Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@goenny schrieb am 22. November 2019 um 22:53:18 Uhr:


Somit könnte der Prosess in einigen Jahren als große Luftnummer enden.

Na ja, die Anwälte auf beiden Seiten haben aber dann kräftig verdient.
Ich sage meinem Sohn immer, werde Rechtsanwalt oder Bankräuber. - Ist so zimlich das selbe.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 22. November 2019 um 18:57:48 Uhr:


https://www.rtl.de/cms/...l-ende-januar-verhandelt-werden-4441559.html

Klage des Landes gegen VW soll Ende Januar verhandelt werden

22. November 2019 - 6:10 Uhr

Im Diesel-Abgasskandal hat auch das Land Rheinland-Pfalz VW auf Schadenersatz verklagt: Das Landgericht Mainz hat dafür eine mündliche Verhandlung am 31. Januar 2020 terminiert. Dabei geht es zunächst um vier Polizeiautos, wie das Finanzministerium in Mainz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Mit einer illegalen Abschalteinrichtung soll die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße verringert worden sein.

😛😛

Ob diese täglichen News wohl ins Marketing Konzept von VW passen? 😁

https://www.ndr.de/.../...fer-gegen-VW-Wer-gewinnt-wie-oft,vw5214.html

Stand: 24.11.2019 08:14 Uhr - Lesezeit: ca.5 Min.

Dieselkäufer gegen VW: Wer gewinnt wie oft?

Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen ist komplex, vielfältig, die Verfahren auf Gerichte in ganz Deutschland verstreut. Die Prozesse im Ausland kommen noch hinzu. Wie oft sprechen die Richter eigentlich betroffenen Diesel-Käufern Schadenersatz zu? Und wie oft gewinnt VW? Man sollte meinen, dass dies in Zeiten digitalisierter Information schnell herauszufinden wäre. Bestimmt gibt es eine Urteils-Liste, eine Übersicht im Internet? Nicht wirklich. Wer über die Entscheidungen in Sachen Dieselbesitzer gegen VW informiert sein will, muss sie sich Stück für Stück zusammensuchen. Michael Heese, Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, macht sich diese Mühe. Seit dem Frühjahr werden an seinem Lehrstuhl die Entscheidungen deutscher Gerichte zum Dieselskandal systematisch erhoben und ausgewertet

…..

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 24. November 2019 um 10:52:16 Uhr:


https://www.ndr.de/.../...fer-gegen-VW-Wer-gewinnt-wie-oft,vw5214.html

Stand: 24.11.2019 08:14 Uhr - Lesezeit: ca.5 Min.

Dieselkäufer gegen VW: Wer gewinnt wie oft?

Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen ist komplex, vielfältig, die Verfahren auf Gerichte in ganz Deutschland verstreut. Die Prozesse im Ausland kommen noch hinzu. Wie oft sprechen die Richter eigentlich betroffenen Diesel-Käufern Schadenersatz zu? Und wie oft gewinnt VW? Man sollte meinen, dass dies in Zeiten digitalisierter Information schnell herauszufinden wäre. Bestimmt gibt es eine Urteils-Liste, eine Übersicht im Internet? Nicht wirklich. Wer über die Entscheidungen in Sachen Dieselbesitzer gegen VW informiert sein will, muss sie sich Stück für Stück zusammensuchen. Michael Heese, Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, macht sich diese Mühe. Seit dem Frühjahr werden an seinem Lehrstuhl die Entscheidungen deutscher Gerichte zum Dieselskandal systematisch erhoben und ausgewertet

…..

Zitat aus der Quelle:

"Das habe ein Zwischenstand Mitte 2019 ergeben: 96 der 115 Landgerichte hätten VW bis dahin zu Schadenersatz verurteilt. "Wir konnten zwar nicht ausschließen, dass an einzelnen Kammern dieser Landgerichte gegen die Käufer geurteilt wird, in der Tendenz war dieser Befund aber bereits ziemlich eindeutig und hat sich durch die fortlaufende Auswertung weiter erhärtet." An Oberlandesgerichten (OLG) sei der Befund momentan ebenfalls "eindeutig". 13 OLG hätten zu Ungunsten von VW entschieden, darunter Celle und Oldenburg. Bisher habe nur das OLG Braunschweig "die Haftung der Volkswagen AG unter allen rechtlichen Gesichtspunkten abgelehnt".

