Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@Wolverien schrieb am 20. April 2020 um 12:20:57 Uhr:


Also ich hab eben auch eine Mail von VW bekommen und der Betrag wird binnen 12 Wochen überwiesen. Ich war übrigends nicht bei MFK oder sonstigen Vereinen angemeldet...hab VW so vertraut und man wurde nicht enttäuscht...🙂

Wie meinst du das? Ohne an der MFK teilgenommen zu haben, oder einen Vergleich mit einer Einzelklage erzielt zu haben, macht VW doch kein Angebot?!

Zitat:

@Wolverien schrieb am 20. April 2020 um 12:20:57 Uhr:


Also ich hab eben auch eine Mail von VW bekommen und der Betrag wird binnen 12 Wochen überwiesen. Ich war übrigends nicht bei MFK oder sonstigen Vereinen angemeldet...hab VW so vertraut und man wurde nicht enttäuscht...🙂

Und du hast außergerichtlich einen Vergleich ausgehandelt?

Zitat:

@Wolverien schrieb am 20. April 2020 um 12:20:57 Uhr:


Also ich hab eben auch eine Mail von VW bekommen und der Betrag wird binnen 12 Wochen überwiesen. Ich war übrigends nicht bei MFK oder sonstigen Vereinen angemeldet...hab VW so vertraut und man wurde nicht enttäuscht...🙂

Du warst nicht angemeldet bei der MFK? Und bekommst trotzdem Schadensersatz?
Gruß

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Jap. Kann vielleicht gewissen Dinge gewesen sein weil 3 Tage später nach Kauf der Skandal kam😁 Ich hatte auch mal Wochen später an VW geschrieben....vielleicht war ich ja auf einer internen Liste...so ne Art whitelist. Hab mein Standpunkt geschildert aber auch eben freundlich sachlich..

Zitat:

@Wolverien schrieb am 20. April 2020 um 12:45:25 Uhr:


Jap. Kann vielleicht gewissen Dinge gewesen sein weil 3 Tage später nach Kauf der Skandal kam😁 Ich hatte auch mal Wochen später an VW geschrieben....vielleicht war ich ja auf einer internen Liste...whitelist 😁

Und du bekommst jetzt den gleichen Betrag wie die Autobesitzer, die bei der MFK angemeldet waren? Nach der offiziellen Liste?

Sehe ich es nun richtig, dass die Frist zur Annahme des Vergleichs bis zum 30. April verlängert wurde?

Zitat:

@Steam24 schrieb am 20. April 2020 um 11:50:31 Uhr:


Zitat:

"Das Onlineportal bleibe zudem noch verfügbar, um auch den vielen Tausenden einen Vergleich zu ermöglichen, die sich erst kurz vor dem Stichtag für den Vergleich entschieden hätten. „Wir wollen, dass alle, die vergleichsberechtigt sind, den Vergleich auch abschließen können“, so Werner. VW erwarte, dass sich die Vergleichszahl noch erhöhe, ergänzte Chefjustiziar Manfred Döss."

Wer unterschrieben hat, kann nicht mehr von den BGH-/EUGH-Urteilen profitieren. VW ist da äußerst pragmatisch. 😉

Hmm, wenn das Onlineportal noch verfügbar bleibt und auch nach dem 20.4 Vergleiche abgeschlossen werden können verschiebt sich doch auch die Widerrufsfrist (14 Tage) nach hinten. Und damit endet diese dann nach dem 5. Mai. Oder habe ich etwas übersehen?

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 20. April 2020 um 13:34:33 Uhr:



Zitat:

@Steam24 schrieb am 20. April 2020 um 11:50:31 Uhr:


Zitat:

"Das Onlineportal bleibe zudem noch verfügbar, um auch den vielen Tausenden einen Vergleich zu ermöglichen, die sich erst kurz vor dem Stichtag für den Vergleich entschieden hätten. „Wir wollen, dass alle, die vergleichsberechtigt sind, den Vergleich auch abschließen können“, so Werner. VW erwarte, dass sich die Vergleichszahl noch erhöhe, ergänzte Chefjustiziar Manfred Döss."

