Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@louk schrieb am 16. April 2020 um 23:38:18 Uhr:
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 16. April 2020 um 19:13:13 Uhr:
Der Deal sieht ausschließlich eine Klage auf Rückabwicklung und eine darüber ergehende Gerichtsentscheidung vor. Der Erlös muss höher sein als die Vorabzahlung. Aber: das Auto ist bei "Erfolg" futsch.
Das sind Füchse, die haben doch schon ausgerechnet, dass das Auto mehr als die Vorauszahlung wert ist.Es gibt einen Ausweg, das Auto fiktiv an einen Bekannten oder Verwandet verkaufen aber dennoch weiterfahren.
Das Fahrzeug muss nicht mehr verfügbar sein, um die Entschädigung zu erhalten.
Der Verkaufserlös wird von der Entschädigung abgezogen und davon gehen dann aber 50% an den Prozessfinanzierer. Über den weg macht man auf keinen Fall miese.
In dem Falle, ein Gutachten erstellen lassen um dann vor Gericht später nicht um den echten Wert zu streiten! Alles nicht so einfach, wie es klingt.
Hallo,
ich tue mich aktuell auch sehr schwer eine richtige Entscheidung zu treffen. Bis 2013 war ich Selbständig und hatte einen Golf VI Variant in 2011 neu geleast. Da die Firma liquidiert wurde, hat die Firma vorab das Auto aus dem Leasing rausgekauft und ich habe es meiner eigenen Firma privat abgekauft Die Eckdaten sehen so aus:
Leasingbeginn: 23.08.2011
Gekauft: 30.04.2013
Kaufpreis: 19.800 €
Kilometerstand 30.04.2013 70.000 KM
Kilometerstand heute: 101.000 KM
geschätzter Wert des Wagens: ca. 10.000 €
Würde das Thema gerne hinter mich lassen aber de angebotene Summe von VW zu dem was laut Profin möglich ist (22.769€ aktueller Anspruch, 25.352€ nach BGH Urteil) ist doch sehr verlockend. Was tun?
Zitat:
@Lutz317 schrieb am 17. April 2020 um 09:54:39 Uhr:
Und dann heulen die vor Gericht, es sei kein Geld vorhanden.Jeder Mittelstaendler würde jetzt Geld zurück legen, aber bei VW wird es rausgeblasen und dann nach dem Staat gerufen, um weitere Subventionen zu erhalten.
Geh', wie ich, in der Krisenzeit Angeln, Fahrradfahren oder lege Dich mit einem unterhaltsamen Buch einfach nur in die Sonne. Es lohnt sich echt nicht, sich über diesen Teil der Wirtschaftspolitik aufzuregen.
Die VW-Anwälte heulen wohl nicht vor Gericht. Es wird gerafft was man kriegen kann, und geschützt, was man behalten will. Macht "der Bürger" aber auch. Wenn jeder an sich denkt, ist halt an alle gedacht.
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 17. April 2020 um 11:49:22 Uhr:
In dem Falle, ein Gutachten erstellen lassen um dann vor Gericht später nicht um den echten Wert zu streiten! Alles nicht so einfach, wie es klingt.
Ein außergerichtliches Gutachten nützt gar nix, nur das eines gerichtlich bestellten Sachverständigen. Der müsste erst einmal an das verkaufte Auto herankommen. Hat mir alles schon mein Anwalt gesagt.
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Zitat:
@KlStoertebeker schrieb am 17. April 2020 um 12:05:01 Uhr:
Gekauft: 30.04.2013
Kaufpreis: 19.800 €
Kilometerstand 30.04.2013 70.000 KM
Kilometerstand heute: 101.000 KM
geschätzter Wert des Wagens: ca. 10.000 €22.769€ aktueller Anspruch, 25.352€ nach BGH Urteil
Deine Anspruchs-Bewertung bzw. Erwartung ist aber sehr großzügig.
Zitat:
@boomer68 schrieb am 17. April 2020 um 09:43:40 Uhr:
Rn 60-66: die beidseitigen Ersatzansprüche werden automatisch saldiert (d.h., Zinsen auf den Kaufpreis sind im linearen Nutzungsersatz bereits “eingepreist”).
