Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 30. November 2017 um 10:35:43 Uhr:
OLG Celle: Aus für 4 heute (30.11.2017) geplante Verhandlungenhttps://...ht-celle.niedersachsen.de/.../...ise-aufgehoben-159791.html
https://...ht-celle.niedersachsen.de/.../...ise-aufgehoben-159802.html
Ich bin mir sicher: Von den insgesamt knapp 40 am OLG Celle anhängigen Verfahren mit abgasmanipulierten PKW wird kein einziges mit einem Urteil abgeschlossen, auch nicht an den weiteren Verhandlungsterminen, z.B. am 18. Januar 2018, 22. Februar 2018, 9. April 2018 und 21. Juni 2018.
VW wird jeweils mehr als die Forderung der Kläger zahlen, unter Vereinbarung von Stillschweigen und Rücknahme der Klage. Schade für die Allgemeinheit, aber durchaus lukrativ für diese Kläger.
Ich gehe davon aus, dass dieses "abfischen" vor den OLG im Laufe des Jahres 2018 stark nachlassen wird. Ab Januar 2018 kann nur noch direkt gegen VW geklagt werden und auf diese Art und Weise haben die wenigsten Kunden ihre VW-Fahrzeuge erworben.
nicht geurteilt, aber brisanter Hinweis des OLG Stuttgart ...
https://www.vw-schaden.de/.../...schaedigung-brisanter-hinweis-des-olg
Danke für den prima Hinweis auf Oberlandesgericht Stuttgart, 3 U 133/17.
Dort finden sich noch weitere Hinweise auf andere OLGs:
Oberlandesgericht Oldenburg, 13 U 54/17
Oberlandesgericht München, 8 U 1710/17
Und noch einige LG-Hinweise...
LG Arnsberg, 04.10.2017 - 1 O 45/17
https://dejure.org/2017,45618
http://www.justiz.nrw.de/.../1_O_45_17_Urteil_20171004.html
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Nochmals danke! Und hier noch ein Beitrag zum OLG Celle:
http://www.zeit.de/.../...wagen-sonderpruefung-oberlandesgericht-celle
Demnach gibt es offenbar 2 von diesem OLG angeordnete Sonderprüfungen, nämlich auch noch diese:
Zitat:
Auch das Oberlandesgericht Celle selbst hatte in der Vergangenheit eine Sonderprüfung für VW angeordnet. Diese galt aber den Vorgängen im Jahr 2015, also der Frage, wann der damalige Konzernchef Martin Winterkorn von den Manipulationen erfahren hatte und ob Aktionäre rechtzeitig informiert worden waren.
Wenn ich es richtig verstehe, haftet die VW AG bzw. deren Vorstand nur dann wenn arglistiger Täuschung (Themenwechsel von den betroffenen Aktionären zu den betrogenen Fahrzeughaltern), wenn der Kläger einem Mitglied des Vorstands nachweisen kann, daran beteiligt gewesen zu sein. Nur allgemein (ohne Personen zu nennen) eine AG verklagen funktioniert m.E. nicht (kann sein, das ich mich irre oder das nicht korrekt wiedergebe). Jedenfalls wäre es einfacher, wenn bei dieser Prüfung herauskäme, dass der Vorstand bzw. konkrete Mitglieder dessen von den Manipulationen schon früh gewusst haben.
Immerhin gibt es aber schon jetzt etliche erstinstanzliche Urteile, nach denen bei VW die sekundäre Darlegungspflicht liegt, das Gegenteil zu beweisen - und wo m.E. bisher regelmäßig VW scheiterte, will sie mauern (z.B. mit Hinweisen auf die internen Untersuchungen durch die Kanzlei Jones Das - deren Räume wiederum von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden sind, jedoch dürfen die Akten nach meiner Erinnerung noch nicht ausgewertet werden - welches Gericht hat das nochmal entschieden?). Aber diese erstinstanzlichen Urteile lauteten dann in etwa so, dass VW sich nicht lapidar auf die internen Untersuchungen (die bereits über ein Jahr andauerten) zurückziehen dürfe, so dass VW die sekundäre Darlegungspflicht schuldig blieb. Das hatte zur Folge, dass diese Gerichte VW zum Schadensersatz verurteilten, häufig zusammen mit dem Händler (wenn er denn angeklagt war), letzten jedoch aus Rechten der Gewährleistung (weil man ihm selten Mitwissen oder gar Mittäterschaft am Betrug nachweisen kann). Die Ansprüche aus Rechten der Gewährleistung werden ende 2017 m.E. alle verjähren, weshalb für Klagen daraus nur noch sehr wenig Zeit ist (eine rechtzeitig anhängig gemachte Klage würde die Verjährung hemmen).
