Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Ich habe die Info direkt vom Kundenservice myright. Ich vermute das nur die Leasing und Finanzierungskunden angeschrieben wurden.
In der letzten Mail vom 24.7 stand bei mir...
Zitat:
Wir werden den VW-Konzern auf die Rückzahlung des von Ihnen gezahlten Kaufpreises verklagen. Und zwar vollständig und ohne Abzüge wie etwa einer sogenannten „Nutzungsentschädigung“. Für den Erfolg der Klage werden wir alles geben, versprochen! Und alle Kostenrisiken übernehmen wir.
.....Sollte etwas fehlen, fordern wir alles in ca. den nächsten vier Wochen an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mitunter nicht alles in derselben Email anfordern. Das liegt daran, dass jeder Dokumententyp, wie etwa Kaufverträge, von spezialisierten Teams geprüft wird und jedes Team selber Unterlagen bei Ihnen anfordert.
Wir werden dann dem VW-Konzern eine letzte Möglichkeit zur außergerichtlichen Zahlung einräumen. Bekommen wir keine Zahlung, was VW-Chef Müller bereits mehrfach angekündigt hat, werden wir die Sammelklage voraussichtlich Ende September einreichen.
Soweit wir noch Fragen zu Ihrem Fall haben, melden wir uns bei Ihnen. Sie brauchen selber nicht aktiv zu werden.
Wie verfügbar sind denn die Anwälte dort, wenn Ihr solche o.ä. Fragen habt? Die müssten die Frage nach den deliktischen Handlungen und Fristen locker beantworten können und auch, weshalb manche erst später folgen sollen. Ich nehme an, letzteres liegt schlicht daran, dass die erst selbst Kohle brauchen, um später ggf. Niederlagen bezahlen zu können (durchaus verständlich).
Dies kann bezüglich der deliktischen Handlungen noch sehr relevant werden (zitiert aus einem anderen Thread):
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 4. August 2017 um 19:47:48 Uhr:
http://www.focus.de/.../...gestaendnis-des-vw-managers_id_7437968.htmlDieselgate-Geständnis
VW-Manager packt aus: Schon im Juli 2015 hätte Volkswagen den Betrug gestehen müssen
Freitag, 04.08.2017, 19:04
Wird jetzt der VW-Betrug endgültig aufgeklärt? Um sein Strafmaß zu mindern, packte ein hochrangiger VW-Manager jetzt vor einem US-Gericht aus. FOCUS Online liegt das Geständnis vor.
Meine Mail von myright kam am 25.07.2017
Zitat:
Über 31.000 Betroffene des Dieselskandals haben uns ihr Vertrauen geschenkt. Unsere Kunden haben meist keine Rechtsschutzversicherung. Und der VW-Konzern dachte anscheinend, wer keine Rechtsschutzversicherung hat, der wird sich schon nicht gegen den Dieselbetrug wehren und sein Recht verfallen lassen. Doch VW hat die Rechnung ohne Sie gemacht!
Es macht uns stolz, dass wir alles für Sie geben dürfen. Damit Ihr Recht nicht verfällt!
Mit dieser Email wollen wir Sie über unsere Klagestrategie und die nächsten Schritte informieren. Bitte lesen Sie diese Email vollständig.
1. Unsere Klagestrategie
Die letzten Rechtsgutachten unserer Anwälte von Hausfeld haben ergeben, dass wir die Sammelklage in drei Teile nach Art der Finanzierung aufteilen müssen: Leasing, Bankfinanzierungen und Barzahlung müssen aus rechtlichen Gründen in verschiedenen Klagen behandelt. Denn nur so können wir auch die Zinsen für die Finanzierung später in der Klage einfordern. Wir beginnen deshalb mit der Sammelklage der „Barzahler“.
Sie haben angegeben, dass Ihr Fahrzeug durch eine Bank finanziert oder ein Leasingfahrzeug ist. Daher ist Ihr Auto bei der 1. Sammelklage noch nicht dabei. Dies ist aber nicht schlimm, denn die Verjährung Ihrer Ansprüche gegen den VW-Konzern tritt erst mit dem 31. Dezember 2018 ein. Die Ansprüche zu finanzierten oder geleasten Fahrzeugen werden wir bis dahin geltend machen. Übrigens: Sie können ihr Fahrzeug jederzeit verkaufen oder zurückgeben und trotzdem Ihre Schadensersatzansprüche mit myRight geltend machen. Informieren Sie uns einfach über den Verkauf oder, bei Leasing, über die Rückgabe.
2. Nächste Schritte
Wir planen die 1. Sammelklage im September/Oktober einzureichen.
Im Rahmen der 1. Sammelklage der „Barzahler“ verklagen wir den VW-Konzern auf die volle Erstattung der Kaufpreise. Es ist noch offen, wie sich dies insbesondere auf Leasing-Fahrzeuge übertragen lässt. Hier werden wir in der 1. Sammelklage neue Erkenntnisse gewinnen.
