Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 28. April 2020 um 20:45:00 Uhr:
Wird der Hersteller zur Rückabwicklung verurteilt spielt der Zustand des Fahrzeuges keine Rolle. Denn dafür wird ja bereits Nutzungsersatz zum Abzug gebracht.
Stimmt nicht ganz, sagt mein Anwalt. Die äußerlichen Spuren der normalen Nutzung sowie der alters- und gebrauchstypische Verschleiß spielen zwar keine Rolle. Unfallschäden sowie Beschädigungen durch Unachtsamkeit (z.B. Felgenschäden) können aber sehr wohl eine Rolle spielen und VW das Recht geben, einen angemessenen Abzug vorzunehmen.
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 29. April 2020 um 10:04:32 Uhr:
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 28. April 2020 um 20:45:00 Uhr:
Wird der Hersteller zur Rückabwicklung verurteilt spielt der Zustand des Fahrzeuges keine Rolle. Denn dafür wird ja bereits Nutzungsersatz zum Abzug gebracht.Stimmt nicht ganz, sagt mein Anwalt. Die äußerlichen Spuren der normalen Nutzung sowie der alters- und gebrauchstypische Verschleiß spielen zwar keine Rolle. Unfallschäden sowie Beschädigungen durch Unachtsamkeit (z.B. Felgenschäden) können aber sehr wohl eine Rolle spielen und VW das Recht geben, einen angemessenen Abzug vorzunehmen.
Das verstehe ich aber nicht.
Felgenschäden, Beulen und Kratzer sind doch durch die Nutzungsentschädigung abgedeckt.
Und was heißt denn "einen angemessenen Abzug" ?
Wie man VW kennt, wird dann der Neupreis der Felge abgezogen und man kann wieder gegen VW vorgehen ---oder wie ?
Für mich sind Felgenschäden alters- und gebrauchstypischer Verschleiß !
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 29. April 2020 um 10:04:32 Uhr:
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 28. April 2020 um 20:45:00 Uhr:
Wird der Hersteller zur Rückabwicklung verurteilt spielt der Zustand des Fahrzeuges keine Rolle. Denn dafür wird ja bereits Nutzungsersatz zum Abzug gebracht.Stimmt nicht ganz, sagt mein Anwalt. Die äußerlichen Spuren der normalen Nutzung sowie der alters- und gebrauchstypische Verschleiß spielen zwar keine Rolle. Unfallschäden sowie Beschädigungen durch Unachtsamkeit (z.B. Felgenschäden) können aber sehr wohl eine Rolle spielen und VW das Recht geben, einen angemessenen Abzug vorzunehmen.
Unfallschäden die nicht repariert wurden vielleicht.
Verkauft Vw die alten Karren noch weiter? Ich könnte mir auch denken, dass einige auf den Schrott wandern
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 29. April 2020 um 11:08:09 Uhr:
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 29. April 2020 um 10:04:32 Uhr:
Stimmt nicht ganz, sagt mein Anwalt. Die äußerlichen Spuren der normalen Nutzung sowie der alters- und gebrauchstypische Verschleiß spielen zwar keine Rolle. Unfallschäden sowie Beschädigungen durch Unachtsamkeit (z.B. Felgenschäden) können aber sehr wohl eine Rolle spielen und VW das Recht geben, einen angemessenen Abzug vorzunehmen.
Unfallschäden die nicht repariert wurden vielleicht.
Verkauft Vw die alten Karren noch weiter? Ich könnte mir auch denken, dass einige auf den Schrott wandern
Darum geht es VW wohl nicht.
Egal ob die auf den Schrott gehen, Hauptsache man hat die betroffenen Kunden ordentlich gemolken
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Nutzungsentschädigung nochmal durch VW Mitarbeiter was abgezogen wird.
Aber möglich ist bei dem Konzern ja alles.
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Im Urteil steht ja eigentlich genau der Betrag den VW bei Rückabwicklung zahlen muss. Man hat darüber also einen vollstreckbaren Titel. Wenn VW wirklich Schäden geltend machen möchte können sie gerne versuchen das Geld in einem separaten Verfahren zu erstreiten.
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 29. April 2020 um 12:37:09 Uhr:
Im Urteil steht ja eigentlich genau der Betrag den VW bei Rückabwicklung zahlen muss. Man hat darüber also einen vollstreckbaren Titel. Wenn VW wirklich Schäden geltend machen möchte können sie gerne versuchen das Geld in einem separaten Verfahren zu erstreiten.
100% Zustimmung
So sehe ich das auch.
Zitat:
@judyclt schrieb am 29. April 2020 um 13:22:52 Uhr:
VW wird doch nicht für Kratzer an Felgen alter Karren Gerichtsverfahren anstrengen.
Die brauchen ihre Juristen für die anstehenden Prozesse gegen die Chefetage. ^^
Hallo liebe Mitstreiter,
ich benötige mal eine kleine Entscheidungshilfe/Rat und wäre dankbar für den einen oder anderen Tipp oder Punkt den ich vergessen haben könnte. Kurz zu meinem bisherigen Tun:
Klageeinreichung in 2019, vorher (auch in 2019) Abmeldung von der MFK. Erster Termin vor dem Landgericht in den nächsten Monaten, falls er nicht abgesagt wird. Ich trage das Kostenrisiko (keine RSV).
