Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 27. April 2020 um 20:29:19 Uhr:
Das Angebot des Geschädigten entspricht vermutlich exakt der Vorgabe des Schädigers da dieses im Rahmen des MFK-Vergleichs nicht verhandelbar ist.
Jup, exakt. Bei mir ging’s ja auch um einen der „vorläufig angenommenen“ Fälle der MFK.
Es gab vorher (ich meine 2017) schon einmal ein prozesskostenfinanziertes Vergleichsangebot über die Gansel-Kanzlei, aber damals war VW noch nicht willens und hat nicht reagiert. Und eine finanzierte Klage wollte man mir nicht anbieten...
Zitat:
@Bnuu schrieb am 27. April 2020 um 21:09:45 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 27. April 2020 um 20:37:38 Uhr:
Merkwürdig, das anscheinend doch des öfteren, von der sogenannten "vorläufigen Zusage" des Vergleichsangebots, seitens VW Gebrauch gemacht wird. Was das wohl für einen wirklichen Hintergrund hat.IIRC schauen die da noch, ob sich auf den gleichen Wagen bis zum Ende noch Vergleichswillige melden, die den Wagen _nach_ dem Antragsteller besessen haben. Der letzte Besitzer, der vor 12/15 gekauft hat, hat wohl den Anspruch.
Wenn davon nur diejenigen betroffen sind, die entweder ihren Wagen veräußert haben, oder selbst mehrere Briefe von VW für das gleiche Fahrzeug erhalten haben (Mehrfachregistrierungen, die nicht automatisch konsolidiert werden konnten), wäre das für mich eine Erklärung.
Ich habe mich selbst aufgrund der anfänglichen Schwierigkeiten mehrfach registriert, und die Gansel-Kanzlei hat dies auch noch einmal für mich getan, obwohl ich mich zu dem Zeitpunkt dort schon abgemeldet hatte und meine Akte geschlossen sein sollte.
Am Ende hat VW offenbar alle meine eigenen Anmeldungen zu einer konsolidiert, aber für die Gansel-Anmeldung bekam ich ein zweites Anschreiben, vermutlich weil dort noch das Aktenzeichen an meinen Namen angehängt war. Meine eigene habe ich für das Vergleichsangebot genutzt, und für die andere mit dem Akzenzeichen habe ich noch zwei Erinnerungen von VW erhalten, zuletzt am 20.4...
Ja klar, wenn Du dort mehrfach auftrittst - was dein gutes Recht ist - wollen die das erstmal checken. Bezieht sich ja auf die gleiche FIN.
Vielleicht sollte man diesen Thread besser in "Abgasskandal MFK" umbenennen :-)
Nun, ich bin jetzt durch mit VW. Heute ist der vom LG ausgeurteilte Betrag incl. Verzugszinsen auf meinem Konto eingegangen, nachdem VW in letzter Sekunde seine Berufung vor dem OLG zurückgezogen hat. Das interessante dabei: Verzugszinsen bis zum heutigen Tag berücksicht, aber bzgl. Nutzungsentschädigung wurde der Km Stand vom Stichtag LG Urteil letztes Jahr im März zugrunde gelegt. Habe etwas mehr als 95% zurück bekommen was ich vor knapp 3 Jahren bezahlt habe. Gut gelaufen für mich.
Euch weiterhin viel Glück!
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Glückwunsch! Ob da der bevorstehende Termin am BGH eine Rolle gespielt hat?
Das mit den Verzugszinsen ist wohl normal. Zum Nutzungsersatz: Welche Gesamtlaufleistung hat man bei Dir zugrunde gelegt? Von Zinsen seit Kauf schreibst Du nichts. Wurden also wahrscheinlich nicht gefordert, oder?
Zitat:
EuGH zu unzulässigen Abschalteinrichtung:
Schlussanträge zum VW-Abgasskandal am 30.04.2020Der EuGH wird sich nun insgesamt mit folgenden Fragen befassen:
- Hat der Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet
- Sind die Käufer dadurch über wesentliche Merkmale des Fahrzeugs getäuscht worden?
- Hat die Abschalteinrichtung zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß im realen Straßenverkehr geführt?
- Welche Bedingungen müssen gelten, damit die Abschalteinrichtung zum Schutzes des Motors aktiviert werden darf?
Passend daraus: "Nach EuGH ist vor dem BGH"
https://www.lifepr.de/.../796622Zitat:
Alles deutet vor BGH-Termin auf Niederlage von VW hin
Es werden sehr spannende Tage ...