Sie haben wiederholt in der Presse lesen müssen, dass den Autos des Abgasskandals die Stilllegung droht. Das gilt sogar dann, wenn die Autos umgerüstet wurden. Ein Auto aber, das nicht fahren darf, hat einen Wert von null Euro. Daher sind die gezahlten Kaufpreise zu erstatten. Dies gilt auch für Audi, Seat und Skoda. Lesen Sie in unseren FAQ (http://...right.us13.list-manage.com/.../click?...) weitere Details zur Kaufpreiserstattung.
Als wir mit dem Abgasskandal begonnen haben, sind wir von einem Wertverlust bis zu 5.000 EUR als Schaden ausgegangen. Dies ist jetzt überholt. Wir meinen, VW schuldet nicht nur bis zu 5.000 EUR, sondern die komplette Erstattung der Kaufpreise. Dies ist für Sie deutlich attraktiver. Wie gesagt, wir prüfen, wie dies für Leasing- und bankfinanzierte Fahrzeuge fruchtbar gemacht werden kann.
Soweit wir noch Fragen zu Ihrem Fall haben, melden wir uns bei Ihnen. Sie brauchen uns selber nicht aktiv zu werden.
Ich muss ehrlich gestehen, das es mir nicht gefällt erst nächstes Jahr zu klagen. Dann zieht sich das ja noch länger 🙁 Kann ich mich noch bei einem anderen registrieren? Ich wurde von baum reiter & collegen per Mail angeschrieben (woher hatten die meine Mailadresse?)
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Ich dachte in DE gibts es noch keine Möglichkeit der Sammelklage.Hier wollte man doch erst die Möglichkeiten für schaffen.Es hieß doch dass jeder für sich klagen muss.oder fehlt mir da n Update?
MyRight macht keine Sammelklage, sondern vertritt Tausende von Klägern, welche sie zu mehreren Gruppen zusammenfassen. Aber das ist läuft m.E. über eine Abtretung der Klägerrechte an MyRight, also anders als eine (hier in DE nicht existierende) Sammelklage.
https://www.ffh.de/.../mainzer-gericht-vw-muss-auto-zuruecknehmen.html
Mainzer Gericht: VW muss Auto zurücknehmen
Gericht: VW-Vorstand muss von Schummeleien gewusst oder sie angeordnet haben
http://www.presseportal.de/pm/105254/3702387
Porsche Abgasskandal - Urteile des Landgerichts Stuttgart im VW Skandal helfen Geschädigten:
Rückgabe und Minderung möglich
06.08.2017 – 12:55
Bzgl. der angekündigten Stilllegungen von Fahrzeugen mit EA 189 Betrugs-Motoren, welche die Fahrzeughalter nicht von VW umrüsten ("legalisieren"😉 lassen wollen:
Wie kann man mit Wohnsitz in DE sein Fahrzeug in einem anderen EU-Land zulassen, wo Stilllegung kein Thema ist?
Das geht nicht...
Mußt deinen Lebensmittelpunkt im Ausland haben.
Ansonsten wäre es auch Steuerhinterziehung.
Was aber durchaus möglich wäre, dein Kumpel der im Ausland wohnt, lässt den Wagen für sich zu.
Stellt ihn dann leihweise dir zur Verfügung.
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 6. August 2017 um 21:44:09 Uhr:
https://www.ffh.de/.../mainzer-gericht-vw-muss-auto-zuruecknehmen.htmlMainzer Gericht: VW muss Auto zurücknehmen
Gericht: VW-Vorstand muss von Schummeleien gewusst oder sie angeordnet haben
Das scheinen aber 2 verschiedene Urteile des LG Mainz in Sachen VW zu sein, denn während hier ein Nutzungsersatz von glatt 11.000€ erwähnt wurde, sind es im unten verlinkten Artikel (den ich über das Az. 4 O 196/16 fand) 10.475,20€. Gut, vielleicht hat der Redakteur im ffh-Bericht zu großzügig aufgerundet, und es ist doch dasselbe Verfahren?
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 7. August 2017 um 10:01:58 Uhr:
Lg Mainz Aktenzeichen 4 O 196/16, 2. August 2017
Nochmals vielen Dank für den Hinweis! Über das Az. fand ich dazu u.a. folgenden Artikel:
http://www.epochtimes.de/.../...-verurteilt-urteil-video-a2181842.htmlAn dem irritiert mich jedoch, dass dort zu lesen ist: "VW erstmals in Deutschland zu Rückkauf eines Diesel-Pkw verurteilt...". Das muss sich wohl auf das LG Mainz beziehen, denn von anderen Landgerichten gibt es bereits etliche (wenn auch noch nicht rechtskräftige) Urteile gegen VW.
