Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@sixpack1977 schrieb am 25. November 2019 um 22:35:15 Uhr:
Heißt Vergleichsangebot, dass man eine Entschädigung bekommt und das Auto weiter fährt, oder einigt man sich finanziell und gibt das Auto zurück?
Beides ist möglich.
Bei mir zielte das erste Vergleichsangebot darauf ab, den Wagen gegen ein Almosen zu behalten.
Beim zweiten Angebot, das die RA als wirklich gut bezeichneten, gab es die Hintertür mit dem Rückgabeprotokoll und der Verschwiegenheitsklausel.
Danach noch mal das gleiche Angebot als Finales Angebot mit gleichem Inhalt.
Um nicht als Totalverweigerer dazustehen habe ich den RA einen Entwurf für ein Gegenangebot zukommen lassen.
Darin allerdings eine Rückgabe Zug um Zug und Wegfall der Verschwiegenheitsklausel.
Bisher keine Reaktion seitens meiner RA. Fanden sie wohl nicht so gut.
Große Kanzleien haben eine eigene Vergleichsabteilung. Nach meinen bisherigen Erfahrungen arbeiten die teilweise gegen die Abteilung der Klagevertreter. Sie haben den Vergleich als oberstes Ziel.
Bei einem Vergleich sollten beide Seiten zufrieden sein.
https://www.grenzecho.net/.../...-europaische-sammelklage-gegen-vw-ein
Diesel-Skandal: Stiftung reicht europäische Sammelklage gegen VW ein
26.11.2019 um 17:43 Uhr
Der Diesel-Skandal erlebt eine weitere Episode. Die Diesel Emissions Justice Foundation (DEJF), eine nach niederländischem Recht gegründete Stiftung, hat am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Brüssel die Einreichung einer europaweiten Sammelklage gegen den Automobilhersteller Volkswagen angekündigt.
Dem VW-Konzern wird vorgeworfen, durch illegale Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung von Dieselfahrzeugen Emissionsdaten gefälscht zu haben.
Betroffen von der Klage ist auch der belgische Importeur D’Ieteren.
Der deutsche Hersteller hat bereits Abfindungen in den USA und Australien ausgezahlt, nicht aber in Europa, wo VW nach Ansicht von Anwälten von der fragmentierten Gesetzgebung profitiert. Die Klage betrifft auch die Importeure (D’Ieteren in Belgien), den Softwareentwickler Robert Bosch GmbH und die VW-Versicherer. Jeder, der sich für geschädigt hält, hat die Möglichkeit, kostenlos auf der Website emissionsjustice.com eine Beschwerde einzureichen. Bei erfolgreichem Klageverfahren wird die Entschädigung um 27,5 Prozent zuzüglich Kosten gekürzt. Für die Klage werden die Anwälte das Argument vorbringen, dass die Konformitätsbescheinigung der Fahrzeuge illegal sei. In Belgien sind fast 400.000 und in der EU 8,5 Millionen Fahrzeuge betroffen.
Die Verbraucherschutzorganisation Test-Achats hatte bereits vor drei Jahren eine Sammelklage angestrengt.
Man hat bei VW bis zum heutigen Tage nichts, aber auch garnichts in dieser Betrugssache gelernt.... die Profitgier kennt immer noch keine Grenzen.
Die Strafe für VW kann daher gar nicht hoch genug sein ...
bei diesem unsäglichen Verhalten der VW Manager.
Zitat:
https://www.grenzecho.net/.../...-europaische-sammelklage-gegen-vw-ein
Diesel-Skandal: Stiftung reicht europäische Sammelklage gegen VW ein
26.11.2019 um 17:43 Uhr
Der Diesel-Skandal erlebt eine weitere Episode. Die Diesel Emissions Justice Foundation (DEJF), eine nach niederländischem Recht gegründete Stiftung, hat am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Brüssel die Einreichung einer europaweiten Sammelklage gegen den Automobilhersteller Volkswagen angekündigt.Dem VW-Konzern wird vorgeworfen, durch illegale Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung von Dieselfahrzeugen Emissionsdaten gefälscht zu haben.
Betroffen von der Klage ist auch der belgische Importeur D’Ieteren.
Der deutsche Hersteller hat bereits Abfindungen in den USA und Australien ausgezahlt, nicht aber in Europa, wo VW nach Ansicht von Anwälten von der fragmentierten Gesetzgebung profitiert. Die Klage betrifft auch die Importeure (D’Ieteren in Belgien), den Softwareentwickler Robert Bosch GmbH und die VW-Versicherer. Jeder, der sich für geschädigt hält, hat die Möglichkeit, kostenlos auf der Website emissionsjustice.com eine Beschwerde einzureichen. Bei erfolgreichem Klageverfahren wird die Entschädigung um 27,5 Prozent zuzüglich Kosten gekürzt. Für die Klage werden die Anwälte das Argument vorbringen, dass die Konformitätsbescheinigung der Fahrzeuge illegal sei. In Belgien sind fast 400.000 und in der EU 8,5 Millionen Fahrzeuge betroffen.
