Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Die Klage ist bei Gericht im Dez. 18 eingereicht wurden und Juli 19 haben wir für Dez 19 den Termin am LG Lübeck erhalten. Jetzt 2 Wochen vor Prozess wurde laut Kanzlei der Termin vom LG abgesagt.
Und jetzt sind wir ein wenig ratlos.
Vor 2 Wo haben wir noch ein Vergleichsangebot erhalten und abgelehnt.
Wie sollen wir die Kanzlei ärgern?
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 29. November 2019 um 22:18:15 Uhr:
Nach dem Einbau des „BNOx Systems“ sollen die ehemals dreckigen Diesel die Voraussetzungen der Euro-Norm 6c erfüllen und die NOx-Emissionen um 94 % reduziert werden.
Ändert nichts daran, dass sich die Schadstoffklasse durch eine solche Nachrüstung NICHT ändert.
Zitat:
@freeclimbersp schrieb am 1. Dezember 2019 um 00:05:47 Uhr:
Die Klage ist bei Gericht im Dez. 18 eingereicht wurden und Juli 19 haben wir für Dez 19 den Termin am LG Lübeck erhalten. Jetzt 2 Wochen vor Prozess wurde laut Kanzlei der Termin vom LG abgesagt.
Und jetzt sind wir ein wenig ratlos.
Vor 2 Wo haben wir noch ein Vergleichsangebot erhalten und abgelehnt.
Wie sollen wir die Kanzlei ärgern?
Ruf doch einfach mal beim LG in der Geschäftsstelle an und frag direkt warum der Termin abgesagt wurde (wahrscheinlich Richter ausgefallen) und wie lange eine neue Terminierung dauert.
Zitat:
@206driver schrieb am 1. Dezember 2019 um 06:58:23 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 29. November 2019 um 22:18:15 Uhr:
Nach dem Einbau des „BNOx Systems“ sollen die ehemals dreckigen Diesel die Voraussetzungen der Euro-Norm 6c erfüllen und die NOx-Emissionen um 94 % reduziert werden.
Ändert nichts daran, dass sich die Schadstoffklasse durch eine solche Nachrüstung NICHT ändert.
Obwohl die Noxwerte besser als bei den meisten EU6ern (a-c) sind. Auch einer der Scherze, mit denen man die Hardwarenachrüstungen mobbt. Die EU5er mit HW-Nachrüstung sind jedoch nicht von den drohenden Fahrverboten betroffen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@freeclimbersp schrieb am 1. Dezember 2019 um 00:05:47 Uhr:
Die Klage ist bei Gericht im Dez. 18 eingereicht wurden und Juli 19 haben wir für Dez 19 den Termin am LG Lübeck erhalten. Jetzt 2 Wochen vor Prozess wurde laut Kanzlei der Termin vom LG abgesagt.
Und jetzt sind wir ein wenig ratlos.
Vor 2 Wo haben wir noch ein Vergleichsangebot erhalten und abgelehnt.
Wie sollen wir die Kanzlei ärgern?
Es geht erst einmal darum, wann die Kanzlei von Dir den Auftrag (Unterschriftsdatum Vollmacht) erhielt.
Das ist die Zeit die dann ggf. die Frage nach der Länge der Bearbeitungszeit erlaubt. Liebt jeder Anwalt.
Dann überprüfen ob die "Vergleichsgespräche" überhaupt Dein Ziel waren und stattfinden sollten oder ob das "Vergleichsangebot" einfach ein Versuch der Gegenseite ist, das Verfahren selbst zu steuern und bei dem/der RichterIn Eindruck zu schinden, da ein Vergleich keine Urteilsbegründung erforderlich macht.
Da werden bestimmt noch mehr "Angebote" kommen. Das Motto lautet: Zeit ist Geld! Ein Vergleich kostet die Anwälte und dem Gericht weniger Aufwand und damit Geld.
Du bzw. Dein Anwalt bestimmen das Verfahren nach dem Motto: Wer die Musik bezahlt bestimmt auch was gespielt wird.
