm, je nach Fz-Typ)

Ja, ich verstehe, dass Du das juristisch korrigiert sehen möchtest und danke Dir auch ausdrücklich für die Berichtigung. Die Berechnung an sich war mir schon bekannt.

Einzig fand ich Gefallen daran, das juristisch Mögliche auszuloten.

Beim Widerruf von Krediten wurden Nutzungen teils nur bis zum Annahmeverzug berechnet. Weshalb sollte das bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags anders sein?

Wie auch immer: Dann sollte man auf anderem Weg versuchen, den NWE möglichst klein zu halten oder eben auch einen NWE seitens VW geltend machen.

PS1:

Dann sollte man das Fahrzeug doch lieber verkaufen, statt es weiter zu fahren. Aber welche Rechte hat man dann noch? (abgesehen von dem Problem, beim Verkauf deutliche Einbußen hinnehmen zu müssen, wobei man dann doch lieber nicht verkauft und den NWE zahlt)

PS2:

Folgendes sollte man auch bedenken: Damals erhielt man ggf. einen Rabatt von sagen wir 20% auf den Listenpreis (z.B. Sondermodell). Wenn man heute die Rückabwicklung durchzieht und sich ein vergleichbares Modell kaufen will, von dem es jedoch kein Sondermodell mit günstigerem Preis gibt, zahlt man deutlich mehr.

Wo bitte wird das berücksichtigt? Kann man das geltend machen? Ich denke, man sollte es versuchen - z.B., indem man den Listenpreis damals mit dem Rabattpreis damals vergleicht. Die Differenz ist der Schaden, der einem entstanden ist, und den sollte VW ersetzen. Das ist meine laienhafte Meinung.

KFZ-Schiedsstellen der Innungen sind offensichtlich nicht für Neuwagenkäufe zuständig:

Zitat:

Ausgeschlossen von der Schlichtung sind Auseinandersetzungen über den Gebrauchtwagenpreis, den Verkauf von Neuwagen und von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Keine Chance haben auch Streitigkeiten, die bereits bei Gericht anhängig sind.

(

http://www.kfz-schiedsstellen.de/

)

Zuständig scheint daher die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
https://www.verbraucher-schlichter.de

zu sein:

Zitat:

4. Für welche Bereiche ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig und für welche nicht?

Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer oder eine Streitigkeit darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht (sogenannte sachliche Zuständigkeit).

Dabei sind einige Bereiche von der Zuständigkeit nicht erfasst. Dies sind

Streitigkeiten aus Verträgen über nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Gesundheitsdienstleistungen
Weiter- und Hochschulbildung durch staatliche Einrichtungen
arbeitsvertragliche Streitigkeiten
Streitigkeiten, für deren Beilegung spezialisierte Schlichtungsstellen nach anderen Rechtsvorschriften als denen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bereits anerkannt, beauftragt oder eingerichtet sind oder werden. Diese gibt es für einige Wirtschaftsbereiche, so zum Beispiel im Bereich des Flugverkehrs, des Versicherungswesens, der Telekommunikation, der Energieversorgung oder des Bankwesens. Ob eine spezialisierte Schlichtungsstelle für Ihre Streitigkeit zuständig ist, können Sie zum Beispiel in der Liste der Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Kommission oder der vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Liste der Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland entnehmen.
Streitigkeiten zwischen Unternehmern, zwischen Verbrauchern oder zwischen Unternehmen und einem Verbraucher, sofern der Unternehmer der Antragstellersteller ist.
Örtlich zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle für Streitigkeiten, wenn Sie Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sind und das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.

(

https://...verbraucher-schlichter.de/.../haeufig-gestellte-fragen3?...

)

Zitat:

@Tiguan_MS schrieb am 16. Dez. 2017 um 10:59:43 Uhr:


Es ist eben besser, man bekommt weniger als gar nix!

