Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
jemand vielleicht Positive Erfahrungen mit einer guten Kanzlei für diese fälle ?
eigentlich alles im einem gesagt hier }>
Artikel 13
Sanktionen
(1) Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße von Herstellern gegen die Vorschriften dieser Verordnung Sanktionen fest und treffen die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften bis zum 2. Januar 2009 mit und melden ihr unverzüglich spätere Änderungen.
(2) Zu den Arten von Verstößen, die einer Sanktion unterliegen, gehören folgende:
a)
Abgabe falscher Erklärungen während der Genehmigungsverfahren oder Verfahren, die zu einem Rückruf führen;
b)
Verfälschung von Prüfergebnissen für die Typgenehmigung oder die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge;
c)
Vorenthaltung von Daten oder technischen Spezifikationen, die zu einem Rückruf oder einem Entzug der Typgenehmigung führen könnten;
d)
Verwendung von Abschalteinrichtungen
und
e)
Verweigerung des Zugangs zu Informationen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32007R0715
Zitat:
@Flaherty schrieb am 6. Juni 2019 um 11:01:59 Uhr:
EuGH - C-244/19 (anhängig) kommt mir bekannt vor ... 😁
Danke für Deine Rückmeldungen. Aber wie meinst Du das mit "bekannt"? Klar, wir hatten hier schon darüber geschrieben. Siehe übrigens auch LTO zu den Verfahren sowohl am EuG als auch am EuGH:
https://www.lto.de/.../Mich wundert es, dass ich (bei Dejure) kaum Gerichtsentscheidungen zum VW Abgas-Skandal finde, welche das Urteil des EuG zitieren, nach dem die Grenzwerte im normalen Fahrzeugbetrieb eingehalten werden müssen. Das war doch eine absolute Steilvorlage. Weshalb wird die von Kläger-Anwälten bzw. in Urteilen kaum oder gar nicht erwähnt? Weiß jemand, seit wann das Urteil des EuG in Deutsch verfügbar ist? Evtl. ist seit kurzem?
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 6. Juni 2019 um 11:29:17 Uhr:
Zitat:
@Flaherty schrieb am 6. Juni 2019 um 11:01:59 Uhr:
EuGH - C-244/19 (anhängig) kommt mir bekannt vor ... 😁
Danke für Deine Rückmeldungen. Aber wie meinst Du das mit "bekannt"? Klar, wir hatten hier schon darüber geschrieben. Siehe übrigens auch LTO zu den Verfahren sowohl am EuG als auch am EuGH:
https://www.lto.de/.../Mich wundert es, dass ich (bei Dejure) kaum Gerichtsentscheidungen zum VW Abgas-Skandal finde, welche das Urteil des EuG zitieren, nach dem die Grenzwerte im normalen Fahrzeugbetrieb eingehalten werden müssen. Das war doch eine absolute Steilvorlage. Weshalb wird die von Kläger-Anwälten bzw. in Urteilen kaum oder gar nicht erwähnt? Weiß jemand, seit wann das Urteil des EuG in Deutsch verfügbar ist? Evtl. ist seit kurzem?
Ist m.E. wortgleich mit dem in meiner Signatur verlinkten.
Möglicherweise gibt es keine Urteile, weil diese Verfahren erledigt werden. Ein Urteil in der Richtung und Wolfsburg wird zum deutschen Detroit ...
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Danke, gute Erklärung! 🙂
Nun auch bei Dejure:
BGH, 22.10.1976 - V ZR 247/75Wird zitiert von ...
LG Halle, 05.03.2019 - 5 O 109/18LG Halle zur Herstellerhaftung im Abgasskandal: Keine Anrechnung von …
Zitat:
Ein Vorteil ist anzurechnen, "wenn er adäquat durch das schadenstiftende Ereignis verursacht wurde und seine Anrechnung dem Geschädigten zumutbar ist, dem Zweck des Schadensersatzes entspricht und den Schädiger nicht unbillig entlastet" (BGH, Urteil vom 22.10.1976, V ZR 247/15 [richtig: V ZR 247/75 - d. Red.] , Rn. 17, zitiert nach juris).
Es war wohl eine Korrektur des im Urteil des LG Halle falsch zitierten AZ des BGH notwendig, damit die Urteile bei Dejure zueinander finden. Keine Werbung speziell für Dejure, aber ich stelle für mich fest, dass der Service top ist. 🙂
Ich hoffe, dass noch mehr solcher Urteile ergehen und diese BGH-Entscheidung sowie die Publikationen von Bruns (NJW 2019, 801) und Heese (NJW 2019, 257) zitieren.
