Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Die bewegen sich sicher erst vorm BGH ...
Hat die MFK eigentlich nen Hilfsantrag Richtung EuGH eingebaut? 😁

Der Thread wurde bereinigt, die Beiträge die am Thema vorbei geschrieben wurden oder gegen die Beitragsregeln / NUB verstoßen haben wurden gelöscht.

Ich weiß, das ist ein "Reizthema". Trotzdem sollte es möglich sein, ohne Stammtischparolen hier aktiv zu sein. Mein Kollege Nogolf hatte hier schon mal geschrieben, dass wir ein Mindestmaß an Respekt erwarten, sowohl anderen User gegenüber als auch gegenüber Personen, über die hier geschrieben wird. Wir möchten hier keine "Andi", "Murksel" oder ähnliche "Kosenamen" mehr lesen.

Wer mit diesem Thema nicht umgehen kann, ohne persönlich zu werden, ist bei MT definitiv fehl am Platz und bei erneuten beleidigenden Provokationen wird es nicht bei Ermahnungen bleiben.

Grüße
dolofan.
MT-Team | Moderation

Danke und damit btt ...

Am BGH anhängig:

8. Zivilsenat des BGH, Az. VIII ZR 61/19, Revision gegen OLG Braunschweig, Urt. v. 19.2.2019 – 7 U 134/17, BeckRS 2019, 2737 = juris = DAR 2019, 261 = ZIP 2019, 815: Klagabweisung im Grundfall VW Motor EA 189 / Verweisung an 6. Zivilsenat beantragt.

6. Zivilsenat des BGH, Az. VI ZR 252/19, Revision gegen OLG Koblenz, Urt. v. 12.6.2019 – 5 U 1318/18, BeckRS 2019, 11148 = juris: Klagezuspruch im Grundfall VW Motor EA 189.

6. Zivilsenat des BGH, Az. VI ZR 292/19, Revision gegen OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.7.2019 – 17 U 160/18, BeckRS 2019, 14948: Klagezuspruch im Grundfall VW Motor EA 189.

6. Zivilsenat des BGH, Az. VI ZR 354/19, Revision gegen OLG Braunschweig, Urt. 20.8.2019, Az. 7 U 5/18 (unveröffentlicht): Klagabweisung im Grundfall VW Motor EA 189.

6. Zivilsenat des BGH, Az. VI ZR 334/19, Nichtzulassungsbeschwerde gegen OLG Dresden, Urt. v. 16.7.2019 – 9 U 567/19, juris: Klagabweisung im Sonderfall des sog. „Thermofensters".

Quelle:
https://www.uni-regensburg.de/.../index.html

https://www.wp.de/.../...r-gegen-vw-im-diesel-skandal-id227904687.html

Landgericht Siegen stärkt Kläger gegen VW im Diesel-Skandal - 13.12.2019

Siegen/Köln. Erst wenn VW alle Tatsachen zum Schummeldiesel offenlege, beginne eine Verjährungsfrist für Klagen gegen den Konzern, so das Siegener Landgericht

Auszug:
Das Landgericht Siegen geht jetzt sogar noch einen Schritt weiter. In der mündlichen Verhandlung, an der die Kölner Kanzlei beteiligt war, wies das Gericht darauf hin, dass eine Verjährungsfrist erst dann beginnen würde, wenn VW sämtliche den Anspruch begründende Tatsachen offenlege. Die Kammern des Landgerichts hätten sich auf diese Praxis geeinigt.

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https://www.n-tv.de/.../...ann-Wagen-zurueckgeben-article21455883.html

Freitag, 13. Dezember 2019

Auto-Kredit widerrufen

Kunde kann Wagen zurückgeben

Mit seinem Urteil hat das OLG Brandenburg den sogenannten Widerrufsjoker für Kfz-Kredite wiederbelebt. Eine Finanzierung der Mercedes Benz Bank enthalte schwere Fehler, so das Gericht. Deshalb kann der Kunde sein Geld zurückverlangen und das Auto abgeben.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg (Az.: 4 U 8/19) zeigt, dass auch nach dem jüngsten BGH-Urteil der Widerruf eines Kfz-Kredits sehr aussichtsreich sein kann, wenn Verbraucher mit ihrem Fahrzeug unzufrieden sind und dieses loswerden wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang November den Widerruf bei zwei Darlehen von BMW Bank und Ford Bank abgewiesen.