Schönen Sonntag
Zitat:
@Steam24 schrieb am 1. Dezember 2019 um 08:45:07 Uhr:
Obwohl die Noxwerte besser als bei den meisten EU6ern (a-c) sind. Auch einer der Scherze, mit denen man die Hardwarenachrüstungen mobbt. Die EU5er mit HW-Nachrüstung sind jedoch nicht von den drohenden Fahrverboten betroffen.
Sagt wer? Das sind doch eher Wunschvorstellungen.
Mir sind nur sehr unklare und wage formulierte Aussagen des Verkehrsministeriums bekannt.
Die Stadt Hamburg sagt über ihre Euro 5 Fahrverbote:
https://www.hamburg.de/.../#anker_9Zitat:
Die Auswahl der Dieselfahrzeuge, welche die von Durchfahrtsbeschränkungen betroffenen Straßenabschnitte befahren dürfen, basiert auf der Abgasnorm des jeweiligen Fahrzeuges. Der reine Einbau eines SCR-Systems reicht daher allein nicht aus, um die betroffenen Straßenabschnitte durchfahren zu dürfen.
Völlig unklar ist auch weiterhin, wie der zusätzliche Einbau eines SCR-Kats nachgewiesen werden soll. Und warum sollten dann Euro 5 Diesel mit SCR-Nachrüstung besser gestellt sein als Euro 5 Diesel mit SCR-Kat ab Werk?
Zitat:
@206driver schrieb am 1. Dezember 2019 um 09:57:19 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 1. Dezember 2019 um 08:45:07 Uhr:
Obwohl die Noxwerte besser als bei den meisten EU6ern (a-c) sind. Auch einer der Scherze, mit denen man die Hardwarenachrüstungen mobbt. Die EU5er mit HW-Nachrüstung sind jedoch nicht von den drohenden Fahrverboten betroffen.
Sagt wer? Das sind doch eher Wunschvorstellungen.
Mir sind nur sehr unklare und wage formulierte Aussagen des Verkehrsministeriums bekannt.
Die Stadt Hamburg sagt über ihre Euro 5 Fahrverbote:
Zitat:
@206driver schrieb am 1. Dezember 2019 um 09:57:19 Uhr:
Zitat:
Die Auswahl der Dieselfahrzeuge, welche die von Durchfahrtsbeschränkungen betroffenen Straßenabschnitte befahren dürfen, basiert auf der Abgasnorm des jeweiligen Fahrzeuges. Der reine Einbau eines SCR-Systems reicht daher allein nicht aus, um die betroffenen Straßenabschnitte durchfahren zu dürfen.
https://www.hamburg.de/.../#anker_9Völlig unklar ist auch weiterhin, wie der zusätzliche Einbau eines SCR-Kats nachgewiesen werden soll. Und warum sollten dann Euro 5 Diesel mit SCR-Nachrüstung besser gestellt sein als Euro 5 Diesel mit SCR-Kat ab Werk?
Weil das mit Hardware nachgerüstete Fahrzeug mindestens im NOX-Ausstoß sauberer ist. Somit ist das nun
rechtlichund
technischeine "saubere" Sache 🙂 Nach dem Einbau gibt es zudem einen Vermerk in die Fahrzeugpapiere!
https://www.bmvi.de/.../hardware-nachruestungen.html
Technische Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei PKW
Die von Bundesminister Andreas Scheuer in 2018 angekündigten technischen Anforderungen für Hardware-Nachrüstungen von Pkw sind seit Längerem bekannt (siehe Weiterführende Informationen). Damit werden Anforderungen für wirksame Nachrüstsysteme zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen (NOx) definiert.
Auf dieser Grundlage wurde seitens der Nachrüsthersteller die Entwicklung geeigneter Systeme angestoßen. Ein erstes Nachrüstsystem hat nach Prüfung der Testergebnisse und Antragsunterlagen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) im Juli 2019 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Nähere Informationen zu erteilten ABEs für Nachrüstsysteme werden auf der Internetseite des KBAs bereitgestellt.