Die Verbraucherschutzorganisation Test-Achats hatte bereits vor drei Jahren eine Sammelklage angestrengt.
Genauso sehe ich das auch. Ich habe zudem auch noch einen MB mit Thermofenster am A.....
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Zitat:
@Multec schrieb am 26. November 2019 um 22:28:27 Uhr:
Man hat bei VW bis zum heutigen Tage nichts, aber auch garnichts in dieser Betrugssache gelernt.... die Profitgier kennt immer noch keine Grenzen.
Die Strafe für VW kann daher gar nicht hoch genug sein ...
bei diesem unsäglichen Verhalten der VW Manager.
Einmal das, und zweitesns sollte die Strafe für unsere Verkehrsminister (KBA) genau so hoch sein.
Aber:
Weder Andi, noch irgend jemand aus seiner mitverantwortlichen “Heerschar von Experten“ wird persönliche Konsequenzen zu befürchten haben.
Darin unterscheidet sich die Bundesrepublik so gut wie nicht von einer beliebigen Bananenrepublik.
Die Schlinge um VW zieht sich zu! Im nächsten Jahr erreichen wir den Höhepunkt im VW-Abgasbetrug! Das alles hätte VW viel einfacher haben können! Kulturwandel???
https://www.derstandard.de/.../...ht-trotz-software-updates-mangelhaft
Thermofenster
VW sind laut Gericht trotz Software-Updates mangelhaft
Für VW-Kläger ist es eine Sensation, Volkswagen betrachtet es als Irrtum: Das Oberlandesgericht Wien hat das Software-Update für mangelhaft befunden.
27. November 2019, 19:07 - 246 Postings
Bei den zehntausend Sammelklägern im Dieselabgasskandal weckt das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) Hoffnungen. Denn der Richtersenat unter Vorsitz von Dorit Primus rechnet in dem am Montag zugestellten Teilurteil scharf ab mit dem von Volkswagen durchgeführten Software-Update, mit dem allein in Österreich die Abgasreinigung von mehr als 388.000 Dieselfahrzeugen repariert wurde.
Ja klar, VW betrachtet es als Irrtum. Die Abgasreinigung unter 15 bzw. über 33 Grad wird nur irrtümlich abgeschaltet. Kann ja mal passieren ...
Dieses Herumwinden von VW ist einfach nur jämmerlich.
Zitat:
Denn der Richtersenat unter Vorsitz von Dorit Primus rechnet in dem am Montag zugestellten Teilurteil scharf ab mit dem von Volkswagen durchgeführten Software-Update, mit dem allein in Österreich die Abgasreinigung von mehr als 388.000 Dieselfahrzeugen repariert wurde.
Hallo,
repariert: eindeutig Wiener Schmäh
Gruss
Lutz
OLG Zweibrücken verurteilt VW zur Rücknahme
Zitat:
Und somit wieder ein OLG auf Seiten der Betrogenen.
Gruss
Lutz
Zitat:
@AutoFank schrieb am 28. November 2019 um 10:00:45 Uhr:
Ja klar, VW betrachtet es als Irrtum. Die Abgasreinigung unter 15 bzw. über 33 Grad wird nur irrtümlich abgeschaltet. Kann ja mal passieren ...Dieses Herumwinden von VW ist einfach nur jämmerlich.
Ja das passiert allen anderen Autoherstellern ja auch. Soll also vorkommen...
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 28. November 2019 um 08:44:19 Uhr:
Die Schlinge um VW zieht sich zu! Im nächsten Jahr erreichen wir den Höhepunkt im VW-Abgasbetrug! Das alles hätte VW viel einfacher haben können! Kulturwandel???https://www.derstandard.de/.../...ht-trotz-software-updates-mangelhaft
Thermofenster
VW sind laut Gericht trotz Software-Updates mangelhaft
Für VW-Kläger ist es eine Sensation, Volkswagen betrachtet es als Irrtum: Das Oberlandesgericht Wien hat das Software-Update für mangelhaft befunden.
27. November 2019, 19:07 - 246 Postings
Bei den zehntausend Sammelklägern im Dieselabgasskandal weckt das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) Hoffnungen. Denn der Richtersenat unter Vorsitz von Dorit Primus rechnet in dem am Montag zugestellten Teilurteil scharf ab mit dem von Volkswagen durchgeführten Software-Update, mit dem allein in Österreich die Abgasreinigung von mehr als 388.000 Dieselfahrzeugen repariert wurde.