Heese: Gerichte informieren nicht, wie sie sollten

Seine Erhebung, so betont der Jurist, sei notwendig. Denn die Gerichte, die solche Informationen eigentlich veröffentlichen sollten, täten dies nicht in ausreichender Form. "Es kann nicht angehen, dass Gerichte bundesweit massenhaft zu höchstrichterlich bisher nicht geklärten Rechtsfragen Stellung nehmen und diese Urteile dann nicht (sofort) der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden", schreibt Heese. "Aus der Justizgewährungspflicht, aber auch aus dem Rechtstaats- und Demokratieprinzip unserer Verfassung folgt die Pflicht des Staates, die Urteile seiner Gerichte zu veröffentlichen." Ein Ziel seines Projekts ist es daher, diesen Mangel offenzulegen.

(...) Sowohl Kläger als auch Beklagte haben es ihm zufolge von Anfang an so dargestellt, als würden sie vor Gericht überwiegend siegen. "Es war also klar, dass eine der beiden Seiten die Lage vor den Gerichten nicht der Wahrheit entsprechend darstellt. (...)

Nach seiner Einschätzung steht der Konzern in Bezug auf den "Grundfall" vor Gericht "chancenlos" da. Zwar behielten die Projektmitarbeitenden auch die Pressemitteilungen des Konzerns im Auge, diese bezeichnet Heese aber als "eher tendenziös und propagandahaft". Niederlagen würden nicht erwähnt oder als Ausreißer dargestellt. In vielen Fällen verhindere VW mit einem Vergleich, den Fall vor Gericht zu verlieren, schweige sich darüber aber aus. Beste Freunde werden der Rechtswissenschaftler und der Autobauer in absehbarer Zeit wohl nicht. Nüchtern erklärt Heese: "Ich vertrete in meinen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Herstellerhaftung von Beginn an Positionen, die für den VW-Konzern eher rechtlich nachteilig sind."

Allerbesten Dank @Broesel13 für die Quelle. 🙂

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In schweren Zeiten braucht man echte Freunde. 😁

"13 OLG hätten zu Ungunsten von VW entschieden, darunter Celle und Oldenburg. Bisher habe nur das OLG Braunschweig "die Haftung der Volkswagen AG unter allen rechtlichen Gesichtspunkten abgelehnt".

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 24. November 2019 um 11:12:40 Uhr:


In schweren Zeiten braucht man echte Freunde. 😁

"13 OLG hätten zu Ungunsten von VW entschieden, darunter Celle und Oldenburg. Bisher habe nur das OLG Braunschweig "die Haftung der Volkswagen AG unter allen rechtlichen Gesichtspunkten abgelehnt".

Wird das im Golfclub oder im Rotaryclub ausgekungelt?

Zitat:

@Steam24 schrieb am 24. November 2019 um 11:38:38 Uhr:


Wird das im Golfclub oder im Rotaryclub ausgekungelt?

Am Koikarpfenteich! 😁

Beste Grüße vom Sven

Hatten wir das schon?

OLG Karlsruhe zu VW-Diesel Delikts­zinsen ab Zah­lung des Kauf­p­reises

22.11.2019

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Dieselkäufer Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises hat. Ein anderer Senat am selben Gericht sah das kürzlich noch anders, genauso wie ein OLG im Norden.

https://www.lto.de/.../

Oft gibt es Urteile, die einen Zinsanspruch nach §849 seit Kauf nicht zusprechen. Dies wird damit begründet, dass ja anstelle des Kaufpreises das Fahrzeug genutzt werden konnte.

Das wäre meiner Abfassung nach soweit auch ok, aber nur wenn keine Nutzungsentschädigung abgezogen würde. Das wird es jedoch trotzdem. Für mich ist das daher irgendwie nicht nachvollziehbar ...