Dies alles ist meine laienhafte Meinung ohne Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit und ist keine Empfehlung, irgendetwas zu tun oder zu unterlassen.
Kommentare, Ergänzungen, Infos (z.B. zum Strand der Ermittlungen) sind sehr willkommen. 🙂
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 2. Dezember 2017 um 07:00:14 Uhr:
Nochmals danke! Und hier noch ein Beitrag zum OLG Celle:
http://www.zeit.de/.../...wagen-sonderpruefung-oberlandesgericht-celleDemnach gibt es offenbar 2 von diesem OLG angeordnete Sonderprüfungen, nämlich auch noch diese:
Wenn ich es richtig verstehe, haftet die VW AG bzw. deren Vorstand nur dann wenn arglistiger Täuschung (Themenwechsel von den betroffenen Aktionären zu den betrogenen Fahrzeughaltern), wenn der Kläger einem Mitglied des Vorstands nachweisen kann, daran beteiligt gewesen zu sein. Nur allgemein (ohne Personen zu nennen) eine AG verklagen funktioniert m.E. nicht (kann sein, das ich mich irre oder das nicht korrekt wiedergebe). Jedenfalls wäre es einfacher, wenn bei dieser Prüfung herauskäme, dass der Vorstand bzw. konkrete Mitglieder dessen von den Manipulationen schon früh gewusst haben.Zitat:
Auch das Oberlandesgericht Celle selbst hatte in der Vergangenheit eine Sonderprüfung für VW angeordnet. Diese galt aber den Vorgängen im Jahr 2015, also der Frage, wann der damalige Konzernchef Martin Winterkorn von den Manipulationen erfahren hatte und ob Aktionäre rechtzeitig informiert worden waren.
Korrekt, in Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht, deshalb sind die Akteure so wichtig.
Zitat:
Immerhin gibt es aber schon jetzt etliche erstinstanzliche Urteile, nach denen bei VW die sekundäre Darlegungspflicht liegt, das Gegenteil zu beweisen - und wo m.E. bisher regelmäßig VW scheiterte, will sie mauern (z.B. mit Hinweisen auf die internen Untersuchungen durch die Kanzlei Jones Das - deren Räume wiederum von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden sind, jedoch dürfen die Akten nach meiner Erinnerung noch nicht ausgewertet werden - welches Gericht hat das nochmal entschieden?). Aber diese erstinstanzlichen Urteile lauteten dann in etwa so, dass VW sich nicht lapidar auf die internen Untersuchungen (die bereits über ein Jahr andauerten) zurückziehen dürfe, so dass VW die sekundäre Darlegungspflicht schuldig blieb. Das hatte zur Folge, dass diese Gerichte VW zum Schadensersatz verurteilten, häufig zusammen mit dem Händler (wenn er denn angeklagt war), letzten jedoch aus Rechten der Gewährleistung (weil man ihm selten Mitwissen oder gar Mittäterschaft am Betrug nachweisen kann). Die Ansprüche aus Rechten der Gewährleistung werden ende 2017 m.E. alle verjähren, weshalb für Klagen daraus nur noch sehr wenig Zeit ist (eine rechtzeitig anhängig gemachte Klage würde die Verjährung hemmen).
Das war das BVerfG: http://www.handelsblatt.com/.../20111966.html
Der Verschluss war Ende Juli aber m.W. längstens für sechs Monate angeordnet. Endet also demnächst.
Zitat:
Dies alles ist meine laienhafte Meinung ohne Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit und ist keine Empfehlung, irgendetwas zu tun oder zu unterlassen.