OLG Koblenz, 06.06.2019 - 1 U 1552/18
Pressemitteilung des OLG:
https://olgko.justiz.rlp.de/.../Zitat:
"Diesel-Skandal" - betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht; der Händler kann sich aber erfolgreich auf Verjährung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt
...
Hier scheiterte die Berufung des Klägers (Vorinstanz: LG Trier - 5 O 84/18) offenbar an der Verjährung. Hatte es keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung gegeben? Weshalb der Kläger wohl nicht auch den Hersteller verklagte? Damit hätte er vielleicht wenigstens in dieser Hinsicht Erfolg gehabt.
Weitere Verfahren am OLG Koblenz:
1 U 1505/18, 1 U 1552/18, 5 U 1314/18, 5 U 1318/18
https://olgko.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/Zitat:
... Bei dem Oberlandesgericht Koblenz sind im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 14. Mai 2019 insgesamt 697 Berufungsverfahren eingegangen, die dem sogenannten "Dieselskandal" zuzuordnen sind. Diese verteilen sich auf insgesamt neun Zivilsenate. ...
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 6. Juni 2019 um 16:57:22 Uhr:
OLG Koblenz, 06.06.2019 - 1 U 1552/18Pressemitteilung des OLG:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 6. Juni 2019 um 16:57:22 Uhr:
Zitat:
"Diesel-Skandal" - betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung besteht; der Händler kann sich aber erfolgreich auf Verjährung berufen, wenn der Kauf mehr als zwei Jahre zurückliegt
...
Puh, jetzt kam ich aber gerade ins Schwitzen. Glücklicherweise hat mein Händler in der außergerichtlichen Ablehnung geschrieben:
Zitat:
Die Durchführung der Maßnahme [das SW-Update] ist für Ihren Mandanten nicht nachteilig, da wir ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in den Fahrzeugen mit Motortyp EA189 eingebauten Software bestehen, verzichten. Der Verjährungsverzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind.
Zitat:
@Flaherty schrieb am 6. Juni 2019 um 11:44:01 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 6. Juni 2019 um 11:29:17 Uhr:
Danke für Deine Rückmeldungen. Aber wie meinst Du das mit "bekannt"? Klar, wir hatten hier schon darüber geschrieben. Siehe übrigens auch LTO zu den Verfahren sowohl am EuG als auch am EuGH:
https://www.lto.de/.../Mich wundert es, dass ich (bei Dejure) kaum Gerichtsentscheidungen zum VW Abgas-Skandal finde, welche das Urteil des EuG zitieren, nach dem die Grenzwerte im normalen Fahrzeugbetrieb eingehalten werden müssen. Das war doch eine absolute Steilvorlage. Weshalb wird die von Kläger-Anwälten bzw. in Urteilen kaum oder gar nicht erwähnt? Weiß jemand, seit wann das Urteil des EuG in Deutsch verfügbar ist? Evtl. ist seit kurzem?
Ist m.E. wortgleich mit dem in meiner Signatur verlinkten.
Möglicherweise gibt es keine Urteile, weil diese Verfahren erledigt werden. Ein Urteil in der Richtung und Wolfsburg wird zum deutschen Detroit ...
Das wird der Hauptgrund sein.
Ich glaube aber auch, dass viele Anwälte das 2015-2017 doch gar nicht auf dem Schirm hatten. Hier hat sich die Rechtslage weiterentwickelt und die Beweise wie die Dokumente vom ZDF sind erst 2018 (?) publik geworden. Wie soll also 2015-2017 jemand auf dieser Basis argumentieren?
Und ab 2018 ist ja die Einrede der Verjährung abgelaufen. Damit können die Händler sich also einfach aus der Affäre ziehen.
Schade, dass mein Verfahren verschoben wurde (neuer Termin ist übrigens immer noch nicht bekannt). Ich hätte in die Richtung argumentiert und dann wäre es vor Ort in einem möglichen Vergleich sehr teuer geworden 😁
[Inhalt von Motor-Talk entfernt]
@blpp
Ja, wer seinen Händler dazu bringen konnte, auf die Einrede der Verjährung vorerst zu verzichten, hat vermutlich etwas bessere Möglichkeiten. Aber mir ist unklar, weshalb ein Kläger nur seinen Händler verklagt, nicht auch den Hersteller, und damit so eine Schlappe riskiert.
Übrigens, was hindert Dich, später (noch vor Ablauf der Verjährung) eine neue Klage gegen den Hersteller einzureichen, um weitere Forderungen zu stellen, basiert auf Grundlagen, welche erst kürzlich in der Rechtsprechung aufgetreten sind? Z.B. Zinsen seit Zahlung des Kaufpreises etc.