Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Nimm dir ne Stunde Zeit und lese die letzten 20 Seiten hier mal durch. Dann, wenn du noch immer unsicher bist, liefere mehr Details und frage nochmal nach.
Zitat:
@Leinad8 schrieb am 20. April 2020 um 21:59:24 Uhr:
Ich brauche einen RatIch habe einen skoda octavia bj 2012
185000 km runter.
Ich schwanke ob ich das angebot annehmen soll oder weiter klagen soll?!
Guckst du hier:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5558659/
hatte mich sehr gehelfen 😉
Gruß
Hallo zusammen,
vorab: ich habe die Suchfunktion genutzt, allerdings bislang nicht die richtige Antwort finden können. Mag auch mit dem Umfang der Thematik zutun haben. Ansonsten wäre ich für eine Verlinkung dankbar!
Der Passat von meinen Eltern 2.0 TDI, BJ 2009, derzeitige Laufleistung ca. 220.000 km ist auch betroffen. Nun haben sie wohl gestern erst realisiert, dass sie sich der MFK fälscherlicherweise nicht angeschlossen haben. Da sie laufend Mails der vbz bekommen haben, sind sie (und ich) aber wohl davon ausgegangen. So wie ich das sehe, ist die Frist, um sich dieser anzuschließen, bereits am 30.09.2019 (letzter Tag vor mündlichem Verhandlungsbeginn) verstrichen. Ich sehe daher keine Möglichkeit jetzt noch an ein Vergleichsangebot heranzukommen. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob es sich trotzdem lohnt an VW zu wenden oder bleibt nur die individuelle Klage?
Danke für Eure Mithilfe.
Gruß
Wenn ihr niemals bei einem Rechtsdienstleister oder der MfK angemeldet ward, bleibt nur die Individuelle Klage.
Allerdings vertreten Einige Gerichte die Auffassung, dass die Ansprüche auf rechtliche Durchsetzung mit dem Ende 2019 verjährt sind.
Anwalt fragen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bennl7 schrieb am 21. April 2020 um 09:21:47 Uhr:
Hallo zusammen,vorab: ich habe die Suchfunktion genutzt, allerdings bislang nicht die richtige Antwort finden können. Mag auch mit dem Umfang der Thematik zutun haben. Ansonsten wäre ich für eine Verlinkung dankbar!
Der Passat von meinen Eltern 2.0 TDI, BJ 2009, derzeitige Laufleistung ca. 220.000 km ist auch betroffen. Nun haben sie wohl gestern erst realisiert, dass sie sich der MFK fälscherlicherweise nicht angeschlossen haben. Da sie laufend Mails der vbz bekommen haben, sind sie (und ich) aber wohl davon ausgegangen. So wie ich das sehe, ist die Frist, um sich dieser anzuschließen, bereits am 30.09.2019 (letzter Tag vor mündlichem Verhandlungsbeginn) verstrichen. Ich sehe daher keine Möglichkeit jetzt noch an ein Vergleichsangebot heranzukommen. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob es sich trotzdem lohnt an VW zu wenden oder bleibt nur die individuelle Klage?
Danke für Eure Mithilfe.
Gruß
Bei 220 TSD Km auf der Uhr kannst du einen Prozess vergessen. Die Prozessfinanzierer winken bereits bei 200 TSD ab. Da ist bei denen der Kosten/Nutzen Faktor zu gering. Wenn du einen Nutzwert von 250 TSD bei Gericht angerechnet bekommst, bleibt sowieso kein Wert mehr übrig, den es zu ersetzten gäbe. Du musst mindestens mit 1 Jahr Prozesszeit rechnen. Dein Tacho läuft in der Zeit weiter...
