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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 18. März 2020 um 14:31:39 Uhr:

Was hat das MFK-Vergleichsangebot mit dem BGB zu tun? Es ist ein Angebot. Mehr nicht. Man wird ja nicht gezwungen sich damit billig abspeisen zu lassen. Man kann ja auch einzeln weiterklagen.

Vielleicht Schadensersatz aus sittenwidriger Schädigung!?

Daraus resultierte doch wohl die MFK.

am 18. März 2020 um 13:46

Entweder ist man mit den ausgehandelten Bedingungen/Betrag des MFK-Vergleichsangebotes einverstanden oder nicht. Und wenn nicht kann/muss man eben einzeln weiterklagen.

Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 18. März 2020 um 13:42:59 Uhr:

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 18. März 2020 um 09:40:46 Uhr:

 

Nein!

Selt wann soll das gelten? Welcher Paragraph des BGB bestimmt das?

Der Schaden richtet sich nach dem Kaufpreis, ebenso wie die Zinsen ab Zahldatum und auch die sogenannte Nutzungsentschädigung!!!

Im Vergleich wird immer wieder versucht die Mehrwertsteuer außen vor zu lassen.

Der Betrag des Schadens beinhaltet nicht nur die Karosserie etc.

Gruß

Ich meinte damit, das der Kaufpreis zählt, egal was für eine Ausstattung vorhanden ist!

----

 

Ab dem 20. März 2020 steht Berechtigten nun unter www.mein?vw?vergleich.de eine Plattform zur unkomplizierten Abwicklung des Vergleichs zur Verfügung.

Die für die Anmeldung benötigten Zugangsdaten erhalten die in der Musterfeststellungsklage angemeldeten berechtigten Personen ab sofort per Brief. Außerdem werden sie gleichzeitig über Details und Voraussetzungen der angebotenen Einmalzahlung informiert.

Berechtigte, die den Vergleich nicht online schließen möchten, können dies auch über ein Service Center tun. Der Austausch der Vergleichsunterlagen erfolgt dann per Post. Dieser Weg ist möglich, aber natürlich deutlich zeitaufwändiger. Volkswagen empfiehlt daher allen Anmeldern, die Internetplattform zu benutzen.

Zum Vergleich ist ab Freitag, dem 20. März 2020 ein Service Center eingerichtet. Es ist telefonisch unter der Nummer 05361 379 05 06 von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Montag bis Freitag) erreichbar. Dieses Service Center ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen. Durch ein hohes Anrufvolumen kann es in Spitzenzeiten zu Wartezeiten im Service Center kommen.

Darüber hinaus erhalten weitere Personen ein Informationsschreiben. Diese Personen, die entweder das Kriterium „Kauf vor dem 1. Januar 2016" oder das Kriterium „Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland" nicht erfüllen, sind nicht vergleichsberechtigt.

Sollten diese in der Musterfeststellungsklage angemeldeten Personen entgegen der Annahme von Volkswagen die Vergleichskriterien doch erfüllen, haben sie die Möglichkeit, sich telefonisch mit dem Service Center in Verbindung zu setzen.

Falls bestimmte Fragen im Service Center nicht gelöst werden können, steht eine unabhängige Ombudsstelle zur Verfügung.

Kunden können sich für die Einmalzahlung bis zum 20. April 2020 entscheiden. Im Gegenzug verzichten die Kunden auf etwaige in der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen vorgebrachte Ansprüche.

Ab der zweiten Maiwoche beginnen die Zahlungen an die Kunden. Alle Zahlungen erfolgen dann innerhalb von 12 Wochen.

Wer juristischen Rat benötigt, erhält von Volkswagen die Anwaltskosten für eine Beratung bis zu 190 Euro netto erstattet, sofern nach der Beratung der Vergleich vereinbart wird.

Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage Ende April zurücknehmen.

Den Kunden, der Justiz und auch Volkswagen bleibt bei der Vereinbarung eines Vergleichs ein jahrelanger, aufwendiger und teurer Rechtsstreit erspart.

Ihre Volkswagen AG

Zitat:

Zitat:

@Udoh_2 schrieb am 18. März 2020 um 13:42:59 Uhr:

Selt wann soll das gelten? Welcher Paragraph des BGB bestimmt das?

Der Schaden richtet sich nach dem Kaufpreis, ebenso wie die Zinsen ab Zahldatum und auch die sogenannte Nutzungsentschädigung!!!

Im Vergleich wird immer wieder versucht die Mehrwertsteuer außen vor zu lassen.

Der Betrag des Schadens beinhaltet nicht nur die Karosserie etc.

