Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Oh je. Mir graut es jetzt schon. Kann mein Auto nicht abstellen, bis endgültig darüber entschieden wird. Habe heute meine 200.000 km Marke geknackt. Wir haben auf 1:1 Rückabwicklung des Kaufpreises geklagt. Habe Befürchtung, dass die Rechtsschutzversicherung das OLG nicht mehr deckt und ich auf Kosten sitzen bleibe. Der einzige Gewinner aus allem wird mein Anwalt sein. Tolle Aussichten
Die heiße Luft war, wie die Bezeichnung schon aussagt, nichts! Zugeständnisse wurden keine gemacht, stattdessen haben die VW-Anwälte behauptet, ich hätte auf ein Vergleichsangebot ja gar nicht reagiert. Tatsächlich hatte weder meine Anwälte, noch mich ein solches Angebot erreicht gehabt und auf Nachfrage von uns und den Richterinnen (3 waren es) wie denn dieses Angebot ausgesehen haben soll, kam gar nichts von deren Seite.
Nach Aussage meiner Kanzlei ist übrigens die zweite Instanz wohl immer seitens der Rechtschutzversicherung mit abgedeckt, wenn Zusage für die erste Instanz da war.
Im Status der Terminfestsetzung durch das OLG Köln, nach abermaliger Verzögerung seitens VW, bin ich jetzt aktuell.
Wie mehrfach schon erwähnt, die spielen lediglich auf Zeit. Je länger, umso geringer die Entschädigung. Leider hat nicht jeder den Luxus, den Wagen so lange stehen zu lassen, bis gerichtlich endlich ein Abschlussurteil gefallen ist.
@pctelco
Das ist schön zu hören, wenn die in der 2. Instanz auch volle Kostendeckung zusagen.
Auch das Oberlandesgericht Hamburg sieht VW in der Pflicht, an Käufer von Skandalautos Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen. Besonders interessant: Die hanseatischen Oberlandesrichter halten in einem Hinweisbeschluss weder den vollständigen Abzug einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer noch die vollständige Erstattung des Kaufpreises für fair. Sie wollen die Erstattung des Kaufpreises nur um eine Entschädigung für bis zur Klageerhebung gefahrene Kilometer kürzen.
Hanseatisches Oberlandesgericht (Hamburg), (Hinweis-)Beschluss vom 13.01.2020
Aktenzeichen: 15 U 190/19 (nicht rechtskräftig)
Ähnliche Themen
https://www.anwalt.de/.../...itet-sich-aus-leicht-erklaert_162425.html
Dieselskandal: Volkswagen (VW) Motor EA 288 – Dieselgate weitet sich aus!
Leicht erklärt! - Erstellt am 17.01.2020
Im September 2015 musste Volkswagen öffentlich zugeben, dass der in Millionen Fahrzeugen verbaute Dieselmotor EA189 manipuliert wurde. Der Abgasskandal beim EA189-Motor hat den Hersteller Volkswagen schon zig Milliarden gekostet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, es gab Durchsuchungen. In den USA kamen sogar hochrangige Manager ins Gefängnis.
VW-Motor EA 288 wohl auch manipuliert
Jetzt spricht viel dafür, dass VW ausgerechnet beim Nachfolger des EA189, dem EA 288, ein ähnliches Desaster droht.
Kaum zu glauben, aber beim EA 288 scheint VW sogar noch tiefer in die Trickkiste gegriffen zu haben als beim EA 189.
Der SWR hatte erstmalig im September 2019 unter Berufung auf vertrauliche VW-Dokumente vom Verdacht berichtet, dass auch im EA288 eine sogenannte Zykluserkennung eingebaut sei. Das ist eine Motorsteuersoftware, die erkennt, ob sich das Fahrzeug gerade auf einem Prüfstand in einem Prüfzyklus befindet. Dort wird einfach mehr AdBlue eingespritzt als im normalen Straßenverkehr. Das Fahrzeug erscheint damit im Testbetrieb sauberer als es tatsächlich ist.
Auch für den Abgasexperte Axel Friedrich, der den ersten Diesel-Skandal mit aufgedeckt hatte und Experte im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages war, ist das auch beim Motor EA 288 nichts anderes als eine Abschalteinrichtung.
Kraftfahrtbundesamt hält sich (wieder mal) bedeckt
Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass Volkswagen natürlich bestreitet, dass der Motor eine Abschalteinrichtung hat und beruft sich darauf, dass das Kraftfahrtbundesamt im Jahr 2016 keine Abschalteinrichtung festgestellt habe. Aber diese Strategie des Bestreitens ist VW ja auch schon beim Vorgängermotor EA189 gefahren. Es bleibt abzuwarten, ob Volkswagen bei dieser Aussage verbleiben wird.
.....
