Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Und das beste kommt erst noch... 😛
Die fortschrittliche VW EA288 Motorengeneration mit Euro 5/Euro 6 Abgasnorm... 🙂
https://www.morgenpost.de/.../...l-mit-Schummelsoftware-in-Berlin.html
Fast 60000 Diesel mit Schummelsoftware in Berlin - 17.12.2019
Für vom Abgasskandal betroffene Kunden läuft laut Juristen eine wichtige Frist ab. Das müssen Diesel-Besitzer jetzt wissen.
Berlin. Tausenden Berliner Verbrauchern drohen einer Anwaltskanzlei aus der deutschen Hauptstadt zufolge in Sachen Dieselskandal die Verjährung. „Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt in der Regel drei Jahre. Die sprichwörtliche Uhr beginnt nach dem Jahr zu laufen, in dem der Anspruch auf Schadenersatz entstanden ist und der betroffene Verbraucher Kenntnis davon erlangt hat“, sagte Timo Gansel von der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte der Berliner Morgenpost. Das Anwaltsbüro hat sich auf Zivilverfahren im Volkswagen-Abgasskandal spezialisiert, führt allein vor Berliner Gerichten derzeit 450 Verfahren.
Volkswagen hatte in die Dieselmotoren von Autos verschiedener Marken, darunter Audi, Porsche, Skoda, Seat und VW, eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut. Die Folgen des 2015 bekannt gewordenen Dieselskandals beschäftigten bis heute Juristen, Konzern und Verbraucher. Allein in Berlin sind Berechnungen von Gansel Rechtsanwälte zufolge rund 57.888 Fahrzeuge mit der betroffenen Motorenreihe zugelassen. Deutschlandweit sind es nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts 2,6 Millionen Autos. Juristische Schritte, um etwaige Schadenersatzansprüche gegen den Volkswagen-Konzern geltend zu machen, hätten bislang nur die wenigsten betroffenen Verbraucher eingereicht, so Gansel Rechtsanwälte
https://www.sueddeutsche.de/.../...iesel-schadenersatz-frist-1.4726865
17. Dezember 2019, 18:39 Uhr
Abgasskandal : Können Dieselfahrer jetzt noch gegen VW klagen?
Nur ein Teil aller betroffenen VW-Kunden hat bisher im Dieselskandal gegen den Konzern geklagt.
VW sieht alle Ansprüche als verjährt, die nicht schon 2018 gerichtlich geltend gemacht wurden.
Verbraucherschützer und Anwälte beurteilen die Lage anders, doch das Zeitfenster für eine Einzelklage schließt sich auch nach ihrer Einschätzung in wenigen Tagen.
https://www.presseportal.de/pm/105254/4472124
17.12.2019 – 17:35
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
VW-Abgasskandal: OLG Düsseldorf sieht 25 Prozent Wertverlust bei FahrzeugenKanzlei Dr. Stoll & Sauer: Chancen für Verbraucher steigen
Lahr (ots)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Ein Autohändler muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen Seat Altea XL als Minderungsbetrag bezahlen. Das Fahrzeug des VW-Tochterunternehmens Seat sei mit einem manipulierten Motor ausgerüstet, daher mangelhaft und nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet gewesen, urteilte das OLG am 12. Dezember 2019. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. In dem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. I-13 U 84/19) gestand das Gericht dem geschädigten Verbraucher auch noch Verzugszinsen zu.
…..
Für die Volkswagen AG wird es daher im Diesel-Abgasskandal immer enger. 14 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren zu Schadensersatz verurteilt. Zudem verurteilen laut dem Projekt "Dieselskandal" der Universität Regensburg 97 von 115 Landgerichten VW.
…..
https://www.news38.de/.../...rn-zugeschlagen-DAS-sagt-sein-Anwalt.html
VW: Schwere Vorwürfe! Hat Winterkorn zugeschlagen? – Jetzt äußert sich sein Anwalt -
17.12.2019, 22:31 UHR
Braunschweig/Wolfsburg. Schwere Vorwürfe gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn! Die Anschuldigungen wurden in einem Dieselskandal-Prozess öffentlich, über den unter anderem die „Braunschweiger Zeitung“ berichtet.
Winterkorn soll demnach beim sogenannten „Schadenstisch“ einen Topmanager von VW„niedergebrüllt“ und ihm mit einer defekten Wasserpumpe auf die Hand geschlagen haben. Ein Sanitäter habe die Hand versorgen müssen.
VW: Winterkorn-Anwalt spricht Klartext
„Weder wurden Untergebene von unserem Mandanten hier 'niedergeschrien', noch wurden sie 'sogar körperlich angegriffen'. Schon gar nicht war der Schadenstisch 'ein Tribunal'", erklärt der Rechtsanwalt.
Richtig sei vielmehr, dass der „Schadenstisch“ Winterkorns Idee gewesen sei. Er habe ein regelmäßiges Treffen von Ingenieuren verschiedener Fachgruppen initiiert, um aktuelle technische Probleme gemeinsam zu erörtern und nach Lösungen zu suchen. Rechtsanwalt Felix Dörr betont, dass Winterkorn die Mitarbeiter bei diesen Treffen nicht „niedergeschrien“ habe.