Ich meinte damit, das der Kaufpreis zählt, egal was für eine Ausstattung vorhanden ist!

Nein, tut er nicht beim MFK-Vergleich.

Da aussergerichtlicher Vergleich, ist egal, was in der Klage stand.

Beide Parteien haben sich auf eine Pauschale geeinigt, die nur von Modell & Baujahr abhängt. Kaufpreis, Ausstattung oder Kilometer finden keine Berücksichtigung, siehe: https://www.musterfeststellungsklagen.de/vw/einmalzahlungen

Wem das nicht schmeckt, der kann individuell klagen.

Das Schreiben ist heute eingegangen. Auf die Seite, um das Angebot zu sehen, kommt man aber erst ab dem 20.03. Es zählt nur die Wagenklasse und das Modelljahr. Sprich Kauf 09/2010 ist Modelljahr 2011. Ausstattung ist irrelevant für den Vergleich.

Ich finde dass Verfahren/Schlussanträge (C-693/18) zur Rechtssachse am 19.03.2020, am EuGH nicht im Gerichtskalender. Habe ich etwas übersehen, oder ist der Termin aufgehoben worden?

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 18. März 2020 um 15:55:07 Uhr:

Ich finde dass Verfahren/Schlussanträge (C-693/18) zur Rechtssachse am 19.03.2020, am EuGH nicht im Gerichtskalender. Habe ich etwas übersehen, oder ist der Termin aufgehoben worden?

Bei Datum der Schlussanträge stand bis vor Kurzem noch 19.03.2020 ... jetzt Information nicht verfügbar ...

http://curia.europa.eu/.../fiche.jsf?...

In der aktuellen Virus Situation kann man froh sein, dass es noch keine Ausgangssperre gibt....

Aber die kommt wohl noch.

Die Verfahren werden wohl nicht stattfinden.

Meiner Meinung nach wird sich das alles Monate oder sogar Jahre hinziehen.

Zitat:

@transarena schrieb am 18. März 2020 um 16:20:51 Uhr:

In der aktuellen Virus Situation kann man froh sein, dass es noch keine Ausgangssperre gibt....

Wir können mal 14 Tage daheim bleiben. Spazieren gehen und Einkaufen ist ja nun wirklich ausreichend. Ist doch inzwischen eh alles dicht und das Home Office gibts auch noch!

Zitat:

@Bernddasbrot2008 schrieb am 18. März 2020 um 16:25:03 Uhr:

Zitat:

@transarena schrieb am 18. März 2020 um 16:20:51 Uhr:

In der aktuellen Virus Situation kann man froh sein, dass es noch keine Ausgangssperre gibt....

Wir können mal 14 Tage daheim bleiben.

.....und das Home Office gibts auch noch!

Home Office ist aber schwierig als Pflegekraft im Wohnheim.

Und bei 14 Tagen wird es nicht bleiben.

Zitat:

@transarena schrieb am 18. März 2020 um 16:20:51 Uhr:

In der aktuellen Virus Situation kann man froh sein, dass es noch keine Ausgangssperre gibt....

Aber die kommt wohl noch.

Die Verfahren werden wohl nicht stattfinden.

Meiner Meinung nach wird sich das alles Monate oder sogar Jahre hinziehen.

Ich verstehe Dein Posting nicht so ganz. Alles Spekulationen!

VW wird seine Frist für einen Vergleich einhalten und entweder man wartet ab, was irgendwann der BGH mal "urteilen" wird oder nimmt das Angebot an. Jeder muss selber entscheiden, was er mit seiner Lebenszeit veranstalten will.

(Am Rande: Bin selber GuK gewesen)

https://www.capital.de/.../neue-runde-in-der-vw-klageschlacht

Neue Runde in der VW-Klageschlacht

VW droht eine weitere Klagewelle im Dieselskandal. Der Profikläger Profin torpediert den Vergleich mit einem Gegenangebot auf VW-Niveau

von Monika Dunkel

18. März 2020

Ist das Modelljahr i.S.d. Tabelle wirklich das Modelljahr (wo steht das in der ZLB II?) oder nicht eher das Kaufjahr?

Das Modelljahr beginnt jeweils nach den Werksferien im Sommer. Nach Werksferien im Sommer 2011 bspw. begann das MJ 2012.

Zitat:

@avilon schrieb am 18. März 2020 um 18:58:54 Uhr:

Ist das Modelljahr i.S.d. Tabelle wirklich das Modelljahr (wo steht das in der ZLB II?) oder nicht eher das Kaufjahr?

Die 10. Stelle der FIN zeigt dir das Modelljahr an:

 

A - 2010

B - 2011

C - 2012

D - 2013

 

usw.

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