Konkrete Parameter gefordert

Grund ist ein wesentlicher Formfehler in den Kreditverträgen der Mercedes Benz Bank, der sich auch in den Formularen anderer Banken findet. So verlangt der Gesetzgeber, dass Kreditinstitute in den Vertragsunterlagen konkrete Parameter mitteilen, wie im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Darlehens die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden soll. Diese Informationen fehlen jedoch bei der Mercedes Benz Bank. Dort wird lediglich eine Obergrenze der Vorfälligkeitsentschädigung von einem beziehungsweise 0,5 Prozent des zurückgezahlten Kreditbetrags genannt.

Auch der BGH hat in seinem jüngsten Urteil bestätigt, dass diese Parameter zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag enthalten sein müssen. Fehlen sie, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Als Konsequenz kann der Kunde auch Jahre nach Abschluss des Darlehens von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

In den vom BGH verhandelten Fällen trat dieser Fehler jedoch nicht auf.

Besonders interessant ist der Widerrufsjoker für

Besitzer eines Diesel

, der durch den

Abgas-Skandal stark an Wert verloren

hat. Allerdings ist der Widerruf auch für Besitzer anderer Fahrzeuge möglich. Welchen Motor das Fahrzeug hat, ist beim Widerrufsjoker unerheblich. Es kommt lediglich darauf an, dass der Kredit- oder Leasing-Vertrag

Formfehler

aufweist.

Das aktuelle Urteil des OLG Brandenburg zeigt, dass dies häufig der Fall ist. Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf können insbesondere Finanzierungen folgender Banken betroffen sein:

?VW Bank / Seat Bank / Skoda Bank (2012 bis 2018)
?Audi Bank (2011 bis 2018)

?Santander Consumer Bank (2010 bis 2018)

?BMW Bank (2016 bis 2018)

?Bank 11 (2014 bis 2018)

?Commerzbank / Consors Finanz / BNP Paribas (2012 bis 2018)

?Auto Europe Bank (2012 bis 2018)

?RCI Bank (2013 bis 2018)

?Sparkassen S-Kreditpartner (2012 bis 2019)

https://www.t-online.de/.../...hren-von-vw-investoren-geht-weiter.html

Dieselaffäre: Musterverfahren von VW-Investoren geht weiter

16.12.2019, 01:42 Uhr | dpa

Am Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) steht heute die nächste Verhandlung im Musterverfahren von VW-Investoren zum Dieselskandal an. Die Anleger werfen dem Management des Konzerns und der Porsche-Dachgesellschaft PSE vor, sie zu spät über die finanziellen Risiken der im September 2015 bekanntgewordenen Abgasmanipulationen informiert zu haben. Eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung sei nicht rechtzeitig herausgegeben worden - Volkswagen-Aktien verloren stark an Wert. In dem Prozess vertritt Deka Investment zahlreiche Aktionäre, die sich geprellt fühlen und vom Wolfsburger Autobauer Schadenersatz in Milliardenhöhe verlangen.

Hallo,

Geprellte Aktionäre?
mal eine Frage, was wollen die Investoren denn? Die sind doch Mitbesitzer des Unternehmens und haben durch den Riesenbetrug profitiert.

Anteilseigner die Geld wollen, die sollen die Geschäftsführer und Aufsichtsräte belangen können, aber das Unternehmen auf keinen Fall.
Und die Dividende solange sperren, bis alle geschädigten Kunden und Händler ihr Geld erhalten haben.

Aktien sind keine Einbahnstrasseninvestments.

Gruss
Lutz

Was hätte es denn gebracht, wenn das Problem früher bekannt gegeben worden wäre. Diese Aktionäre hätten doch nur andere Aktionäre durch den Verkauf geschädigt.

Das Geld ist ja nicht weg. Es hat nur ein Anderer ??

Zitat:

@xinnam schrieb am 16. Dezember 2019 um 13:12:22 Uhr:


Was hätte es denn gebracht, wenn das Problem früher bekannt gegeben worden wäre. Diese Aktionäre hätten doch nur andere Aktionäre durch den Verkauf geschädigt.

Das Geld ist ja nicht weg. Es hat nur ein Anderer ??

Sagen wir es doch ganz einfach: Wer mit Geldern an die Börse geht, sollte dies tunlichst nur dann tun, wenn er im Falle des Verlustes des eingesetzten Kapitals seinen bisherigen Lebensstil weiterführen kann.
Risiko heisst, dass es auch verloren gehen kann oder sich vervielfacht.
Es ist niemand gezwungen worden sich börsennotierte Werte zuzulegen.

