Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

https://www.finanztip.de/.../

Merkwürdig, denn VW behauptet doch immer genau das Gegenteil ...

Braunschweig steht tapfer bei. Ein Mahnmal, sozusagen.

Zitat:

@AutoFank schrieb am 2. Dezember 2019 um 13:49:33 Uhr:


Durch diese Vorgehensweise (Vergleich/Erfüllung/Erledigung) hat VW lediglich verhindert weitere zigtausend Prozesse zu verlieren und zu Schadensersatz verurteilt zu werden.

Die Erfolgssaussichten für eine Klage sind demnach sehr gut. Man muss allerdings Zeit/Geduld mitbringen. Und man darf sich vor allem nicht erneut durch einen (schlechten) Vergleich über den Tisch ziehen lassen.

Hallo,

hier wird immer davon gesprochen, sich bei einem Vergleich nicht erneut verarsch... zu lassen!

Ich fände es prima, wenn mal einer eine klare Aussage machen würde, was denn möglich ist oder anders, was man tunlichst nicht unterschreiben sollte.

Auch ich habe schon ein Vergleichsangebot abgeschlagen, weil ich kleinere Altschäden habe reparieren lassen (Fachwerkstatt aber eben kein VW/Audi) die mit Sicherheit die Vertraglichen Grenzwerte von max. 250€ überstiegen haben.

Obwohl der finanzielle Rahmen gepasst hätte.

Gruß

Der Klaeger

Wenn Du bereits ein Vergleichsangebot abgelehnt hast weisst Du ja auch was da an Zusatzvereinbarungen so drinsteht. Diese umfassen teilweise erhebliche unkalkulierbare Risiken für Dich (Einschluss von Drittparteien, Abzüge für Schäden welche auch noch vom Betrüger/Vertragswerkstatt festgesetzt werden, Schweigeverpflichtung mit hohen Vertragsstrafen, Datenweitergabe usw.). Also nicht nur von der Höhe der Vergleichssumme blenden lassen.

Aufgrund der Schweigeverpflichtung wirst Du vermutlich von niemanden so einfach erfahren „was möglich“ ist bzw. „eine klare Ansage“ bekommen.

Für mich persönlich ist das jedoch ganz einfach: Ich bestehe auf die Erfüllung meiner Forderungen. Warum auch sollte ich mich auf einen (schlechten) Vergleich mit vielen zusätzlichen Fallstricken einlassen? Dann lieber ein Urteil. Ich habe Zeit und Geduld. Die Betrügerkarre steht zur Abholung bereit. Sie wird nicht mehr benutzt.

Das muß man sich aber auch leisten können... VW spekuliert natürlich auch damit...

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https://www.welt.de/.../...annien-wegen-Dieselskandals-angelaufen.html

Sammelklage gegen VW in Großbritannien wegen Dieselskandals angelaufen

Rund 90.000 Autobesitzer fordern Entschädigung - Stand: 17:54

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal sieht sich der Autobauer Volkswagen seit Montag mit einer Sammelklage in Großbritannien konfrontiert. Rund 90.000 Autobesitzer fordern Entschädigungszahlungen von dem Hersteller, der 2015 zugegeben hatte, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. In Großbritannien sind demnach fast 1,2 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 2. Dezember 2019 um 21:23:38 Uhr:


Das muß man sich aber auch leisten können... VW spekuliert natürlich auch damit...

Einen schlechten Vergleich muss man sich auch leisten können ... 😉

Da stellt sich die Frage wie hoch denn der wirkliche Schaden ist, nicht der Imaginäre

https://www.anwalt24.de/fachartikel/kaufrecht/54580

Chancen im VW-Diesel-Abgasskandal auf Schadensersatz steigen

02.12.2019 5 Mal gelesen

Mit Zweibrücken hat sich das nächste Oberlandesgericht auf die Seite der Verbraucher geschlagen. VW ist wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt worden.

Für Volkswagen wird es im Diesel-Abgasskandal vor Gericht immer enger. Mit dem Oberlandesgericht Zweibrücken hat nun auch das nächste Oberlandesgerichten VW erstmals nach § 826 Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadensersatz verurteilt. (Az. 4 U 88/19, unveröffentlicht). Der Konzern muss einem Kläger 17.000 Euro Schadensersatz bezahlen, weil VW sich der "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung" schuldig gemacht hat. 14 von 24 Gerichten der zweiten Instanz haben nun VW verurteilt.

…..