Winterkorn habe dem Mitarbeiter demnach weder auf die Hand geschlagen noch ihn körperlich angegriffen. Der Vorfall sei ein Unfall gewesen, der auf eine „mögliche Unachtsamkeit“ zurückgehe.
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Zitat:
Der Vorfall sei ein Unfall gewesen, der auf eine „mögliche Unachtsamkeit“ zurückgehe.
VW Anwälte sind tatsächlich die besten Märchenerzähler im Land. Sie produzieren eine Geschichte nach der anderen.
Man kann nur hoffen, dass der Geschädigte auspackt.
Zitat:
@VaPi schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:17:05 Uhr:
Zitat:
Der Vorfall sei ein Unfall gewesen, der auf eine „mögliche Unachtsamkeit“ zurückgehe.
VW Anwälte sind tatsächlich die besten Märchenerzähler im Land. Sie produzieren eine Geschichte nach der anderen.
Man kann nur hoffen, dass der Geschädigte auspackt.
Der ganze Abgasskandal ist doch nur "eine Unachtsamkeit" ... 😁
Hallo,
Anwaltssprech:
Die Wahrheit interessiert mich nicht, mich interessiert nur, was hätte sein können.
Gruss
Lutz
https://wien.orf.at/stories/3026669/
Wirtschaft - Online seit heute, 10.36 Uhr
Gericht:
VW-Software-Update hat Nachteile
Laut einem Urteil des Handelsgerichts Wien führen Dieselabgas-Software-Updates von Volkswagen (VW) sehr wohl zu Verschlechterungen. Das urteilte das HG Wien auf Betreiben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
Eine Verschlechterung lasse sich schon allein anhand höherer Geräuschemissionen feststellen, so das Handelsgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VW-Konzern hatte Nachteile durch Software-Updates wiederholt bestritten. Mit seiner Entscheidung habe das HG Wien „der Irreführung von Konsumenten rund um das Software-Update endlich ein Ende“ gesetzt, erklärte der VKI am Mittwoch in einer Aussendung.
Unterlassungsklage gegen VW
Mitte September 2015 hatte VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189 mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware Abgastests manipuliert zu haben. In der Folge stellte VW ein Software-Update zur Verfügung und versicherte, dass damit keine Verschlechterungen hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2?Emissionen, Geräuschemissionen, Motorleistung und Drehmoment verbunden seien.
Betroffene Verbraucher hätten allerdings in einer Umfrage des VKI über erhöhten Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche, Ruckeln bzw. Nageln des Motors und Probleme beim Beschleunigen berichtet, hieß es in einer VKI-Aussendung am Mittwoch. Zu ähnlichen Ergebnissen seien auch vergleichbare Umfragen in Belgien, Italien, Portugal und Spanien gekommen. Im Juni 2018 habe man im Auftrag des Sozialministeriums eine Unterlassungsklage gegen VW eingebracht, um irreführende Behauptungen zu den Folgen des Software-Updates abzustellen.
…..
Weil das HG Wien für die Geräuschemissionen eines getesteten Fahrzeugs „offenkundig falsche Schlussfolgerungen“ aus dem Gutachten ziehe, werde das Urteil bekämpft werden, erklärten Thomas Kustor und Sabine Prossinger von Freshfields Bruckhaus Deringer – der österreichischen Rechtsvertretung der VW AG – am Mittwoch
https://www.tagesschau.de/.../diesel-fahrverbote-zwangshaft-101.htmlZitat:
Die Richter in Luxemburg urteilen darüber, ob und wie man Politiker beziehungsweise Landesregierungen dazu zwingen kann, rechtskräftige Gerichtsurteile zu Fahrverboten umzusetzen.
Sie haben geurteilt...
https://www.tagesschau.de/.../diesel-fahrverbote-zwangshaft-103.html
Hier noch einmal aus Sicht der DUH:
Pressemitteilung
Erfolg der Deutschen Umwelthilfe vor dem Europäischen Gerichtshof: Zwangshaft gegen Amtsträger des Freistaats Bayern ist wegen gravierender Rechtsverstöße unter bestimmten Voraussetzungen zu verhängen
Donnerstag, 19.12.2019 Dateien: 1
EuGH entschied, dass „unter Umständen, die durch die beharrliche Weigerung einer natio-nalen Behörde gekennzeichnet sind, einer gerichtlichen Entscheidung nachzukommen, das zuständige nationale Gericht Zwangshaft … zu verhängen hat“ – Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe liegen die dabei zu beachtenden Voraussetzungen vor – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem Beschluss von 9.11.2018, der zur Vorlage beim EuGH führte, darauf hingewiesen, dass die nach dem Urteil des EuGH nötige Vorhersehbarkeit dadurch erreicht werden kann, dass die Zwangshaft vor ihrer Verhängung ein letztes Mal angedroht wird und die von Zwangshaft betroffenen Amtsträger konkret benannt werden – DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch „Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat und für die Saubere Luft in München und anderen Städten
Heutige Entscheidung auch für die Zwangshaftanträge der DUH gegen Amtsträger der Landesregierung von Baden-Württemberg wegweisend – Deutsche Gerichte müssen prüfen, wie System der Verwaltungsvollstreckung fortentwickelt werden kann
…..