Ich stimme Dir zu, sollte weniger träumen und mehr beim juristisch Möglichen bleiben. Einzig sehe ich es wie Flaherty und viele andere, dass es mir schlicht unfair erscheint, an VW trotz deren Betrug einen NWE zählen zu müssen, ohne dass VW umgekehrt auch einen NWE an die Kläger zahlen muss. Wo bleibt das die in der Juristerei so häufig "beschworene" Symmetrie? Wieder denke ich an die hunderte von Urteilen zum "Widerrufsjoker", welche ich gelesen habe. Da waren regelmäßig NWEe in beide Richtungen geduldet, und für die Kläger (Kreditnehmer) häufig nur bis zum Zeitpunkt des Annahmeverzuges.

Zur Schlichtung:
Gibt es da Grenzen in Bezug auf den Streitwert, bei deren Überschreitung ein Schiedsspruch für VW nicht bindend ist?

Das zur Gütestelle oben habt Ihr gesehen, nehme ich an:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 15. Dezember 2017 um 19:27:16 Uhr:


Nochmal zur Verjährung - siehe test.de:

Zitat:

Wann verjähren meine Sach­mangelrechte gegen den Händler?

Sach­mangelrechte verjähren normaler­weise zwei Jahre ab Lieferung des Autos. Bis dahin müssen Käufer eigentlich gericht­liche Schritte einge­leitet oder den Rück­tritt vom Vertrag erklärt haben. Allerdings: Der Volks­wagen-Konzern hat allen Händ­lern empfohlen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, wenn Kunden Forderungen wegen des VW-Skandals anmelden. Verbindlich ist ein solcher Verzicht auf die Einrede der Verjährung aber erst, wenn der Händler, der den Wagen verkauft hat, ihn dem Kunden gegen­über erklärt. Die Händler haben offen­bar in der Regel wie von VW empfohlen auf die Einrede der Verjährung verzichtet, im Einzel­fall sogar nach­träglich, nachdem die Verjährungs­frist eigentlich schon abge­laufen war. Soweit bekannt laufen so ziemlich alle Verjährungs-Verzichts­erklärungen Ende dieses Jahres aus.

Wie kann ich die Verjährung stoppen?

Eigentlich bleibt Betroffenen nur, recht­zeitig vor Ablauf der Verjährung gericht­liche Schritte einzuleiten. Dazu brauchen Sie beim Streit um ein Auto einen Rechts­anwalt. Billiger und einfacher ist es, eine staatlich anerkannte Güte­stelle einzuschalten. Das stoppt die Verjährung vom Antrags­zeit­punkt an für mindestens sechs Monate. Haben Sie einen Gebraucht­wagen gekauft, können Sie in der Regel auch die für Ihren Wohn­ort zuständige Kfz-Schieds­stelle anrufen. Sind Sie zum Rück­tritt berechtigt, können Sie Ihre Rechte wahren, indem Sie recht­zeitig vor Ablauf der Verjährung vom Kauf­vertrag zurück­treten. Zum Rück­tritt sind Sie zumindest dann berechtigt, wenn Ihr Auto wegen der unzu­reichenden Abgas­reinigung mangelhaft war und Sie den Händler zur Nach­erfüllung aufgefordert haben und dieser der Aufforderung nicht inner­halb einer angemessenen Frist nachgekommen ist.

Aus dem anderen Thread - gehört m.E. hierher:

Zitat:

@myinfo schrieb am 16. Dezember 2017 um 18:01:52 Uhr:


SPON, Samstag, 16.12.2017, Drohende Verjährung

Wie VW-Kunden doch noch zu ihrem Recht kommen

Am Neujahrsmorgen ist nicht alles vorbei - auch wenn VW das gerne so hätte und auf die Verjährung von Kundenforderungen aus dem Abgasskandal pocht. Worauf betroffene VW-Fahrer jetzt achten sollten.

Eine Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen

"(...)

Zurück zum deutschen Kunden. Hierzulande gibt es nach Angaben von VW keine Zahlen zur Rücknahme von Fahrzeugen. Beanstandungen gebe es nur im Promillebereich, so VW. Finanztip liegen allerdings Hinweise auf mindestens 25.000 Kunden vor, die rechtlich gegen VW vorgehen. 9.000 Klagen räumt der VW-Konzern selbst ein. Viele Kunden wollen sich nicht mehr für dumm verkaufen lassen. Und das müssen sie auch nicht.