OLG-Urteile haben Einfluss auf Musterfeststellungsverfahren gegen VW

Dieser wahren Flut an Verurteilungen im Diesel-Abgasskandal von VW kann sich auch das Oberlandesgericht Braunschweig im Musterfeststellungsverfahren gegen VW nicht entziehen. Bei der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 ließ der Vorsitzende Richter Michael Neef durchblicken, dass eine Verurteilung von VW nach Paragraph 826 BGB durchaus vorstellbar sein könnte. Das Gericht wolle die zahlreichen neu hinzugekommenen Verurteilungen durch Oberlandesgerichte sehr genau anschauen. Er riet VW dazu, sich bis zum 31. Dezember 2019 Gedanken über einen Vergleich mit den Klägern zu machen - mehr dazu hier. Bisher hatte Braunschweig als VW-Gerichtsstandort eine solche Verurteilung OLG abgelehnt (Az.: 7 U 134/17). Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertete die zweite mündliche Verhandlung in Braunschweig als "sensationellen Erfolg" für die Verbraucher (mehr dazu hier). Dr. Stoll & Sauer vertreten in einer Spezialgesellschaft die rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage.

…..

Nachtigall ick hör dir trapsen... Volkswagen Abgasbetrug ?.0 😁

War da nicht die Kanzlei Rogert & Ulrich am OLG Köln dran (EA288)

https://www.presseportal.de/pm/119896/4373783
Zitat: Im Rahmen der mündlichen Verhandlung kristallisierte sich heraus, dass zwischen den Parteien der Verbau einer Software zur Zykluserkennung unstreitig sei.

https://www.n-tv.de/.../...ag-der-3-Dezember-2019-article21433443.html

17:00 Uhr

Staatsanwaltschaft zu Besuch bei VW in Wolfsburg

Ermittler der Staatsanwaltschaft Braunschweig haben heute Geschäftsräume von Volkswagen in Wolfsburg durchsucht. Hintergrund seien Ermittlungen gegen Einzelbeschuldigte, die sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA 288 bezögen, teilte der Konzern mit.

Den Vorwürfen lägen technische Sachverhalte zugrunde, die der Autobauer den zuständigen Ermittlunges- und Zulassungsbehörde selbst frühzeitig offengelegt habe. Volkswagen kooperiere mit der Staatsanwaltschaft, obwohl das Unternehmen deren Rechtsauffassung und die daraus resultierenden Ermittlungen für unbegründet halte.

https://www.presseportal.de/pm/105254/4453844

29.11.2019 – 09:37

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter ein
Große Sorge um den bisher tadelosen Ruf des obersten Gerichts

Zitat:
Sauer befürchtet die Eventualität, dass Verfahren im Diesel-Abgasskandal, die vor dem Verfassungsgericht landen, auf einen Richter stoßen, der nicht frei von Fremdeinflüssen ist. Harbarth war in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in führender Rolle bei der Kanzlei Schilling, Zutt Anschütz (SZA) in Mannheim als Rechtsanwalt tätig. Die Kanzlei berät die Großindustrie inklusive Automobilindustrie. Gerade deshalb sehen Teilnehmer der Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die VW AG die Gefahr, dass die Automobilindustrie und der damit zusammenhängende Industriekomplex wie Zulieferer die Möglichkeit erhalten, die Rechtsprechung zu ihren Gunsten zu beeinflussen - und das auf Kosten der Bürger. MFK-Kläger gegen VW legen vor diesem Hintergrund Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth ein. Ein anderer Mandant ist in einem Anlegerverfahren gegen VW involviert. Die Kanzlei SZA vertritt VW genau in solchen Verfahren.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 3. Dezember 2019 um 17:24:55 Uhr:


https://www.presseportal.de/pm/105254/4453844

29.11.2019 – 09:37

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter ein
Große Sorge um den bisher tadelosen Ruf des obersten Gerichts

Zitat:
Sauer befürchtet die Eventualität, dass Verfahren im Diesel-Abgasskandal, die vor dem Verfassungsgericht landen, auf einen Richter stoßen, der nicht frei von Fremdeinflüssen ist. Harbarth war in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in führender Rolle bei der Kanzlei Schilling, Zutt Anschütz (SZA) in Mannheim als Rechtsanwalt tätig. Die Kanzlei berät die Großindustrie inklusive Automobilindustrie. Gerade deshalb sehen Teilnehmer der Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die VW AG die Gefahr, dass die Automobilindustrie und der damit zusammenhängende Industriekomplex wie Zulieferer die Möglichkeit erhalten, die Rechtsprechung zu ihren Gunsten zu beeinflussen - und das auf Kosten der Bürger. MFK-Kläger gegen VW legen vor diesem Hintergrund Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth ein. Ein anderer Mandant ist in einem Anlegerverfahren gegen VW involviert. Die Kanzlei SZA vertritt VW genau in solchen Verfahren.

