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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@affentwiner schrieb am 20. März 2020 um 07:23:20 Uhr:

Mal ne Frage an die "JURISTEN"...

Gestern war ja Termin vorm EuGH wegen Thermofenster.

Fand der statt, wenn ja, was ist rausgekommen?

Grüsse

Ist verschoben, erst mal auf den 28.4

Vermute, das geht erst weiter wenn die Corona-Krise durch ist.....kann also noch ein Jahr dauern.

https://www.rueden.de/.../

danke,

hoffe die großen ämter schalten dann auch einen gang zurück und lassen uns mit reglementierungen in ruhe...

hatte gehofft, dass es ne aussage wg thermofenster gibt, aber wie überall wird erstmal etwas runtergefahren wegen corona.

ist ja auch ok...

kopf hoch, wir schaffen das!!!!

Funktioniert bei jemanden der Login schon?

Zitat:

@affentwiner schrieb am 20. März 2020 um 11:09:57 Uhr:

danke,

hoffe die großen ämter schalten dann auch einen gang zurück und lassen uns mit reglementierungen in ruhe...

hatte gehofft, dass es ne aussage wg thermofenster gibt, aber wie überall wird erstmal etwas runtergefahren wegen corona.

ist ja auch ok...

kopf hoch, wir schaffen das!!!!

Schätze eher, dass im Schatten von Corona so einiges durchgedrückt wird, was nicht in Ordnung ist. GEZ-Anhebung ist ja schon gebongt ... :rolleyes:

Zitat:

@Storm2you schrieb am 20. März 2020 um 11:18:08 Uhr:

Funktioniert bei jemanden der Login schon?

Nein, das dürfte für alle gleich sein.

Ich werde den Vergleich definitiv annehmen, wenn er so ausfällt wie vorher in der Presse geschrieben wurde. Die Chance für mich mit einer Klage das doppelte rauszubekommen ist deutlich schlechter als vom Geld Shell Aktien zu kaufen, das Geld zu verdoppeln plus lebenslänglich von der Dividende zu tanken.:D

Ich habe mich vor langer, langer Zeit in den Niederlanden an der Klage von Stichting Volkswagen Car Claim beteiligt, lange bevor es hier die Möglichkeit bezgl. der Musterfestellungsklage gab. Um es kurz zu machen, sie empfehlen den Vergleich abzulehnen und sich der Initaive von Profin anzuschließen. Ich selbst bin noch unentschieden. Wer den ganzen Text lesen will, hier kommt er:

Hier der Link: https://news.catalyst-crs.com/.../bQ1LzYzIp3g1O763wyH8r3ZA

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch den Kauf Ihres Dieselfahrzeugs mit dem Motortyp EA 189 sind Sie vom „Abgasskandal“ betroffen. Zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche haben Sie sich bei der „Stichting Volkswagen Car Claim“ angemeldet. Wir hatten Sie mit unserem Newsletter Ende Oktober 2018 über die Möglichkeit der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage informiert. Wenn Sie sich für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage entschieden und sich nicht zwischenzeitlich hiervon abgemeldet hatten, ist die aktuelle Entwicklung in der Musterfeststellungsklage von entscheidender Bedeutung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG (Volkswagen) haben sich auf eine Beendigung der Musterfeststellungklage durch einen Vergleich geeinigt. Es steht ein Betrag in Höhe von 830 Millionen Euro zur Verfügung.

Kürzlich haben Sie, falls es für Sie zutrifft, eine E-Mail von Volkswagen, bezüglich der Vergleichs-Plattform, anlässlich der Einigung des vzbv und Volkswagens, zur Beendigung des Musterfeststellungsverfahren im Rahmen eines Vergleichs, erhalten. Heute können Sie auf der Vergleichs-Plattform das für Sie gültige Vergleichsangebot von Volkswagen erfahren.