Als Richter würde ich dies sehr deutlich machen. Wenn die Kurse steigen wird der Gewinn schliesslich auch ohne jegliches Murren eingesteckt.
Merkwürdige Einstellung von "Aktionären", letztlich bei jeder Hauptversammlung der Entlastung des Unternehmensvorstandes zugestimmt haben. Da hat keiner gefragt ob das alles richtig ist oder evtl. ein Verlust drohen könnte.

Gruss

Naja... Ein Kurs und Kapitaleinbruch durch Betrug hat nichts mit kalkuliertem Risiko zutun.
Würde dir auch nicht gefallen wenn dein privater Rentenfond wegen sowas an Wert verliert.

https://www.lto.de/.../

OLG München zur Abgasaffäre - 16.12.2019

Etwaige Ansprüche gegen VW Ende 2018 ver­jährt

2019 sind in Deutschland rund 45.000 Dieselklagen eingereicht worden. Waren all diese möglichen Ansprüche bereits Ende 2018 verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar? Diese Ansicht vertritt nun das OLG München in einem Hinweisbeschluss.

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss die Auffassung vertreten, dass etwaige Ansprüche von Diesekäufern gegen die Volkswagen AG mit Ende des Jahres 2018 verjährt sind (Hinweisbeschl. v. 3.12.2019, Az. 20 U 5741/19).

Der Beschluss, der LTO vorliegt, ist im Fall eines klagenden Käufers ergangen, der ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug im Juli 2013 erworben hatte. Erst im März 2019 reichte er die Klage ein. Bereits das Landgericht Landshut hat diese wegen Verjährung abgewiesen (Urt. v. 06.9.2019, Az. 54 O 691/19).

Dieser Ansicht wird sich offenbar auch das OLG München anschließen. In dem Hinweisbeschluss ließ es durchblicken, dass es die Berufung zurückweisen und das erstinstanzliche Urteil bestätigen werde. Es begründet dies mit der Verjährung der geltend gemachten Ansprüche gegen Volkswagen. Zwar müsse, so das OLG, grundsätzlich die Partei, die sich auf die Verjährung beruft, das Vorliegen der Voraussetzungen beweisen.

Im Fall der Diesel-Abgasaffäre bestehe aber die Besonderheit, dass "der individuelle Verjährungsbeginn, also der Zeitpunkt der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners, § 199 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), regelmäßig mit dem unstreitigen Zeitpunkt des allgemeinen Bekanntwerdens des Dieselskandals übereinstimmt." Es sei nicht vorstellbar, dass ein Kunde von VW, der in Deutschland lebt, trotz der seit September 2015 in sämtlichen Medien erfolgenden Berichterstattung keine Kenntnis oder zumindest keine fahrlässige Unkenntnis gehabt haben soll.

Nach Auffassung der Münchner Richter begann die Verjährungsfrist also mit Ende des Jahres 2015 zu laufen, die Ansprüche verjährten entsprechend Ende 2018. So sieht es auch Volkswagen selbst. Der Autohersteller spricht von 45.000 Klagen, die Kunden 2019 gegen ihn erhoben hätten, und die - schlössen sich die übrigen Gerichte dieser Auffassung an - keine Aussicht auf Erfolg mehr hätten.

Allerdings nur temporär.
Wer bei einem 40-60% Kurssturz verkauft, sollte sich überlegen, ob die Sichteinlage oder alternativ das Kopfkissen als Anlageform sinvoller wäre.
Den "Verlust" hätte man nach weniger als zwei Jahren des Aussitzens abwenden können.

Wer weiß aber wo die Aktien ohne Betrug heute stünden? Allein was an Firmenkapital vernichtet wurde...

Liebe Leute, hier sollte es m.E. vorrangig um rechtliche Schritte von Fahrzeugbesitzern, also Verbrauchern gegen Volkswagen gehen, nicht um Anlegerklagen. Wir sind hier bei motor-talk und nicht bei "Der Aktionär"!

https://www.anwalt24.de/fachartikel/kaufrecht/54640

Diesel-Skandal: LG Lübeck verurteilt VW zu Zinsen

16.12.2019

Im Diesel-Abgasskandal verweigert das Landgericht Lübeck VW eine Nutzungsentschädigung und verurteilt den Autobauer zu Schadensersatz und ZInsen.

Erneut hat ein Landgericht sich dagegen entschieden, die Volkswagen AG für ein manipuliertes Fahrzeug eine Nutzungsentschädigung durch den geschädigten Verbraucher zuzugestehen. Der Kläger erhält den vollen Kaufpreis plus Zinsen zurück, urteilte das Landgericht Lübeck am 29. November 2019. In dem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az:17 O 331/18) wurde die Volkswagen AG nach Paragraf 826, 31 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.

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