Danke für die Quelle. 🙂
Einmal mehr gute Recherche aus dem Hause @Broesel13. Beim Googeln habe ich den Artikel unter dem Stichwort weder unter "Abgasskandal" noch unter "Volkswagen" gefunden. Das macht natürlich schon wieder stutzig. Erst wenn man in der Suchmaschine zu "Volkswagen" noch "Thermofenster" hinzufügt, findet man die Quelle. Da fragt man sich wirklich, weshalb Tante Guhgel das so selektiert.
Sehr aussagekräftig ist das hier (Zitat aus der Quelle):
"Denn eingebaut wurde, vereinfacht ausgedrückt, ein "Thermofenster". Dieses sieht vor, dass Emissionskontrolle und Abgasrückführung de facto nur in vier bis sechs Monaten des Jahres aktiv sind, konkret zwischen 15 und 33 Grad. Bei Temperaturen darunter und darüber wird sie ausgeschaltet – um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb des Kfz zu gewährleisten, wie Fachleute sagen.
Genau dort hakt der Richtersenat des OLG Wien ein: Eine außentemperaturgesteuerte Abgasreinigung sei per se unzulässig, die Beklagte habe damit die in der EU-Richtlinie gewährte "Ausnahme für punktuell eintretende Ereignisse" reichlich überstrapaziert.
Ausnahme als Regel
In Fahrzeug und Emissionskontrollsystem sei die Abschalteinrichtung nicht die Ausnahme, sondern integraler Bestandteil, also die Regel. Auch wurde der Nachweis nie angetreten und erbracht, dass dieses Thermofenster der einzig mögliche Schutz für den Motor ist. "Dass das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) dieses Thermofenster mit der Freigabe der Software nicht als unzulässige Abschalteinrichtung (...) eingestuft hat", sei demnach nebensächlich. Denn ob eine Abschalteinrichtung unzulässig sei oder nicht, stelle eine Rechtsfrage dar, die von Gerichten zu prüfen ist.
Das will die Volkswagen AG nicht auf sich sitzen lassen. Sie kündigte Rechtsmittel an, ruft also den Obersten Gerichtshof (OGH) an. Das Fahrzeug sei weiterhin verkehrs- und betriebssicher und auch die Zulassung sei in keiner Weise gefährdet, daher bestehe keine Grundlage für die Klagsstattgebung. Überhaupt stelle das Urteil sowohl eine Einzelmeinung in Österreich als auch des zuständigen Oberlandesgerichts Wien dar, heißt in der von Generalimporteur Porsche Austria übermittelten Stellungnahme. (...)"
Im Gericht sitzen offenbar einige Menschen mit Rechtsauffassung, wohingegen VW einmal mehr um das eigentliche Thema herumrabulisiert. Ob ein Auto verkehrs- bzw. betriebssicher ist, ist schlicht und einfach keine Frage der Abgasreinigung. Nimmt man ältere Modelle vor EU5 zum Maßstab, son sind auch die "betriebssicher". Doch das hat nichts damit zu tun, inwieweit die Abgasreinigung gesetzeskonform ist. Hier versucht VW ein billiges Ablenkungsmanöver, das eigentlich jedem halbwegs selbständig denkendem Mensch sofort auffallen müsste.
Dass es sich bei dem Gerichtsurteil um eine "Einzelmeinung" handelt, ist ebenso hinfällig, denn die Umkehrung des Regel-Ausnahmeprinzips wurde im Kontext mit dem Abgasskandal bekanntlich schon häufig thematisiert, unter anderem durch das Gutachten von Martin Führ.
VW "vergisst" auch, dass eine Einzelmeinung nicht per se falsch ist, denn jede Meinung ist zum Zeitpunkt ihres Entstehens eine Einzelmeinung.
Dass VW nicht auf den Boden der Tatsachen findet, spricht Bände über den "Kulturwandel".
Vielleicht gibt es den "Kulturwandel" ja wenigstens bei den VW-Kunden. Indem diese zu ehemaligen Kunden werden.
Zitat:
@AutoFank schrieb am 28. November 2019 um 12:01:19 Uhr:
Vielleicht gibt es den "Kulturwandel" ja wenigstens bei den VW-Kunden. Indem diese zu ehemaligen Kunden werden.
Jupp. In diesem Fall "Wandel durch Distanzierung", um mal ein historisches Zitat abzuwandeln ... 😉
Oder: "Ich bin auf Distanz zu Volkswagen!"
Ein Anfang ist gemacht.
EU-weite Sammelklagen sollen kommen