Das Vergleichsangebot beinhaltet 190 € je Verbraucher, für die anwaltliche Beratung, und einen entschädigenden Betrag zwischen 1.350 € und 6.257 €, unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie in unserem letzten Newsletter nachlesen können.

Nach sorgfältiger Prüfung der Möglichkeiten für deutsche Teilnehmer, empfehlen wir, die Stichting Volkswagen Car Claim, Ihnen, nicht vorschnell den Vergleich zu akzeptieren. Wir sind der Meinung, dass die Einigung eindeutig zum Nachteil einer großen Mehrheit der Verbraucher ist.

Daher haben wir nun verschiedene Initiativen für deutsche Teilnehmer betrachtet und abgewogen, woraufhin wir zu dem Schluss gekommen sind, dass die Initiative von Profin die Interessen der Verbraucher bestmöglich wahrt. Das Anliegen liegt beim Verbraucher, der das Beste daraus machen sollte und wir sind der Meinung, dass das Angebot von Profin dies bietet.

Die Stichting Volkswagen Car Claim und Profin legen Ihnen ans Herz, Ihre Ansprüche nicht leichtfertig aufzugeben, sondern sich den Schadensersatz zu sichern, der Ihnen zusteht.

Wie schon erwähnt, bietet Volkswagen jetzt einen Vergleich an. Dass dieser jedoch nur bis zum 20. April 2020 angenommen werden kann, scheint uns kein Zufall. Nimmt ein Verbraucher das Vergleichsangebot von VW zwischen dem 20. März und dem 20. April 2020 an, dann endet die Widerrufsfrist am 4. Mai 2020. Einen Tag nach Ablauf der Widerrufsfrist, am 5. Mai 2020, wird der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe geschädigten Verbrauchern Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Nach Einschätzung unabhängiger Rechtsexperten wird das Urteil voraussichtlich zugunsten der Verbraucher ausfallen. Konkret kann für Sie Folgendes dabei herauskommen:

Sie erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis in voller Höhe ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück.

VW muss auf den gezahlten Kaufpreis Zinsen von 4% pro Jahr zahlen, und zwar gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung, und

VW muss das Fahrzeug auf eigene Kosten zurücknehmen.

Der Unterschied zwischen der Vergleichszahlung, die Ihnen VW jetzt anbietet, und dem Anspruch, der Ihnen nach einem verbraucherfreundlichen Urteil des BGH möglicherweise zusteht, kann mehrere zehntausend Euro ausmachen.

Daher bietet Profin Ihnen nun Folgendes an:

Ihr VW Vergleichsangebot wird unabhängig geprüft

Sie erhalten eine Sofortentschädigung von bis zu 5.000 € von Profin (ohne Rückzahlung im Falle eines verlorenen Prozesses)

Sie können alle Schadensersatzansprüche gegen VW behalten

Renommierte Fachanwälte werden für Sie auf vollen Schadensersatz klagen

Profin übernimmt alle Prozesskosten und Sie tragen kein Kostenrisiko

Zum Vergleich, VW übernimmt die Beratungsgebühren für Ihren Anwalt in Höhe von 190 €. Jedoch nur dann, wenn Sie das VW Vergleichsangebot annehmen. Wenn Sie sich gegen das Vergleichsangebot von VW entscheiden, dann würden Sie, wenn es nach VW geht, auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben.

Wir empfehlen Ihnen, das Angebot von Profin zu prüfen, bevor Sie das Angebot von Volkswagen annehmen. Zusätzlich zur Sofortentschädigung bietet Profin Ihnen kostenlos die Beratung durch renommierte Fachanwälte an, die unter anderem auch die Verbraucherzentrale in der Musterfeststellungsklage vertreten haben. Nur im Erfolgsfall erhebt Profin eine Gebühr von 10% - 30% der erstrittenen Schadensersatzzahlungen. Für Sie entstehen also keine Kosten und keine Risiken, wenn Sie sich für eine Sofortentschädigung mit Prozessfinanzierung von Profin entscheiden.

