Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 14. August 2017 um 12:16:49 Uhr:


Kann man sich bei MyRight denn noch anschließen? Es hatte einmal geheißen, dass Ende Juni (oder Juli) Schluss sei. Aber vielleicht haben die das geändert. Schau Mal bei dem Special von test.de nach, ob die etwas zu den beiden geäußert haben. Ich kenne beide nicht.

Im Juli war Schluss für die erste Welle. Für die zweite könnte man sich wieder anmelden.

Zitat:

@hoermann schrieb am 14. August 2017 um 13:43:57 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 14. August 2017 um 12:16:49 Uhr:


Kann man sich bei MyRight denn noch anschließen? Es hatte einmal geheißen, dass Ende Juni (oder Juli) Schluss sei. Aber vielleicht haben die das geändert. Schau Mal bei dem Special von test.de nach, ob die etwas zu den beiden geäußert haben. Ich kenne beide nicht.

Im Juli war Schluss für die erste Welle. Für die zweite könnte man sich wieder anmelden.

Richtig, und zwar hier:
https://www.myright.de/.../

http://www.juve.de/.../...n-anfang-an-bescheid-ueber-abgasmanipulation

Landgericht: VW-Vorstand wusste von Anfang an Bescheid über Abgasmanipulation

Vielen Dank!

Und hier noch etwas Neues vom OLG Celle:

OLG Celle, 3 Verhandlungen zu VW am 07.09.2017 angesetzt

Siehe Presse-Infos:
http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...ipulierter-pkw-156481.html
http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...ipulierten-pkw-153570.html

Weitere Infos:

  • OLG Celle - 7 U 28/17 (Vorinstanz: LG Hannover - 11 O 9/16)
  • OLG Celle - 7 U 35/17 (Vorinstanz: LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16)
  • OLG Celle - 7 U 68/17 (Vorinstanz: LG Hannover - 14 O 273/16)

Ob sich die 3 Kläger von VW eine Entscheidung des OLG Celle abkaufen lassen? Es wird spannend...

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Presse-Info vom LG Braunschweig vom 15.08.2017:

Terminänderungen für Klagen von Pkw-Käufern wegen der „Diesel-Thematik"

1. Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 17/17 vom 31.07.2017 bekannt gegebenen Verhandlungstermine in den Verfahren

  • Donnerstag, 17.08.2017, 13.30 Uhr - 3 O 2403/16
  • Freitag, 18.08.2017, 11:30 Uhr - 11 O 1073/16

sind verlegt worden. Die neuen Termine werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

2. Es finden weitere Termine statt. Die Presseinformation Nr. 17/17 vom 31.07.2017 wird daher wie folgt ergänzt:

  • Dienstag, 29.08.2017, 11:15 Uhr - 6 O 1284/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)
  • Donnerstag, 31.08.2017, 09:00 Uhr - 11 O 3991/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
  • Donnerstag, 31.08.2017, 12:45 Uhr - 11 O 3901/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)

Petition dafür, dass die Hersteller auf ihre Kosten alle Euro 5 / Euro 6 Diesel umrüsten: https://www.change.org/p/...er-dieselstinker-auf-kosten-der-hersteller

Man darf natürlich keine Wunder davon erwarten, aber immerhin wird bei genügend Unterschriften mal wenigstens ein bisschen Druck aufrecht gehalten.

change.org hat jedoch nichts mit einer Petition beim Bundestag zu tun, und letztendlich keinerlei Wirkung auf irgend wen. Nur eine Petition beim Dt. Bundestag könnte, mindestens 50tsd Stimmen vorausgesetzt, eventuell etwas bewirken. In der Praxis jedoch, so weiß ich aus eigener Erfahrung, sind auch weit über 60tsd Stimmen kein Garant etwas mit der Petition bewirken zu können, da der Petitionsausschuss nicht unabhängig ist, und die Teilnehmer einer dann evtl. stattfindenden Anhörung zum Großteil selbst bestimmt.
Helfen können hier nur groß angelegte öffentlichkeitswirksame Aktionen und im Extremfall eventuell ziviler Ungehorsam.
Letzteres wird in unserem Falle aber leider nicht möglich sein.

Weshalb ist letzteres in "unserem Falle" unmöglich? (ich frage zwecks Verständnis der Aussage)

Und was ist ganz schlicht mit Klagen? Schnell eine RSV abschließen (Police und Ausschlüsse vorher gründlich lesen), Wartezeit abwarten, Schadensereignis durch Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen erheblicher Mängel des Fahrzeugs auslösen, Anwalt aufsuchen und um Deckungsanfrage bei der RSV bitten. Das mag unmoralisch ggü. der RSV erscheinen, aber ohne RSV und ohne Klagen wird man diesen Betrügern nicht bekommen, glaubt mir.

Und es ist übrigens falsch, dass ein RSV-Betrag bereits vor dem Kaufvertrag bestanden haben muss (dazu gibt es bereits höchstrichterliche Urteile).