Im Presseportal ist von jährlich mindestens einer Million Euro an Nebeneinkünften des Herrn Harbarth in seiner damaligen Funktion als Anwalt der großen, im Zuge des Abgasskandals auch für den VW-Konzern tätigen Kanzlei SZA die Rede. Diese hohen Nebeneinkünfte sind weitestgehend intransparent, und ein Interessenkonflikt somit nicht von der Hand zu weisen. Es ist vor diesem Hintergrund höchst erstaunlich, dass die Personalie Harbarth überhaupt für den höchsten richterlichen Sitz im Verfassungsgericht vorgeschlagen werden konnte. Diese höchst unglückliche Personal-Entscheidung sollte möglichst bald revidiert werden, lässt dieser Vorgang doch an der Funktionsfähigkeit unserer demokratischen Strukturen erhebliche Zweifel aufkommen.

Zitat:

@Meat-Puppets schrieb am 3. Dezember 2019 um 18:09:15 Uhr:



Zitat:

@Broesel13 schrieb am 3. Dezember 2019 um 17:24:55 Uhr:


https://www.presseportal.de/pm/105254/4453844

29.11.2019 – 09:37

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter ein
Große Sorge um den bisher tadelosen Ruf des obersten Gerichts

Zitat:
Sauer befürchtet die Eventualität, dass Verfahren im Diesel-Abgasskandal, die vor dem Verfassungsgericht landen, auf einen Richter stoßen, der nicht frei von Fremdeinflüssen ist. Harbarth war in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in führender Rolle bei der Kanzlei Schilling, Zutt Anschütz (SZA) in Mannheim als Rechtsanwalt tätig. Die Kanzlei berät die Großindustrie inklusive Automobilindustrie. Gerade deshalb sehen Teilnehmer der Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die VW AG die Gefahr, dass die Automobilindustrie und der damit zusammenhängende Industriekomplex wie Zulieferer die Möglichkeit erhalten, die Rechtsprechung zu ihren Gunsten zu beeinflussen - und das auf Kosten der Bürger. MFK-Kläger gegen VW legen vor diesem Hintergrund Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth ein. Ein anderer Mandant ist in einem Anlegerverfahren gegen VW involviert. Die Kanzlei SZA vertritt VW genau in solchen Verfahren.

Im Presseportal ist von jährlich mindestens einer Million Euro an Nebeneinkünften des Herrn Harbarth in seiner damaligen Funktion als Anwalt der großen, im Zuge des Abgasskandals auch für den VW-Konzern tätigen Kanzlei SZA die Rede. Diese hohen Nebeneinkünfte sind weitestgehend intransparent, und ein Interessenkonflikt somit nicht von der Hand zu weisen. Es ist vor diesem Hintergrund höchst erstaunlich, dass die Personalie Harbarth überhaupt für den höchsten richterlichen Sitz im Verfassungsgericht vorgeschlagen werden konnte. Diese höchst unglückliche Personal-Entscheidung sollte möglichst bald revidiert werden, lässt dieser Vorgang doch an der Funktionsfähigkeit unserer demokratischen Strukturen erhebliche Zweifel aufkommen.

P.S.: Zurückhaltend ausgedrückt möchte ich sagen, ich könnte im Kreis kotzen. Wir werden nur noch verraten und verkauft. So mein immer beklemmenderer Eindruck zur Funktionstüchtigkeit unserer Demokratie. @Broesel13: Danke für den äußerst aufschlussreichen Link!

Corporate Coup d'Etat - Staatsstreich der Konzerne ...

https://programm.ard.de/.../eid_287241123467870

Hierzulande wenig anders als in den USA ...

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 3. Dezember 2019 um 17:24:55 Uhr:


https://www.presseportal.de/pm/105254/4453844

29.11.2019 – 09:37

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter ein
Große Sorge um den bisher tadelosen Ruf des obersten Gerichts

[Stammtisch Inhalt von MOTOR-TALK entfernt]

Wohl kaum. Sicher eher langfristig vorbereitet...

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