Sollte das Angebot von Profin für Sie unverhofft doch nicht gelten, dann haben Sie immer noch die Möglichkeit das Angebot von Volkswagen anzunehmen. Wir empfehlen Ihnen dann auch schnellstmöglich über untenstehenden Link ein Angebot der Profin einzuholen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten und danken Ihnen für Ihr Interesse. Wenn Sie an dem Angebot von Profin interessiert sind, melden Sie sich über diesen Link an.

Sollten Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an: info@stichtingvolkswagencarclaim.com oder melden Sie sich telefonisch unter: 0800 0008652.

Stichting Volkswagen Car Claim

am 20. März 2020 um 12:07

Was sollen die auch sonst schreiben? Die leben davon, dass sich die Leute gegen das VW-Angebot entscheiden.

Zitat:

@judyclt schrieb am 20. März 2020 um 13:07:21 Uhr:

Was sollen die auch sonst schreiben? Die leben davon, dass sich die Leute gegen das VW-Angebot entscheiden.

Naja, die Stichting Volkswagen aus den Niederlanden hat aus meiner Sicht zumindest nichts davon. Es ist ja auch nur eine Empfehlung. Aus meiner zumindest laienhaften Sicht bekomme ich aber mindestens genau dasgleiche heraus und habe damit eigentlich kein Risiko. Lasse mich aber gerne belehren, sollte ich da falsch denken.

Also bei mir hat der Login ohne Probleme funktioniert

 

IMG_2020-03-20_14-05-37.jpeg

Wenn ich die Seite über den Firefox aufrufe bekomme ich die Infoseite ohne Login-Möglichkeit. Die gleiche Seite über Edge aufgerufen funktioniert!

Edit: Allerdings kommt die Bestätigungsemail immer noch nicht, die genannte Telefonnummer bringt nur die Aussage "einfach abwarten".

Zitat:

@Oecher1963 schrieb am 20. März 2020 um 14:20:42 Uhr:

Wenn ich die Seite über den Firefox aufrufe bekomme ich die Infoseite ohne Login-Möglichkeit. Die gleiche Seite über Edge aufgerufen funktioniert!

Also ich hab mich übers Handy (Android) angemeldet, da gibt's ohne Probleme. Browser Firefox hat bei mir auch nicht funktioniert.

Bei mir ging es den ganzen Morgen nicht, aber um ca. 13:45 ging es dann ohne Probleme über die Bühne (mit dem Chrome-Browser am PC). Man muss sich erst registrieren und E-Mail-Adresse und Passwort angeben. Bei dem dann folgenden Login ist aber nicht die E-Mail-Adresse als Benutzername zu nutzen, sondern weiterhin der Benutzername aus dem Brief.

Angebot war fair und wie erwartet. Gut 9% des Bruttolistenpreises für ein 7 Jahre altes Auto.

Heute früh um 5 ging der Login schon. Ab 6 war dann der Server überlastet. Schließlich konnte ich mich dann 14Uhr anmelden.

Kurzum: Name, Anschrift, FIN eingeben. Anschließend kommt ein Angebot wie es bereits im Internet stand. Dann noch ein paar Fragen beantworten, KFZ Brief abfotografieren und hochladen, Kontonummer, ein paar Häckchen und fertig.

Ich sehe es eher als geschenktes Geld für 5 Minuten arbeit. Danke an den vzbv.

Toll. Hänge jetzt seit 30 Min in Warteschlange. Bei der Eingabe meiner FIN kam die Meldung, dass auf dieses Auto schon eine Auszahlung stattgefunden hat .......

Meiner ist leider schon verkauft, deswegen hab ich den Kaufvertrag abgeschickt anstelle des Briefs.

 

Der Vergleich wird ja nochmal überprüft, bin gespannt wie lange das dauert :)

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