Kommentare, Ergänzungen, Infos (z.B. zum Strand der Ermittlungen) sind sehr willkommen. 🙂
Es bleibt spannend und selbst VW-Müller sagte ja neulich, die Diesel-Krise sei noch nicht ausgestanden ... Wie recht er da haben wird!
Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich bin sehr gespannt, ob/wann die Unterlagen von Jones Day ausgewertet werden dürfen, was dabei herauskommt und welches Bild die Infos zusammen mit den strafrechtlichen Ermittlungen sowie mit den Untersuchungen der Sonderprüfer ergeben. Achja, die Aussagen anderer strafrechtlich angeklagter VW-Mitarbeiter in den USA sowie in Deutschland dürften auch zu weiteren Erkenntnissen beitragen.
Ab und zu lohnt auch ein Blick in diese Artikel (mit weiteren Nachweisen/Links zu gerichtlichen Entscheidungen):
Letztere enthält auch klageabweisende Entscheidungen, deren Inhalt durchaus zur Erkenntnis beiträgt, was man als Kläger und/oder Anwalt alles falsch machen kann.
Aus dem anderen Thread:
Zitat:
@Stephen64 schrieb am 02. Dez. 2017 um 10:28:54 Uhr:
Das Problem dabei ist, dass man zwar der Zulassungsbehörde die Stellegung untersagen kann, notfalls auch einstweilen.
Bei der HU sehe ich da aber keine Chance. Die Prüforganisationen werden einfach keine Plakette austeilen.
Dann steht der Wagen de facto still.
Eine einstweilige Anordung, eine Plakette zu erteilen sehe ich als aussichtslos, weil damit die Hauptsache vorweg genommen wird.HU längere Zeit abgelaufen wird richtig teuer. Und die kontrollierenden Polizeibeamten interessiert der Rechtsstreit dann auch wenig, weil sie ja nicht wissen können, ob die Plakette auch wegen eines wirklich schwerwiegenden Mangels nicht erteilt wurde.
Frage dazu:
Welche Möglichkeiten haben Kfz-Halter, welche meinen, die Plakette unberechtigterweise nicht erhalten zu haben (egal, ob wegen des VW-Skandals oder aus anderen Gründen)? Ist das dem Bereich eines Verwaltungsakts zuzuordnen oder woanders?
Die Zuteilung der Plakette (nach § 29 StVZO) ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 35 VwVfG bzw. der entsprechenden Landesgesetze. Näheres z.B. unter http://...i-verkehrsrecht-hamburg.de/.../
Edit: Pikant dabei ist, dass die Untersuchung u.a. "[...] die Einhaltung [...] der Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile [...]" untersuchen muss. Was aber nun, wenn das Software-Update EU-rechtlich immer noch nicht Genehmigungskonformität herstellt? Deshalb scheut VW ja auch das angekündigte Gutachten der TU Wien ...
Super, wieder habe ich viel von Dir gelernt - herzlichen Dank. 🙂 Und in der Tat ist das pikant. Ob von diesem Gutachten jemals etwas bekannt werden wird?
PS:
Hier wurde der Falsche (Autohaus) wegen arglistiger Täuschung angeklagt, das Landgericht wies die Klage ab, ebenso das OLG (letzteres kündigte die Zurückweisung der Berufung der Klägerin an, worauf diese ihre Berufung gegen die Klageabweisung des LG zurücknahm). Hätte man wohl besser die VW AG verklagt oder das Autohaus aus Rechten der Gewährleistung (letztere war wohl aber verjährt - gut, wenn man das Autohaus zum Verzicht der Einrede der Verjährung, auch rückwirkend, überreden konnte).
OLG Hamm, 15.08.2017 - 28 U 65/17
https://dejure.org/2017,45991
http://www.justiz.nrw.de/.../28_U_65_17_Beschluss_20170815.html
Zitat:
@Flaherty schrieb am 02. Dez. 2017 um 07:45:41 Uhr:
Das war das BVerfG: http://www.handelsblatt.com/.../20111966.html
Der Verschluss war Ende Juli aber m.W. längstens für sechs Monate angeordnet. Endet also demnächst.