Nur das deutsches Recht das nicht hergibt. Die DUH scheint das Urteil zu positiv zu bewerten. Man wird sehen.
Hallo,
heute veröffentlichte der BGH den ersten Verhandlungs-Termin in Sachen VW für den 05.05.2020 .
https://www.bundesgerichtshof.de/.../2019166.html?nn=10690868
Recherchen in der Presse ergaben, dass myRight diesen Kläger unterstützt; gewiss nicht aus sozialen Gründen, sondern weil er das erste zur Verhandlung anstehende Verfahren führt. So ist auch myRight inhaltlich dicht dran – kluger Schachzug. VW legte Berichten zufolge gegen das Urteil des OLG Koblenz Revision ein, weil sie die Sache an sich völlig bestreiten. Der Kläger legte Recherchen zufolge ( Rhein-Zeitung Rheinland-Pfalz vom 16.07.2019) zusätzlich Revision ein, weil er sich den Nutzungsersatz nicht anrechnen lassen will. Das gibt die PM des BGH so leider nicht her. Außerdem wollte er sich das Verfahren nicht aus der Hand nehmen lassen und legte sein Fahrzeug zusätzlich still. No deal!
https://www.rhein-zeitung.de/.../...ldiesel-zurueck-_arid,1987204.html
https://www.rhein-zeitung.de/.../...andal-die-stirn-_arid,2001073.html
Meine Meinung als nichtjuristischer unabhängiger Beobachter: Im Lichte einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen kann vermutet werden, dass der geschädigte Kunde im Ergebnis nur eines bekommt: entweder einen Zinszuspruch ab Kauf oder den Entfall des Nutzungsersatz. Das würde konkret z.B. bedeuten: Erstattung = Kaufpreis - Nutzungsersatz + Zinsen sowie Fahrzeugrückgabe Zug um Zug. Dieses ist vor allem bei Altfällen wegen der langen Zinslaufzeit interessant. Dann reduzieren die auflaufenden Zinsen den Nutzungsersatz erheblich und VW schadet sich mit der Verzögerungstaktik selbst.
Der gemeinsame Entfall von Nutzungsersatz und zugleich Zuspruch von Zinsen würde wertmäßig jedoch den tatsächlich bezahlten Kaufpreis deutlich überschreiten. Auch wenn es einzelne derartige Gerichtsentscheidungen auf LG-Ebene verschiedenen Berichten zufolge geben soll, ist kaum damit zu rechnen, dass der BGH sich derartig positioniert. Dadurch würde der geschädigte Käufer deutlich verdienen. Dieses ist in der deutschen Rechtsprechungssystematik bislang so nicht vorgesehen.
Möglicherweise wird der BGH neben der Grundfall dieses gesamte Themenfeld bereits im ersten Verfahren aus Effizienzgründen und wegen des inhaltlichen Zusammenhangs "en Block" abhandeln. Daher kann schon der erste Verhandlungstermin der Sache nach und für eine Vielzahl von Fällen sehr interessant und zutreffend sein. Gleichwohl gilt: vor Gericht und auf hoher See …..
VG
https://www.tagesspiegel.de/.../25348058.html
Verjährung droht - Update 13:34 Uhr
Dieselkunden müssen jetzt gegen VW klagen
Zum Jahresende verjähren Ansprüche wegen der Schummelsoftware. Ein Vergleich ist derzeit nicht in Sicht. Bundesgerichtshof verhandelt im Mai.
VW-Kunden könnten mit dem Jahreswechsel viel Geld verlieren. Denn zum 31. Dezember dürften die Ansprüche der Dieseleigentümer auf Entschädigung wegen der Schummelsoftware, die VW in Motoren des Typs EA189 eingebaut hat, verjähren.
Es geht um eine Menge Geld. Mit der Abschaltsoftware, die dafür gesorgt hatte, dass die Abgase nur im Testlabor, nicht aber auch auf der Straße gesenkt worden sind, waren allein in Deutschland 2,4 Millionen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat ausgerüstet. Doch nur 700.000 Kunden haben bisher rechtliche Schritte unternommen, sei es, dass sie sich der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen oder den Sammelklagen des Prozessfinanzierers MyRight angeschlossen haben oder selbst Klage eingereicht haben.
1,7 Millionen Menschen haben bislang nichts unternommen, obwohl ihre Chancen auf Entschädigung nach Meinung von Verbraucherschützern und -anwälten gut sind. Nach Berechnungen der Anwaltskanzlei Goldenstein & Partner, die rund 17.800 Kunden im Abgasskandal vertritt, verschenken VW-Halter damit rund 30 Milliarden Euro. Nach Recherchen der Kanzlei erhalten Kläger im Schnitt eine Entschädigung von 17.510 Euro.
…..
Na, mal abwarten, was bis Mai noch passiert ... Volkswagen kauft das BGH-Verfahren vielleicht auch noch weg ... 😉