Schau auch hier:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5558659/
Gruß Zetta
auch mit dem neuen Motor EA 288 ist jetzt berechtigte Klage möglich
https://www.anwalt.de/.../...-vw-bei-golf-vii-mit-motor-ea_166821.html
Zitat:
@db71 schrieb am 21. April 2020 um 11:28:59 Uhr:
auch mit dem neuen Motor EA 189 ist jetzt berechtigte Klage möglichhttps://www.anwalt.de/.../...-vw-bei-golf-vii-mit-motor-ea_166821.html
Du meinst sicher den EA288 im Golf VII
Zitat:
Bei 220 TSD Km auf der Uhr kannst du einen Prozess vergessen. Die Prozessfinanzierer winken bereits bei 200 TSD ab. Da ist bei denen der Kosten/Nutzen Faktor zu gering. Wenn du einen Nutzwert von 250 TSD bei Gericht angerechnet bekommst, bleibt sowieso kein Wert mehr übrig, den es zu ersetzten gäbe. Du musst mindestens mit 1 Jahr Prozesszeit rechnen. Dein Tacho läuft in der Zeit weiter...
Schau auch hier:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5558659/Gruß Zetta
Kann man so pauschal nicht sagen, es geht ja auch darum, ob es überhaupt rechtens ist, eine Nutzung abzuziehen. Und wenn dies so ist, für welchen Zeitraum ist die Nutzung maßgeblich? Werden ggf sogar Zinsen berücksichtigt? Das sind alles Sachen, die wir wohl erst am 5. Mai wissen.
Ich habe mit aktuell 190.000km Laufleistung eine Annahme vom Prozessfinanzierer bekommen und werde es durchziehen.
Danke für Eure Antworten! Das bestätigt erstmal das, was ich angenommen habe. Das Geld ist dann wohl leider futsch...
Zitat:
@Peppi2020 schrieb am 21. April 2020 um 12:06:48 Uhr:
Zitat:
Bei 220 TSD Km auf der Uhr kannst du einen Prozess vergessen. Die Prozessfinanzierer winken bereits bei 200 TSD ab. Da ist bei denen der Kosten/Nutzen Faktor zu gering. Wenn du einen Nutzwert von 250 TSD bei Gericht angerechnet bekommst, bleibt sowieso kein Wert mehr übrig, den es zu ersetzten gäbe. Du musst mindestens mit 1 Jahr Prozesszeit rechnen. Dein Tacho läuft in der Zeit weiter...
Schau auch hier:
https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5558659/Gruß Zetta
Kann man so pauschal nicht sagen, es geht ja auch darum, ob es überhaupt rechtens ist, eine Nutzung abzuziehen. Und wenn dies so ist, für welchen Zeitraum ist die Nutzung maßgeblich? Werden ggf sogar Zinsen berücksichtigt? Das sind alles Sachen, die wir wohl erst am 5. Mai wissen.
Ich habe mit aktuell 190.000km Laufleistung eine Annahme vom Prozessfinanzierer bekommen und werde es durchziehen.
Wenn du darauf spekulierst, dass nach dem Urteil eventuell keine Nutzungsentschädigung abgezogen wird, hast du natürlich recht. Aber wie realistisch ist das? Meine Meinung: dieser Fall wird zu 90% nicht eintreten. Noch weniger, dass es auf den Kaufpreis nachträglich Zinsen geben wird. Das käme VW so teuer, dass es kein Gericht wagen wird, vor allem in dieser Corona-Zeit, ein solch Verbraucher freundliches Urteil zu fällen. Dafür ist Deutschland ein zu Auto-(Hersteller) freundliches Land. Die einzigen, die derzeit an der Dieselaffäre verdienen (werden) sind Anwälte.
Mein Beispiel: Passat, Modelljahr 2013, 170 TSD auf dem Tacho, derzeitiger Marktwert: 8370,- € laut Online Berechnung bei einem Prozessfinanzierer.
VW Vergleichsangebot: 3872,-€ + 8370,- Marktwert = 12.242,- € (Wenn ich das Auto verkaufen würde, was ich gar nicht möchte)
Mit Prozessfinanzierer (20% Provision ohne Vorauszahlung) bei Nutzungsentschädigung berechnet mit 300.000 km Lebensdauer: Geschätzter Erstattungsbetrag: 14.330,-€ abzgl. 8370,-€ Marktwert=5960,- € Entschädigungsbetrag. Davon ab gehen die 20% Provision, bleiben 4.768,- € übrig. Plus Marktwert von 8370,- = 13.138,-€ => gerade mal 896,-€ mehr als beim VW-Vergleich. (Und ich muss das Auto zurückgeben und mir ein neues kaufen)
mit 250.000 km Lebensdauer gerechnet bleiben dann am Ende nur noch 10.151,- € übrig. Das sind dann 2.091,-€ weniger, als VW anbietet.