Die Versuchung, herumzuwulfen, ist groß. Ebenso ist das Spiel auf Zeit aus Sicht VW's möglicherweise lukrativ. 😮
https://news.google.com/.../...bC5kZS9wbS9hbXAvMTA1MjU0LzQ0OTQzMjk?...
Der Diesel-Abgasskandal hat jetzt den Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg erreicht. Ein französisches Gericht lässt wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung klären (Az.: C-693/18
Zitat:
@turisport schrieb am 17. Januar 2020 um 19:09:56 Uhr:
https://news.google.com/.../...bC5kZS9wbS9hbXAvMTA1MjU0LzQ0OTQzMjk?...Der Diesel-Abgasskandal hat jetzt den Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg erreicht. Ein französisches Gericht lässt wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung klären (Az.: C-693/18
Der Vollständigkeit halber:
http://curia.europa.eu/.../document.jsf?...
http://curia.europa.eu/.../documents.jsf?...
Es geht hier vorrangig um Volkswagens Rumgeeiere, was denn nun zum Emissionskontrollsystem zählt und was nicht. Gutes Futter für hiesige Hilfsanträge ... nur mal so als Tipp ohne Gewähr ... 😁
Hallo zusammen,
Frage Nr. 1
ist es möglich, dass VW seit dem 01.01.2020 die Strategie geändert hat?
( man legt es nun quasi darauf an, dass es zu einer zweiten Verhandlung vor dem zuständigen OLG. kommt ... )
Frage Nr. 2
Wenn einem, statt der Fahrzeugrückgabe Zug um Zug unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung, eine Vergleichszahlung geboten wurde, die man abgelehnt hat...
Wie hoch sollte eine zweite Vergleichszahlung ungefähr in Prozent vom ehemaligen Kaufpreis sein, um dass
man zustimmen könnte?
Frage Nr. 3
Wäre es möglich dass eine Rechtsanwaltskanzlei das Mandat einfach niederlegt, wenn man z.B. zwei Vergleichsangebote abgelehnt hat und in Richtung OLG. gehen möchte. ( hatte das in letzter Zeit mehrfach in den Bewertungen einiger grosser Kanzlein gelesen ... )
Danke schon mal für die Ratschläge.
Zitat:
@>1< schrieb am 20. Januar 2020 um 16:00:35 Uhr:
Hallo zusammen,Frage Nr. 1
ist es möglich, dass VW seit dem 01.01.2020 die Strategie geändert hat?
( man legt es nun quasi darauf an, dass es zu einer zweiten Verhandlung vor dem zuständigen OLG. kommt ... )Frage Nr. 2
Wenn einem, statt der Fahrzeugrückgabe Zug um Zug unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung, eine Vergleichszahlung geboten wurde, die man abgelehnt hat...
Wie hoch sollte eine zweite Vergleichszahlung ungefähr in Prozent vom ehemaligen Kaufpreis ein, um dass
man zustimmen könnte?Danke schon mal für die Ratschläge.
Zu 1. Wenn ja, dann ist das reines Pokern um die Gegner weichzukochen!
Zu 2. Dann sollte Dein Anwalt den aus dem Kaufpreis resultierenden Nutzen des Kapitals in Form einer 4 %tigen Verzinsung fordern
Die Vergleichszahlung sollte sich an dem Kaufpreis, zuzüglich Inflationsrate, bezogen auf die Steigerung der Listenpreise, orientieren (angenommen man erhielte den Kaufpreis cpl. zurück, dann wäre es ohne Inflationsausgleich nicht möglich sich ein gleichwertiges Fahrzeug neu zu beschaffen!) Diese Art der Berechnung fällt hier völlig unter den Tisch und stell damit eine ungerechtfertigte Bevorteilung des Betrügers dar.
Es hat keinen Sinn einen Verleich abzuschliessen, der den Betrogenen erheblich benachteiligen soll; dies ist unschwer aus den Vordrucken "Vergleichsbedingungen" zu entnehmen, die einseitig die Käufer übervorteilen sollen.
Viel Erfolg
Kurze Frage, ich hatte kurz vor Weihnachten letzten Jahres mit meinem betroffenem Abgasskandal Diesel einen Unfall. -? Auto ist leider nun ein Totalschaden und bereits verkauft.
Muss ich mich nun vom Klageregister austragen oder sonst jemanden diesbezüglich bescheid geben?
MFK? Würde ich weiter laufen lassen ... Wenn es ein Unfall war, gibt es ja sicher ein Gutachten. Einen Schaden durch den überteuerten Kauf eines nicht zulassungsfähigen Fahrzeugs hast du so oder so weiterhin ...
@Udoh_2
erst einmal vielen Dank für deine Ratschläge.
Sicherlich hast du Recht. 😉
Aber:
- aktuell kenne ich leider keinen einzigen Fall oder ein rechtskräftiges Urteil, wo jemand die 4% Verzinsung auch wirklich nach Rückgabe des Fahrzeuges an VW erhalten hat.