Zitat:

@AutoFank schrieb am 24. November 2019 um 20:08:12 Uhr:


Oft gibt es Urteile, die einen Zinsanspruch nach §849 seit Kauf nicht zusprechen. Dies wird damit begründet, dass ja anstelle des Kaufpreises das Fahrzeug genutzt werden konnte.

Das wäre meiner Abfassung nach soweit auch ok, aber nur wenn keine Nutzungsentschädigung abgezogen würde. Das wird es jedoch trotzdem. Für mich ist das daher irgendwie nicht nachvollziehbar ...

... und m.E. rechtsfehlerhaft: Entweder Nutzungen auf beiden Seiten oder auf keiner berücksichtigen, ist m.E. juristisch korrekt, ergo Zinsen für Kläger UND Nutzungswertersatz für Beklagte oder keine Zinsen für Kläger UND auch kein Nutzungswertersatz für Beklagte. Vereinzelt gibt es wohl sogar Gerichte, die Zinsen dem Kläger zubilligen, aber der Beklagten keinen Nutzungswertersatz. Ich lege übrigens Wert darauf, Nutzungswertersatz zu schreiben und nicht dem VW-Wording zu folgen, welches von Entschädigung spricht, was sich leider durchgesetzt hat. Schaden hat einzig der Kläger!

Berufungs Frage??

Gibt es die Möglichkeit nach eingelegter Berufung und Ende der Berufungsfrist die Berufungsbegründung noch zu verändern?

Zitat:

@turisport schrieb am 25. November 2019 um 14:36:05 Uhr:


Berufungs Frage??

Gibt es die Möglichkeit nach eingelegter Berufung und Ende der Berufungsfrist die Berufungsbegründung noch zu verändern?

Vermutlich nur, wenn es neuere Erkenntnisse oder Entwicklungen gibt, die zum Zeitpunkt des Ablaufes der Berufungsfrist noch nicht bekannt waren.

Evtl. § 132 ZPO einmal ansehen und mit Anwalt besprechen ob dies Anwendung finden kann.

Gruss

Seit heute ist nun auch meine Klage per Berufung beim OLG, jedoch sofort mit dem Antrag meiner Anwälte um Fristverlängerung um 2 Monate, mit dem Hinweis dass zum einen, wegen Überlastung der Kanzleien beider Seiten fristgerecht keine Begründung der Berufung/Erwiderung möglich sei und zum anderen bisher vergagene Verfahren in der Regel per Vergleich zur Beendigung kamen.

Dann soll VW mir doch bitte ein annehmbares Vergleichangebot machen, bislang kam lediglich heiße Luft aus WOB!

Aber obiges, seitens meiner Klägeranwälte, schein inzwischen gängige Praxis zu sein.

Heißt Vergleichsangebot, dass man eine Entschädigung bekommt und das Auto weiter fährt, oder einigt man sich finanziell und gibt das Auto zurück?

Zitat:

@sixpack1977 schrieb am 25. November 2019 um 22:35:15 Uhr:


Heißt Vergleichsangebot, dass man eine Entschädigung bekommt und das Auto weiter fährt, oder einigt man sich finanziell und gibt das Auto zurück?

Was ich bisher an Informationen habe, sind "Vergleichsvereinbarungen" auschliesslich darauf ausgelegt den Geschädigten, teilweise auch mit Hilfe der RAe, zu übervorteilen.
Wenn Dein Anwalt Dich nicht explizit sowohl auf alle Vor- u. Nachteile des "Vergleichs" hinweist, äusserste Vorsicht. Es könnte sein, dass nach Rückgabe sonst noch alle möglichen Forderungen auf Dich zukommen.
Zumal sich das Rückgabeprotokoll auch im Nachhinein noch auslegen lässt.
Es fehlt z.B. auch die Möglichkeit einen Nachlass zu vereinbaren, wenn ein neues Auto gekauft würde.

Viel Erfolg

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