Das ist mir den ganzen Aufwand nicht wert, für die eventuelle Möglichkeit, wenn's gut läuft, gerade mal knapp 900,-€ mehr zu haben. Oder wenn's schlecht läuft, auch über 2.000,- weniger....
Muss jeder für sich entscheiden.
Gruß Zetta
Aus meiner Sicht ist ebenfalls nur das Thema "Nutzungspauschale" interessant, schon auf Grund meiner Laufleistung. Und darum geht es am 5. Mai. Ich sehe das ähnlich, die Chance für eine Aberkennung der Nutzungspauschale ist äusserst gering. Aber sollte ich mich täuschen dann würde ich natürlich auch eine Einzelklage anstreben. Seit heute ist auch das Datum des Annahmevergleiches auf den 30. April offiziell verlängert worden. Warten wir daher mal den 5. Mai ab.
Zitat:
@ZettaDriver schrieb am 21. April 2020 um 13:25:07 Uhr:
Wenn du darauf spekulierst, dass nach dem Urteil eventuell keine Nutzungsentschädigung abgezogen wird, hast du natürlich recht. Aber wie realistisch ist das? Meine Meinung: dieser Fall wird zu 90% nicht eintreten. Noch weniger, dass es auf den Kaufpreis nachträglich Zinsen geben wird. Das käme VW so teuer, dass es kein Gericht wagen wird, vor allem in dieser Corona-Zeit, ein solch Verbraucher freundliches Urteil zu fällen.
Hallo,
du unterstellst also, daß das BGH sich von wirtschaftlichen Erwägungen leiten lässt, und nicht nach Gesetz urteilt. Das glaube ich nicht.
Unterstellen wir mal eine Nutzungsentschädigung von 10 ct/km bei einer Laufleistung von 100000 km.
Dann sind das 10000€ je Kläger. Bei 100000 Klägern sind das in der Summe 1 Mrd €.
Du hast aber mitbekommen, daß VW grade durch Erhöhung der Dividende eine knappe Mrd. verblasen hat. Die gesamt Dividende betrug über 3 Mrd €.
Damit hätte VW vermutlich alle Einzelkläger glücklich machen können, und on Top noch 100000 Autos zusätzlich im Fuhrpark gehabt.
Natürlich wird VW versuchen, auf die Tränendüse zu drücken, aber ich gehe davon aus, das die Richter nicht übersehen haben, daß gerade Mrden € als Dividende ausgeschüttet wurden und der Gewinn im 2stelligen Mrd Bereich liegt.
Gruss
Lutz
Zitat:
@ZettaDriver schrieb am 21. April 2020 um 13:25:07 Uhr:
Das ist mir den ganzen Aufwand nicht wert, für die eventuelle Möglichkeit, wenn's gut läuft, gerade mal knapp 900,-€ mehr zu haben. Oder wenn's schlecht läuft, auch über 2.000,- weniger....
Genau auf diese Unsicherheit setzt VW. Und wer erst mal den Vergleichsbetrag auf dem Konto hat wird sich sich vermutlich ganz genau überlegen zu widerrufen. Auch wenn er noch die Möglichkeit hat. Denn dann muss das Geld nämlich zurück. Auch wenn der BGH verbraucherfreundlich urteilt. Vor allem ohne Rechtschtzversicherung bzw. mit Prozesskostenfinanzierer ist das eine zusätzliche Hürde. Da werden viele einfach das Geld behalten wollen. Auch wenn sie mehr rausschlagen könnten.