- Wenn nach der Nachrüstung des VW, des Audi, Porsche, Seat oder Skoda noch immer Probleme am Wagen auftreten, haben Kunden weitere Ansprüche gegen Volkswagen - die Verjährungsstrategie nützt dem Konzern an der Stelle nichts.

- Kunden können sogar noch einen Schritt weiter gehen. Das Landgericht Hildesheim hat schon Anfang 2017 die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt und spricht von vorsätzlicher Verbraucherschädigung (Az. 3 O 139/16). Solche Delikte verjähren erst zum 31. Dezember 2018.

- Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, bei finanzierten Verträgen den Autokauf über einen Widerruf des Kreditvertrags rückgängig zu machen. Anschließend lässt sich dann auch der Kaufvertrag rückabwickeln. Zahlreiche Autokreditverträge sind fehlerhaft und eröffnen den Kunden diese Chance.

Die Prozesse gegen VW können sich wie oft bei Rechtsstreitigkeiten mit Konzernen durch mehrere Instanzen ziehen - und wegen der immer drohenden Gutachterschlacht können sie richtig teuer werden. Vor zahlreichen Landgerichten haben VW-Kunden allerdings schon gewonnen, so etwa in Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig, Bayreuth, Hagen, München, Wuppertal und Heilbronn. In Braunschweig, Bayreuth und Wuppertal sind die Urteile nach Angaben der Anwälte der VW-Käufer auch rechtskräftig. VW hingegen spricht von 1200 allesamt nicht rechtskräftigen Urteilen - überwiegend zugunsten des Konzerns.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie als Kunde dieses Hin und Her nicht schrecken. Auch ohne Rechtsschutzversicherung können Sie das Kostenrisiko einfangen, müssen aber möglichweise auf einen Teil des vor Gericht erstrittenen Geldes verzichten. Die Anwaltskooperation VW-verhandlung.de und der Rechtsdienstleister Myright übernehmen das Prozessrisiko für Sie. Myright hat eine Klage für 15.000 Betroffene vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht. VW-verhandlung.de vertritt mehr als 10.000 Geschädigte und hat bislang mehrere hundert Klagen gegen VW auf den Weg gebracht. Rechtskräftige Urteile gibt es bei beiden Konzepten noch nicht. Wenn die Firmen aber am Ende gegen Volkswagen gewinnen, behalten sie einen Teil der erstrittenen Summe. Ein Kostenrisiko haben die Kunden in keinem Fall.

(...)"

VG myinfo

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Gibt es da Grenzen in Bezug auf den Streitwert, bei deren Überschreitung ein Schiedsspruch für VW nicht bindend ist?

Zitat:

6. Gibt es einen Mindest- oder Höchststreitwert?

Der Streitwert des Antrags darf nicht unter 10,00 EUR und nicht über 50.000,00 EUR liegen.
...
17. Welche Rechtswirkung entfaltet das Ergebnis des Streitbeilegungsverfahrens?

Den Parteien steht es frei, den Schlichtungsvorschlag des Streitmittlers anzunehmen oder nicht. Die Schlichtungsstelle kann keine Einhaltung der vereinbarten Lösung erzwingen, die Parteien haben für einen vollstreckbaren Titel selbst zu sorgen. Der Rechtsweg steht beiden Parteien in jedem Stadium des Verfahrens offen.

18. Was kostet das Streitbeilegungsverfahren?

Für Verbraucher ist das Verfahren, von einer Missbrauchsgebühr abgesehen, kostenlos. Es gilt die zum Zeitpunkt des Eingangs der Antragsstellung geltende Kostenordnung, welche gesondert erlassen wird. Auslagen werden nicht erstattet. Sofern sich eine Partei in dem Verfahren vertreten lässt, trägt sie die Kosten ihres Vertreters selbst.

https://...verbraucher-schlichter.de/.../haeufig-gestellte-fragen3?...

Es bedarf eines

Vertrages

mit dem Gegner (beim Händler klar; bei VW???):

Zitat:

§ 4 VSBG - Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen
(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle führt auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag nach § 310 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses durch; arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind ausgenommen.

LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17 :
https://dejure.org/2017,48412

http://www.handelsblatt.com/.../20712460.html

Rechtsschutzversicherer Arag finanziert tausende VW-Klagen

Datum: 14.12.2017 11:46 Uhr•

Bin gespannt, ob es Regressklagen gegen Anwälte geben wird.

Sicherlich. Wenn in den kommenden Jahren die ersten rechtskräftigen OLG-Entscheidung kommen, lassen sich die unterschiedlichen Wege der Kanzleien ( wie nur Händler / nur VW / beide gesamtschuldnerisch) von den unterlegenen Mandanten gut beurteilen.

Es wurden schon einige Fehler gemacht, die unweigerlich zum Verlust des Prozesses führen müssen. Helfen kann dann nur ein Vergleich, der alles vernebelt.

A propos "gesamtschuldnerisch": Aus einem Urteil ging hervor, dass der Kläger die Klage umstellte von einer gesamtschuldnerischen Verurteilung zu einer getrennten. Wozu ist das gut?

Und ich meine damit nicht, ob eine Klage gegen einen Händler scheitern kann, weil 1. die Gewährleistung bereits verjährt war und 2. dem Händler selbst keine arglistige Täuschung nachgewiesen und 3. auch keine arglistige Täuschung der VW AG zugerechnet werden kann. In so einer Konstellation muß m.E. die Klage gegen den Händler/das Autohaus scheitern.

Aber wenn der Händler aus Gewährleistung zur Rückabwicklung verurteilt wird und die VW AG aus deliktischen Handlungen (Betrug), was bedeutet es dann, ob diese beiden Beklagten gesamtschuldnerisch oder getrennt verurteilt werden?

Etwas fällt auf:
Viele Anwälte machen sich nicht die "Mühe", den Nutzungsersatz einzubeziehen. Als Folge rechnet das Gericht natürlich beim Streitwert den Gegenstandswert (sagt man so?), also den Kaufpreis an. Die meisten RS-Versicherer machen das vielleicht mit, aber es regt sich Widerstand, denn diese "Bequemlichkeit" mancher Anwälte führt zu höheren Honoraren (nach RVG) und eben auch zu höheren Prozesskosten. Gut, wenn ein Anwalt argumentiert, weshalb er explizit keinen Nutzungsersatz in Abzug bringt bei den Forderungen seines Mandanten, ist es sicherlich so einen Versuch wert. Dies aber einfach "auf gut Glück" (es wird in die Hose gehen) zu versuchen (ggf. mit dem höheren Honorar im Hinterkopf), ist m.E. nicht ok. Dass sich dagegen RS-Versicherer wehren (Wahrung der Prozess-Ökonomie?), ist verständlich. Oder was meint Ihr?

OT:

Jingle Bells, Jingle Bells, Schlitten fahrn im Schnee - Die Abgaswerte stimmen nicht, das Ding ist von VW.

Gesamtschuldnerisch:

Vw aus deliktischer Haftung +
Händler aus Gewährleistung (wenn Verzicht aus Einrede der Verjährung)

Zitat:

@Micha112233 schrieb am 17. Dezember 2017 um 08:25:13 Uhr:


OT:

Jingle Bells, Jingle Bells, Schlitten fahrn im Schnee - Die Abgaswerte stimmen nicht, das Ding ist von VW.

Und das jetzt den eigenen Kindern gut für den Schulhof einbläuen und der Reim ist für Jahrzehnte nicht mehr weg zu bekommen ... besser als jede PR und MT-Thread-Beiträge ... ;-)

Danke, super Song! 😁

VW protestiert gegen Stuttgarter Gerichtsbeschluss

}Ein Beschluss des Stuttgarter Landgerichts zum Dieselskandal hat vielen geschädigten Anlegern Hoffnung gemacht. Nun hält VW dagegen: man sei „höchst erstaunt“ über die Äußerungen des gar nicht zuständigen Richters.
...

Richter nimmt Winterkorn ins Visier
...{

Mehr dazu dort:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/...4fa0-99dc-14dbad062fff._amp.html

Allen einen schönen Dritten Advent! 🙂

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