Dieses Urteil des LG Mainz ist im Volltext verfügbar:
https://www.epochtimes.de/assets/uploads/2017/08/LG-Mainz-2.pdf
Ganz kurz:
Rückgabe eines VW Tiguan Sport & Style 4 gegen Erstattung des Kaufpreises i.H.v. 37.330,00€ zzgl. 5% Verzugszinsen abzgl. Nutzungsersatz i.H.v. 10.475,20€. VW have eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen.
Der zuvor verlinkte Artikel enthält noch ein paar brisante Hinweise, und auch das Urteil ist sehr lesenswert.
PS:
Der Vorgang ist auch bei Dejure aufgeführt: https://dejure.org/2017,28234
PS:
Das Urteil wurde nicht am 2. August 2017 verkündet, sondern bereits am 27.07.2017:
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 07. Aug. 2017 um 14:7:54 Uhr:
fGanz kurz:
Rückgabe eines VW Tiguan Sport & Style 4 gegen Erstattung des Kaufpreises i.H.v. 37.330,00€ zzgl. 5% Verzugszinsen abzgl. Nutzungsersatz i.H.v. 10.475,20€. VW have eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen.Der zuvor verlinkte Artikel enthält noch ein paar brisante Hinweise, und auch das Urteil ist sehr lesenswert.
Scheinbar hat die Klägerin den volmen Kaufpreis zurück bekommen.Sie hatte auch Schadenersatz geltend gemacht und doesen in Höhe der Nutzungsentschädigung bekommen.Szeht im Urteil als nebenbei Satz verschachtelt
Ups, da muss ich nochmal genauer nachlesen - danke!
Es ist doch so, dass schon einige Gerichte sowohl Händler als auch VW AG gesamtschuldnerisch verurteilt haben. Aber ich habe da nie herauslesen können, dass es neben der Erstattung des Kaufpreises an den Käufer/Kläger und unter Abzug des dem Händler geschuldeten Nutzungsersatzes noch irgendeinen Schadensersatz seitens der VW AG gegeben hat, selbst wenn im Urteil dring stand, dass VW zum Schadenersatz verurteilt wurde. Ist das ein bestimmter Betrag? Warum wird der (soweit ich das sehen konnte) nicht explizit genannt? Der Käufer/Kläger wird selbstverständlich den Kaufpreis nur 1x erstattet bekommen, aber es ist (mir) ein Ärgernis, dass er Nutzungsersatz schuldet trotz arglistiger Täuschung/Betrugs/sittenwidriger Handlung seitens der VW AG. Daher hatte ich bisher immer gehofft, dass neben der Kaufpreiserstattung unter Abzug des Nutzungsersatzes die VW AG tatsächlich zum Schadenersatz verpflichtet ist, und zwar z.B. in Höhe des Nutzungsersatzes, den der Käufer/Kläger dem Händler schuldet. Dass der Händler (wenn man ihm keinen Betrug nachweisen kann) einen Anspruch auf Nutzungsersatz hat, ist wohl kaum umstritten (zumindest mir nicht bekannt), aber wenn die VW AG aufgrund ihrer Arglist diesen Schaden (und für den Käufer/Kläger ist es ein Schaden, einen Nutzungsersatz trotz Betrugs zahlen zu müssen - so zumindest mein laienhaftes ggf. falsches Verständnis) begleichen müsste, also als Form des Schadenersatzes, wäre es für mich völlig in Ordnung. Ob dies so vom deutschen Rechtssystem getragen wird, kann ich natürlich nicht sagen.
PS1:
Das wäre ja dann genau so wie in dem Urteil des LG Mainz. Würde mich freuen, wenn das andere auch aufgreifen. Bisher ist allenthalben zu lesen, dass Nutzungsersatz abgezogen wurde. Punkt. Dieses Urteil wäre dann wohl das erste, wo deutlich der Schadenersatz benannt wurde.
PS2:
Im Tenor heisst es:
Zitat:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klagepartei 26.854,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 08.10.2016, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Tiguan Sport & Style 4 Motion BlueMotion 2,0 TDI, FIN xxx.
Auf Seite 18 steht:
Zitat:
Die Beklagte zu 2) muss danach die wirtschaftlichen Folgen des Kaufs dadurch ungeschehen machen, dass sie den Kaufpreis gegen Herausgabe des PKW erstattet.
Dabei muss der Kläger sich nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die von ihm gezogenen Nutzungen anrechnen lassen. Diese sind entsprechend der obigen Ausführung auf 10.475,29 € zu schätzen.
Die Beklagte zu 2), also die VW AG, muss den Kaufpreis erstatten. Dieser belief sich auf 37.330 €.
Aber bedeutet der 2. Absatz nicht, dass doch ein Nutzungsersatz fällig wird? (Vorteilsausgleichung)
Im Tenor steht ja, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch dem Kläger 26.854,71 € schulden. Das sind exakt die 37.330 € aus dem Kaufpreis abzüglich dem o.g. Nutzungsersatz i.H.v. 10.475,29 €.
Wo genau steht im Urteil, dass die VW AG den Nutzungsersatz ausgleichem musste?