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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@Oecher1963 schrieb am 20. März 2020 um 18:31:15 Uhr:

Hast du den schon einen Anwalt konsultiert und bezahlt?

Ne, interessiert mich nicht. Ich schenke meinem Anwalt das Geld. 14 Tage Zeit zum Widerruf habe ich noch immer. Will mit der Sache abschießen, ziehen bald ins Ausland.

Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit diesem VergleichWenn Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, ob Sie einen Vergleichabschließen möchten, wird Volkswagen Ihnen Beratungskosten bis zu einer Höhevon 190 Euro (zzgl. MwSt.) nach Vorlage einer Rechnung erstatten. Dies gilt nur,wenn Sie den Vergleich auch tatsächlich annehmen

Steht leider nicht wie und wo, mal ne Email hinschreiben.

Zitat:

@2.0TDI-GOLF schrieb am 20. März 2020 um 18:21:40 Uhr:

Was ist eigentlich deine Vorstellung jetzt? Dir ist das Vergleichsangebot, das der vzbv mit VW ausgehandelt hat, zu wenig? Dann nimm es nicht an, bemüh dich selbst und verklag VW selbständig auf deine individuellen Vorstellungen.

Nein, es geht mir nicht darum. Ich frage mich nur, warum ich dort einen Betrag dort eingeben soll, wenn mir VW ein Vergleichsangebot macht? Es ergibt doch keinen Sinn, wenn VW seine Vorstellungen zu den Vergleichen hat, selbst noch einen Betrag, den man sich vorstellt einzugeben. Dass ich dann genau diesen Betrag, den VW sich vorstellt wiederum eingeben soll, ergibt doch überhaupt keinen Sinn.

Warum wird das nicht so gemacht: Der Betrogene bekommt das Angebot zugesendet und stimmt zu oder nicht.

Bis ich soweit bin und es einsehen kann, wird es wohl noch eine Weile dauern. Der Aktivierungslink zur Plattform lässt schon mehrere Stunden auf sich warten...

Also ich warte seit Stunden auf die Email mit dem Bestätigungslink (GMX)

am 20. März 2020 um 18:47

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

Zitat:

@Maxsimo schrieb am 19. März 2020 um 07:46:22 Uhr:

ich habe mich vor einigen Jahren aufgrund des EA189 VW Abgasbetrug Myright angeschlossen. Wie von Myright empfohlen habe ich mich auch der Musterfeststellungsklage angeschlossen.

Ich habe jetzt ein Vergleichsangebot von VW bekommen und will dieses gerne annehmen. Komme ich aus dem Myright Vertrag raus bzw. kann ich diesen kündigen? Ich habe diese Frage schon mal gestellt habe aber keine passende Antwort bekommen.

Hallo zusammen!

Ich bin ebenfalls MyRighter bei gleichzeitiger Anmeldung zur MFK. Habe gerade eben das Schreiben von VW aus dem Briefkasten gefischt.

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

Obwohl ich mit meiner alten Gurke (siehe Profil) eher am unteren Ende der Entschädigungs-Spanne (siehe ADAC-Liste) lokalisiert bin, würde ich das Angebot von VW dennoch gerne annehmen um endlich einen Schlußstrich zu ziehen. Außerdem hat meiner schon einiges an Kilometern auf der Uhr.

Würde mich freuen wenn die neuesten Entwicklungen diesbezüglich hier gepostet werden.

Ich habe heute eine E-Mail vom MyRight bekommen:

„Apropos Kündigung: Uns erreichen gelegentlich Anfragen, wie es denn ist, wenn ein Kunde jetzt bei myRight kündigt und dann selbst einen Vergleich mit VW schließt. Das Gesetz regelt dazu: Uns steht auch in diesem Fall eine Erfolgsprovision zu. Die Höhe hängt davon ab, welchen Anteil die bis zur Kündigung entfalteten Bemühungen von myRight an dem letztlich erreichten Erfolg hatten.“

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

am 20. März 2020 um 18:51

Ist die Höhe der Erfolgsprovision denn nicht im Vertrag von MyRight festgeschrieben? Im Zweifelsfall würde ich damit kalkulieren. Im übrigen ist die Vorgehensweise von MyRight doch völlig ok und auch üblich. Oder nicht?

Zitat:

@steff1312 schrieb am 20. März 2020 um 19:45:57 Uhr:

Also ich warte seit Stunden auf die Email mit dem Bestätigungslink (GMX)

Hat bei mir keine 10 Sekunden gedauert! (GMail)

Zitat:

@steff1312 schrieb am 20. März 2020 um 19:45:57 Uhr:

Also ich warte seit Stunden auf die Email mit dem Bestätigungslink (GMX)

Dann geht's nicht nur mir so. Habe auch GMX und im Spamordner ist es nicht gelandet.