In unserem Fall wäre das OLG. Düsseldorf zuständig, falls wir in diesem Jahr noch einen Termin bekommen.
Gerade dieses OLG. entschied im Dezember 2019 in zwei Fällen, dass eine Nutzung anzurechnen ist aber keine Zinsansprüche bestehen! ( weil den Klägern das Geld nicht ohne Gegenwert entzogen war, sondern sie ihre erworbenen Fahrzeuge nutzen konnten... )
Die Zinsen seit 2011 wären aber in unserem Fall der Hauptgrund die Sache bis zum bitteren Ende durchzuziehen!
Es ist also gar nicht so einfach die richtige Entscheidung zu treffen.
Wie schon geschrieben, besteht leider auch die Möglichkeit, dass die Kanzelei einfach das Mandat niederlegt.🙄
Zitat:
Zu 1. Wenn ja, dann ist das reines Pokern um die Gegner weichzukochen!
Zu 2. Dann sollte Dein Anwalt den aus dem Kaufpreis resultierenden Nutzen des Kapitals in Form einer 4 %tigen Verzinsung fordern
Die Vergleichszahlung sollte sich an dem Kaufpreis, zuzüglich Inflationsrate, bezogen auf die Steigerung der Listenpreise, orientieren (angenommen man erhielte den Kaufpreis cpl. zurück, dann wäre es ohne Inflationsausgleich nicht möglich sich ein gleichwertiges Fahrzeug neu zu beschaffen!) Diese Art der Berechnung fällt hier völlig unter den Tisch und stell damit eine ungerechtfertigte Bevorteilung des Betrügers dar.Es hat keinen Sinn einen Verleich abzuschliessen, der den Betrogenen erheblich benachteiligen soll; dies ist unschwer aus den Vordrucken "Vergleichsbedingungen" zu entnehmen, die einseitig die Käufer übervorteilen sollen.
Viel Erfolg
Zitat:
@>1< schrieb am 20. Januar 2020 um 18:00:50 Uhr:
@Udoh_2
erst einmal vielen Dank für deine Ratschläge.
Sicherlich hast du Recht. 😉Aber:
- aktuell kenne ich leider keinen einzigen Fall oder ein rechtskräftiges Urteil, wo jemand die 4% Verzinsung auch wirklich nach Rückgabe des Fahrzeuges an VW erhalten hat.In unserem Fall wäre das OLG. Düsseldorf zuständig, falls wir in diesem Jahr noch einen Termin bekommen.
Gerade dieses OLG. entschied im Dezember 2019 in zwei Fällen, dass eine Nutzung anzurechnen ist aber keine Zinsansprüche bestehen! ( weil den Klägern das Geld nicht ohne Gegenwert entzogen war, sondern sie ihre erworbenen Fahrzeuge nutzen konnten... )Die Zinsen seit 2011 wären aber in unserem Fall der Hauptgrund die Sache bis zum bitteren Ende durchzuziehen!
Es ist also gar nicht so einfach die richtige Entscheidung zu treffen.
Wie schon geschrieben, besteht leider auch die Möglichkeit, dass die Kanzelei einfach das Mandat niederlegt.🙄
Es gibt z.B. ein Urteil des LG HH Az. 335 O 150 /18 siehe dort:
https://www.ndr.de/.../...den-Kaufpreis-zurueckzahlen,vwurteil104.htmlIm Text ist ein Verweis auf den Urteilstext!!!!
Wenn allerdings der erforderliche Vortrag nicht erfolgte, wird es nicht ganz einfach das nachzuschieben!
Ein Urteil hängt immer von dem gemachten Vortrag und der geltend gemachten Forderung ab.
Viel Spass bei der Lektüre.
Gruß
Nun ist ja die Wahrscheinlichkeit nicht so groß, dass das OLG Düsseldorf sich jetzt denkt "ach so, wenn das LG Hamburg Zinsen zugesprochen hat, dann sollten wir das jetzt auch so machen"! ;-)
Spass beiseite: Das OLG Düsseldorf hat ziemlich ausführlich begründet, warum es dort keine Zinsen gibt. Es sei lediglich der Schaden auszugleichen, aber eine Besserstellung dürfe nicht erfolgen; auch eine Bestrafung oder Gewinnabschöpfung komme nicht in Betracht. Beides widerspreche den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung. Zudem sei durch die pauschalierte Abrechnung der Nutzungen bereits ein gerechter Interessenausgleich erfolgt (weil die Nutzungsentschädigung linear berechnet würde und nicht dem eigentlich degressiven Verlauf des Wertverlusts folgend).
Man muss dass nicht mögen, aber das OLG Düsseldorf ist mit dieser Meinung auch nicht allein, eher im Gegenteil. Nach Heese sind nur 2,5 OLG für Zinsen, 12,5 andere OLG aber dagegen (ein OLG hat unterschiedlich geurteilt).