Zitat:
@Lutz317 schrieb am 21. April 2020 um 15:08:52 Uhr:
Zitat:
@ZettaDriver schrieb am 21. April 2020 um 13:25:07 Uhr:
Wenn du darauf spekulierst, dass nach dem Urteil eventuell keine Nutzungsentschädigung abgezogen wird, hast du natürlich recht. Aber wie realistisch ist das? Meine Meinung: dieser Fall wird zu 90% nicht eintreten. Noch weniger, dass es auf den Kaufpreis nachträglich Zinsen geben wird. Das käme VW so teuer, dass es kein Gericht wagen wird, vor allem in dieser Corona-Zeit, ein solch Verbraucher freundliches Urteil zu fällen.Hallo,
du unterstellst also, daß das BGH sich von wirtschaftlichen Erwägungen leiten lässt, und nicht nach Gesetz urteilt. Das glaube ich nicht.
Unterstellen wir mal eine Nutzungsentschädigung von 10 ct/km bei einer Laufleistung von 100000 km.
Dann sind das 10000€ je Kläger. Bei 100000 Klägern sind das in der Summe 1 Mrd €.Du hast aber mitbekommen, daß VW grade durch Erhöhung der Dividende eine knappe Mrd. verblasen hat. Die gesamt Dividende betrug über 3 Mrd €.
Damit hätte VW vermutlich alle Einzelkläger glücklich machen können, und on Top noch 100000 Autos zusätzlich im Fuhrpark gehabt.Natürlich wird VW versuchen, auf die Tränendüse zu drücken, aber ich gehe davon aus, das die Richter nicht übersehen haben, daß gerade Mrden € als Dividende ausgeschüttet wurden und der Gewinn im 2stelligen Mrd Bereich liegt.
Gruss
Lutz
Natürlich hast du recht, das BGH wird sich an Recht und Gesetz halten. Es gibt aber gerade hier wohl einen ziemlichen Auslegungsspielraum. Warum gibt es wohl so viele unterschiedliche Urteile bisher? Und auch ein Betrug ändert nichts daran, dass du dein Auto bisher fahren konntest. Dafür eine Nutzungsentschädigung anzurechnen, liegt also im rechtlichen Rahmen.
Wir reden hier aber nicht über 100 TSD Kläger. In Deutschland sind 2,8 Mio. Autos betroffen. Bisher sind 260 TSD berechtigte bei der MFK angemeldet. Einzelklagen gibt es bisher schätzungsweise 60 TSD sowie 50 TSD Urteile. Wenn es dann so ein eindeutig verbraucherfreundliches Urteil gäbe, kämen möglicherweise 1-2 Mio neue Klagen auf VW zu. Das wären dann ganz andere Dimensionen.
Schau mal hier: https://www.tagesschau.de/inland/dieselskandal-klagen-101.html
Das ist ein Auszug aus dem Link:
Neben der Musterfeststellungsklage laufen an Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten im ganzen Land viele Einzelklagen gegen Volkswagen. Der Konzern meldet aktuell bundesweit rund 60.000 anhängige Klagen. Daneben gibt es mittlerweile 50.000 Urteile. Nach Firmenangaben fielen mehr als 210 Urteile auf OLG-Ebene "weit überwiegend" im Sinne von VW aus. In der Regel wurde den Kunden dann kein umfangreicher Schadenersatz oder neuer Wagen zugesprochen. Es gibt aber einige Fälle, in denen Richter Letzteres entschieden.
Gruß
Zetta
Zitat:
Genau auf diese Unsicherheit setzt VW. Und wer erst mal den Vergleichsbetrag auf dem Konto hat wird sich sich vermutlich ganz genau überlegen zu widerrufen. Auch wenn er noch die Möglichkeit hat. Denn dann muss das Geld nämlich zurück. Auch wenn der BGH verbraucherfreundlich urteilt. Vor allem ohne Rechtschtzversicherung bzw. mit Prozesskostenfinanzierer ist das eine zusätzliche Hürde. Da werden viele einfach das Geld behalten wollen. Auch wenn sie mehr rausschlagen könnten.
Du hast 14 Tage Widerrufsrecht ab dem Tag, an dem VW dein Vergleichsangebot angenommen hat. Danach gibt's kein Zurück mehr!
Gruß
Zetta