Hier die Presseinfo dazu vom BVerfG:
https://...ndesverfassungsgericht.de/.../bvg17-062.htmlAus dem Beschluss vom 25. Juli 2017:
Zitat:
1. Die Verfahren 2 BvR 1287/17 und 2 BvR 1583/17 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. Die Staatsanwaltschaft München II wird angewiesen, die im Rahmen der Durchsuchung der Geschäftsräume der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day in der Prinzregentenstraße 11 in München am 15. März 2017 sichergestellten Unterlagen (lfd. Nummern 1 bis 185 des Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokolls vom 15. März 2017) sowie die angefertigte Datensicherung (Festplatte gemäß lfd. Nummer 186 des Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokolls vom 15. März 2017) - diese nach Vollziehung der durch Beschluss des Landgerichts München I vom 7. Juni 2017 (6 Qs 9/17, 6 Qs 10/17, 6 Qs 11/17) angeordneten Herausgabe der unter dem Dateipfad „interwoven“ von einem in Belgien befindlichen Server heruntergeladenen Daten und Vernichtung davon gefertigter Kopien - bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden, längstens für die Dauer von sechs Monaten, bei dem Amtsgericht München versiegelt zu hinterlegen.
Eine Auswertung oder sonstige Verwertung der sichergestellten Unterlagen und der Datensicherung hat in diesem Zeitraum zu unterbleiben.
Die Frist von sechs Monaten läuft also am 25.01.2018 ab (bin mir wegen des exakten Tags nicht sicher, aber Ende Januar wird hoffentlich wieder Bewegung in die Sache kommen).
Es wurden vermutlich schon zu viele Beweismittel vernichtet, so dass es aus Sicht der betroffenen Kfz-Halter und Aktionäre wünschenswert ist, die Informationen und Daten ausgewertet zu bekommen, welche beschlagnahmt wurden. Macht endlich reinen Tisch...
Aus dem anderen Thread:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 2. Dezember 2017 um 22:28:00 Uhr:
Deutsche Umwelthilfe gewinnt Prozess um Herausgabe von Dieselgate-Unterlagen gegen Bundesverkehrsministeriumhttps://www.presseportal.de/pm/22521/3803592
"Berlin (ots) - Seit über 18 Monaten verweigert das Bundesverkehrsministerium mit immer neuen Argumenten die Herausgabe von Akten aus den ersten hektischen Monaten nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals - Das Ministerium versuchte, durch die Beiladung von 15 Unternehmen der Automobilindustrie in letzter Minute das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen - Das Verwaltungsgericht Berlin gab unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin der DUH recht - DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch fordert den kommissarischen Bundesverkehrsminister Christian Schmidt dazu auf, die rechtswidrig zurückgehaltenen Unterlagen nun sofort zu übergeben......
Das VG Berlin hat der Klage der DUH am gestrigen Nachmittag nach einer längeren Verhandlung stattgegeben. In der Verhandlung selbst warf die Gerichtspräsidentin des VG Berlin dem Bundesverkehrsministerium in ungewöhnlich deutlicher Form vor, über die Verfahrensdauer hinweg immer neue und zum Teil widersprüchliche Dokumente vorgelegt zu haben und das Verfahren dadurch extrem erschwert zu haben. Die ausführliche Urteilsbegründung wird für die nächsten Tage erwartet.
"Einmal mehr zeigt sich, wie diese Bundesregierung einseitig Partei für die Autokonzerne und gegen Umwelt und Verbraucher ergreift und nichts unversucht lässt, der Öffentlichkeit gegenüber ihre konspirative Abstimmung mit den Autokonzernen zu verschleiern. Dieses auch nach Ansicht des Gerichts gegen Recht und Gesetz handelnde Bundesverkehrsministerium ist nicht Teil der Lösung des Diesel-Abgasskandals, sondern Kern des Problems", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
"Die in dieser Art einzigartige Transparenzblockade des Bundesverkehrsministeriums ist zu Recht gescheitert. Die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit geht vor klandestine Ministeriumspolitik", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Prozess vertrat.
Bumm! 🙂
Heute kam mein Brief vom KBA, März geht die Info an die Zulassungsstelle.
Januar 18 habe ich meine mündliche Verhandlung.