EuGH betrifft ja nicht nur VW - sondern alle Hersteller, die Thermofenster verbauen!!! Aber gut, somit hoffe ich weiter, dass KBA ins Hintertreffen gerät....
[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt | Threadtitel beachten!]
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 28. April 2020 um 06:56:58 Uhr:
Glückwunsch! Ob da der bevorstehende Termin am BGH eine Rolle gespielt hat?Das mit den Verzugszinsen ist wohl normal. Zum Nutzungsersatz: Welche Gesamtlaufleistung hat man bei Dir zugrunde gelegt? Von Zinsen seit Kauf schreibst Du nichts. Wurden also wahrscheinlich nicht gefordert, oder?
Grundlage 300.00 km und Deliktzinsen (seit Annahmeverzug) + Verzugszinsen (seit LG Urteil letztes Jahr).
Auto wird hoffentlich die Tage abgeholt.
Zitat:
@samou [url=https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...]schrieb am 28. April 2020 um 10:37:08 Uhr
Auto wird hoffentlich die Tage abgeholt.
Wurde das vom Gericht angeordnet?
Frage deshalb, weil ich meinen Wagen abgemeldet in der Garage stehen habe.
Gruß
Zitat:
@DerKlaeger schrieb am 28. April 2020 um 12:38:46 Uhr:
Zitat:
@samou [url=https://www.motor-talk.de/.../...gen-vw-abgasskandal-t5462881.html?...]schrieb am 28. April 2020 um 10:37:08 Uhr
Auto wird hoffentlich die Tage abgeholt.Wurde das vom Gericht angeordnet?
Frage deshalb, weil ich meinen Wagen abgemeldet in der Garage stehen habe.
Gruß
Es wurde auf Rückabwicklung geklagt und gewonnen vor dem LG d.h. VW muß das Fahrzeug zurücknehmem.
Zitat:
@samou schrieb am 28. April 2020 um 14:16:19 Uhr:
Zitat:
@DerKlaeger schrieb am 28. April 2020 um 12:38:46 Uhr:
Wurde das vom Gericht angeordnet?
Frage deshalb, weil ich meinen Wagen abgemeldet in der Garage stehen habe.
GrußEs wurde auf Rückabwicklung geklagt und gewonnen vor dem LG d.h. VW muß das Fahrzeug zurücknehmem.
Ja.
Rückabwicklung bis Verkaufsraum oder Haustür?
Musst du es zu VW bringen?
Oder wird es von VW abgeholt?
Darum ging die Frage.
@samou
Zurücknahme heißt nicht abholen
Oder habe ich Dich falsch verstanden?
Gruß
Zitat:
@Bnuu schrieb am 27. April 2020 um 21:09:45 Uhr:
Zitat:
IIRC schauen die da noch, ob sich auf den gleichen Wagen bis zum Ende noch Vergleichswillige melden, die den Wagen _nach_ dem Antragsteller besessen haben. Der letzte Besitzer, der vor 12/15 gekauft hat, hat wohl den Anspruch.
Dabei wäre es doch so einfach, die Klärung dem Kunden zu überlassen. (Ver-)Kaufvertrag, Veräußerungsanzeige beim Finanzamt mitsamt entsprechenden Steuerbescheids… nichts leichter als das. Liegt das Datum der Veräußerung nach dem Stichtag, ist die Sache zugunsten des Kunden sofort geklärt.
Aber das wäre wohl zu einfach.
Komisch nur: als es darum ging, an die betrogenen Dieselkunden die Erpresserbriefe zu verschicken ("Mach mal das Software-Kaputtgrade, aber pronto, sonst Flensburg!"😉, da war irgendwie alles klar: Persönliche Daten des Halters wurden munter hin und her gepingpongt – Datenschutz, was war das nochmal… Da war den Herrschaften kein Aufwand zu hoch. Komisch komisch…
Zitat:
@DerKlaeger schrieb am 28. April 2020 um 12:38:46 Uhr:
Wurde das vom Gericht angeordnet?
Frage deshalb, weil ich meinen Wagen abgemeldet in der Garage stehen habe.
Gruß
Bei mir hatte VW einen örtlichen Händler mit der Rücknahme beauftragt. Und weil mein Auto auch abgemeldet in der Garage stand, haben die das kurzerhand mit einem Transporter abgeholt. Das lief alles völlig ruhig, sachlich und sehr freundlich ab.
Ich muß gar nix bringen ... wie die das Ding abholen ist nicht mein Problem. Die müssen jetzt was tun und sich bei meinem Anwalt melden.