Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 weitere Antworten
15474 Antworten

Zitat:

@Steam24 schrieb am 20. April 2020 um 14:37:12 Uhr:


Ich rechne in der Tat mit einer Verschiebung der BGH-/EUGH-Termine. Dass wir das als letzte erfahren, gehört zum Spiel. 😉

Gerade mal nachgesehen: Beide Termine sind laut deren Terminkalender immer noch aktuell und (noch) nicht verschoben.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 20. April 2020 um 14:54:40 Uhr:



Zitat:

@Steam24 schrieb am 20. April 2020 um 14:37:12 Uhr:


Ich rechne in der Tat mit einer Verschiebung der BGH-/EUGH-Termine. Dass wir das als letzte erfahren, gehört zum Spiel. 😉

Gerade mal nachgesehen: Beide Termine sind laut deren Terminkalender immer noch aktuell und (noch) nicht verschoben.

Hoffen wir, dass es dabei bleibt. 😉

Ich bitte doch darum, dass das Portal aktiv bleibt. Denn nachdem mir das Bundesamt für Justiz meine korrekte Anmeldung zur MFK schriftlich bestätigt hat, muss VW das immer noch prüfen. Ich habe also immer noch keine Zugangsdaten und kann kein Vergleichsangebot annehmen. Aber eine Fristverlängerung über den 20.04.2020 hinaus haben Sie mir bereits per Mail eingeräumt. Äusserst Großzügig! So kann ich mir denn die BGH/ EUGH Urteile ganz in Ruhe anschauen, so sie denn bei den Terminen bleiben.

Ich will ja keine Spaßbremse sein, aber ihr glaubt doch nicht ernsthaft, das VW irgendeine Frist zu seinem Nachteil ändert. Spätestens, wenn Volkswagen euch die Annahme --->eures Vergleichangbots<--- auf irgendeine Art und Weise bestätigt oder zusagt, dann beginnt auch mit Sicherheit die Widerrufsfrist zu laufen. Wir sind nach wie vor die Bittsteller!! Lasst nur die letzten fünf Jahre der VW-Dieselthematik Revue passieren...

Ähnliche Themen

Alles richtig. Nur sollte der 5. Mai weiterhin aufrecht erhalten bleiben, dann passt es ja.

Zitat:

@h-p-d schrieb am 20. April 2020 um 15:55:42 Uhr:


So kann ich mir denn die BGH/ EUGH Urteile ganz in Ruhe anschauen, so sie denn bei den Terminen bleiben.

Urteile wirst du dort wohl nicht zu Gesicht bekommen, allenfalls Trends ableiten können.

Die Termine sind nur Schlussplädoyers bzw. erste mündliche Verhandlung:

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/https://www.bundesgerichtshof.de/.../VIZR252-11.html?nn=10660434

Vielleicht räumt VW die Fristverlängerung bis zum 30.4 js nur für die eigene Abarbeitung/Bestätigung bzw. für das Hochladen noch fehlender Dokumente vor? 😁

Merkwürdig ist auch das einige von einem fehlenden Abschlussdatum in der Vergleichsbestätigung berichten. Irgendwie habe ich noch nicht durchschaut warum VW auf einmal das mit aller Macht durchgeboxte Datum nun selbst über den Haufen wirft.

Vielleicht kann ja in den nächsten Tagen mal jemand berichten - wenn er einen Vergleich erfolgreich nach dem 20.4 abgeschlossen hat - bis wann seine Widerrufsfrist läuft bzw. welches Abschlussdatum der Vergleich trägt.

Werde ich dann machen.

Zitat:

@Bogumilio schrieb am 20. April 2020 um 16:21:58 Uhr:



Zitat:

@h-p-d schrieb am 20. April 2020 um 15:55:42 Uhr:


So kann ich mir denn die BGH/ EUGH Urteile ganz in Ruhe anschauen, so sie denn bei den Terminen bleiben.

Urteile wirst du dort wohl nicht zu Gesicht bekommen, allenfalls Trends ableiten können.
Die Termine sind nur Schlussplädoyers bzw. erste mündliche Verhandlung:
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/
https://www.bundesgerichtshof.de/.../VIZR252-11.html?nn=10660434

Ich dachte immer etwaige Zinsansprüche werden erst im Juni/Juli verhandelt am BGH?!

In dem Link oben bezüglich des Verfahren am 5. Mai geht es um Rückgabe Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung nebst Zinsen oder verstehe ich das falsch?

https://www.swr3.de/.../index.html

20.4.2020, 12:04 Uhr

Bis Montag sollten die gut 260.000 berechtigten Kunden den Vergleich annehmen, den die Verbraucherzentrale mit VW ausgehandelt hat. Inzwischen hat VW die Frist aber verlängert. Das sollten Geschädigte jetzt wissen.

Zitat:
Rund 200.000 Vergleichsannahmen will das Unternehmen im Laufe des Montags versenden

Zitat:

@Diesel907 schrieb am 20. April 2020 um 16:53:36 Uhr:


Ich dachte immer etwaige Zinsansprüche werden erst im Juni/Juli verhandelt am BGH?!

In dem Link oben bezüglich des Verfahren am 5. Mai geht es um Rückgabe Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung nebst Zinsen oder verstehe ich das falsch?

Ja und vor allem auch um die Anrechnung von Nutzungsersatz. Wegen dem hat der Kläger Revision eingelegt.

Zum Thema Zinsen seit Kauf (Deliktzinsen nach §849 BGB) werden wir voraussichtlich erst im Juli etwas hören.

Hab jetzt eben nochmal mit VW telefoniert. Dort wurde mir bestätigt, dass ich bis zum 30.04. Zeit habe das Angebot anzunehmen...Dann sehe ich keinen Grund, nicht z warten, um somit die Widerrufsfrist von 2 Wochen über den 05. Mai hinaus zu haben...

Die werden das Angebot auch über den 30.04 hinaus offen halten, um jeden von einer Klage abzubringen, die für VW viel teuerer würde. Je nachdem wie die Urteile ausfallen, werden die das Angebot sogar deutlich nachbessern. Das wäre meine Prognose.

Zitat:

@Skodaner schrieb am 20. April 2020 um 10:45:46 Uhr:


Ich habe heute früh die Bestätigung per Mail erhalten, dass das Angebot zum Vergleich angenommen wurde und mir der Betrag innerhalb der kommenden 12 Wochen überwiesen wird.

12 (!) Wochen! Das ist wirklich heftig! 😰

Ich brauche einen Rat

Ich habe einen skoda octavia bj 2012
185000 km runter.
Ich schwanke ob ich das angebot annehmen soll oder weiter klagen soll?!

Deine Antwort
Ähnliche Themen