Zitat:

@Tody77 schrieb am 20. März 2020 um 19:43:15 Uhr:

Ich frage mich nur, warum ich dort einen Betrag dort eingeben soll, wenn mir VW ein Vergleichsangebot macht?

@Bernddasbrot2008

 

Kannst du das bestätigen?

Zitat:

@Tody77 schrieb am 20. März 2020 um 19:59:50 Uhr:

Dann geht's nicht nur mir so. Habe auch GMX und im Spamordner ist es nicht gelandet.

Wenn du nicht angemeldet bist - wieso kennst du die Eingabeprozedur zum Vergleich?

Zitat:

@2.0TDI-GOLF schrieb am 20. März 2020 um 20:00:16 Uhr:

Zitat:

@Tody77 schrieb am 20. März 2020 um 19:43:15 Uhr:

Ich frage mich nur, warum ich dort einen Betrag dort eingeben soll, wenn mir VW ein Vergleichsangebot macht?

@Bernddasbrot2008

Kannst du das bestätigen?

Nö. Ich habe keine Summe eingeben müssen. Er meint sicherlich die Auflistung. Das sah nur so aus das man dort was eintragen musste. Alles war ausgefüllt und konnte nicht geändert werden. In Schritt 4 (glaube ich) wurde die Vergleichssumme genannt. Davor musste man FIN / Adresse / Zulassungsb. Teil. 2 hochladen und nochmals das Datum von Hand eintragen, wann der Wagen auf einen zugelassen wurde.

Dann noch diverse Fragen beantworten und die Datenschutzverordnungen annehmen. (s. Anhang)

Im Vergleichsangebot steht dann die Summe automatisch drin:

Inhalt der Einigung

§1

Hauptleistungspflicht von Volkswagen: Einmalzahlung an Sie

Mit Abschluss dieser Einigung verpflichtet sich Volkswagen, Ihnen einmalig einen Betrag in

Höhe von EUR 2.874,00 auf das von Ihnen angegebene Konto mit der .....

 

Golf

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 20. März 2020 um 20:4:26 Uhr:

Nö. Ich habe keine Summe eingeben müssen. Alles war ausgefüllt! In Schritt 4 (glaube ich) wurde die Vergleichssumme genannt. Davor musste man FIN / Adresse / Zulassungsb. Teil. 2 hochladen und nochmals das Datum von Hand eintragen, wann der Wagen auf einen zugelassen wurde.

Hätte ich mir auch nicht vorstellen können.

 

@Tody77 ich verstehe dein Anliegen überhaupt nicht.

Zitat:

Zitat:

@judyclt schrieb am 20. März 2020 um 13:07:21 Uhr:

Was sollen die auch sonst schreiben? Die leben davon, dass sich die Leute gegen das VW-Angebot entscheiden.

Naja, die Stichting Volkswagen aus den Niederlanden hat aus meiner Sicht zumindest nichts davon. Es ist ja auch nur eine Empfehlung. Aus meiner zumindest laienhaften Sicht bekomme ich aber mindestens genau dasgleiche heraus und habe damit eigentlich kein Risiko. Lasse mich aber gerne belehren, sollte ich da falsch denken.

Die gleiche Mail habe ich auch bekommen. Damals war es bei mir allerdings so, dass die Stichting ... für die deutschen Mandanten nicht mehr zuständig war und empfohlen hat, das Mandat an VW-Verhandlung (28% Erfolgsprovision) zu übertragen. VW Verhandlung verfolgte später nur noch Einzelklagen, mangels Rechtschutzversicherung durfte ich zu myright wechseln.

Myright hatte die Erfolgsprovision mit 35% angesetzt, in der ersten Klagewelle bin ich nicht dabei. Außer die Newsletter und die Empfehlung sich bei der MFK anzumelden ist mehr noch nicht geschehen. Mittlerweile bietet myright für Neueinsteiger (wenn Ansprüche gewahrt) ähnlich Profin wohl auch eine Sofortentschädigung.

Bleibt nur erstmal abwarten

Zitat:

@storck-steffi schrieb am 20. März 2020 um 16:01:57 Uhr:

Also nehmt ihr das Angebot alle an?

 

Wird nicht im Mai ein Urteil erwartet wo VW ggf. den Kaufpreis + Zinsen ohne Nutzungsentschädigung zahlen muss....

Wir nehmen nicht an und werden auf das Urteil des BGHs warten und dann in Einzelklage gehen.

 

Ich warte leider vergebens auf den Aktivierungslink, habe ebenfalls eine GMX-Adresse :/

Dito bei Yahoo trotz nochmaliger Anforderung der Aktivierungsmail

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