Übrigens zahlt die eigene RSV nur, wenn man vor Gericht unterliegt oder wenn ein Vergleich geschlossen wird (im letzteren Fall kann man die Höhe der Kosten für seine eigene RSV auch etwas beeinflussen, und es wäre auch sehr anständig, die nicht unnötig hoch werden zu lassen). Und falls ein Anwalt etwas verbockt (leider habe ich schon Urteile gesehen, wo das offensichtlich der Fall war), tritt seine Haftpflichtversicherung ein. Man muss also nicht jammern, dass alles so schrecklich und unfair sei, man kann sich auch wehren. Mit juristischen Mitteln gefällt mir persönlich das besser als mit "zivilem Ungehorsam" und Schlimmeren, denn ich habe noch die Chaoten von Hamburg vor Augen...

Nunja, ziviler Ungehorsam schließt schon deswegen aus, weil ich im Zweifel zumindest auf diese Weise keine Chance habe mich gegen eine behördlich angeordnete, und bei Bedarf unter Hilfe durch die örtliche Polizei durchzusetzende, Stilllegung meines Fahrzeugs zu wehren.

Aktuell aber natürlich ganz klar der Weg der Wahl, schnellstmöglich den Händler/VW auf Rückabwicklung (wegen "Betrug/Täuschung"😉 zu verklagen.

Zitat:

@pctelco schrieb am 15. August 2017 um 22:17:12 Uhr:


Nunja, ziviler Ungehorsam schließt schon deswegen aus, weil ich im Zweifel zumindest auf diese Weise keine Chance habe mich gegen eine behördlich angeordnete, und bei Bedarf unter Hilfe durch die örtliche Polizei durchzusetzende, Stilllegung meines Fahrzeugs zu wehren.

Aktuell aber natürlich ganz klar der Weg der Wahl, schnellstmöglich den Händler/VW auf Rückabwicklung (wegen "Betrug/Täuschung"😉 zu verklagen.

Korrekt, Klage gegen den VW-Betrugskonzern einreichen, ist jetzt dringend geboten. Die Zeit läuft.... 🙂

z.b. hier : https://www.dr-stoll-kollegen.de/.../vw-abgasskandal

oder hier: https://www.auto-rueckabwicklung.de/

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 14. August 2017 um 16:28:38 Uhr:


OLG Celle, 3 Verhandlungen zu VW am 07.09.2017 angesetzt
...

Hier noch die Daten, an denen zu den Vorinstanzen (LG Hannover) die Urteile verkündet wurden:

LG Hannover, 11. Januar 2017 - 11 O 9/16 => OLG Celle - 7 U 28/17
LG Hannover, 27. März 2017 - 14 O 273/16 => OLG Celle - 7 U 68/17

Zum 3. Verfahren war die Vorinstanz ja schon vollständig bekannt:
LG Hildesheim, 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 => OLG Celle - 7 U 35/17

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 15. August 2017 um 19:03:20 Uhr:


Und was ist ganz schlicht mit Klagen? S

Genau, ich lese schon eine Weile mit und bin erstaunt, dass zwar seitenweise die Urteile anderer Fälle referiert werden (die genauso schon in der TEST-Datenbank stehen), aber wenig von eigenen Erfahrungen die Rede ist.

Ich habe eine RSV seit Jahren. Ich habe nacheinander zwei Versuche gestartet mit den bekanntesten Kanzleien zum Thema, die ich sehr unbefriedigend fand. Wie sind eure Erfahrungen mit Kanzleien - nicht den "Sammelklagen"?

Im ersten Fall erhielt ich ein Formschreiben, auf das ich folgendes erwidert habe:
--------Sehr geehrte Frau xy,

Sie haben meinen Namen, trotzdem adressieren Sie mich als "Sehr geehrte Damen und Herren ...". Sie verwenden den ganzen ersten Absatz darauf, mir klarzumachen, was für eine großartige Kanzlei Sie sind, daß Sie die meisten Geschädigten vertreten, umfangreiche Erfahrungen haben, ja --hoppla-- sogar die führende Kanzlei sind.
Toll!
Für Sie -- leider nicht für mich, weil gleich darauf erfahre ich, daß Sie mich an eine andere mir völlig unbekannte Kanzlei weiterreichen. XYZ kann ja nun schwerlich auch "die führende Kanzlei" in dieser Sache sein, nicht wahr.

Ich mag diese Art Massenabfertigung nicht. Auch suche ich mir meine Dienstleister gern selber aus.----

Muß ich erwähnen, daß ich darauf nie wieder gehört habe? Der Dieselskandal ist vor allem eins, eine Quelle für Anwaltsgebühren, wie sie sich in der Größenordnung noch nie aufgetan hat.

Die zweite kontaktierte Kanzlei rührte in ihrem Antwortformschreiben zunächst mal die Werbetrommel: Man habe derzeit ca. 1.000 Bestandsmandanten im Dieselbetrugsskandal und täglich zwischen 20 und 80 Neuanfragen. Man habe 6 klagestattgebende Urteile und "mehr als 10 Vergleiche geschlossen, mit denen die Mandanten vollauf zufrieden sind."