Hardware-Nachrüstungen zur Minderung der NOx-Emissionen im Straßenverkehr sind Teil des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung nachhaltiger Mobilität in unseren Städten der Bundesregierung vom 2. Oktober 2018. Adressiert wird damit die Nachrüstung von Bussen des ÖPNV, schweren Kommunalfahrzeugen, Handwerker- und Lieferfahrzeugen und Pkw. Das Konzept sieht dazu vor, dass Fahrzeughalter in den besonders belasteten Regionen – im Fall erforderlicher Verkehrsbeschränkungen – Angebote bekommen, wie sie ihre Mobilität erhalten können. Hierzu zählt u. a. die Möglichkeit, dass Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden können, wenn diese im realen Fahrbetrieb weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausstoßen. Diese Minderungsleistung kann dabei infolge einer technischen Änderung mittels einer Hardware-Nachrüstung oder eines Software-Updates erreicht werden oder bereits im Ausgangszustand des jeweiligen Fahrzeugs vorhanden sein.
Auf Grundlage der vorgenannten Technischen Anforderungen kann das KBA im Falle der beschriebenen technischen Änderung eine ABE erteilen oder den Fahrzeugherstellern, deren Fahrzeuge den Wert von 270 mg NOx pro Kilometer bereits im Ausgangszustand unterschreiten, die Ausstellung sog. Gleichwertigkeitsbescheinigungen gegenüber den Fahrzeughaltern erlauben.
Der Bundesrat hat am 08.11.2019 der Dritten Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt. Damit kann diese zeitnah in Kraft treten.
Mit der Verordnung ist auch formal der letzte Schritt getan, um die Voraussetzung für die Zulassung von Nachrüstsystemen zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen von Diesel-Pkw der Schadstoffklassen „Euro 4“- und „Euro 5“ zu schaffen.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der StVZO legt für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen „Euro 4“ und „Euro 5“ technische wie verfahrensbezogene Anforderungen an sog. Stickoxid-Minderungssysteme mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung des vorgenannten Emissionswerts fest. Fahrzeuge, die über ein solches Stickoxid-Minderungssystem verfügen, sind gemäß § 47 Absatz 4a Satz 2 Nummer 2 BImSchG von Verkehrsverboten ausgenommen. Mit der Änderung der StVZO erfolgt die Genehmigung der Nachrüstsysteme zukünftig auf Grundlage der Anlage XXII der StVZO und nicht wie bisher auf Grundlage der im Dezember 2018 veröffentlichten technischen Anforderungen. Inhaltlich weichen die Anforderungen nicht ab. Bereits erteilte Genehmigungen für Stickoxid-Minderungssysteme behalten weiterhin Gültigkeit.
Die Bundesregierung wird mit dem Inkrafttreten der Verordnung ihre ambitionierte Zusage, eine gesetzliche Regelung zur Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw noch in 2019 zu schaffen, einhalten.
Zitat:
@206driver schrieb am 1. Dezember 2019 um 09:57:19 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 1. Dezember 2019 um 08:45:07 Uhr:
Obwohl die Noxwerte besser als bei den meisten EU6ern (a-c) sind. Auch einer der Scherze, mit denen man die Hardwarenachrüstungen mobbt. Die EU5er mit HW-Nachrüstung sind jedoch nicht von den drohenden Fahrverboten betroffen.
Sagt wer? Das sind doch eher Wunschvorstellungen.
Mir sind nur sehr unklare und wage formulierte Aussagen des Verkehrsministeriums bekannt.
Die Stadt Hamburg sagt über ihre Euro 5 Fahrverbote:
Zitat:
@206driver schrieb am 1. Dezember 2019 um 09:57:19 Uhr:
Zitat:
Die Auswahl der Dieselfahrzeuge, welche die von Durchfahrtsbeschränkungen betroffenen Straßenabschnitte befahren dürfen, basiert auf der Abgasnorm des jeweiligen Fahrzeuges. Der reine Einbau eines SCR-Systems reicht daher allein nicht aus, um die betroffenen Straßenabschnitte durchfahren zu dürfen.
https://www.hamburg.de/.../#anker_9Völlig unklar ist auch weiterhin, wie der zusätzliche Einbau eines SCR-Kats nachgewiesen werden soll. Und warum sollten dann Euro 5 Diesel mit SCR-Nachrüstung besser gestellt sein als Euro 5 Diesel mit SCR-Kat ab Werk?
Interessante Diskussion, passt aber nicht in diesen Thread.