Nun liegt mir ein Vergleich (Betrag orientiert an MFK) vor, der nur 11% des Kaufpreises ausmacht. Anwaltliche Rat lautet hier Annehmen, da noch Risikofaktoren bestehen. Zu diesen zählt laut Anwalt wohl auch die Verjährungsfrage, da es wohl Gerichte gibt die es als missbräuchlich ansehen sich von der MFK an und abzumelden um die Verjährung zu hemmen (war mir nicht bekannt, war auch eigentlich nicht meine Intension damals). Hier wisse man nicht wie und vor allem wann das BGH darüber entscheidet (am 05. Mai eher nicht so RA). Außerdem könne sich mein Verfahren über Jahre hinziehen, wenn dies nicht geklärt ist und VW weiterhin die Verzögerungstaktik fährt. Vor Klageeinreichung hieß es noch in einem Jahr sind wir durch.
Weiterer Unsicherheitsfaktor den ich sehe ist natürlich die Nutzungsentschädigung, nach allem was ich hier gelesen habe, kann man von einer maximalen Gesamtkilometerleistung von 300.000 Km ausgehen. Wenn ich mit 250.000 rechne wäre ich mit dem Ergebnis auch zufrieden, bei nur 200.000km eher nicht. Mit Zinsen rechne ich erst gar nicht.
Das o.g. Angebot ist mir eigentlich zu wenig, das gleiche hätte ich erhalten wenn ich einfach bei der MFK geblieben wäre. Da hätte ich wenigstens noch eine Widerrufsfrist von 14 Tagen gehabt und könnte den 05.05 abwarten. Bei meinem Angebot ist der Widerruf ausgeschlossen und die bekannten Verschwiegenheitsklauseln mit Vertragsstrafe. Mein Problem eigentlich nur das Prozesskostenrisiko, welches ich trage und die Unsicherheiten die mir der Anwalt wieder in den Kopf gesetzt hat.
Wird es eurer Einschätzung nach am 05.05. auf jeden Fall ein (hoffentlich verbraucherfreundliches )Ergebnis geben?
Seht ihr die Verjährungsfrage auch als unsicher? das hat mich am meisten gewunden bei den anwaltlichen Ausführungen.
Ich weiß nicht wie ich die Aktion meiner Kanzlei (war auch Vertreterin bei der MFK) zu werten habe, habe hier öfters im Forum schon gelesen, dass die Anwälte zu Vergleichen raten um die Mandantschaft (Arbeit) loszuwerden. Mich wundert eben auch, dass aktuell online einige Anwaltskanzleien zur Individualklage, statt der Annahme des MFK-Angebots, raten. Sehen die nicht das selbe Risiko wie mein RA?
Meint ihr (reparierte) Unfallschäden werden auch Thema für die Nutzungsentschädigung beim BGH sein?
Sollte eine für mich ungünstige Gesamtkilometerleistung angenommen werden, kann ich doch eigentlich das Fahrzeug an Familie /Freunde verkaufen um es nicht abgeben zu müssen und würde doch dann noch eine Entschädigungssumme erhalten, oder habe ich einen Denkfehler? Speilt das eine Rolle beim Verhältnis des Obsiegens und der Aufteilung der Kosten?
Hat noch jemand von euch ein solches Angebot letzte Woche erhalten?
Ich danke euch bereits jetzt., konnte in diesem Forum schon so einiges lernen und mitnehmen. Eigentlich hat mich schon eher das Forum, als der Anwalt, letztes Jahr zur Einzelklage bewogen.
Gruß
Läuft für Volkswagen... 😠
https://www.wallstreet-online.de/.../...lt-vw-ermittlungen-co2-angaben
Staatsanwaltschaft stellt VW-Ermittlungen wegen CO2-Angaben ein
Nachrichtenagentur: dpa-AFX - 29.04.2020, 13:57
@ErnstderLage : denke daran, dass du dich ggf. bei einem Vergleich an den Prozesskosten beteiligen musst, deinen Anwalt bezahlen musst etc.
@ErnstderLage Es ist allgemein bekannt, dass gerade die Kanzleien, die im Abgasskandal stark und mit zum Teil mehreren zehntausend Mandanten aktiv sind, ein großes Eigeninteresse daran haben, die Verfahren über Vergleiche wirtschaftlich abzuschließen.
Was die Unsicherheit der Verjährung angeht, würde ich von einer fähigen Kanzlei absolut erwarten, dies einschätzen zu können. Vielleicht können ja vorallem ältere Urteile an deinem zuständigen Landgericht dazu beitragen.
Als Selbstzahler ist es natürlich immer etwas schwieriger, aber mein Gefühl sagt: Kurs halten!
Aus dem Artikel:
"Im Ergebnis ist laut Staatsanwalt deutlich geworden, dass VW die für die Emissionen und den Verbrauch gegebenen Spielräume und noch zulässigen Toleranzbereichen für sich genutzt habe."
Warum gab es dann ein verpflichtendes Softwareupdate???
Wie verhält es sich mit der Restwertberechnung?
Was passiert wenn der Wagen zurückgegeben wird ? Wird dann das auto komplett gecheckt und wenn Kratzer und/oder kleine Macken kommt dann eine Minderung des Autos im nachhinein?
Zitat:
@Matthes2 schrieb am 29. April 2020 um 14:58:57 Uhr:
Aus dem Artikel:"Im Ergebnis ist laut Staatsanwalt deutlich geworden, dass VW die für die Emissionen und den Verbrauch gegebenen Spielräume und noch zulässigen Toleranzbereichen für sich genutzt habe."
Warum gab es dann ein verpflichtendes Softwareupdate???
Daran kann man sehen wie gut sich einige hier (nicht persönlich gemeint) mit dem Thema Abgasskandal auskennen....
Im Artikel geht es um den Co2 Ausstoß und nicht um die Abschalteinrichtigen und NOx....