Die Argumentation habe ich auch schon mal gehört, sie erscheint mir jedoch nicht ganz schlüssig.
Beispiel: Postgolf, 10 Jahre, Kaufpreis 20.000€, 250.000km gelaufen
Bei Rückabwicklung würde man genau 0€ für ein noch gut funktionierendes Fahrzeug bekommen. In den zehn Jahren sind jedoch etwa 8000€ an Zinsen aufgelaufen (bei 4% statisch). Das scheint mir dann doch ein wenig zu „industriefreundlich“ zu sein.
Ich hoffe das der BGH das Ganze etwas differenzierter sieht und eine für beide Parteien gerechte und gut nachvollziehbare Lösung erarbeitet. Vor allem mit Hinsicht auf die Tatsache das die bekannte Formel zur Berechnung des Nutzungsersatzes ursprünglich für Rückabwicklungen bei Gewährleistungsfällen gedacht war. Und dabei handelt es in der Regel um junge Fahrzeuge mit geringer Laufleistung.
Hmm hab gehofft noch 1,2 Denkanstöße zu meinem konkreten Fall zu bekommen 🙂
Nochmal letzter Versuch mit meinen Eckdaten:
Rechtschutz: nein
Musterklage: ja
Kaufpreis: 30.000 Euro im Jahr 2010
Laufleistung: 191.500 km
Angebot VW: 2.321 Euro also 7.7 Prozent vom Kaufpreis
Prozessfinanzierer hat Annahme bestätigt und zahlt vorab den VW Betrag und erhält 30 Prozent bei Einzelklage
Eigentlich spricht alles für den Prozessfinanzierer, allerdings habe ich etwas Angst, dass es am Ende nur den Restwert vom PKW gibt, also 7.020 Euro und hiervon der Prozessfinanzierer nochmal 30 Prozent einbehalten würde und ich meinen PKW abgeben müsste. Das wäre dann der worst case Fall. Wie seht ihr meine Konstellation? Vielen Dank im Voraus ??
Wenn ich meine Daten beim Rechner von test.de (https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5558659/) eingebe kommt folgendes Ergebnis:
Es hat keinen Sinn, gegen den Hersteller ihres Skandalautos vorzugehen. Der Restwert Ihres Wagens wird wahrscheinlich um 1.175,78 Euro höher als die zu erwartende Schadenersatzzahlung sein.
Das Nutzung keine Rolle spielt kann man wohl eher nicht erwarten und Zinsen ab Kaufpreis sind zumindest auch nicht sehr wahrscheinlich. Also bleibt wohl nur Angebot annehmen und die Kiste weiterfahren, auch wenn es mir irgendwie wiederstrebt 🙁
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 17. April 2020 um 13:06:53 Uhr:
Bei Rückabwicklung würde man genau 0€ für ein noch gut funktionierendes Fahrzeug bekommen. In den zehn Jahren sind jedoch etwa 8000€ an Zinsen aufgelaufen (bei 4% statisch). Das scheint mir dann doch ein wenig zu „industriefreundlich“ zu sein.Ich hoffe das der BGH das Ganze etwas differenzierter sieht und eine für beide Parteien gerechte und gut nachvollziehbare Lösung erarbeitet. Vor allem mit Hinsicht auf die Tatsache das die bekannte Formel zur Berechnung des Nutzungsersatzes ursprünglich für Rückabwicklungen bei Gewährleistungsfällen gedacht war. Und dabei handelt es in der Regel um junge Fahrzeuge mit geringer Laufleistung.
Die Hoffnung stirbt immer zuletzt, aber in diesem Punkt siehe mal https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
So, habe jetzt nach langem Grübeln, lesen im Forum und der Rückmeldung und Beratung einer Kanzlei, übrigens die Einzige die auf meine Anfrage bzw. "Klagerechner" ihrer Website, geantwortet hat,
den Vergleich angenommen.
Bekomme 3551€.
Laufleistung bis dato 272.500km
Etwa Restwert 4000€
Da macht es für mich keinen Sinn mehr zu klagen.
Wenn es ein Geschäft für die Kanzleien wäre, hätten sie mir, auf meine Anfragen hin, die Bude eingerannt.
Hoffe das mir mein Passat die Treue hält.