Wer unterschrieben hat, kann nicht mehr von den BGH-/EUGH-Urteilen profitieren. VW ist da äußerst pragmatisch. 😉


Hmm, wenn das Onlineportal noch verfügbar bleibt und auch nach dem 20.4 Vergleiche abgeschlossen werden können verschiebt sich doch auch die Widerrufsfrist (14 Tage) nach hinten. Und damit endet diese dann nach dem 5. Mai. Oder habe ich etwas übersehen?

Sieht eher danach aus, dass ich was übersehen habe, sorry. 😉

Es sei denn, die Verhandlungen werden verschoben. 😰

Die Erfahrung im Abgasskandal lehrt, dass es immer wieder anders kommt, als man denkt.

So auch bei mir ist heute die E-Mail eingetrudelt. Besten Dank an alle die mir geholfen haben. Auch möchte ich mich hier besonders bei denen fachlich fitten Usern bedanken die mich nun ja fast drei oder vier Jahre alleine in diesem Thema mit interessanten Links und Zeitungsartikeln versorgt haben. Nun warte ich mal ab, wann und wo ich die Rechnung vom Anwalt hochladen kann und dann ist dieses Thema für mich beschlossen

Es wird gerade überall berichtet, dass die Frist bis zum 30.04. verlängert wurde. Habt ihr dazu was offizielles?
Ich wollte heute annehmen, aber es macht ja wegen des Urteils am 05.Mai und der 2 wöchigen Widerrufsrecht Sinn, bis zum 30.04 zu warten...

https://www.volkswagen-newsroom.com/.../...-millionen-euro-sicher-5968

Zitat:

In zwei Wochen, am 5. Mai, verhandelt der Bundesgerichtshof über eine Einzelklage eines Autokäufers gegen VW. Der Termin steht, obwohl sehr viele andere Verhandlungen wegen der Corona-Pandemie abgesagt worden sind.

Es wird erwartet, dass es in diesem Verfahren zu einem Urteil kommen wird. Hinter dem Kläger steht nämlich das Unternehmen Myright, das Ansprüche von zahlreichen Autokäufern durchsetzen will und deshalb ein Interesse an einer Entscheidung durch das höchste Zivilgericht hat. Auf einen Vergleich will sich Myright nicht einlassen.

Quelle:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-vergleich-111.html

Kein Wunder, das VW den Vergleich jetzt so schnell über die Bühne bringen will und die Kunden schnell auszahlt. Im Schnitt kriegen die ersten 200.000 Kunden 3100€. Lächerlich.....

Zuerst hat man sich jahrelang gegen jede Aufklärung gewehrt und verzögert und verschleppt und plötzlich geht alles innerhalb von ein paar Wochen. Man kann wohl davon ausgehen, das VW mit einem für sich negativen Urteil rechnet, das den Kunden wesentlich höhere Entschädigungen zuspricht.

Zitat:

@Stancer schrieb am 20. April 2020 um 14:34:54 Uhr:


Kein Wunder, das VW den Vergleich jetzt so schnell über die Bühne bringen will und die Kunden schnell auszahlt. Im Schnitt kriegen die ersten 200.000 Kunden 3100€. Lächerlich.....

Zuerst hat man sich jahrelang gegen jede Aufklärung gewehrt und verzögert und verschleppt und plötzlich geht alles innerhalb von ein paar Wochen. Man kann wohl davon ausgehen, das VW mit einem für sich negativen Urteil rechnet, das den Kunden wesentlich höhere Entschädigungen zuspricht.

Ich rechne in der Tat mit einer Verschiebung der BGH-/EUGH-Termine. Dass wir das als letzte erfahren, gehört zum Spiel. 😉

Wenn ich es richtig sehe, und man dem Vergleich nun bis Ende April zustimmen kann, würde es ja mit dem 5. Mai noch passen. Immerhin hat man nach Zustimmung ein 14 tägiges Rücknahmerecht.

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