Interessant, ich wollte immer schon mal wissen, wenn man schon als Nummer behandelt wird, wie hoch die Nummer ist 🙂

Aber wie geht das zusammen?
Bei täglich im rechnerischen Mittel 50 Anfragen (=1500 im Monat), wie kann es sein, daß nach so vielen Monaten, die die Kanzlei das Geschäft mit eigens aufgemachter Website etc. akquiriert, nur 1.000 Bestandsmandanten zusammenkommen. Springen locker 90% der Anfrager wieder ab? Werden die Mandate so rasend schnell abgewickelt? Das glaube ich nicht, der Rückstau vor den Gerichten muß immens sein, oder?

Wenn - bei 1.000 Noch-Mandanten - nur 6 klagestattgebende Urteile und 10+ Vergleiche erzielt wurden, in wie vielen Fällen ging eine Klage ohne Vergleich oder positives Urteil aus? Ist die Erfolgsquote so gering, oder sind erst so wenige Klagen verhandelt?
Hat da jemand andere, ergänzende Infos?

Ich fürchte, daß bei diesem Geschäftsvolumen der Rückstau schon in der Kanzlei selber groß ist, und dann kommt noch die Warteschlange vor Gericht. Sollte ich da nicht besser eine kleinere, nicht Diesel-spezialisierte Kanzlei wählen?

Du machst aber schon einen riesigen Wirbel! 😉 Wenn es Dir in erster Linie darum geht, nicht zu Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen, solltest Du weniger Zeit mit solchen Schreiben an Kanzleien verschwenden. Es ist doch klar, dass die Massenabfertigung betreiben. Und weil ihnen die Kapazitäten ausgehen, deligieren sie an andere weiter. In der ja auch Dir bekannten Liste bei test.de werden etliche andere Kanzleien aufgeführt, welche potentiell ebenfalls in Betracht kommen. Keiner wird Dir die Auswahl abnehmen können, auch nicht hier im Forum.

Am besten erfährst Du, ob die Kanzlei/die Anwältin/der Anwalt zu Dir passt (und umgekehrt), wenn Du mit denen sprichst (geht auch telefonisch). Es kommt auch sehr darauf an, welcher Typ Mensch/Mandant Du bist: Einer, der die Sache gerne komplett abgibt und geduldig auf die Resultate wartet oder einer (wie ich 😉), der gerne selbst mitmischt (insoweit das möglich/zulässig ist). Mein Anwalt hat viel Geduld mit mir, was ich sehr sehr schätze, aber ich werde hier keine Namen nennen (sorry). Aber darum geht es auch nicht, denn wie ich schrieb, muss jeder selbst herausfinden, wer am besten zusammenpasst. Das ist auch nicht anders als mit Ärzten, Handwerken u.ä. Dienstleistern.

Eins noch: Ich persönlich mag diese Großkanzleien mit "Massenabfertigung" nicht, gestehe aber, dass sie durchaus sehr große Erfahrungen mit dem Thema haben und auch viele nützliche Infos öffentlich machen, wovon auch andere profitieren können. Daher sollte man (m.E.) nicht auf sie schimpfen. Dass Deine "Korrespondenz" bei denen (beiden) nicht prickelnd war, ist bedauerlich, sollte Dich aber keinesfalls in der konsequenten Weiterferfolgung Deiner Ziele behindern.

In diesem Sinne wünsche ich Dir viel Erfolg bei der Auswahl einer für Dich geeigneten Kanzlei/Anwältin/Anwalt. 🙂

PS:
Die öffentlich zugänglichen Zahlen bzgl. Verfahren, Vergleichen, Urteilen etc. sind m.E. sehr spekulativ (entweder, weil VW kein Interesse hat, dass viel Negatives publik wird, oder weil einfach prinzipiell nicht alles von den Gerichten oder den Anwälten - egal welcher Seite - publik gemacht wird, schlicht mangels Zeit). Und es nützt einem im Einzelfall m.E. auch nichts, diese Zahlen zu kennen. Auch wenn es viele ähnlich gelagerte Fälle gibt, können die Resultate - von Gericht/Kammer/Senat/Richter abhängig - unterschiedlich ausfallen. Wichtiger ist, dass die Kanzlei/Anwältin/Anwalt weiß, was zu tun ist (s.o.).

Massengeschäft ist doch ok. Es wird 3-5 verschiedene Fallgruppen mit jeweils entsprechenden Musterschriftsätzen in welche vermutlich per Serienbrieffunktion die wichtigsten Daten eingefügt werden.

Die Hauptarbeit und Qualität dürfte in diesen Mustern liegen. Diese Kanzleien scheinen ja erfolgreich zu sein.

Da die Politik keine Sammelklage auf den Weg gebracht hat (der Verkehrsminister hat sich verweigert - sicherlich nach eingehender Beratung mit VW) gönne ich allen Anwälten, egal ob Einzelanwalt oder Großkanzlei Ihre Gebühren für die Vertretung der Betroffenen.

Und ich bin mir sicher, dass zumindest alle Klagen gegen Händler fristgerecht zum 31.12.2017 rechtshängig sein werden. Hierfür haften die Anwälte bei Mandatsannahme. Ich kann mir eher vorstellen, dass zum Zeitpunkt X keine Mandate mehr angenommen werden.

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