Bist Du damit einverstanden, das dort weiter zu diskutieren? Hier wäre es OT. 😉
Edit: @Broesel13 hat es schon beantwortet, Danke! 🙂
Trotzdem hier nochmals der Vorschlag, diesen Faden im passenden Thread fortzusetzen, sofern daran Interesse besteht. 😉
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:14:02 Uhr:
Weil das mit Hardware nachgerüstete Fahrzeug mindestens im NOX-Ausstoß sauberer ist. Somit ist das nun rechtlich und technisch eine "saubere" Sache 🙂
Gehören denn Euro 5 Diesel mit SCR-Kat ab Werk auch zu den Fahrzeugen, wo manipuliert wurde?
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:14:02 Uhr:
Nach dem Einbau gibt es zudem einen Vermerk in die Fahrzeugpapiere!
Hast du dafür eine Quelle / Beispiel zur Hand? Ich konnte dazu jetzt aktuell nichts konkretes finden.
Zitat:
@206driver schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:36:35 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:14:02 Uhr:
Weil das mit Hardware nachgerüstete Fahrzeug mindestens im NOX-Ausstoß sauberer ist. Somit ist das nun rechtlich und technisch eine "saubere" Sache 🙂
Gehören denn Euro 5 Diesel mit SCR-Kat ab Werk auch zu den Fahrzeugen, wo manipuliert wurde?
Zitat:
@206driver schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:36:35 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:14:02 Uhr:
Nach dem Einbau gibt es zudem einen Vermerk in die Fahrzeugpapiere!
Hast du dafür eine Quelle / Beispiel zur Hand? Ich konnte dazu jetzt aktuell nichts konkretes finden.
Auf Seite 6 im o.g. Thread zur Hardware Nachrüstung gibt es dazu weitere Infos. Du hattest dort auch schon geschrieben.
Hatten wir schon mal so ähnlich, nachstehend aber mit etwas aktuelleren Zahlen:
Zitat:
Diesel-Skandal: VW verliert die allermeisten Prozesse gegen seine Kunden
14 Oberlandesgerichte (OLG) haben Volkswagen zu Schadensersatz verurteilt oder das angekündigt, nur ein einziges OLG, das in Braunschweig, hat anders entschieden. Bei den Landgerichten ist es auch eindeutig: 98 urteilten zugunsten betrogener Diesel-Käufer, nur an 17 Landgerichten gewann VW gegen seine Kunden (Stand: 21. November 2019)
https://www.finanztip.de/.../
Merkwürdig, denn VW behauptet doch immer genau das Gegenteil ...
Zitat:
@AutoFank schrieb am 2. Dezember 2019 um 12:40:32 Uhr:
Hatten wir schon mal so ähnlich, nachstehend aber mit etwas aktuelleren Zahlen:
Zitat:
@AutoFank schrieb am 2. Dezember 2019 um 12:40:32 Uhr:
Zitat:
Diesel-Skandal: VW verliert die allermeisten Prozesse gegen seine Kunden
14 Oberlandesgerichte (OLG) haben Volkswagen zu Schadensersatz verurteilt oder das angekündigt, nur ein einziges OLG, das in Braunschweig, hat anders entschieden. Bei den Landgerichten ist es auch eindeutig: 98 urteilten zugunsten betrogener Diesel-Käufer, nur an 17 Landgerichten gewann VW gegen seine Kunden (Stand: 21. November 2019)
https://www.finanztip.de/.../
Merkwürdig, denn VW behauptet doch immer genau das Gegenteil ...
Liegt vermutlich daran, dass die überwiegenden Prozesse durch einen Vergleich beendet wurden. Und da hat VW die Kläger über den Tisch gezogen. Deshalb haben sie eben die überwiegende Anzahl gewonnen.
Durch diese Vorgehensweise (Vergleich/Erfüllung/Erledigung) hat VW lediglich verhindert weitere zigtausend Prozesse zu verlieren und zu Schadensersatz verurteilt zu werden.
Die Erfolgssaussichten für eine Klage sind demnach sehr gut. Man muss allerdings Zeit/Geduld mitbringen. Und man darf sich vor allem nicht erneut durch einen (schlechten) Vergleich über den Tisch ziehen lassen.