Und laaaaaange läuft
Zitat:
@aerf schrieb am 17. April 2020 um 14:22:51 Uhr:
So, habe jetzt nach langem Grübeln, lesen im Forum und der Rückmeldung und Beratung einer Kanzlei, übrigens die Einzige die auf meine Anfrage bzw. "Klagerechner" ihrer Website, geantwortet hat,
den Vergleich angenommen.
Bekomme 3551€.
Laufleistung bis dato 272.500km
Etwa Restwert 4000€Da macht es für mich keinen Sinn mehr zu klagen.
Wenn es ein Geschäft für die Kanzleien wäre, hätten sie mir, auf meine Anfragen hin, die Bude eingerannt.
Hoffe das mir mein Passat die Treue hält.
Und laaaaaange läuft
Bei der Konstellation hätte ich den Vergleich auf jeden Fall auch angenommen. Wie siehst du es bei mir?
https://www.presseportal.de/pm/119896/4573403
17.04.2020 – 10:17 - Rogert & Ulbrich
VW-Vergleich annehmen oder mit Profin klagen und ebenfalls sofort kassieren?
Zitat:
@Peppi2020 schrieb am 17. April 2020 um 13:43:55 Uhr:
Hmm hab gehofft noch 1,2 Denkanstöße zu meinem konkreten Fall zu bekommen 🙂Nochmal letzter Versuch mit meinen Eckdaten:
Rechtschutz: nein
Musterklage: ja
Kaufpreis: 30.000 Euro im Jahr 2010
Laufleistung: 191.500 km
Angebot VW: 2.321 Euro also 7.7 Prozent vom Kaufpreis
Prozessfinanzierer hat Annahme bestätigt und zahlt vorab den VW Betrag und erhält 30 Prozent bei EinzelklageEigentlich spricht alles für den Prozessfinanzierer, allerdings habe ich etwas Angst, dass es am Ende nur den Restwert vom PKW gibt, also 7.020 Euro und hiervon der Prozessfinanzierer nochmal 30 Prozent einbehalten würde und ich meinen PKW abgeben müsste. Das wäre dann der worst case Fall. Wie seht ihr meine Konstellation? Vielen Dank im Voraus ??
Was brauchst Du denn noch für "Denkanstöße"?
Hier werden aber jetzt immer mehr solche Fragen gestellt, auf die es in der Regel nur kostenpflichtige Antworten gibt. Was erwartet Ihr eigentlich von diesem Forum? Wenn die Kanzleien Lockfutter ausstreuen, müsst Ihr nur "verständig" lesen, dann wisst Ihr, ob sich das wirtschaftlich für Euch lohnt?
Es ist doch völlig klar: Die überall wie Pilze (es sind ja eher "Pop-Ups"😉 aus dem Boden schießende, aufgrund ihrer Häufigkeit und Omnipräsenz nervige Kanzleiwerbung kostet schon Geld. Und dann wollen die Anwälte auch noch Gewinn generieren. Das muss doch alles irgendjemand bezahlen, entweder Ihr oder VW. O.k., die Kosten des Einzelfalls sinken mit dem Massengeschäft, aber der Mindestlohn soll schon überschritten werden.
Ich erwarte nichts, habe nur gehofft, dass vielleicht ähnliche Fallkonstellationen bestehen und man gemeinsam überlegt, was vielleicht am sinnvollsten ist.
Mir fällt die Entscheidung unheimlich schwer und ich könnte mir vorstellen, dass es einigen so geht. Daher finde ich die Diskussion nicht unnötig. Natürlich wissen wir alle nicht, was am 5. Mai rauskommt, aber dennoch gibt's Fälle wie von aerf, die m.E. eindeutig sind oder Fälle, wo es schwierig ist und man vielleicht gerne weitere Meinungen hört.
Ich bspw finde meinen Fall schwierig, da es zwar fast nur positiver ausgehen kann als die Annahme des VW Vergleichs, aber dennoch die Möglichkeit besteht, schlechter darzustehen bei Rückgabe des Autos, Anrechnung der Nutzung bei Annahme 250.000km und Berücksichtigung KEINER Zinsen. Denn dann würde nur der Prozessfinanzierer ein Geschäft machen, wenn auch kein grosses...